Softwareupdate nach Dieselgate Pflicht für mein F31?
Hallo ich fahre einen 318d F31 aus Oktober 2014. Es handelt sich um ein Euro5 Diesel der nun per Softwareupdate"sauber" gemacht werden soll. Dies hat ja die Industrie so heldenhaft gestern in Berlin beschlossen! Ich habe allerdings 0!!! Interesse an einem Softwareuodate für meinen geliebten Bimmer. kein Mensch hält die Hände dafür ins Feuer was dann in Zukunft mit meinem BMw passiert. Was passiert mit dem AGS nach so einem Update, wie ändert sich der Spritverbrauch. Ich habe viele bekannte die VW fahren und schon ein SWUpdate bei Ihren Autos gemacht haben und es liebr wieder rückgängig machen würden.
Nun sind meine Fragen, muss man wie bei VW ein Update machen oder ist das Freiwillig?
Woher weis ich das mein Händler beim nächsten Service nicht heimlich die Software aufspielt?
kann ich meinen Softwarestand irgendwie auslesen um sicher zu sein das es die alte Software ist? Welche Programme benötige ich dafür?? kann das der z.b Bosch Service auslesen? Hoffe ihr könnt mir bei meiner Unsicherheit helfen.
Beste Antwort im Thema
Hi,
es ist amtlich: diese von den Autoherstellers freiwillig angebotenen software-updates sind nicht verpflichtend! Man entscheidet definitiv selbst, ob man aufspielen läßt oder nicht. Dies allerdings auch mit den Konseqenzen beim Wiederverkauf!
Gruß, Klaus
@dieselweasel2: Du darfst die letzten 5/6 Jahre Entwicklung nicht außer Acht lassen! Da haben die sicherlich Verbesserungsmöglichkeiten gefunden.
56 Antworten
Zitat:
@Car-freak schrieb am 4. August 2017 um 19:37:27 Uhr:
Selbst mit neuer Plakette, wer soll das kontrollieren? Sollen sich die wenigen Polizisten die der Bund noch besitzt an die Ampeln stellen?Anbei mal ein kurzer Ausschnitt aus einer Tageszeitung.
Guter Bericht.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 5. August 2017 um 19:24:11 Uhr:
Zitat:
@Bluedo schrieb am 5. August 2017 um 13:40:28 Uhr:
Ich hab auch mein Händler angerufen. Der hat auch keine weiteren Informationen. Nicht mal, welche Motoren genau das Update bekommen sollen...ob meiner BJ 11/2013 f30 320d betroffen ist...?
Da haste aber ein ganz armes Schwein gequält. Toller Hecht. Woher soll das ein Händler nach 48h wissen. Ich hoffe er hat Dich zum ... geschickt.
Du bist aber ein ganz heller was. Das mit dem Update ist seit Wochen bekannt, nicht erst seit Mittwoch. Mittwoch wurde nur entschieden, dass es keine weiteren Maßnahmen geben wird.
Zitat:
@Bluedo schrieb am 6. August 2017 um 17:42:55 Uhr:
Das mit dem Update ist seit Wochen bekannt, nicht erst seit Mittwoch. Mittwoch wurde nur entschieden, dass es keine weiteren Maßnahmen geben wird.
Es war nur bekannt, dass BMW grundsätzlich bereit ist, so ein Update zu machen und eine
internegrobe Abschätzung, welche Fahrzeuge es betreffen könnte.
Das war ein Angebot für den Gipfel und jetzt nach dem Ergebnis des Gipfels werden erst die Details ausgearbeitet und dann extern veröffentlicht. Also ist es doch logisch, dass dein Händler dir 48 Stunden nach dem Gipfel noch keine Informationen gegeben konnte.
Vor dem Gipfel machte es doch für BMW keinen Sinn alle Details auszuarbeiten. Das kostet Ressourcen und Geld und das wäre alles für die Tonne, wäre beim Gipfel beschlossen worden, dass die Maßnahmen nicht ausreichen.
