Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
1693 Antworten
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 14. Mai 2019 um 14:07:11 Uhr:
Und der Zeuge bringt was?
Nix weiter, da primär nicht notwendig, da das alleinige Vorhandensein dieser unzulässigen Abschalteinrichtung bereits ausreicht:
"nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamts eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, bestehe die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die Behörde, begründet der Senat. Dann aber eigne sich das Fahrzeug nicht mehr für den gewöhnlichen Gebrauch, nämlich für die Nutzung im Straßenverkehr."
Quelle: "LTO: BGH sieht Abschalteinrichtung in Dieseln als Mangel an"
https://www.lto.de/.../
Jedoch verschärft eine eindeutig nachweisbare zusätzliche Zusicherung des Verkäufers die Situation auf der Seite des Händlers - es sei denn er kann seine Unkenntnis für diesen Zeitraum unter Beweis stellen ...
Zitat:
Mir hat der Verkäufer von MB zugesichert, das keine unzulässige Abschaltvorrichtung im Fahrzeug verbaut ist.
Jetzt 1 Jahr nach Kauf bekomme ich Post von der KBA.
Ich nenne das arglistige Täuschung.
Heute den ganzen Vorgang einer Rechtsanwalt Kanzlei übergeben.
Ich werde berichten über das Ergebnis.
Gruß
Leute, man kann sich wirklich nur wundern mit was Ihr Eure kostbare Lebenszeit verschwendet! Fahrt einfach Eure tollen Autos und ERFREUT Euch daran, statt verbissen irgendwelche Anwälte einzuschalten und (typisch deutsch) komplett griesgrämig sein Leben zu verbringen.
Dieser links-perverse Umwelt Hype nervt nur noch und, das Wichtigste, bringt der Umwelt GAR NIX! Solange der Mercedes mit welchem Update auch immer zuverlässigst fährt ist der Umwelt geholfen und Ihr könnt mal lachend durchs Leben.
Bei VW ist das allerdings komplett anders, da brechen Autos nach Updates auseinander und bringen Familien in ruinöse Situationen, das ist ein Skandal......und bringt der Umwelt Nichts wenn tausenderweise gute Fahrzeuge kaputt gehen!! (Und ich darf das so sagen, ich HATTE den Schummelmotor und war direkt betroffen!)
@Bernh:
Da Du ja auch immer auf Quellen besteht, bitte eine fundierte Quelle, nicht Bild oder Trollseiten im Netz, dass im V von Mercedes eine "unzulässige ABSCHALTeinrichtung" verbaut ist.
Bei VW simulierte mit dem Einstecken des Prüfsteckers des TÜV das Fahrzeug andere Werte, gesteuert durch die Motorsoftware. War der Stecker raus, fuhr der Wagen mit erhöhten Werten.
Also schaltete die Software mit einstecken des OBDs etwas ab = Abschaltsoftware
Bei MB ist die Software alt so programmiert gewesen, dass im kalten Zustand des Motors die Abgasreinigung hinter den Motorschutz gestellt wurde.
Bei der Abnahme des Kfz war dies auch bereits so.
Dies wurde nun aber, ausgelöst durch den VW Schummelfall, durch das KBA bemängelt. Eine Abschaltsoftware ist nicht verbaut.
Bevor Du hier alle zu Ihren Anwälten mit 100% Chance-Suggestion schickst, stelle ich Dir die Frage, warum hast Du Dein achso schlechtes Auto, fast jeder Thread von Dir jammert, nicht schon lange abgegeben und dies mittels Anwalt durchgesetzt?
Wo ist Dein Urteil hierzu?
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Zitat:
Ich werde berichten über das Ergebnis.
Das Ergebnis kann ich dir mitteilen: Der Anwalt verdient damit Geld!
Du machst Deinem Pseudonym alle Ehre - "Dampf = heiße Luft mit etwas Wasser angereichert" ...
Zitat:
@Dampfmacher1971 schrieb am 15. Mai 2019 um 14:28:42 Uhr:
Da Du ja auch immer auf Quellen besteht, bitte eine fundierte Quelle, nicht Bild oder Trollseiten im Netz, dass im V von Mercedes eine "unzulässige ABSCHALTeinrichtung" verbaut ist.
Die Angabe der Quelle soll allen Lesern es ermöglichen sich über die Seriösität, also fundiert, oder nicht usw. sich selbst ein Bild machen zu können. Das heiß nicht, dass als Quelle nur rechtskräftige Urteil oder dergleichen verwendet werden können!
