Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
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Zitat:
@Dampfmacher1971 schrieb am 15. Mai 2019 um 18:19:07 Uhr:
Hast du keinen Friseur?Dann fahr zu MC Donalds
Vielleicht solltest du mal wieder zum Friseur, dir scheint der Durchblick zu fehlen!
...bitte nicht persönlich nehmen, ihr Frisör.
Zitat:
@Dampfmacher1971 schrieb am 15. Mai 2019 um 18:19:07 Uhr:
Hast du keinen Friseur?Dann fahr zu MC Donalds
fachlich, sachlich und themenorientiert sauber argumentiert! 😎
Danke für Deinen Beitrag.
110 Euro RSV Eigenanteil, ein paar Kopien und Ausfüllung eines Stammdatenbogens - MB hat mich mit Rückrufen schon wesentlich mehr Lebenszeit als die Klage gekostet.
Der Anwalt von MB hat offensichtlich viel Arbeit, wie aus einem Antrag auf Fristverlängerung hervorgeht.
Zitat:
Die Beklagte muss zunächst interne Recherchen zu dem Fahrzeug anstellen. Insbesondere ist für die Ermittlung der technischen Einzelheiten des verfahrensgegenständlichen Pkw eine Rücksprache mit verschiedenen Fachabteilungen der Beklagten notwendig.
Warum sind die technischen Einzelheiten meines 0815 Vito so kompliziert? Einfach Überlastung der anwaltlichen Vertretung oder will man ausschließen, dass die neu entdeckte GLK Abschaltung auch im Vito drin ist und so den Prozess zum Scheitern bringen könnte?
Zu den Erfahrungen mit dem Update bei wärmerem Wetter:
Motorleerlauf bleibt gefühlt unruhiger wie vorher; Dieselverbauch bei Strecke > 50 Km kommt mit zurückhaltender Fahrweise wieder auf 5,x ran; Verbrauch Kurzstrecke bleibt höher mit schnellerer Erreichung der Betriebstemperatur.
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Die Sache sinnlos verzögern dürfte nicht viel bringen, da die Luft mit zunehmendem Fortschritt für die Automobilhersteller dünner wird.
Ein Vorhandensein einer weiteren Abschaltvorrichtung, wie beim GLK, im 447 würde aus meiner Sicht die Sache für MB nur noch verschlechtern.
Das kürzlich getroffene Urteil des OLG Kalsruhe dürfte dem einen oder anderen Vertreter weitere Sorgen bereiten, vor allem, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird oder durch das BGH bestätigt wird. Aber vielleicht hofft man ja auch einen Negativbescheid des BGH.
http://www.taz.de/Pilot-Urteil-im-Diesel-Skandal/!5597829/
https://www.tagesschau.de/inland/vw-diesel-ersatzfahrzeug-101~amp.html
Ist mir erstmal wurscht, ich entscheide was mit meinem Auto passiert :-)
Ich habe beim Service problemlos das Update verweigert, muss nur einen Zettel unterschreiben dass dies mein Wille ist. Nach meinen desaströsen Erfahrungen mit meinem Golf fasst mir da erstmal niemand bei meiner super vahrenden V-Klasse dran.......Never change a running System ;-)
Zitat:
@msch67 schrieb am 28. Mai 2019 um 09:12:19 Uhr:
Ist mir erstmal wurscht, ich entscheide was mit meinem Auto passiert :-)
Ich habe beim Service problemlos das Update verweigert, muss nur einen Zettel unterschreiben dass dies mein Wille ist. Nach meinen desaströsen Erfahrungen mit meinem Golf fasst mir da erstmal niemand bei meiner super vahrenden V-Klasse dran.......Never change a running System ;-)
Me too 😉 und seitdem (ca.: 1Jahr vergangen) nichts mehr gehört trotz einiger Termine...
Und was macht ihr wenn ihr den V irgendwann mal verkaufen wollt, informiert ihr den Käufer darüber oder lasst ihr es dann kurz vorher noch drauf spielen, sofern dann MB noch in der Lage und Bereitschaft dazu ist ? Darf er überhaupt noch ohne Update dann neu zugelassen / verkauft werden ? Hmmm...sind einfach mal Gedankenspiele
Bekommt man denn solch ein Fahrzeug noch sinnvoll verkauft (ob nun mit oder ohne Update) ??!
Ich denke diese Frage ist primär zu stellen.
