Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!
Hallo zusammen,
bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.
Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?
Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.
141 Antworten
Wenn das alles vertraglich vereinbart wurde, wird der TE nicht so ohne Weiteres seine eigene Versicherung nehmen können. Nachfragen kann allerdings nicht schaden.
Ich kann nur sagen, das wie schon mehrere Autos für gekauft haben und immer ein Jahr in dieser Versicherung bleiben "mussten". Allerdings habe ich es auch nur so in Frage gestellt wie gerade. Kann nur sagen das dort eine Laufzeit von einem Jahr genannt ist.
@Cokefreak Auto mit Versicherungsvertrag (im Kaufvertrag des Fahrzeugs festgehalten) verkaufen dürfte ein unerlaubtes Kopplungsgeschäft sein.
Also im Netz steht, wie ihr auch sagt, das man die Versicherung beim Halterwechsel wechseln kann. Und in meinem Fall ist doch erst das Autohaus der Halter, oder? Dann ist es doch ein Wechsel. Und trotzdem zahle ich bin Anfang an den Beitrag und stehe auch dort aus Versicherungsnehmer, war wieder dagegen spricht. Hmmm
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 6. Februar 2024 um 21:07:46 Uhr:
@Cokefreak Auto mit Versicherungsvertrag (im Kaufvertrag des Fahrzeugs festgehalten) verkaufen dürfte ein unerlaubtes Kopplungsgeschäft sein.
Das sehr nicht da drin, aber ich muss die Versicherung des Autohauses nehmen, weil ich keine andere finde die Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge versichert. Ich unterschreibe für Versicherung also separat und freiwillig, aber ohne eine Wahl zu haben 🙁
Zitat:
@jaro66 schrieb am 6. Februar 2024 um 21:11:49 Uhr:
Der Vertrag bleibt ja derselbe, es ändert sich nur der Halter.
Gruß jaro
Hallo @jaro66, danke für deinen Beitrag. Ich denke daran könnte es nämlich scheitern. Der Händler gibt mir halt eine eVB für die Ummeldung beim Amt zum Vertrag in den ich schon stecke für ein Jahr.
Bekommst du das Fahrzeug nach 4 Monaten nicht? Langsam blicke ich nicht mehr durch 😕
Wenn du das Auto nach 4 Monaten übernimmst, warum muss der noch als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug versichert werden?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 6. Februar 2024 um 21:16:55 Uhr:
Bekommst du das Fahrzeug nach 4 Monaten nicht? Langsam blicke ich nicht mehr durch 😕
Wenn du das Auto nach 4 Monaten übernimmst, warum muss der noch als versichert werden?
Ich bekomme den Neuwagen direkt, er ist bezahlt und wird bald geliefert. Für 4 Monaten läuft es als Kurzzulassung auf das Autohaus, danach bekomme ich eVB und Brief vom Händler und melde das Auto auf mich um.
Für diese 4 Monaten ist es ein Selbstfahrer-Vermietfahrzeug, weshalb ich dir Versicherung des Autohauses nehmen muss in der ich dann ein Jahr drin stecke. Oder eben auch nicht!?
Na also, dann mach so, wie hier schon mehrmals geschrieben.
Die ersten 4 Monate muss das Fahrzeug auf das Autohaus versichert werden, weil du keinen Versicherer finden wirst, der Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge versichert.
Danach Ummeldung auf dich mit der eVB von deiner Versicherung, dann spielt das Vermietfahrzeug keine Rolle mehr.
Wenn der Verkäufer dir eine eVB in die Hand drückt, steck sie dir in die Pfeife und rauch sie.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 6. Februar 2024 um 21:11:49 Uhr:
Der Vertrag bleibt ja derselbe, es ändert sich nur der Halter.
Gruß jaro
Und da sich der Halter ändert, kann er auch die Versicherung seines gringsten Misstrauens wählen.
Liebend gerne ??, wenn das so klappt wäre ich glücklich. Aber wenn der Vertrag mit der Versicherung durch die Ummeldung nicht zur Kündigung berechtigt ist, hänge ich drin. Denn der Vertrag der Versicherung läuft schon auf mich von ersten Tag an, daher kann es sein dass der Halterwechsel daran nichts ändert.
...und dann muss er den Rabatt aufs Fz. zurückzahlen, wg. Vertragsbruch???
Ist das sicher gestellt, dass dies nicht passiert?
Gruß jaro
P.S. was ist eig. so schlimm am Vertrag?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 6. Februar 2024 um 21:27:26 Uhr:
Zitat:
@jaro66 schrieb am 6. Februar 2024 um 21:11:49 Uhr:
Der Vertrag bleibt ja derselbe, es ändert sich nur der Halter.
Gruß jaroUnd da sich der Halter ändert, kann er auch die Versicherung seines gringsten Misstrauens wählen.
Ich danke euch echt sehr. Auch wenn es nicht klappt, ich werde jetzt alles versuchen und das nicht so einfach hinnehmen.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 6. Februar 2024 um 21:29:11 Uhr:
...und dann muss er den Rabatt aufs Fz. zurückzahlen, wg. Vertragsbruch???
Ist das sicher gestellt, dass dies nicht passiert?
Gruß jaro
P.S. was ist eig. so schlimm am Vertrag?
Das glaube ich nicht so sehr, denn in Vertrag steht nur dass ich den Rabatt zurückzahlen muss, wenn ich das Auto vor 4 Monaten ummelden, die Versicherung hat da glaube ich keine Verbindung zum Rabatt. Aber dennoch guter Hinweis.
Die Versicherung kostet fast das doppelte wie die Direktversicherung meines Vertrauens.