Nicht zuletzt wurde doch erst beim Gipfel diskutiert, welche Euroklassifizierungen ein Update bekommen müssen (nur Euro 5 Fahrzeuge oder auch Euro 6 Fahrzeuge und dann, unter welchen Bedingungen).
Wie sollte BMW denn da schon im Vorfeld festlegen, welche Fahrzeuge betroffen sind?
Gruß
Uwe
Ich gehe davon aus, dass diese Updates im Verlaufe eines Jahres installiert werden. Es eilt ja auch nicht. Bis jetzt gibt es das Update aber noch nicht. Wenn es dann da ist, erfolgt die Benachrichtigung sicher wie üblich übers Jahr verteilt per Briefpost. Sollen ja auch nicht alle mit einmal in die Werkstatt kommen. Die Anschriften bekommt BMW vom KBA. Wer keine Benachrichtigung erhält, ist nicht betroffen.
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Ich war Freitag wegen einer anderen Sache bei bmw. Der Meister dort sagte mir das es nach seinem stand eine freiwillige Sache ist mit dem Update weil bmw nicht wie andere Hersteller betrogen hat.
Zitat:
@jacky_cola schrieb am 6. August 2017 um 20:55:38 Uhr:
Ich war Freitag wegen einer anderen Sache bei bmw. Der Meister dort sagte mir das es nach seinem stand eine freiwillige Sache ist mit dem Update weil bmw nicht wie andere Hersteller betrogen hat.
Eben das ist doch der wichtige Punkt. BMW hat nicht betrogen, das Update ist eine freiwillige Maßnahme, um die Fortschritte in der Software-Entwicklung auch in älteren Autos zu nutzen. Nicht wie bei VW und Audi, wo das KBA diese Dinge erzwingt.
Da ich selbst aus der IT komme, kann ich bestätigen, dass Programmierer fast schon jeden Tag kleine Fortschritte machen. Insofern konnte BMW das natürlich nicht "schon direkt so programmieren" vor 5 Jahren.
Also ich sehe das entspannt, das wird schon eine gute Software sein. 🙂
"Freiwillig" bedeutet aber nicht, dass man von Fahrverboten ausgenommen wird, wenn man es nicht machen lässt.
Warten wir erstmal die Gerichtsentscheidungen ab, wenn sich denn eine Gemeinde für ein örtliches Fahrverbot entscheidet. Juristisch ist das nämlich nicht begründbar:
1. Einerseits erscheint der EU-Grenzwert willkürlich, gerade im Vergleich zum Arbeitsplatzgrenzwert
2. ist das nur erlaubt, wenn das Fahrverbot zum Erreichen des Grenzwertes führt, was
unstrittigerweise auch dann nicht erreicht wird
3. zum Dritten fahren die angekündigten Ausnahmeregelungen fuer den ÖPNV, LKWs und Handwerker
das ganze ad absurdum. Pendler können auf Diskrimminierung ihrer Gruppe klagen.
4. Die Gemeinde müsste aufzeigen, dass sie nicht durch bauliche Massnahmen beispielsweise die Stickoxide reduzieren kann. Auflockerung der Bebauung, bessere Durchlüftung, mehr Grünanlagen. Nur dass dies Geld kostet, reicht nicht als Gegenargument.
Zitat:
@Z4-6 schrieb am 7. August 2017 um 14:37:33 Uhr:
Dafür müsste aber erst mal eine Plakette o.ä. eingeführt werden....
Sehe ich nicht so. Kontrollen können ganz normal im selben Rahmen durchgeführt werden, wie man auch Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrolliert.
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 7. August 2017 um 14:46:56 Uhr:
Warten wir erstmal die Gerichtsentscheidungen ab, wenn sich denn eine Gemeinde für ein örtliches Fahrverbot entscheidet. Juristisch ist das nämlich nicht begründbar:1. Einerseits erscheint der EU-Grenzwert willkürlich, gerade im Vergleich zum Arbeitsplatzgrenzwert
2. ist das nur erlaubt, wenn das Fahrverbot zum Erreichen des Grenzwertes führt, was
unstrittigerweise auch dann nicht erreicht wird
3. zum Dritten fahren die angekündigten Ausnahmeregelungen fuer den ÖPNV, LKWs und Handwerker
das ganze ad absurdum. Pendler können auf Diskrimminierung ihrer Gruppe klagen.
