Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!
Hallo zusammen,
bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.
Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?
Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.
141 Antworten
Es ist eben keine Vermietung (Überlassung gegen Nutzungsentgelt), da der TE den Wagen kauft und Eigentümer wird. Nur nicht Halter. Warum das Autohaus da unbedingt auf "Vermietfahrzeug" abstellt, ist mir jedenfalls bei der Konstellation nicht klar. Es wird nichts vermietet.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 7. Februar 2024 um 15:28:19 Uhr:
Ähh, hab ich da was überlesen??Der TE, also der Käufer mietet erst das Auto für 4 Monate? Aber bezahlt es gleich am Anfang, also vor der Mietzeit?
Ich habe es zumindest so verstanden. Es kann sein, dass der TE nur pro forma Mieter ist und keine Miete zahlen muss oder die Miete mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Zumindest fährt er das Auto von Anfang an allein, zahlt schon den Kaufpreis, ist aber nicht Halter, sondern Mieter:
Zitat:
@System schrieb am 6. Februar 2024 um 21:20:30 Uhr:
Ich bekomme den Neuwagen direkt, er ist bezahlt und wird bald geliefert. Für 4 Monaten läuft es als Kurzzulassung auf das Autohaus, danach bekomme ich eVB und Brief vom Händler und melde das Auto auf mich um.Für diese 4 Monaten ist es ein Selbstfahrer-Vermietfahrzeug, weshalb ich dir Versicherung des Autohauses nehmen muss in der ich dann ein Jahr drin stecke.
Zitat:
@System schrieb am 7. Februar 2024 um 06:08:24 Uhr:
Auto wird bald geliefert und vom Autohaus AUF DAS AUTOHAUS (Halter) angemeldet. Es ist bezahlt und wird von mir an Tag 1 im Autohaus abgeholt.Nach 4 Monaten endet die Kurzzulassung für den Rabatt beim Autohaus.
Zitat:
@System schrieb am 6. Februar 2024 um 20:59:14 Uhr:
Ich habe das Fahrzeug schon komplett bezahlt und erhalte den Brief nach den 4 Monaten ausgehändigt. Danke gehe ich dann zur Ummeldung auf mich.
Also wenn der TE dazu Lust hat sollte er das jetzt mal konkret darstellen wie es sich nun tatsächlich verhält.
Wie @Rockville ja schon schön zusammen gefasst hat, habe ich das wirklich schon sehr oft getan mittlerweile 🙂.
Mein Auto, komplett bezahlt, niemand fährt nur einen Meter außer mir damit. Aber es wird 4 Monate für den Rabatt auf das Autohaus zugelassen. Danach übernehme ich es auch als Halter.
Fragen waren: 1. Muss ich was bei der Ummeldung beachten? Eher nein, soll sehr unkompliziert sein.
2. Kann ich nach den 4 Monaten aus der teuren Selbstfahrer-Vermietfahrzeug Versicherung wechseln, da Halterwechsel oder bin ich trotzdem an die Versicherung bis Ende Vertragslaufzeit gebunden?
Wieso der Händler das mit diesem Selbstfahrer-Vermietfahrzeug macht kann ich euch nicht sagen. Es läuft aber bei jedem dort gekauften Auto so. Irgendwie bin ich ja auch der Mieter für die 4 Monate, auch wenn mir das Auto natürlich schon komplett und alleine gehört.
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Zitat:
@System schrieb am 07. Feb. 2024 um 15:47:29 Uhr:
2. Kann ich nach den 4 Monaten aus der teuren Selbstfahrer-Vermietfahrzeug Versicherung wechseln, da Halterwechsel oder bin ich trotzdem an die Versicherung bis Ende Vertragslaufzeit gebunden?
Wie oft wird die Frage noch von dir gestellt? Wie oft wurde die schon mit "ja" beantwortet?
Ich bin der Meinung, dass du die Versicherung problemlos wechseln kannst, auch wenn im Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr genannt ist. Der Halterwechsel ermöglicht das, auch stimmt ja der vereinbarte Verwendungszweck des Fahrzeugs als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug nicht mehr.
Bei den anderen Fragen bin ich aber auch noch neugierig. ;-)
Ist das Autohaus denn ein Vertragshändler eines Herstellers? Vielleicht ist das irgendein Statistik-Ding, wobei es Boni eigentlich nur für verkaufte bzw. bestellte Fahrzeuge gibt und nicht für möglichst viele Zulassungen auf das Autohaus. Oder hat das Autohaus Vorgaben des Herstellers für maximale Preisnachlässe bei Neuwagen, die mit dieser Konstellation umgangen werden, weil es sich zum Zeitpunkt des Halterwechsels nicht mehr um einen Neuwagen, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt?
Ich würde es eben gerne verstehen, denn irgendeinen Grund muss es ja für diese Vorgehensweise geben.
Der Rabatt muss ja verdammt hoch sein, dass Du Dich auf dieses Spielchen einlässt.
Du zahlst, wenn es ganz dumm läuft, 1 Jahr eine viel zu hohe Versicherungsprämie für ein angebliches Selbstfahrer-Vermietfahrzeug. Nur Du fährst das Auto, Dein eigenes und voll von Dir bezahlt.
