Sommer- Winterreifen - Felgen
Hallo
Ich habe mal eine Frage ich habe meinen Audi a6 4g beim händler gekauft, die reifengrößen machen mich stutzig
Sommerreifen 255 40 19
Winterreifen 255 35 19
müßte der querschnitt bei den Winterpellen nicht gleich groß der Sommerreifen sein oder gar größer?
Danke im Vorraus schonmal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 26. August 2015 um 07:24:26 Uhr:
Nein. bei -3,7% ist keine Angleichung erforderlich.Zitat:
@golfer0510 schrieb am 25. August 2015 um 23:26:58 Uhr:
Soll der TE bei jedem Räderwechsel den Tacho angleichen lassen?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 26. August 2015 um 07:24:26 Uhr:
Nein er schrieb es sind die selben. Was ja nicht sein kann 😉Zitat:
Der TE schreibt doch , daß die Felgen identisch sind(19" Doppelspeiche).
Er schreibt wie auf seinem Profilbild. Ich bezweifle das er die Teilenummer kontrolliert hat...
Denn genau in diesem "Design" gibt es die ja mit verschiedenen Nummern.Aber letztendlich wie Husky schon schreibt ist es ja Audi´s problem..
MfG
Wenn du mich korrigieren möchtest, die meisten kennen den Unterschied zwischen dem gleichen und dem selben ja nicht, dann hier die Retourkutsche, es ist "Audi
s Problem."😉😁
Seltsam ist, wie so oft, daß der TE sich nicht weiter äußert, bis auf die Tatsache, daß die Winterfelge die gleiche wie die Sommerfelge wäre. Oder es ist ein Nachbau.
118 Antworten
Zitat:
@Polmaster schrieb am 28. Feb. 2018 um 15:9:52 Uhr:
Danke! Diese Größe steht aber in meiner COC!
Sehr seltsam. Hätte nicht gedacht, dass es da einen Unterschied zwischen 218 und 272 gibt, zumal beide Quattro.
Schick mal bitte den Zahlencode 2.2 lt. Fahrzeug schein, dann kann ich mal nachsehen im Computer.
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@MZ-ES-Freak
Frage mal bitte folgende 2.2 ab:
BBY000088
Danke.
Das Thema hatten wir doch an anderer Stelle schon mal. Insbesondere beim FL und bei 20" ab Werk, stehen meist keine 17er und 18er Radgrößen mehr in der CoC. Das war beim VFL besser.
Aber lange Rede kurzer Sinn, mach dem Autohaus Beine, die sollen die Traglastbescheinigung für Deine 17er bei Audi ziehen und dann auf eigene Kosten eine Einzelabnahme beim TÜV machen. Denn fahren darfst Du die mit Eintragung ganz sicher ohne Probleme.
Wenn man jetzt ein ABE erhalten würde, reicht das dann als Vorlage und Beleg für die HU?
Oder muss dann trotzdem noch eine Einzelabnahme stattfinden?
Sooo, ich war nun erneut beim Prüfer, mit dem Ausdruck der mir erst nach erneuter Nachfrager geschickt wurde, und was soll ich sagen... die Plakette wurde erneuert.
An dieser Stelle möchte ich erstmal bei euch bedanken für die Infos.
Dank meiner Recherchen darf ich also wieder ganz legal das Fahrzeug führen, vorausgesetzt ich führe diese ABE IMMER IM FAHRZEUG mit.
Diese Informationen wurde mir durch das Autohaus Adelbert Moll, bis einschließlich heute, vorenthalten.
Dass das Fahrzeug seit nun 2 Wintern in meinem Besitz ist, mit zig unfreiwilligen Werkstattbesuchen (der Fehler hätte dort sicher auch entdeckt werden können) lass ich jetzt mal unkommentiert.
Selbst auf Rückfragen erhielt ich erst nur eine PDF einer technisch möglichen Rad/Reifen-Kombi (technisch möglich =/= zugelassen), den Weg zum TÜV mit diesem Schreiben habe ich mir zum Glück gespart.
Die damalige Auslieferung wurde logischerweise auch ohne die ABE ausgeführt, denn der Vorführer fuhr zum vorherigen Zeitpunkt ebenfalls ohne ABE, mit dieser Bereifung.
Wenn ihr also ein zeit-, geld- und nervenraubendes Unternehmen sucht, kann ich auch das Autohaus Moll in Düsseldorf wärmstens empfehlen, andernfalls macht lieber einen großen Bogen um dieses "Autohaus"!
Und dieses Erlebnis ist nur die Spitze des Eisberges, die anderen Probleme mit dem Fahrzeug seit dem Kauf möchte ich zumindest an dieser Stelle nicht aufführen. Das würde sowohl dieses Fenster als auch das Internet sprengen...