SLK Kauf...wie findet ihr den?
Hallo, ich bin schon seit langem auf der Suche nach einem SLK, leider habe ich bis jetzt nichts passendes gefunden. Eigentlich wollte ich ein Facelift Modell...aber leider ist zur zeit nichts passendes auf dem Markt
Ich habe hier einen schönen SLK gefunden mit 100tkm:
siehe hier
Wie findet ihr den Wagen???
Beste Antwort im Thema
104 Antworten
Ja, aber das schlimme ist ja immer: "Weiss der Irre das er irre ist"?
Solange sich einer das nicht eingesteht besteht keine Aussicht auf Heilung 😁
@Makis 83
Ich habe erst im Frühjahr und Sommer von vielen SLK R170-Interessierten persönlich gehört, das SLK in einem sehr guten Zustand sehr rar sind. Einige haben für weit höhere Preise sich Ihren Traum erfüllt.
Zitat:
Original geschrieben von Keopsbeat
Ja, aber das schlimme ist ja immer: "Weiss der Irre das er irre ist"?Solange sich einer das nicht eingesteht besteht keine Aussicht auf Heilung 😁
Hi,
ich habe eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung für Menschen mit Behinderungen absolviert (staatl. geprüft). Diese Ausbildung befähigt die Betreung von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen und psychischen Kranken.
Wie Du bereits schreibst, akzeptieren viele psychisch Kranke ihre Krankheit nicht. Sie wissen nicht, dass sie krank sind. So lange diese Einsicht nicht vorhanden ist, gestaltet sich eine Therapie bzw. eine Betreung als sehr schwieirg.
Zitat:
Original geschrieben von slk willi
@Makis 83Ich habe erst im Frühjahr und Sommer von vielen SLK R170-Interessierten persönlich gehört, das SLK in einem sehr guten Zustand sehr rar sind. Einige haben für weit höhere Preise sich Ihren Traum erfüllt.
Hy,
was bedeutet denn beim SLK sehr guter Zustand?
Das Leder ist wie neu...Lenkrad usw. auch. Draussen hat er minimale Gebrauchsspuren. Also leichte kaum erwähnenswerte Kratzer (vom waschen) und eine kleine Delle die wir ausbeulen lassen (andere Fahrer passen halt beim Parken nicht auf 🙁 )
Ansonsten innen halt einen Mangel: Mittelkonsole und Türgriffe zeigen halt Abnutzungsspuren...wurde von Mercedes halt billiger Kunststoff verwendet...! diese Spuren hat aber JEDER Slk in dem ich je gesässen habe.
LG
Makis
PS: Danke
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Zitat:
Original geschrieben von Pussybiker79
Lass mich mal kurz drüber nachdenken....Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Fakt ist, daß Pussybiker einen Stuss behauptet hat und sich dafür an dieser Stelle endlich entschuldigen sollte !
Nö! In dem gerichtsurteil dass ich gelesen habe, steht drin, wenn ich nicht gefragt werde muss ich keine Auskunft erteilen.
Und auch in Deinem Link steht kein Wort davon drin, dass wenn der Verkäufer nicht gefragt wird... usw.
Das beweisst gar nix!Ausserdem wolltest Du kein aktuelles Urteil suchen? Das Ding ist ja aus 2008! Ist nun nicht sooo aktuell wie Du mir zustimmen wirst.
ich will einfach einen Gesetzesauszug haben, der sagt "Wenn der Verkäufer vom Käufer nicht gefragt wird ob das Fahrzeug einen Unfall hat, dann muss er keine Angaben machen und hat also auch keine Täuschung oder Unwissenheit vorgeben können!"Und das gehr aus Deinem Urteil nicht hervor!
Wenn Du lesen könntest, hättest Du begriffen, daß das obige Urteil genau das aussagt, worum es hier geht, mit Ausnahme, da0 der Verkäufer ein Händler ist. Aber dasselbe gilt bei privaten genauso, mur dieses URteiul hab ich eben am schnellsten gefunden.
