Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!
Hallo zusammen,
bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.
Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?
Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.
141 Antworten
Sagen wir dir Versicherung muss ein Jahr laufen. Kann ich die dann direkt kündigen oder immer erst zu diesem Stichtag im November? Bei letzterem heute ich die Versicherung ja sogar fast zwei Jahre an Hals.
Zitat:
@System schrieb am 6. Februar 2024 um 19:41:32 Uhr:
Lieber @windelexpress. Siehe auch Antwort hier drüber. Ich bin der Halter, aber eben nicht der Besitzer des Autos für die 4 Monate der Kurzzulassung. Das ist die Schwierigkeit eine eigene Versicherung zu finden. Und wenn ich halt die des Autohauses nehme habe ich ein Jahr Laufzeit.
Das habe ich überlesen. Normalerweise ist das Autohaus die ersten Monate der Halter und nicht der Käufer, das ist eine Masche, die ich noch nicht gehört habe. Ein tolles Mittel der "Kundenbindung". Seltsam, dass der Händler das machen kann, welchen Vorteil hat er davon außer einen neuen Kunden in seiner Versicherungsdatei? (Frage geht nicht an den TE).
Wenn der Halter nach den 4 Monaten gleich bleibt, geht das mit dem Versicherungswechsel nicht. Allerdings könntest du das Fahrzeug auf deine Frau ummelden - wenn es eine gibt, dann geht das.
Zitat:
@System schrieb am 6. Februar 2024 um 20:59:14 Uhr:
Ich habe das Fahrzeug schon komplett bezahlt und erhalte den Brief nach den 4 Monaten ausgehändigt.
Da wäre bei mir schon Sense.
Wenn ich das Fahrzeug komplett bezahlt habe, wandert die ZB2 auch mit in meinen Schrank.
Mit welcher Begründung soll der die 4 Monate noch dort liegen.
Dass Du nicht umschreibst vor Ablauf der 4 Monate, kann man vertraglich festhalten. Das Fahrzeug bezahlen ohne ZB2 ausgehändigt zu bekommen, würde es bei mir nicht geben
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Du hast schon Recht @windelexpress, bin auch froh wenn mir das Auto nach 4 Monaten "richtig" gehört.
@remarque4711 die Idee dass Auto innerhalb der Familie weiter zu geben ist nicht so übel. Dann wäre der Versicherungswechsel in jedem Fall möglich. Muss ich mir im Hinterhof behalten. Muss man natürlich sehen ob gut Aufwand und Nutzen noch in Relation steht. Aber gute Idee.
Zitat:
@System schrieb am 6. Februar 2024 um 21:28:47 Uhr:
Denn der Vertrag der Versicherung läuft schon auf mich von ersten Tag an,
Wie das?
Du bist Versicherungsnehmer und Halter wird das AH als gewerbliche Nutzung und Vermiet Fahrzeug?
Und den Beitrag sollst Du ab EZ zahlen?
Soviel Rabatt können die gar nicht geben,dass sich das für Dich noch rechnet
Er ist ja nicht nur VN sondern auch Halter ab Beginn, das ist ja das seltsame. Mich würde mal interessieren, welche Versicherung dahinter steckt beim Autohaus.
Das Glaub ich noch nicht. Dann müsste er ja nach 4 Monaten nicht umschreiben.
Und üblicherweise bekommt das AH Rabatt/Prämie vom Hersteller wenn es einen Vermietwagen auf sich anmeldet und den Zeit x im Bestand hat. So kenn ich das von den meisten AH.
Der Hersteller selber kann eine Haltedauer gar nicht abprüfen, weshalb meist die AH einen Halterdauernachweis beantragen, um die Prämie zu bekommen.
Ich denke das AH wird Halter, die Kiste muss als Selbstfahrervermiet.fzg mindestens 4 Monate angemeldet sein und dann kann der TE das Fahrzeug auf sich ummelden.
Dabei selbstverständlich seine eigene Versicherung nutzen und mit einer frischen HU die Fälligkeit für die 2.HU auf 36 Monate legen.
Und die ZB2 würde ich trotzdem nicht die 4 Monate beim AH liegen lassen. Niemals
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Februar 2024 um 22:20:48 Uhr:
....................
Ich denke das AH wird Halter, die Kiste muss als Selbstfahrervermiet.fzg mindestens 4 Monate angemeldet sein und dann kann der TE das Fahrzeug auf sich ummelden.
Dabei selbstverständlich seine eigene Versicherung nutzen und mit einer frischen HU die Fälligkeit für die 2.HU auf 36 Monate legen.
Das denke/dachte ich auch.
Alles sehr dubios. Ich denke, hier liegen Verständigungsprobleme zwischen AH und Kunde vor.
Ich denke auch, dass die Konstellation falsch geschildert wurde. Kurze Zulassungen auf ein Autohaus als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug sind eine ganz normale Sache für Werkstatt-Ersatzfahrzeuge.
Zwei Sachen können aber praktisch nicht stimmen:
1. Dass der TE bereits Halter ist, wie er ja schreibt. Dann wäre ja eine Ummeldung gar nicht nötig.
2. Dass die Haftpflichtversicherung bereits auf ihn läuft. Das wäre ja eine hochriskante Angelegenheit, wenn man Versicherungsnehmer eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeugs wäre, mit dem 4 Monate lang Hinz und Kunz in der Gegend herumkurven.
