Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!

Hallo zusammen,

bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.

Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?

Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.

141 Antworten

Zitat:

@System schrieb am 7. Februar 2024 um 06:30:20 Uhr:


Guten Morgen @KapitaenLueck und danke für Deine Antwort. Neue KZ brauche ich nicht, ich erhalte ab Tag 1 mein Wunschkennzeichen. Muss das Autohaus die Kennzeichen denn irgendwie "abgeben", also brauche ich da ein Schreiben oder reicht es wenn ich beim Amt sagen "ich behalte die"?

Der Wirbel besteht in den unterschiedlichen Auffassungen was nach den 4 Monaten Zulassung auf das Autohaus passiert und ob ich danach trotzdem weiter in der Versicherung des Autohauses bleiben muss, da diese sehr deutlich teurer ist.

Hmm, wird hier eine Abmeldung vom AH und Neuanmeldung durch dich vorgenommen? Doch eher nicht oder?

Du gehst mit dem auf das AH angemeldete Auto bzw. dessen Papieren zum Amt und meldest um, dabei behältst du einfach das KZ.

Unterlagen wie zuvor beschrieben.

Was habt ihr dauernd mit der Mietwagenanmeldung, wo kommt das her?

Hallo @windelexpress und guten Morgen. Mit der ZB2 frage ich ihn, sicher gibt er sie mir dann auch. Ich muss wirklich sagen, dass ich da nicht so viele Sorgen habe, da wir schon mehrere Autos in diesem Haus gekauft haben und ich diese für seriös und verlässlich halte. Trotzdem hast Du natürlich Recht und das Prinzip ist hier schon wichtig.

Aktuell ist es aber genau so, ich schließe die Versicherung für das Selbstfahrer-Vermietfahrzeug auf mich ab und als Halter steht das Autohaus drin (habe das nachgesehen bei zuvor gekauften Autos). Dadurch ist es quasi "meine Versicherung" was den Wechsel evtl. verhindern könnte. Und ja es ist teuer, deshalb ja das ganze Gespräch hier 🙂.

@KapitaenLueck Das mit dem Selbstfahrer-Vermietfahrzeug ist in der Kurzzulassung auf das Autohaus (4 Monate) und daraus resultierendem ordentlichen Rabatt für mich begründet.

Hmm, aber warum Selbstfahrer Vermietfahrzeug?

Beim Kumpel wurde es ganz normal auf das AH bzw. den Leasinggeber zugelassen, nur die Versicherung lief über ihn.

Das geht übrigens problemlos, kann jeder machen. Eigentümer, Halter und VSN müssen nicht die selbe Person sein.

Daher verstehe ich die Konstellation nicht so ganz. Aber ok, wenn die Prämie gleich teuer ist dann kann es dir ja wurscht sein.

Da ich aus aber aus dem Vermietgeschäft weiß sind diese Prämien aber wesentlich teurer.

Ähnliche Themen

@KapitaenLueck Danke für Deine Antwort. Ja leider muss es dieser Zusatzvermerkt "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" unbedingt sein. Ich könnte auch selbst eine Versicherung meines Vertrauens abschließen. Aber egal wo ich anrufe oder recherchiere (und ich habe einige Versicherungen angefragt) heißt es immer "sowas bieten wir nicht an" oder "was wollen sie? nie gehört.".

Was genau hast du denn angefragt?

Dann kann ich noch mal meinen Freund fragen wie das genau bei ihm lief.

Du fährst aktuell einen Neuwagen, der eben per Kurzzulassung noch dem Händler gehört dh Du "mietest" das Auto für 4 Monate vom Händler mit separatem Vertrag "Übernahme nach Ablauf der 4 Monate"? Und der Händler hatte Dich nicht bei Übergabe bzw Formular aufgefordert gehabt, die Zahlung der KFZ-Versicherung zu unterschreiben? (So lief es bei meinem Auto! = Unterschrift abverlangt und damit meldete der Händler "mein" Auto sowohl bei der Steuer an ich hatte die Versicherungspolice zu beschaffen = ich als Halter, "Dritter" als Nutzer einzutragen. Nach Ablauf der "Miet-Frist" dann Umschreibung auf der Zulassungsstelle (die meldete das der Steuer, von dort kam ein neuer Bescheid per Post) und ich hatte online meine Versicherungspolice umzuschreiben: ab jetzt einziger Halter und Nutzer ---> leichter Preisnachlass folgte bzw kam als Rückerstattung auf mein Girokonto zurück.
Sowohl die Steuer als auch die Versicherung lief gar nicht über den Händler.

