Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!

Hallo zusammen,

bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.

Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?

Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.

141 Antworten

Tut mir leid @remarque4711, ich kenne mich wenig aus. Dachte meine Beschreibung würde zwingend darauf hinauslaufen. Nur halt doof das ich nach den 4 Monaten noch da bleiben muss. Dafür bekomme ich dann für die Ummeldung eben die eVB.

Zitat:

@System schrieb am 6. Februar 2024 um 19:41:32 Uhr:


Lieber @windelexpress. Siehe auch Antwort hier drüber. Ich bin der Halter, aber eben nicht der Besitzer des Autos für die 4 Monate der Kurzzulassung. Das ist die Schwierigkeit eine eigene Versicherung zu finden. Und wenn ich halt die des Autohauses nehme habe ich ein Jahr Laufzeit.

Wenn Du den Wagen auf Dich ummeldest fällt selbstfahrervermiet doch raus.

Das ist jetzt nur bei der Zulassung in den ersten 4 Monaten auf das AH als Halter drin,weil die dann vom Hersteller einen besseren preis/Bonus bekommen.

Wenn Du dann vor der Ummeldung noch zur HU fährst, wird bei der Umschreibung auf Dich auch die nächste HU erst in 36 Monaten fällig.

Lieber @windelexpress. Genau, das fällt dann raus, aber es bleibt eben die Vertragslaufzeit von einem Jahr leider. Daher bekomme ich die für Ummeldung wieder eine eVB, aber leider wieder vom der Versicherung des Autohaus.

Ich bekomme die HU kostenlos vom Händler nach einem Jahr, so dass ich die vollen 3 Jahre dann auch habe. Denke das ist OK, oder hat es noch einen Vorteil die HU schon nach 4 Monaten zu machen?

Die vollen 3 Jahre bekommst Du nur bei Durchführung einer HU und Umschreibung des Fahrzeuges innerhalb der ersten 7 Monate nach EZ

2.1.2.1.1

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Ich glaube zu verstehen, dass ich dadurch volle 3 Jahre plus die 4 Monaten TÜV hätte. Das bespreche ich mit dem Händler. Wenn das so nicht klappt, habe ich dir 3 Jahre ja faktisch trotzdem, weil der Händler mir die erste HU schenkt.

Ist das Auto schon zugelassen oder kommt das alles erst noch?
Wie lange muss das AH Halter sein?

Kommt in 2-6 Wochen und ist demnach noch nicht zugelassen. 4 Monaten muss es für den Rabatt auf das Autohaus zugelassen werden.

Danke für deine Hilfe @windelexpress

Wenn ich deinen letzten Beitrag richtig verstehe, kommt ein Neuwagen, der erst auf das Autohaus als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen werden soll. Und dann nach vier Monaten erst auf dich.

Dann brauchst du natürlich vom Autohaus eine Vollmacht, das Auto für die auf deren Namen zuzulassen. Ist es eine GmbH, vermutlich auch einen aktuellen begl. Handelsregisterauszug.

Wenn die Spaß daran hast, kannst du dir (oft) auf der Homepage der Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen aussuchen und das schon günstig im Netz bestellen. Hier z.B. zahle ich beim Anbieter in der Zulassungsstelle fast 40,- €, bei einem freien Anbieter unter 20,- €.

Dass du keine Lust zu deren Versicherung hast, ist verständlich. Selbstfahrermietfahrzeug wird um einiges teurer zu versichern sein.

Hi @PeterBH und danke für deine Nachricht. Ich lasse das Auto nicht auf das Autohaus zu, das machen die selber. Ich muss es nach den 4 vereinbarten Monaten von denen auf mich ummelden. Und das war meine ursprüngliche Frage, ob es da Fallstricke gibt und worauf ich achten muss.

Wenn du das Fahrzeug nach 4 Monaten auf Dich ummeldest, brauchst du eine eVB von deiner Versicherung. Dann spielt das Vermietfahrzeug keine Rolle mehr und du kannst zu deiner Versicherung wechseln. Du brauchst kein volles Jahr bei der Versicherung des Autohauses zu bleiben. Das versuchen die dir vielleicht einzureden, weil die da Geld mit verdienen.

Und für die Umschreibung nach 4 Monaten auf Dich, nimmst Du eine eVB von Dir, lässt vorher eine HU durchführen und bekommst bei der Umschreibung wieder 36 Monate.
Die Versicherung des AH endet mit der Umschreibung auf Dich.
Bezahlst Du den Wagen und bekommst nach der Zulassung auf das AH die ZB2 ausgehändigt?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 6. Februar 2024 um 20:52:08 Uhr:


Wenn du das Fahrzeug nach 4 Monaten auf Dich ummeldest, brauchst du eine eVB von deiner Versicherung. Dann spielt das Vermietfahrzeug keine Rolle mehr und du kannst zu deiner Versicherung wechseln.

Es wäre schön wenn es ginge, aber mein Händler und der Vertrag mit Mindestlaufzeit sagt was anderes. Ich werde es aber in jedem Fall noch Mal versuchen, weil ich denke das du und ihr hier viel Ahnung habt. Danke dir.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 6. Februar 2024 um 20:52:08 Uhr:


Das versuchen die dir vielleicht einzureden, weil die da Geld mit verdienen.

Das wird der Hintergrund sein.
Kann aber einfach ignoriert werden,da ja eh eine neue eVB beim Halterwechsel benötigt wird

Oh man, das muss ich unbedingt klären. Es wäre so schön wenn das ginge und ich nicht da bleiben müsste. Danke euch.

Ich habe das Fahrzeug schon komplett bezahlt und erhalte den Brief nach den 4 Monaten ausgehändigt. Danke gehe ich dann zur Ummeldung auf mich.

@Windelexpress Ja, aber wenn die merken, dass da einer vor ihnen sitzt, der keine Ahnung von der Materie hat, werden sie ihm erzählen, dass das Fahrzeug weiter auf das Autohaus versichert sein muss. Der Verkäufer drückt dem Kunden dann die eVB in die Hand, schickt ihn zum Ummelden und schon hat er einen weiteren Kunden für die Versicherung gewonnen und kassiert dafür auch noch 2,86 €. 😁

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