Zitat:
Bei VW simulierte mit dem Einstecken des Prüfsteckers des TÜV das Fahrzeug andere Werte, gesteuert durch die Motorsoftware. War der Stecker raus, fuhr der Wagen mit erhöhten Werten.
Also schaltete die Software mit einstecken des OBDs etwas ab = Abschaltsoftware
Bei MB ist die Software alt so programmiert gewesen, dass im kalten Zustand des Motors die Abgasreinigung hinter den Motorschutz gestellt wurde.
Bei der Abnahme des Kfz war dies auch bereits so.Dies wurde nun aber, ausgelöst durch den VW Schummelfall, durch das KBA bemängelt. Eine Abschaltsoftware ist nicht verbaut.
🙂
Ich glaube das KBA selbst hat diese bei Mercedes verwendete Abschaltlogik als unzulässig erklärt. Dass dies Abschaltlogik der verwendeten Abschaltlogik bei VW, Audi, ... gleicht hat niemand behauptet und ist auch nicht notwendig. Es wurden Vorschriften überdurchschnittlich weit ausgelegt und nun als unzulässig eingestuft. Nix anderes.
Zitat:
Bevor Du hier alle zu Ihren Anwälten mit 100% Chance-Suggestion schickst, stelle ich Dir die Frage, warum hast Du Dein achso schlechtes Auto, fast jeder Thread von Dir jammert, nicht schon lange abgegeben und dies mittels Anwalt durchgesetzt?
Wo ist Dein Urteil hierzu?
Hier wird Nichts suggeriert, sondern einzig allein Erfahrungen, Berichte usw. ausgetauscht. Schließlich ist gerade in der Bewertung zur Dieselkrise ein deutlicher Wandel der Bewertung bei Gerichten sichtbar.
Ja, ich stufe meine in Folge zweite V-Klasse als nicht korrekt und mangelbehaftet ein.
Dass ich mit meinen Beiträgen fast jeden Thread erreiche bezweifle ich jedoch stark - das ist bei der Vielzahl an Threads kaum zu schaffen, es sei denn man macht das Ganze hier Hauptberuflich! 😉
Zum zu meinem Urteil ... abwarten soetwas dauert leider!
Allgemein frage ich mich jedoch, warum Befürworter solcher betrügerischen Machenschaften hier so wehement gegen eine einfache und sachliche Berichterstattung und Diskussion mit meist unsachlichen und persönlich angreifenden Kommentaren vorgehen - fehlen nur die "fundierten" Argumente, oder steckt da mehr dahinter? Eine sachliche Diskussion ist kaum machbar, ohne gleich Anfeindungen zu bekommen ...
Das grenzt schon fast an Systematik ... 😛
- Kopfschüttel -
@GT-Liebhaber:
Da gebe ich Dir Recht. Leider partizipieren bei solchen Vorgängen hauptsächlich die Anwaltskanzleien.
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 15. Mai 2019 um 14:30:51 Uhr:
Zitat:
Ich werde berichten über das Ergebnis.
Das Ergebnis kann ich dir mitteilen: Der Anwalt verdient damit Geld!
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Hallo GT-Liebhaber,
ich kann das nur bestätigen ... hier mal der Auszug zur Vergütungs-Vereinbarung, welche ich mit meinem RA zu Beginn einer anwaltl. Vertretung in einer Straßen-Verkehrs-Angelegenheit unterschreiben mußte ...
FAZIT:
Jede einzelne Beratungsstd. mußte ich mit 500 € löhnen.
Das End-Ergebnis konnte man nach Zahlung vom mehreren Tsd.-€ komplett in die Tonne treten.
Zitat
Das Ergebnis kann ich dir mitteilen: Der Anwalt verdient damit Geld!
Er arbeitet dafür, wie Mercedes Benz.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung, die nach Überprüfung den Rechtsweg übernimmt.
Frage ich mich auch warum Daimler das Thema nicht einfach durch Rücknahme des Autos beendet.
In meinem Fall stehen wir aktuell beim kostenlosen Umtausch des Adblue Tanks und Ausgleich für die Verbrauchsänderung. Beim Thema Bauteilschutz / Gewährleistung klemmt es.
Als Barzahler der das Auto über die gesamte Lebensdauer halten möchte ist mir das wichtig. Lösungsvorschlag man könnte die Komponeten im Abgasstrang, falls nötig, zum SK reparieren.
Ob Kosten/Nutzen für mich in €/h passen, glaube ich nicht. Das ist genau die Rechnung die Daimler aufmacht.
Aber ich sehe das Thema nicht nur als Kunde. Es geht darum das Firmen sich an Regeln zuhalten haben.
