Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
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Zitat:
@HiFi3j3 schrieb am 19. Februar 2019 um 17:00:10 Uhr:
Rückschlag für Diesel-Fahrer. VW-Kunde unterliegt vor Gericht. https://www.n-tv.de/.../...unterliegt-vor-Gericht-article20864196.htmlAktuell zur Info.
.
Ein merkwürdiger Ansatz mit der Übereinstimmungserklärung der dort zur Klage (eines Euro 5 BJ 2010 VW) gewählt wurde...
https://www.ndr.de/.../...ge-gegen-Volkswagen-soll-vor-BGH,vw4770.html
Zitat:
Die Vorsitzende Richterin am OLG führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass keine rechtlichen Grundlagen für die Ansprüche des Klägers bestünden. Die Übereinstimmungsbescheinigung, mit der VW bestätigt habe, dass das ausgelieferte Fahrzeug dem genehmigten Typ entspreche, sei keine Garantie der VW AG, so die Richterin, und auch "keine Willenserklärung des Herstellers, dass er für die vereinbarte Beschaffenheit einstehen werde". Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften dienten vor allem der Verkehrssicherheit, sowie dem Gesundheits- und Umweltschutz, so das Gericht. Dass Volkswagen gegen ein Gesetz verstoßen habe, das dem individuellen Schutz des Klägervermögens diene, konnte die Kammer nicht feststellen. Und weiter: "Zwar hat die VW AG in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut. Ein Verstoß gegen die Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung liegt aber nicht vor, denn sowohl die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrunde liegende Typgenehmigung bleiben trotz der Abschaltvorrichtung wirksam." Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen betrügerischen Handelns der VW AG bestehe somit nicht, urteilte das Gericht. Eine Revision am Bundesgerichtshof ließ das OLG zu.
Und die Richter sind auch merkwürdig - man muss sich das wirklich mal geben:
Zitat:
Zwar hat die VW AG in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut. Ein Verstoß gegen die Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung liegt aber nicht vor, denn sowohl die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrunde liegende Typgenehmigung bleiben trotz der Abschaltvorrichtung wirksam.
.
Ergo darf man die Klage halt nicht ausschließlich mit der "EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung" begründen, wobei diese Wertung sicher noch diskutiert wird. Bei MB gibt es ja immer nocht das explizite Versprechen von Herrn Zetsche:
https://www.faz.net/.../...ei-uns-wird-nicht-manipuliert-13824889.html
Zitat:
@schoema schrieb am 19. Februar 2019 um 18:08:15 Uhr:
Zitat:
@HiFi3j3 schrieb am 19. Februar 2019 um 17:00:10 Uhr:
Rückschlag für Diesel-Fahrer. VW-Kunde unterliegt vor Gericht. https://www.n-tv.de/.../...unterliegt-vor-Gericht-article20864196.htmlAktuell zur Info.
Ein merkwürdiger Ansatz mit der Übereinstimmungserklärung der dort zur Klage gewählt wurde...https://www.ndr.de/.../...ge-gegen-Volkswagen-soll-vor-BGH,vw4770.html
Zitat:
@schoema schrieb am 19. Februar 2019 um 18:08:15 Uhr:
Zitat:
Die Vorsitzende Richterin am OLG führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass keine rechtlichen Grundlagen für die Ansprüche des Klägers bestünden. Die Übereinstimmungsbescheinigung, mit der VW bestätigt habe, dass das ausgelieferte Fahrzeug dem genehmigten Typ entspreche, sei keine Garantie der VW AG, so die Richterin, und auch "keine Willenserklärung des Herstellers, dass er für die vereinbarte Beschaffenheit einstehen werde". Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften dienten vor allem der Verkehrssicherheit, sowie dem Gesundheits- und Umweltschutz, so das Gericht. Dass Volkswagen gegen ein Gesetz verstoßen habe, das dem individuellen Schutz des Klägervermögens diene, konnte die Kammer nicht feststellen. Und weiter: "Zwar hat die VW AG in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut. Ein Verstoß gegen die Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung liegt aber nicht vor, denn sowohl die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrunde liegende Typgenehmigung bleiben trotz der Abschaltvorrichtung wirksam." Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen betrügerischen Handelns der VW AG bestehe somit nicht, urteilte das Gericht. Eine Revision am Bundesgerichtshof ließ das OLG zu.
Und die Richter sind auch merkwürdig - man muss sich das wirklich mal geben:
Zitat:
@schoema schrieb am 19. Februar 2019 um 18:08:15 Uhr:
Zitat:
Zwar hat die VW AG in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut. Ein Verstoß gegen die Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung liegt aber nicht vor, denn sowohl die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrunde liegende Typgenehmigung bleiben trotz der Abschaltvorrichtung wirksam.
Ergo darf man die Klage halt nicht mit der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung begründen, wobei diese Wertung sicher noch diskutiert wird.
Mh...
Das bedeutet doch im Umkehschluss, dass die Ursprüngliche Typgenehmigung nicht erloschen ist und man mit dem alten Softwarestand weiterfahren darf...
Der Begründung nach sind die Behörden damit ja gar nicht berechtigt mein Kfz mit alter Software still zu legen, da ja alles den Vorgaben entspricht... Komisch 😕
-- Nur so meine Gedanken dazu. --
Zitat:
@Spira schrieb am 19. Februar 2019 um 18:20:09 Uhr:
…Mh...
Das bedeutet doch im Umkehschluss, dass die Ursprüngliche Typgenehmigung nicht erloschen ist und man mit dem alten Softwarestand weiterfahren darf...
Der Begründung nach sind die Behörden damit ja gar nicht berechtigt mein Kfz mit alter Software still zu legen, da ja alles den Vorgaben entspricht... Komisch 😕
-- Nur so meine Gedanken dazu. --
Das sehe ich genauso.