Aber Da Du sogar eindeutige Beseise ignorierst, hier nochmal ein aktuellse BGH-URteil welches genau das auch für private Verkäufer festlegt !! Es ist aus 2007, und trotzdem das aktueste, nemben dcem obigen, daß es (vom BGH) gibt. Wenn Du etwas Grips im Kopf hättest wüßtest du, daß in der Rechtsprechung ein höchstrichterliches Urteil das erst 5 oder 6 Jahre alt ist, ein aktuellses ist ! Denn unsere höchsten Richter (nach cdem BverfG) haben auch noch andere, wichtigers Sachen zu entscheiden, als genau diesen Fall beim Gebrauchtwagenkauf !
Da Du ja sowieso ein Problem mit lesenb und verstehen hast, Pussybiker (und teilweise noch andere) lesat gleich mal den Abs. 29 ! Dort steht wörtlich genau das drin, was Pusysbiker bestreitet:
Abs. 29:
"Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, ...."
So und nun dürfen sich die Großmäuler von vorhin entschuldigen, allen voran Pussybiker !
Ich bin weiterhin dafür dass du dich aus dem Forum zurückziehen oder etwas an deiner Art ändern solltest.
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Abs. 29:"Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, ...."
So und nun dürfen sich die Großmäuler von vorhin entschuldigen, allen voran Pussybiker !
1.) Du nennst MICH Großmaul? Würd ich mir überlegen....
2.) Das sagt doch noch gar nichts aus.
Es geht oben um Bekannte Schäden.
Wer will mir denn wie nachweisen, dass ich darüber im Bilde bin?
@---JJ---:
würdest du bitte damit aufhören! Ich sage das nur ein mal in so einer Form.
...hör auf mein Thema hier zu zumühlen! In dem SLK Forum ignoriert man dich und jetzt willst du die Leute hier ärgern.
geht doch lieber an deinem "traumauto" basteln 😁
Erzähl doch deine Geschichten am liebsten einem Psychiater, den wird´s sicher interessierren. Er bekommt ja Geld dafür.
Zitat:
Original geschrieben von Pussybiker79
2.) Das sagt doch noch gar nichts aus.
Es geht oben um Bekannte Schäden.
Wer will mir denn wie nachweisen, dass ich darüber im Bilde bin?
Genau darum ging es, nämlich um "bekannte Schäden" ! Um unbekannte kanns ja wohl nicht gegengen sein, das wäre ja völlig sinnwidrig, denn einen unbekannten Schaden kann man ja gar nicht angeben, schon mangels eigenem Wissen.
Du versuchst Dich jetzt schon das zweite mal (erfolglos) rauszureden.
Da kommste aber nicht mehr raus, ohne gewaltig Federn lassen zu müssen, darauf geb ich Dir Brief und Siegel.
Beweis:
Folgendes hat Pussybiker etwas weiter vorn im Thread behauptet. Denmach lügt er, wenn er nun versucht sich herauszureden, indem er behauptet, es sei dort ja um "unbekannte Schäden" gegangen.....
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
....Es gibt wirklich jede Menge aktuelle Urteile, die belegen,daß ein privater Verkäufer auch ungefragt, einen Unfallschaden, von dem er Kenntnis hat, mitteilen muß, auch wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird......
Danke
Zitat:
Original geschrieben von Pussybiker79
"Schick mir mal nen Link zu einem Urteil - ich glaub Dir nicht! "
Ob und ggf. wie man jemandem die Kenntnis über einen Unfallschaden nachweisen kann, darum geht es hier nicht. Es geht allein darum, daß Pussybiker felsenfest behauptet hat, daß man einen (bekannten) Unfallschaden als Verkäufer nicht selbstständig mitteilen muß, auch wenn man nicht ausdrücklich danach gefragt wird. Dem ist aber so, s.o. !
Es gibt aber auch Beweismöglichkeiten für die positive Kenntnis, z.B. daß der unredliche Verkäufer den Wagen selbst als "Unfallwagen" erworben hat, was man von dessen Voerbesitzer erfahren könnte, oder aber bei MB und teilweise anderen Autofirmen gibts dafür eine Datenbank die Reparaturen belegt, oder einfach ein Gutachter weist dir nach, daß der Unfall stattfand, während das Fzg in Deinem Eigentum stand usw.....
Gib nun endlich zu Pussybiker, daß Du falsch gelegen bist !
Übrigens das Urteil ist auch bedeutend, für das Threadthema, denn der Threadstarter zieht ja in Erwägung, einen Unfgallwagen zu kaufen.