Zitat:
@lghhomey schrieb am 28. Mai 2019 um 17:28:10 Uhr:
Zitat:
@msch67 schrieb am 28. Mai 2019 um 09:12:19 Uhr:
Ist mir erstmal wurscht, ich entscheide was mit meinem Auto passiert :-)
Ich habe beim Service problemlos das Update verweigert, muss nur einen Zettel unterschreiben dass dies mein Wille ist. Nach meinen desaströsen Erfahrungen mit meinem Golf fasst mir da erstmal niemand bei meiner super vahrenden V-Klasse dran.......Never change a running System ;-)Me too 😉 und seitdem (ca.: 1Jahr vergangen) nichts mehr gehört trotz einiger Termine...
Nur nicht auf die faule Haut legen 🙂
Bei VW war ab dem ersten schreiben das, dass Update verfügbar ist, eine 18 Monate frist wo man es aufspielen konnte. Auch dieses Update war freiwillig, keiner wurde zu etwas gezwungen.
Je nach Fahrzeugtyp sind die 18 Monate mal früher mal später abgelaufen und dann passiert folgendes. Wer nach den 18 Monaten zum TÜV wollte, zack rot in der Softwareüberprüfung und keine HU und AU.
Und um nun seine TÜV Plakete zu erhalten, mussten die VW-Fahrer reihenweise zum Update. (Ob das Update nun sinnvoll ist oder nicht, lassen wir erstmal hingestellt )
Und so sieht die Abfrage aus (siehe Bild)
Zitat:
@Mondeo1983 schrieb am 28. Mai 2019 um 21:46:59 Uhr:
...
Bei VW war ab dem ersten schreiben das, dass Update verfügbar ist, eine 18 Monate frist wo man es aufspielen konnte. Auch dieses Update war freiwillig, keiner wurde zu etwas gezwungen.Je nach Fahrzeugtyp sind die 18 Monate mal früher mal später abgelaufen und dann passiert folgendes. Wer nach den 18 Monaten zum TÜV wollte, zack rot in der Softwareüberprüfung und keine HU und AU.
Und um nun seine TÜV Plakete zu erhalten, mussten die VW-Fahrer reihenweise zum Update. ...
Bitte zum Mitschreiben:
..."freiwilliges Update" ... "18 Monate frist" ... "Je nach Fahrzeugtyp sind die 18 Monate mal früher mal später abgelaufen" ... "zack rot in der Softwareüberprüfung und keine HU und AU."
Ernsthaft?!
Bei einem freiwilligem Update die Verweigerung der HU und AU mit variierender Frist, je nach Fahrzeugtyp?
Also 18 Monate sind bei den Volkswagen Konzernfahrzeugen immer fix und zwar nach Anschreiben durch das KBA. Dann erhält man irgendwann nochmals eine Aufforderung mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug das Update braucht.
Irgendwann meldet sich dann die zuständige Behörde vor Ort, also Zulassungsstelle und gibt einem eine Frist von einem Monat ansonsten wird das Fahrzeug auf eigene Kosten stillgelegt.
Ich habe die Sache mit den Schreiben und unserem VW schon durch und glaubt mir, der Wagen erhält keine Plakette wenn es vom KBA eine Zwangsmaßnahme gibt. Ich habe jeweils einen Freund bei der Dekra und beim TÜV und die haben mir das auch so bestätigt.
Ich war vor kurzem anderweitig beim TÜV und habe bei dieser Gelegenheit einen kleinen Plausch mit dem Prüfer bzgl. V-Klasse Thermofenster, Mercedes Rückrufaktion gehalten.
Laut seiner Aussage ist ihm nichts bekannt, dass sich das KBA mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat bzgl. Überprüfung des Updates bei TÜV Terminen bei V-Klassen.
Zitat:
@OpelKone schrieb am 29. Mai 2019 um 07:09:51 Uhr:
Ich war vor kurzem anderweitig beim TÜV und habe bei dieser Gelegenheit einen kleinen Plausch mit dem Prüfer bzgl. V-Klasse Thermofenster, Mercedes Rückrufaktion gehalten.
Laut seiner Aussage ist ihm nichts bekannt, dass sich das KBA mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat bzgl. Überprüfung des Updates bei TÜV Terminen bei V-Klassen.
Die V Klasse ist ja noch im Rückruf-Zeitraum, da gibt es keine Weiterleitung. Wie Spunky0509 schon erwähnt hat, neben der Plakate kommt noch die Zulassungsbehörde ins Spiel. Wenn die Frist vorbei ist, bekommt man entweder beim TÜV keine Plakate oder die Zulassungsbehörde steht vor der Tür und kratzt die Plakate ab 🙂
Wie gesagt, die Vau ist noch im Rückruf-Zeitraum, daher momentan alles easy. Man kommt erst ins rotieren wenn dieses Zeitfenster vorbei ist.