Somit dürfte das Softwareupdate definitiv nicht mit einer Androhung der Stilllegung des Fahrzeuges verknüpft werden, wie es das KBA jedoch innerhalb seines Anschreiben zum Softwareupdate getan hat!
Hier wird es wohl noch so einige Urteile für und wieder geben …
Leider ist es jedoch wie gehabt … die Politik hält sich eher bedeckt und frönt dem Lobby-Wahn!
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Zitat:
@Bernh24 schrieb am 19. Februar 2019 um 19:25:41 Uhr:
Das sehe ich genauso.
Somit dürfte das Softwareupdate definitiv nicht mit einer Androhung der Stilllegung des Fahrzeuges verknüpft werden, wie es das KBA jedoch innerhalb seines Anschreiben zum Softwareupdate getan hat!Hier wird es wohl noch so einige Urteile für und wieder geben …
Leider ist es jedoch wie gehabt … die Politik hält sich eher bedeckt und frönt dem Lobby-Wahn!
Naja, sie überlässt die Arbeit den Gerichten, war ja in den letzten Jahren immer öfter der Fall auch bis zum bitteren Ende für den Gesetzgeber, siehe Grundsteuer...
OT: es häuft sich leider immer mehr, dass bei uns Gerichte Entscheidungen treffen müssen, die eigentlich in die Politik gehören. Die Abgasthematik ist ein super Beispiel dafür.
Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass ähnliche Entscheidungen mal so und mal so ausfallen.
Im Hinblick auf die Gewaltenteilung in unserem Land sehe ich das mit großer Sorge. Denn meiner Meinung nach werden immer mehr Dinge, die eigentlich unter die Legislative gehören, plötzlich der Judikative zugeordnet.
Das Ergebnis ist eine zunehmend gespaltene Gesellschaft, wie man auch in diesem Thread erkennen kann.
Ich sage da nur eins: AdBlue Off und alles ist gut!
Und jetzt soll bloß keiner kommen und sagen, dass dann die Betriebserlaubnis und die Versicherung erlöschen, es Steuerbetrug ist, das FBI und Interpol einen jagen werden, etc.
Naja, die Stilllegung würde ja nicht wegen der fehlenden Typgenehmigung erfolgen, sondern weil das Fahrzeug ohne Update aufgrund des erhöhten Stickoxidausstosses eine Gefährdung für Leib und Leben darstellt😉 Da darf das KBA immer stillegen.
Dieses Urteil von gestern erscheint auch im Hinblick auf erzwungene Software-Updates relevant:
https://www.presseportal.de/pm/80462/4197403
alles blödsinn auf dieser seite. keines der urteile ist rechtskräftig. analogien zu daimler verbieten sich auch, da andere sachlage.
der thread ist voller geschwurbel, halbweisheiten, etc. pp.
er verwirrt laien mehr als er ihnen bringt.
just my 2 cents.
Zitat:
@Unzeit schrieb am 20. Februar 2019 um 09:14:43 Uhr:
Dieses Urteil von gestern erscheint auch im Hinblick auf erzwungene Software-Updates relevant:
https://www.presseportal.de/pm/80462/4197403
Den Inhalt mag ich gar nicht bewerten. Die Quelle schon eher. Laut eigener Auskunft:
"Das Presseportal der dpa-Tochter news aktuell ist eines der größten und reichweitenstärksten PR-Portale Deutschlands." - steht so dort unter: https://www.presseportal.de/about
Also ein Art Werbeplattform..... Bitte daher die Beiträge entsprechend bewerten....
Das ist ein Gerichtsurteil, und hat nichts mit dem Portal zu tun:
https://www.weser-kurier.de/.../...urteilt-gegen-vw-_arid,1808156.html
Das Urteil ist genau für diesen Thread hochrelevant, bitte lesen:
"Der Händler hatte unter anderem argumentiert, der Mangel sei unerheblich und durch ein Software-Update zu beheben. Das ließen die Richter nicht gelten. Auch wenn die Beseitigung durch das Update lediglich rund 100 Euro koste, sei der Mangel keineswegs unerheblich. Entscheidend sei, dass durch die Manipulationssoftware eine Stilllegung des Fahrzeuges drohe. Weiter stellten die Richter fest, dass auch eine sogenannte Nacherfüllung, also das nachträgliche Aufspielen des Software-Updates, für den Kläger unzumutbar sei. Denn die neue Software sei ja auch von VW entwickelt worden."
Das Thema ist dafür eigentlich zu ernst für Halbzitate. Hier werden immer Landgerichte zitiert. Wenn man weiter liest, so findet man auch das hier:
"Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem ähnlichen Fall am Dienstag zugunsten von VW entschieden. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte die Richterin. Der klagende Kunde war zuvor mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 41?000 Euro oder zumindest Schadenersatz für sein Auto beim Landgericht Braunschweig gescheitert (AZ.: 7 U 134/17)."
Kein Verfahren ist rechtskräftig zu Ende verhandelt. Es gibt daher weiter nichts als Unklarheiten.
nebenbei: Hier werden VW-Verfahren für Daimler-Aktivitäten zitiert. Das ist eigentlich völliger Blödsinn, denn:
Es gibt eine Gleichbehandlung im Recht, jedoch keine Gleichbehandlung im Unrecht - so oder so ähnlich habe ich das mal gehört....
Was mir seit dem Update auffällt, dass die Auspuffanlage deutlich öfter heiß wird, knackt und stark erhitzt riecht. Das teils mehrfach in der Woche auch bei kürzeren Fahrten. Das war vorher nicht so auffällig. Mit üblicher Regeneration hat das nichts mehr zu tun.