Wenn das Autohaus vertrauenswürdig ist (und der TE hat ja offenbar dort schon Autos gekauft), dann würde ich einfach den Schritten folgen, die der Verkäufer empfiehlt. Das mit der Versicherung scheint ein Missverständnis zu sein, einfach nochmal beim Autohaus nachfragen.
@windelexpress @remarque4711 @Rockville Guten Morgen zusammen und danke für Eure Beiträge.
Es tut mir leid wenn es hier zu Verwirrungen kommt und/oder ich etwas falsch gesagt habe. Also hier nochmal:
Auto wird bald geliefert und vom Autohaus AUF DAS AUTOHAUS (Halter) angemeldet. Es ist bezahlt und wird von mir an Tag 1 im Autohaus abgeholt. An diesem Tag unterschreibe ich die Versicherung des Autohauses. Auf dieser Versicherung stehe ich als Kunde und als Zahler (SEPA), das Autohaus als Halter.
Nach 4 Monaten endet die Kurzzulassung für den Rabatt beim Autohaus. Ich bekomme ZB2 und eine eVB vom Händler und gehe damit zum Amt um das Auto auf mich umzumelden. Damit der Vorgang abgeschlossen.
Knackpunkt ist die eVB nach 4 Monaten, wo viele von euch (was toll wäre) behaupten, ich könne die Versicherung wechseln. Dafür spricht der faktische Halterwechsel, dagegen aber, dass die Versicherung ab Tag 1 auf meinen Namen läuft und ich einen Vertrag mit der Mindestlauftzeit von einem Jahr habe, also erst Ende 2025 kündigen könnte.
Ich hoffe ich konnte noch mal bisschen Struktur reinbringen 🙂.
Weiß gar nicht was darum so ein Wirbel gemacht wird, das ist doch normales Prozedere bei Gewährung von Sonderkonditionen.
Hat man Kumpel schon öfter so mit einer Leasing gemacht. Wo ist da das Problem. Eher hat das AH das Problem wenn vom TE die Strafzettel immer bei denen aufschlagen🙂
Zur Ummeldung brauchst du lediglich die Papiere, eine EVB, neue KZ falls überhaupt erforderlich, eine Vollmacht wenn die Zulassung durch Dritte erfolgt und zu guter Letzt bei den bescheidenen Kommunen einen Termin zur Ummeldung.
Guten Morgen @KapitaenLueck und danke für Deine Antwort. Neue KZ brauche ich nicht, ich erhalte ab Tag 1 mein Wunschkennzeichen. Muss das Autohaus die Kennzeichen denn irgendwie "abgeben", also brauche ich da ein Schreiben oder reicht es wenn ich beim Amt sagen "ich behalte die"?
Der Wirbel besteht in den unterschiedlichen Auffassungen was nach den 4 Monaten Zulassung auf das Autohaus passiert und ob ich danach trotzdem weiter in der Versicherung des Autohauses bleiben muss, da diese sehr deutlich teurer ist.
Zitat:
@System schrieb am 7. Februar 2024 um 06:08:24 Uhr:
@windelexpress @remarque4711 @Rockville Guten Morgen zusammen und danke für Eure Beiträge.Es tut mir leid wenn es hier zu Verwirrungen kommt und/oder ich etwas falsch gesagt habe. Also hier nochmal:
Auto wird bald geliefert und vom Autohaus AUF DAS AUTOHAUS (Halter) angemeldet. Es ist bezahlt und wird von mir an Tag 1 im Autohaus abgeholt. An diesem Tag unterschreibe ich die Versicherung des Autohauses. Auf dieser Versicherung stehe ich als Kunde und als Zahler (SEPA), das Autohaus als Halter.
Nach 4 Monaten endet die Kurzzulassung für den Rabatt beim Autohaus. Ich bekomme ZB2 und eine eVB vom Händler und gehe damit zum Amt um das Auto auf mich umzumelden. Damit der Vorgang abgeschlossen.
Knackpunkt ist die eVB nach 4 Monaten, wo viele von euch (was toll wäre) behaupten, ich könne die Versicherung wechseln. Dafür spricht der faktische Halterwechsel, dagegen aber, dass die Versicherung ab Tag 1 auf meinen Namen läuft und ich einen Vertrag mit der Mindestlauftzeit von einem Jahr habe, also erst Ende 2025 kündigen könnte.
Ich hoffe ich konnte noch mal bisschen Struktur reinbringen 🙂.
Das sepa was du unterschreibst ist für die Kfz Steuer.
Das Du VN für das AH als abweichenden Halter für den Selbst Fahrer sein sollst, glaube ich weiterhin nicht, da wirst Du Augen machen, was der Beitrag kostet.
Und selbst wenn, dann kannst Du beim Halterwechsel eine andere Versicherung nehmen. Eine evb brauchst Du eh.
Und die ZB2 würde ich in keinem Fall 4 Monate dort liegen lassen, wenn das Fahrzeug bezahlt ist.
Frag doch mal bei der Versicherung nach. Die können dir das sicher besser erklären. Vllt gilt das Jahr nur, wenn der Halter nicht gewechselt wird. In den Versicherungsverträgen wird der Verkauf/Halterwechsel eines Fahrzeugs ja nicht eingeplant.
Gruß jaro