Ich als abhängig Beschäftigter in der Entwicklung, mit Verantwortung in der Zertifizierung, war leider schon in der Situation das ich zu "kreativen" (vielleicht auch illegalen) Interpretationen von Vorschriften gedrängt wurde. Da steht man mit seinem Job, also mit deutlich mehr als den 70.000€ im Spiel.
Wichtig sind dabei 2 Gedanken der Programleitung:
1. Die Behörden wollen das wir international erfolgreich sind. Da brauchen wir keine Angst vor Strafen haben.
2. Der Kunde ist dumm wie Brot. Und die paar Querulanten lassen wir über die Instanzen verhungern.
Solange keine Kosten mit einer Regelverletzung verbunden sind gibt es für Firmen und jeden der dort arbeitet auch keinen vernünftigen Grund Regeln zu befolgen. Na dann...
Zitat:
@Dampfmacher1971 schrieb am 15. Mai 2019 um 14:28:42 Uhr:
@Bernh:Bei VW simulierte mit dem Einstecken des Prüfsteckers des TÜV das Fahrzeug andere Werte, gesteuert durch die Motorsoftware. War der Stecker raus, fuhr der Wagen mit erhöhten Werten.
Also schaltete die Software mit einstecken des OBDs etwas ab = Abschaltsoftware
Das ist momentan auch meine Denkweise. Wie schon erwähnt, sind für mich VW & MB zwei unterschiedliche Parteien. Hier wurde mal erwöhnt -> "Diebstahl ist gleich Diebstahl" Für mich ist da doch ein unterschied.
Habe einiges im Netz nachgelesen und versucht an Infos zu kommen. Infos so wie hier beschrieben zu VW "Prüfstecker-> Steuergeröt erkennt->wirft andere Werte raus" Finde ich nicht direkt. Auch wenn in den Medien vermehrt über VW berichtet wird, ist für mich momentan noch ein goßer unterschied zu MB. Die einzigen Infos die ich so im Netz gefunden habe, ist das beschrieben wird, dass mehr AD-Blue vernmutlich eingespritzt werden muss um die Werte erreichen zu können.
Des weiteren hab ich mich nach meinen letzten Post's gefragt, warum Anwälte bei VW gegen den Motor EA189 mit Abschalteinrichtung klagen und gewinnen, während bei MB die Anwälte über die MB-Bank aufgrund fehlern in Klauseln geklagt haben.
Antwort: Weil es wohl einfacher war. Da Frage ich mich allerdings, dann kann diese "MB Softwareversion" VW nicht das Wasser reichen oder? Es gab unzälige klagen schon gegen VW, bevor MB hinzugekommen ist, die auch erfolgreich waren ohne eine hintertür im System zu finden, bezogen auf den EA189-Motor.
Ich hab die letzten Tage mal Kanzleien gesucht, die erwirkte Urteile im Netz zur Verfügung stellen. Der bekannteste ist "[url=https://www.auto-rueckabwicklung.de/erwirkte-urteile.html]Rogert & Ulbrich[/url]mit aktuell 888 erfolgreichen klagen. Man kann im Filter nach Fahrzeugen & Stadt usw. suchen. Dort lässt sich kein einziges Urteil momentan von MB finden. Jetzt frage ich mich auch, welchen Grund hat das? Ist das doch zu VW wesentlich harmloser las geschrieben wird?
Vg
Zitat:
@Dampfmacher1971 schrieb am 15. Mai 2019 um 14:28:42 Uhr:
@Bernh:Bei VW simulierte mit dem Einstecken des Prüfsteckers des TÜV das Fahrzeug andere Werte, gesteuert durch die Motorsoftware. War der Stecker raus, fuhr der Wagen mit erhöhten Werten.
Also schaltete die Software mit einstecken des OBDs etwas ab = Abschaltsoftware
Das ist momentan auch meine Denkweise. Wie schon erwähnt, sind für mich VW & MB zwei unterschiedliche Parteien. Hier wurde mal erwähnt -> "Diebstahl ist gleich Diebstahl" Für mich ist da doch ein unterschied.
Habe einiges im Netz nachgelesen und versucht an Infos zu kommen. Infos so wie hier beschrieben zu VW "Prüfstecker-> Steuergerät erkennt->wirft andere Werte raus" Finde ich nicht direkt. Auch wenn in den Medien vermehrt über VW berichtet wird, ist für mich momentan noch ein goßer unterschied zu MB. Die einzigen Infos die ich so im Netz gefunden habe, ist das beschrieben wird, dass mehr AD-Blue vermutlich eingespritzt werden muss um die Werte erreichen zu können.