Hallo @Darkhexlein und guten Morgen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe läuft es genau so bei mir, bis auf das der Halter für die 4 Monate das Autohaus und nicht ich bin. Und wie hier einige sagten, sollte ich beim Halterwechsel nach 4 Monaten die Versicherung wechseln können. Genau das muss ich klären und hinterfragen.

Rede mit dem Verkäufer und bitte darum, dass sie von Anfang an die von dir gewünschte Versicherung mit dem von dir gewünschten Tarif wählen. Mit der Ummeldung auf dich bist du dann automatisch in deinen persönlichen Tarifbedingungen. Es rechnet sich vielleicht auch, wenn du als abweichender Versicherungsnehmer das Auto von Anfang an auf deinen Namen versicherst. Der Aufschlag dabei wird deutlich geringer ausfallen als der Mehrpreis für einen Vertragsstart mit SF 0 bei einer Versicherung durch das Autohaus.

Hallo lieber @berlin-paul und danke Dir. Meine SF Klassen werden schon übernommen und ich kann keine eigene Versicherung wählen weil es keine gibt die ein solches Fahrzeug versichert, welches das Autohaus für 4 Monate an mich vermietet.

Wieso mietest du das Auto? Du KAUFST es doch, wie du vorher ausgeführt hattest. Da wird nix vermietet.

Das Autohaus muß doch in den ersten Monaten der Halter sein, damit es gewisse Rabatte gibt. Und das Autohaus läßt es zu als sogenanntes "Selbstfahrer -Vermietfahrzeug", so wie ein Auto, das man für ein paar Tage dort mieten kann oder das man als Ersatzwagen mitbekommt, wenn das eigene Auto in der Werkstatt ist.

Ich frage mich nur wieso die das so machen???

Nochmal, Eigentümer, Halter und VSN müssen nicht die selbe Person sein, es können sogar 3 Unterschiedliche sein.

Daher die Frage an den TE, warum als Mietfahrzeug und nicht einfach normal auf das AH?

Gibt es nur den Rabatt wenn er als Mietfahrzeug zugelassen wird? Dann ok. Dann schau mal was die Versicherung dir da eventl. mehr abknöpfen will. Wenn das nicht mehr kostet ist es ja auch wurscht.

Am Prozedere der Ummeldung ändert das alles nicht, es bleibt wie ich es schrieb.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 7. Februar 2024 um 15:00:00 Uhr:


Daher die Frage an den TE, warum als Mietfahrzeug und nicht einfach normal auf das AH?

Es ist ja eine entgeltliche und gewerbliche Vermietung, da der TE bereits in den ersten vier Monaten für die Nutzung zahlen muss. Dann muss es auch als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen und versichert sein.

Ich habe allerdings noch nicht verstanden, welchen Vorteil das für das Autohaus hat bzw. warum diese Konstellation notwendig ist, um einen Preisnachlass einzuräumen.

Ich kenne Tageszulassungen, die eigentlich nur dazu dienen, die Zulassungsstatistik des Herstellers zu pushen. Und ich kenne Werkstatt-Ersatzfahrzeuge, die für Kunden sind, deren Auto gerade zur Reparatur oder Inspektion ist, die man aber auch einfach so anmieten kann. Die tragen dann meistens Werbung des Autohauses und müssen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen sein.

Aber diese Konstellation verstehe ich nicht so recht. Der TE ist von Beginn an alleiniger Nutzer des Fahrzeugs. Warum muss das Fahrzeug in den ersten vier Monaten auf das Autohaus zugelassen sein, um den Rabatt gewähren zu können?

Ähh, hab ich da was überlesen??

Der TE, also der Käufer mietet erst das Auto für 4 Monate? Aber bezahlt es gleich am Anfang, also vor der Mietzeit?

Was ist das denn für eine Konstellation. Jetzt verstehe ich langsam die Diskussion hier.

Ok, ist mir auch völlig wurscht. Denn die Ummeldung bleibt trotzdem auch hier immer noch die Gleiche.

Deine Antwort
Ähnliche Themen