4. Die Gemeinde müsste aufzeigen, dass sie nicht durch bauliche Massnahmen beispielsweise die Stickoxide reduzieren kann. Auflockerung der Bebauung, bessere Durchlüftung, mehr Grünanlagen. Nur dass dies Geld kostet, reicht nicht als Gegenargument.
Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren diese Annahmen? Eine Vorgabe, dass ein Fahrverbot nur das „letzte Mittel der Wahl“ sein darf sehe ich nicht.
Ich denke so kompliziert ist das auch in der Realität alles nicht: Im einfachsten Fall kann eine Gemeinde eine Straße einfach sperren. Und wenn das am Europarecht scheitern sollte, schlagen sie einfach mit dem Vorschlaghammer dreimal auf den Asphalt und sperren sie dann wegen Straßenschäden. 😉
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 7. August 2017 um 14:46:56 Uhr:
Warten wir erstmal die Gerichtsentscheidungen ab, wenn sich denn eine Gemeinde für ein örtliches Fahrverbot entscheidet.
Eben 😉
Also ich Persönlich für mich würde jetzt keinen EUR5 Diesel kaufen bis es nicht 100% entschieden ist welche Autos davon betroffen sind.Denn wenn man pech hat und man kauft sich jetzt nen EUR5 Diesel und in 1 Jahr wird dann entschieden das ein update gemacht werden muß,dann prost Mahlzeit.Und vorallem dann müßte BMW alle seine Fahrzeuge die im bestand sind umrüsten,und dann bin ich mal gespannt wie die das machen wollen wenn ein Kunde kommt und einen EUR5 kaufen will,dann heißt es bestimmt,wir machen einen Termin!
Also quasi,erstmal kaufen!Es geht ja auch um Garantie!
Ich muß noch hinzufügen ich hatte ja selber nen EUR5 Diesel E90 über 4 Jahre und war sowas von zufrieden mit ihm gewesen 🙂
Das Problem wird sein, dass ein fahrzeug ohne eine solche Umrüstung an Wert verliert und es fraglich ist, ob BMW diese Umrüstung noch kostenlos durchführen wird (z.B. vor einem geplanten Verkauf), wenn man die Umrüstung einmal abgelehnt hat.
Die Statements, die Ziele und die Tests der DUH sollte man mal lesen:
http://www.duh.de/.../
Spannend ist zu sehen, dass der getestete Zwei Liter Diesel von BMW mit NOx Kat bereits erstaunliches leistet und trotz schlechter Test Bedingungen exzellent arbeitet. Die breite Masse hat er dabei weit hinter sich gelassen. Alles ohne Pippi und SCR Kat! Leider hat man den aktuellen 3 Liter Motor nicht getestet. :-(
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 7. August 2017 um 15:40:44 Uhr:
Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren diese Annahmen? Eine Vorgabe, dass ein Fahrverbot nur das „letzte Mittel der Wahl“ sein darf sehe ich nicht.
Das sagen gerade unisono alle Politiker 😉
Klar, wenn es sich beschränkt auf 1 oder 2 gesperrte Strassen, dann ist das kein Problem. Wir erinnern uns auch an Fussgängerzonen, ist auch eine tolle Sache, wenn man gern zu Fuss geht. Komplett gesperrte Städte für Fahrzeuge, die heute noch verkauft werden, sind aber eine andere Nummer. Entscheidungen dazu gibt es meines Wissens noch nicht, aber Mobilität ist ein Grundrecht, beispielsweise dürfen ja deswegen auch Taube den Führerschein machen, obwohl sie kein Sondersignal hören. Bei Blinden ist das anders, da überwiegt die Gefährdung. Im Falle der Euro 5 Diesel wird keine eine akute Gefährdung nachweisen können.