Des weiteren hab ich mich nach meinen letzten Post's gefragt, warum Anwälte bei VW gegen den Motor EA189 mit Abschalteinrichtung klagen und gewinnen, während bei MB die Anwälte über die MB-Bank aufgrund fehlern in Klauseln geklagt haben.
Antwort: Weil es wohl einfacher war. Da Frage ich mich allerdings, dann kann diese "MB Softwareversion" VW nicht das Wasser reichen oder? Es gab unzälige klagen schon gegen VW, bevor MB hinzugekommen ist, die auch erfolgreich waren ohne eine hintertür im System zu finden, bezogen auf den EA189-Motor.
Ich hab die letzten Tage mal Kanzleien gesucht, die erwirkte Urteile im Netz zur Verfügung stellen. Der bekannteste ist Rogert & Ulbrich mit aktuell 888 erfolgreichen klagen. Man kann im Filter nach Fahrzeugen & Stadt usw. suchen. Dort lässt sich kein einziges Urteil momentan von MB finden. Jetzt frage ich mich auch, welchen Grund hat das? Ist das doch zu VW wesentlich harmloser las geschrieben wird?
Vg
Ich sehe das ebenfalls nicht ein und habe ebenfalls den Anwalt eingeschaltet . Zum einen war ich kurz vor Ende der 2-jährigem Gewährleistungspflicht (wegen BGH Entscheidung als Sachmangel) zum anderen habe ich bis auf Urlaubsfahrten überwiegend Kurzstrecken. Und da nach Aussage Daimler die Abschaltung des Motorschutzes dient und nach dem Softwareupdate dann dies keine Rolle mehr spielt?!?
Was soll man nun glauben? Mir ist das Risiko vieler teure evtl. Reparaturen zu hoch - deshalb diesen Weg....
Habe beim ServiceA das Update verweigert. Ansonsten ist die V ein Klasse Auto und bin Mega zufrieden. Und bei Erfolg würde Daimler keinen Kunde verlieren sondern mit meiner neuen V noch einiges mehr dazuverdienen.....V300 4-matic Avantgarde Edition....
@Bernh24:
Das mit dem Dampf nehme ich persönlich und auf Anraten in einem Rechtsforum kontaktiere ich jetzt meinen Anwalt.
Ironie off
Ich habe Dich nicht angegriffen, bin nicht persönlich geworden...aber getroffene Hunde bellen ja.
Du heulst in jedem Thread alle zu, wie schlecht Dein Auto ist, wie andere schon geschrieben haben, typisch deutsch... Ne, ist es nicht, bin auch "Deutsch" und verbringe meinen Tag nicht damit, anderen mein Leid zu klagen, sondern lebe mein Leben und genieße meinen V250, den ich trotz Problemchen toll finde!
Gib Dein Auto zurück und finde Deinen Frieden, ich lese Deine Kommentare einfach nicht mehr und finde meinen
Zitat:
@Dampfmacher1971 schrieb am 15. Mai 2019 um 17:50:47 Uhr:
@Bernh24:Ich habe Dich nicht angegriffen, bin nicht persönlich geworden...aber getroffene Hunde bellen ja.
Ne, die fallen in aller Regel um und sind tod. Das ist ja augenscheinlich Sinn und Zweck des Schießens ...
vermutlich auch im übertragenen Sinne Deine Äußerungen ...
Nicht persönlich? 😕
Zitat:
Zitat:
Bevor Du hier alle zu Ihren Anwälten mit 100% Chance-Suggestion schickst, stelle ich Dir die Frage, warum hast Du Dein achso schlechtes Auto, fast jeder Thread von Dir jammert, nicht schon lange abgegeben und dies mittels Anwalt durchgesetzt?
Wo ist Dein Urteil hierzu?
Du heulst in jedem Thread alle zu, wie schlecht Dein Auto ist, ...
Für meinen Geschmack ganz schön viel persönliche Ansprache in 3 Sätzen zu einem allgemeinem Thema.
Zitat:
Gib Dein Auto zurück und finde Deinen Frieden, ich lese Deine Kommentare einfach nicht mehr und finde meinen
Was ich wie und wann mache überlasse bitte meiner Entscheidung.
Ich würde es jedoch begrüßen, wenn Du meine Beiträge einfach überliest und somit hier der Anteil an unsachlichen Anfeindungen geringer gehalten wird und wir in diesem Thread sachlich Argumente und Erfahrungen austauschen können!