Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

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Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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...die besten Chancen auf Rücksbwicklung haben deshalb m.E. die, die direkt von Daimler gekauft haben und das ab 2016. aber am glücklichsten sind wahrscheinlich die, denen aus welchen Gründen auch immer die ganze Sache nicht lohnt.

ne, ne. das ist und soll keine Unterstellung sein. Auf solche Details kommt es in aller Regel an. Wie man ja sehen kann ist die Bewertung, ob einen etwas stört, oder nicht sehr oft sehr stark subjektiv.
Objektiv kann man es nur aus einer rein technischen Sicht bewerten. Hier mangelt es jedoch sehr oft an Bekanntgabe von technischen Details durch den Hersteller. MB hält sich hier ja sehr bedeckt, was dann immer einen sehr großen Raum für Spekulationen in alle Richtungen zulässt (ist ja sehr oft gewollt).
Das hat NIX mit dem Teilnehmer @hamiwei zu tun.

Wie @Jurref schon richtig sagt: Der Teufel steckt oft im Detail.

Wir haben im Herbst 2019 das update gemacht. Der Verbrauch ist leicht gesunken, und das, obwohl das Sommerhalbjahr noch nicht rum ist und obwohl eine Urlaubsreise (mit geringerem Langstreckenverbrauch) weniger als im Vorjahr in die Rechnung eingeht. Den Weg nach Kroatien hat der vollgepackte MPH mit 6,9 l absolviert.

Der allgemein befürchtete Mehrverbrauch hat sich nicht eingestellt.

Gruß, svenskiV

Ja ja , ist ja alles nicht so schlimm und illegal. Und Daimler zahlt 1,9 Milliarden an Entschädigung und an Behörden in den USA!!!!!!!

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Zitat:

@frolly76 schrieb am 13. August 2020 um 19:03:58 Uhr:


Ja ja , ist ja alles nicht so schlimm und illegal. Und Daimler zahlt 1,9 Milliarden an Entschädigung und an Behörden in den USA!!!!!!!

Aber doch nicht in den USA wegen dem Diesel Update Abgasskandal.? Gibts da Nachweise?

Schon selber gefunden, da steht allerdings sie wollen zahlen, nicht zahlt.

Und leider fehlen auch Zusatzinformationen, welche Fahrzeuge es überhaupt betrifft.

Den V jedenfalls schonmal nicht, der wird dort nicht verkauft. Da gibts nur nen Vito(Metris) und den nur mit Benziner M274.

https://...mercedes-benz-passion.com/.../

Heute kam das KBA Schreiben für VITM651R mit Fristsetzung bis 30.09.2020

Bei mir ebenfalls gestern. Und nun?

Tja, das nächste ist das Schreiben der Zulassungsstelle mit Aufforderung zur Erbringung des Nachweis...kostet Dich glaube 30 EUR das Schreiben. Darin wird dann u.U. die Zwangsstilllegung angedroht zu irgendwas um die 300 EUR.

Ich warte erstmal...noch 6 Wochen Zeit.

Ich hatte es heute auch im Briefkasten ...

6053050a-5723-4697-8566-9da8030ce1e2

Was ist Euer Plan?

Auto verschrotten oder verkaufen wäre jeweils ne Variante... 🙂 aber wird euch keiner abkaufen, weil wiederzulassen ist dann unmöglich.

Es werden sicherlich ein oder zwei Briefe der Zulassungsstelle kommen. Aber irgendwann kommt dann die Polizei vor Ort und entstempelt euch die Kennzeichen. Alles schon passiert, fragt mal die VW Fahrer.

Ich bin einer der betroffenen VW-Fahrer gewesen und habe das Update so lange hinausgezögert bis das Schreiben vom KBA kam. Danach lief das Teil im Standgas wie ein Sack Nüsse. Ich habe das Auto dann umgehend verkauft und bin zu Mercedes gewechselt, im guten Glauben das hier alles passt. Aber wie allseits bekannt, nun der gleiche Mist wieder ...
Ich warte jetzt erstmal noch das Schreiben von der Zulassungsstelle ab. Denn wie heißt es so schön
... never touch a running System. ;-)

Ganz ehrlich, das zeigt doch nun, dass mein MB Vito vom Werk aus einen nachweislich manipulierten Motor hatte. Hätte ich dies gewusst hätte ich den Vito nie konfiguriert, bestellt und finanziert. Die Funktionsfähigkeit vom Fahrzeug ist beeinträchtigt. Es bleibt mir nichts anderes übrig um nun meine Rechte als Geschädigter mit einem Fachanwalt einzufordern.
Ich habe gelesen, dass dies eine Möglichkeit sein könnte, diesen Betrug und entstandenen Schaden aufzuklären.
Der Autoinhaber kann von dem Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Fahrzeug im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind.
Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.

Option 2 wäre auf Schadensersatz zu klagen.

Ein Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Die Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt. Dies müsse man nun für sich auch überprüfen lassen.

Ich bin derzeit in Berufung vor Gericht - die Klage wurde wegen „ins Blaue hinein vermutet“ abgewiesen. Diese Aussage dürfen die Gerichte aber nicht verwenden ohne ein Gutachten darüber eingeholt zu haben (BGH). Nun hängt es vom EUGH ab, ob das Thermofenster wie von Mercedes verwendet, als illegal eingestuft wird.

Mein Anwalt meinte, solange ich mich in einem schwebenden Verfahren befinde, wird die Zulassungsstelle ohne ein Urteil die V nicht stilllegen.

Mal schauen wie es weitergeht?

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