Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!

Hallo zusammen,

bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.

Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?

Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.

141 Antworten

Der TE hat doch jetzt mehrfach klar gesagt, dass er das Auto KAUFT. Vom ersten Tag an. Was verstehst du denn daran jetzt nicht?
Zulassung auf einen anderen Halter heisst bekanntlich nicht, dass dieser Halter Eigentümer ist. Der TE ist vom ersten Tag an Eigentümer. Wie zum Teufel soll er sein Eigentum mieten? Also ehrlich....

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 9. Februar 2024 um 09:28:02 Uhr:


Der TE ist vom ersten Tag an Eigentümer. Wie zum Teufel soll er sein Eigentum mieten? Also ehrlich....

Das wissen wir nicht. Und wir müssten wohl den Vertrag kennen, um das genau beantworten zu können. Es gibt zumindest zwei starke Indizien dafür, dass der TE in den ersten vier Monaten sehr wohl nur Mieter und das Autohaus Eigentümer ist:
- das Autohaus ist der Halter
- die Versicherung als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug, die ja ansonsten völlig unnötig wäre

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 9. Februar 2024 um 09:23:25 Uhr:


allein DAS ermöglicht hohe Rabatte für den Kaufvertrag (= Autohaus kauft xxx Stückzahl dieses Modells vom Hersteller und bekommt dafür vom Hersteller für das Jahr xxx Rabatt - und reicht einen Teil davon weiter...)

Das Autohaus könnte doch die Stückzahl XXX genau so verkaufen und den Rabatt geben, wenn es nicht für 4 Monate Halter wäre. Irgendwie erklärt das nicht das Geschäftsmodell und den Grund für diese Vorgehensweise.

Danke euch @Darkhexlein @SpyderRyder und @Rockville für Eure Beiträge und Überlegungen.

Da ich ja einen Kaufvertrag habe, denke ich schon das mir das Auto von Anfang an gehört. Im Kaufvertrag steht drin, dass der Wagen für 4 Monate auf das AH läuft (Halter) und das ich den Rabatt bezahlen muss wenn ich es vor Ablauf der Frist ummelde.

Es läuft bei jedem Kauf so mit diesem "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" und daraus resultierender Versicherung 🙁. Mir fehlt leider das Wissen um mir das zu erklären, laut Händler geht es nur so. Und wie ich merke, seid ihr ja auch durchaus verwirrt.

Zitat:

@System schrieb am 9. Februar 2024 um 09:55:28 Uhr:


Da ich ja einen Kaufvertrag habe, denke ich schon das mir das Auto von Anfang an gehört.

Das glaube ich nicht, denn wenn es von Beginn an dein Eigentum wäre, dann könntest du damit machen, was du willst, z.B. verkaufen, abmelden, ummelden. Dazu passt nicht die Klausel, dass du es vier Monate lang nicht ummelden darfst. Insofern wird da im Vertrag wohl ein Eigentumsvorbehalt geregelt sein.

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Das wird ein steueroptimiertes Modell sein, bei dem der Händler eine AfA aus der Zulassung aufs Autohaus generiert. Die läuft nur dann durch, wenn die Versicherung plausibel dazu passt.

@Rockville Ich habe alles sehr aufmerksam durchgelesen, ich kann dir nur sagen das ich das Auto vollständig kaufe und es sofort mir gehört. Ich kann ja auch alles damit machen was ich will, nur muss ich dann den Rabatt zurückzahlen. Ich kann doch auch nix dafür 😉

@berlin-paul Ja, sowas wird das sein. Nur will mich der Händler offenbar etwas aber den tisch ziehen indem er mir noch die Versicherung über die 4 Monate hinaus verkaufen will. Das werde ich aber versuchen mit allen Mitteln abzuwenden. Halterwechsel ermöglichst Versicherungswechsel habe ich hier bei euch gelernt und es ist ein Halterwechsel nach 4 Monaten.

Zitat:

@System schrieb am 9. Februar 2024 um 10:02:38 Uhr:


ich kann dir nur sagen das ich das Auto vollständig kaufe und es sofort mir gehört.

Als Eigentümer würde ich mir nie vorschreiben lassen, wo und wie ich mein Fahrzeug versichere. 😉

@Rockville Es ist nun mal der Deal mit dem Rabatt den ich ja wissentlich eingegangen bin. Und es lohnt sich finanziell ja auch echt. Für die 4 Monate ist es mir auch egal, nur dann will ich zu meiner Versicherung des Vertrauens.

Ja, weiß ich doch. Ich bin eben immer noch neugierig, was genau hinter diesem Geschäftsmodell steckt. Das muss dir deinen Spaß am Auto nicht verderben.

Ich glaube die Erklärung vom Berliner Paul könnte gut passen, wäre auch die einzige Erklärung die für mich Sinn ergibt bzgl. Vermietfahrzeug.

Da gehe ich mit und damit können wir hoffentlich die absurde Miet-Theorie verwerfen.

Zitat:

@System schrieb am 9. Februar 2024 um 09:55:28 Uhr:


Da ich ja einen Kaufvertrag habe, denke ich schon das mir das Auto von Anfang an gehört. Im Kaufvertrag steht drin, dass der Wagen für 4 Monate auf das AH läuft (Halter) und das ich den Rabatt bezahlen muss wenn ich es vor Ablauf der Frist ummelde.

Und genau aus dem Grund würde ich die ZB2 nicht im AH lassen.

Heute noch mal Fragen an den Verkäufer gestellt.

@windelexpress Ist geklärt, bekomme ich am ersten Tag auch ausgehändigt. Wieso das beim letzten Autokauf in gleicher Konstellation nicht ging, keine Ahnung. Heute meinte der Händler: jaja bekommen sie sofort die ZB2.

Nach wie vor, sagt der Verkäufer ich könne beim Halterwechsel nach 4 Monaten die Versicherung nicht wechseln. Er sagt weiterhin, es sei ja MEINE Versicherung von Anfang an und diese habe nun mal ein Jahr Vertragslaufzeit, auch wenn ich MEINE Versicherung von AH auf mich ummelde. Ich habe hier die ADAC Rechtsberatung angefragt. Mal sehen was die sagen.

Da Du bei der Umschreibung auf Dich auch den Verwendungszweck "Selbstfahrervermiet.fzg" entfernen lässt, ändert sich maßgeblich der Vertrag und Du musst sowieso eine eVB vorlegen.

Da Du aber dem Verkäufer mehr glauben schenkst, als den Usern hier, wirst Du das dann ausprobieren müssen und weißt hinterher bescheid.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Genau ich bekomme auch eine neue eVB vom Verkäufer. Nein nein, auf keinen Fall glaube ich dem mehr als Euch. Ich denke der Verkäufer will einfach nur noch ne Provision für die Versicherung absahnen. Meine größte Sorge ist halt am Ende zwei Versicherungen zu haben und bezahlen zu müssen. Ja sicher, Rechtsanwalt usw., aber das muss ja nun nicht sein.

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