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Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 11. Oktober 2018 um 19:01

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:

Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.

Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.

Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.

Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.

Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss

Claus

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Ich habe definitv keinen Mehrverbrauch. Hier unsere letzte Tour aus den Osterferien. Nur BAB mit recht viel Verkehr und entsprechend langsamen Passagen, wenn frei, dann mit Tempo 120-150.

20190422-163602

Hallo Toasta13,

die kurzen Strecken sind sowieso nicht sehr aussagefähig ... deshalb lieber mal den Gesamtverbrauch beobachten.

Als Tipp:

- schieb erst mal mind. 3 Bar in die Reifen (wenn KI meckert -als Standard-Wert neu eindrücken).

- öfter mal Tempomat nutzen, wenn sich anbietet, auch Distronic drücken.

- grundsätzl. in Reihe mitschwimmen und nicht wie die LKW-Fahrer mit 1 km/h auf 10 km Länge die BAB "abdichten".

 

@ SuperBausH,

das Bilder drehen müssen wir noch mal üben. :D .

aber gut ist der Schnitt auch nicht.

Langzeitmessung
Überdurchschnittl.

@Pahul

Na da liegt aber auch eine ganz andere Durchschnittsgeschwindigkeit zugrunde :-)

Stimmt, hier muß der D-Zug-Zuschlag berücksichtigt werden.

Update:

Alle, die eine Rückgabe wegen des Softwareupdates erwägen sollten diesen Artikel lesen und somit auf die Entscheidung des EuGH abwarten:

https://www.focus.de/.../...ollen-kaufpreis-erstattet_id_10695418.html

Ich will nicht das ganze Thema hier schön reden, aber bei den Klagen gegen VW mit Rückgabe usw. geht es beim Schummel-Diesel nicht primär um das Software Update.

Bei den Klagen vor Gericht wird der Typ Motor EA189 als sittenwidrige Schädigung gehandelt, es nicht das Update. Dies bedeutet, da kann man vor Gericht gegen angehen und eine Rückabwicklung einklagen.

Mich würden daher Artikel von MB mal interessieren. Der oben genannte Artikel, bezieht sich nur auf VAG-Fahrzeuge.

Nochmal, beider VAG-Gruppe ist der Motor EA189.

Wie ist es bei Mercedes? Gibt es schon Urteile worauf man sich beziehen kann?

Die Rückabwicklungen die gegen MB gelaufen sind, waren doch momentan nur möglich wer über die MB-Bank finanziert hat, da Klauseln fehlerhaft waren oder irre ich mich da? Damit haben ja die Anwälte ja erstmal geworben.

Zitat:

@Mondeo1983 schrieb am 13. Mai 2019 um 12:18:46 Uhr:

...

Wie ist es bei Mercedes? Gibt es schon Urteile worauf man sich beziehen kann?

Die Rückabwicklungen die gegen MB gelaufen sind, waren doch momentan nur möglich wer über die MB-Bank finanziert hat, da Klauseln fehlerhaft waren oder irre ich mich da? Damit haben ja die Anwälte ja erstmal geworben.

Ja, zunächst haben sehr viele Anwälte dauf die Finanzierungen abgezielt, da es hier zu der Zeit der deutlich einfachere und Erfolg versprechendere Weg war. Jedoch spätestens nach dem Hinweis des BGH hat sich das Blatt deutlich gewendet und es heht allgemein weiter in Richtung Stärkung der Geschädigten ... (siehe auch den genannten Artikel).

Zitat:

@Mondeo1983 schrieb am 13. Mai 2019 um 12:18:46 Uhr:

Ich will nicht das ganze Thema hier schön reden, aber bei den Klagen gegen VW mit Rückgabe usw. geht es beim Schummel-Diesel nicht primär um das Software Update.

Bei den Klagen vor Gericht wird der Typ Motor EA189 als sittenwidrige Schädigung gehandelt, es nicht das Update. Dies bedeutet, da kann man vor Gericht gegen angehen und eine Rückabwicklung einklagen.

Mich würden daher Artikel von MB mal interessieren. Der oben genannte Artikel, bezieht sich nur auf VAG-Fahrzeuge.

...

Falsch. Bei der Einstufung als "sittenwidrige Schädigung" handelt sich nicht um eine Einschätzung eines Bautyps, oder Modells oder Ähnlichem, sondern um den Fakt: "..., dass Kraftfahrzeuge nur dann auf den Europäischen Markt gebracht und verkauft werden dürfen, wenn sie sämtlichen Zulassungsvoraussetzungen entsprechen. Das ist bei vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen nicht der Fall, da die Existenz einer unerlaubten Abschalteinrichtung der Zulassung eines Fahrzeugs entgegensteht (ebenso wohl: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.01.2019, Az. VIII ZR 225/17; Prof. Dr. Führ als Sachverständiger des Untersuchungsausschusses zum Dieselabgasskandal des Deutschen Bundestag in seiner gutachterlichen Stellungnahme)" (Quelle: https://www.focus.de/.../...ollen-kaufpreis-erstattet_id_10695418.html)

Das KBA hat mit dem Rückruf zum Software-Update festgestellt, dass auch bei der V-Klasse von Mercedes eine unzulässige Abschaltvorrichtung vorliegt!