Das Fahrzeug hat nach 4 Monaten bereits 2 Halter. Macht sich beim Wiederverkauf nicht so gut und löst bei potenziellen Käufern sofort eine Menge an Fragen aus.
Was das ganze soll, ist mir absolut schleierhaft. Andere Händler gewähren auf Neuwagen einen saftigen Rabatt und gut ist.
Voll bezahlt, Käufer ist von Anfang Halter und bestimmt ganz alleine, welche Versicherung er nimmt.
Vorteile hat in Deinem Fall nur der Händler, Du hingegen hast nur Nachteile.
Zitat:
@A346 schrieb am 07. Feb. 2024 um 16:7:03 Uhr:
Was das ganze soll, ist mir absolut schleierhaft. Andere Händler gewähren auf Neuwagen einen saftigen Rabatt und gut ist.
Voll bezahlt, Käufer ist von Anfang Halter und bestimmt ganz alleine, welche Versicherung er nimmt.Vorteile hat in Deinem Fall nur der Händler, Du hingegen hast nur Nachteile.
Bei BMW ist das bis dato häufig möglich.
Und damit ist auch ein ziemlich günstiges Leasing und Verkauf möglich.
Es hat also auch enorme monetäre Vorteile.
Ob das in Zukunft so bleibt, bezweifele ich allerdings. Momentan ändern sich ja viele Strukturen im Verkauf.
@Rockville Es handelt sich um Kia und es ist ein direkter Kia Vertragshändler mit (wirklich) exzellentem Ruf in der Gegend.
@A346 Der Rabatt beträgt 6500€. Für die VK-Versicherung zahle ich rund 600€ mehr gesamt bis Ende 2025. Ja, das Fahrzeug hat dann zwei Halter, aber das stört mich überhaupt nicht. Ich rechne auch nicht mit einer "Menge von Fragen", denn die Sache geht ganz klar aus dem Schein hervor das es halt 4 Monate beim Autohaus angemeldet war. Sehe ich wirklich kein Problem drin.
@remarque4711 In etwa genau so oft wie mit "nein" oder "fraglich". Aber Du hast schon Recht das sich vieles im Kreis dreht. Das oben sollte auch keine weitere Nachfrage sein, sondern eine Zusammenfassung.
Ich danke euch wirklich herzlich für Eure Unterstützung.
@MZ-ES-Freak
Wer bitte hat denn die enormen monetären Vorteile? Der Käufer oder der Händler?
Wenn der Rabatt mit 6.500 Euro so hoch ist und der Versicherungsbeitrag Dich "nur" 600 Euro mehr kostet, frage ich mich, warum Du überhaupt dieses Thema aufgebracht hast.
Dann freue Dich doch einfach über den fetten Rabatt und aus die Maus.
@A346 Danke für Deine Antwort. Klar lohnt sich das noch dicke, aber natürlich versucht man trotzdem das allerbeste rauszuholen und das wäre nun Mal die teure Versicherung nach den 4 Monaten zu wechseln. Dazu habe ich hier wirklich viel sehr guten Rat bekommen und werde das mit Nachdruck versuchen. Es sind ja nicht nur die reinen Kosten, ich wäre auch gerne wieder bei meiner Versicherung des Vertrauens.
Nochmals herzlichen Dank an Alle für die liebe Beratung. Ich wünsche Euch einen schönen Abend.
Wer ist denn deine Versicherung?
Vielleicht fragst du die vorher wie die das Handhaben.
Auch wenn ich ein Jahr normalerweise gebunden wäre würde mein Fuzzi/Berater einen weg finden das zu umgehen.
Und fragen kostet schon mal nix.
Wie er das umgehen kann, wurde ihm auf sechs Seiten bereits mehrfach mitgeteilt.
Da ich wegen einer Antwort auf einen Kommentar von dir bereits einmal eine temporäre Schreibschwäche erlitten habe, erspare ich mir weitere Kommentare zu deiner teilweise herablassenden Ausdrucksweise.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 7. Februar 2024 um 15:28:40 Uhr:
Es ist eben keine Vermietung (Überlassung gegen Nutzungsentgelt), da der TE den Wagen kauft und Eigentümer wird. Nur nicht Halter. Warum das Autohaus da unbedingt auf "Vermietfahrzeug" abstellt, ist mir jedenfalls bei der Konstellation nicht klar. Es wird nichts vermietet.
Es wird da aber nur unterschieden zwischen Leasing oder Vermietung. Kurzzeitzulassung auf das Autohaus eben - Vertrag abgeschlossen mit Zusicherung "Übernahme nach Ablauf der 4 Monate" ---- und nein, sobald er nach den 4 Monaten der Versicherung mitteilt, dass das Auto endgültig auf ihn übertragen wurde, wird eine Zwischenrechnung erstellt und muss er eben NICHT für volle 12 Monate sondern nur diese 4 Monate einen etwas höheren Versicherungsbeitrag zahlen dh er bekommt Geld zurück erstattet durch die Versicherung.
Kurzzeitzulassung auf das Autohaus bedeutet: das Autohaus VERMIETET dieses Fahrzeug für 4 Monate - und allein DAS ermöglicht hohe Rabatte für den Kaufvertrag (= Autohaus kauft xxx Stückzahl dieses Modells vom Hersteller und bekommt dafür vom Hersteller für das Jahr xxx Rabatt - und reicht einen Teil davon weiter...)