Natürlich ist dies primär medial häufiger mit VW in Verbindung gebracht, schon allein durch den Vorgang in der USA. Das heißt jedoch nicht, dass bei Mercedes, Audi, Porsche, etc. die Sachen anders liegen, weil dort andere Motoren Verwendung fanden. Es kommt allein auf die Unzulässigkeit einer verwendeten Abschalteinrichung an, was im Falle Mercedes ebenso, wie bei VW der Fall ist. Egal, wie die technische oder software-technische Ausführung dann im Detail aussieht.

@Bernh24

Danke erstmal für den ausführlichen Bericht....

Man blickt kaum noch durch den ganzen ...... durch....ich werde mich in einer ruhigen Minute mit den Berichten und Urteilen mal auseinadnersetzen und wieder vielleicht Berichten :)

Ich habe noch einen interessanten Artikel gefunden, geht um die Frist für das Software-Update. Genau wie bei VW sind es wohl 18 Monate ab dem ersten schreiben, danach gibt es keine TÜV Plakette mehr.

Wenn ich richtig gerechnet habe, dürfte die Frist nicht vor 01.2020 ablaufen. Bis dahin gibt es keine Probleme mit einer neuen TÜV Plakette, danach sieht das OBD rot beim TÜV

Zitat Focus Online:

"Was müssen Fahrzeugbesitzer tun?

Wer eins der betroffenen Modelle hat, bekommt einen Brief vom Kraftfahrt-Bundesamt. "Nach Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA wird der Fahrzeughalter im Zeitraum von rund 18 Monaten mehrfach zur Teilnahme an der Rückrufaktion aufgefordert", teilen die Behörden mit. Das heißt, dass Sie mindestens zwei oder drei Schreiben bekommen. Dieses kommt von Daimler beziehungsweise Ihrem Händler; das KBA darf dazu die Adressen der Fahrzeughalter herausgeben. "Wenden Sie sich nach Erhalt des Schreibens Ihrer Zulassungsbehörde so bald wie möglich an Ihr Autohaus oder Ihre Kfz-Fachwerkstatt und vereinbaren Sie einen Termin zur Nachrüstung", rät die Überwachungsorganisation GTÜ.!

 

Den ganzen Artikel findet man hier -> Focus Online

 

Passt:

 

p.s.:

mal im Opel-Forum schauen ... ob da auch 84 Seiten mit 1260 Beiträgen erscheinen. :D

Rückruf Opel

Zitat:

@Pahul schrieb am 14. Mai 2019 um 07:30:19 Uhr:

Passt:

 

p.s.:

mal im Opel-Forum schauen ... ob da auch 84 Seiten mit 1260 Beiträgen erscheinen. :D

Da kostet auch das Fahrzeug nicht ca. 85000 €.

Mir hat der Verkäufer von MB zugesichert, das keine unzulässige Abschaltvorrichtung im Fahrzeug verbaut ist.

Jetzt 1 Jahr nach Kauf bekomme ich Post von der KBA.

Ich nenne das arglistige Täuschung.

am 14. Mai 2019 um 9:29

Zitat:

 

Mir hat der Verkäufer von MB zugesichert, das keine unzulässige Abschaltvorrichtung im Fahrzeug verbaut ist.

Schriftlich ?

Zitat:

@DieSchinabauers schrieb am 14. Mai 2019 um 11:29:00 Uhr:

Zitat:

 

Mir hat der Verkäufer von MB zugesichert, das keine unzulässige Abschaltvorrichtung im Fahrzeug verbaut ist.

Schriftlich ?

Darauf kommt es NICHT an. Selbst wenn der Verkäufer diese Zusicherung nicht getroffen hätte.

Das Fahrzeug hat beim Verkauf eine unzulässige Abschaltvorrichtung enthalten. Fakt und Punkt.

Maximal möglich wäre, wenn der Verkäufer deutlich und nachweislich darauf hingewiesen hätte, dass das Fahrzeug eine unzulässige Abschaltvorrichtung enthält und somit der Entzug der Betriebserlaubnis droht, bzw. streng genommen keine hat. Wenn der Käufer unter diesen Voraussetzungen trotz dessen auf den Kauf besteht ist die Rechtslage anders. Davon ist wohl aber kaum auszugehen ...

Zitat:

@Pahul schrieb am 14. Mai 2019 um 07:30:19 Uhr:

Passt:

p.s.:

mal im Opel-Forum schauen ... ob da auch 84 Seiten mit 1260 Beiträgen erscheinen. :D

Ich habe das Opel-Forum nicht gelesen, jedoch dem beigelegtem Artikel ist zu entnehmen, dass es sich hier anscheinend nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, sondern um ein technisches Versagen nach X Kilometern ... ? Allerdings stellt sich dabei die Frage, wie das mittels Software-Update behoben wird.

Jedoch hat es zunächst den Anschein, dass es sich hier um eine komplett andere Sachlage handelt.

.

Zitat:

@DieSchinabauers schrieb am 14. Mai 2019 um 11:29:00 Uhr:

Zitat:

 

Mir hat der Verkäufer von MB zugesichert, das keine unzulässige Abschaltvorrichtung im Fahrzeug verbaut ist.

Schriftlich ?

Mercedes Benz gibt keine schriftlich Aussage zu den Problem.

Ich habe aber einen zusätzlichen Zeugen bei Vertragsabschluß.

Und der Zeuge bringt was?

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