Im Urteil steht u.a. , auf was ich schon hingeweisen hatte, nämlich daß man durch keine Reparatur der Welt den dem Fahrzeug auf Lebenszeit (des Fzgs) anhaftenden Makel wieder beseitigen kann, nämlich daß es sich um einen "Unfallwagen" handelt und das Fzg. allein dadurch beträchtlichen Wertverlust hat, im Falle eines Wiederverkaufs.
Also genau überlegen, ob man sowas wirklich kaufen will, auch wenns ein paar Euro billiger ist.......
@ Themenstarter:
Es liegt mir völlig fern, Dein Thema zuzumüllen.
Wie du aber selbst feststellen kannst, schreibe ich sehr wohl zu Deinem Thema (hier über die Problematik eines Unfallwagens, denn Du erwägst ja evtl. den Kauf eines solchen).
Viel weiter weg vom Thema und weit näher dem Müll sind User (Du selbst inclusive), die (un-) sinniger Weise hier seitenweise über meinen sehr wohl intakten Gesteszustand referieren......
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Genau darum ging es, nämlich um "bekannte Schäden" ! Um unbekannte kanns ja wohl nicht gegengen sein, das wäre ja völlig sinnwidrig, denn einen unbekannten Schaden kann man ja gar nicht angeben, schon mangels eigenem Wissen.Zitat:
Original geschrieben von Pussybiker79
2.) Das sagt doch noch gar nichts aus.
Es geht oben um Bekannte Schäden.
Wer will mir denn wie nachweisen, dass ich darüber im Bilde bin?
Du versuchst Dich jetzt schon das zweite mal (erfolglos) rauszureden.
Da kommste aber nicht mehr raus, ohne gewaltig Federn lassen zu müssen, darauf geb ich Dir Brief und Siegel.Beweis:
Folgendes hat Pussybiker etwas weiter vorn im Thread behauptet. Denmach lügt er, wenn er nun versucht sich herauszureden, indem er behauptet, es sei dort ja um "unbekannte Schäden" gegangen.....
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---....Es gibt wirklich jede Menge aktuelle Urteile, die belegen,daß ein privater Verkäufer auch ungefragt, einen Unfallschaden, von dem er Kenntnis hat, mitteilen muß, auch wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird......
Danke
Zitat:
Original geschrieben von Pussybiker79
"Schick mir mal nen Link zu einem Urteil - ich glaub Dir nicht! "Ob und ggf. wie man jemandem die Kenntnis über einen Unfallschaden nachweisen kann, darum geht es hier nicht. Es geht allein darum, daß Pussybiker felsenfest behauptet hat, daß man einen (bekannten) Unfallschaden als Verkäufer nicht selbstständig mitteilen muß, auch wenn man nicht ausdrücklich danach gefragt wird. Dem ist aber so, s.o. !
Es gibt aber auch Beweismöglichkeiten für die positive Kenntnis, z.B. daß der unredliche Verkäufer den Wagen selbst als "Unfallwagen" erworben hat, was man von dessen Voerbesitzer erfahren könnte, oder aber bei MB und teilweise anderen Autofirmen gibts dafür eine Datenbank die Reparaturen belegt, oder einfach ein Gutachter weist dir nach, daß der Unfall stattfand, während das Fzg in Deinem Eigentum stand usw.....
Gib nun endlich zu Pussybiker, daß Du falsch gelegen bist !
Übrigens das Urteil ist auch bedeutend, für das Threadthema, denn der Threadstarter zieht ja in Erwägung, einen Unfgallwagen zu kaufen.
Im Urteil steht u.a. , auf was ich schon hingeweisen hatte, nämlich daß man durch keine Reparatur der Welt den dem Fahrzeug auf Lebenszeit (des Fzgs) anhaftenden Makel wieder beseitigen kann, nämlich daß es sich um einen "Unfallwagen" handelt und das Fzg. allein dadurch beträchtlichen Wertverlust hat, im Falle eines Wiederverkaufs.
Also genau überlegen, ob man sowas wirklich kaufen will, auch wenns ein paar Euro billiger ist.......@ Themenstarter:
Es liegt mir völlig fern, Dein Thema zuzumüllen.
Wie du aber selbst feststellen kannst, schreibe ich sehr wohl zu Deinem Thema (hier über die Problematik eines Unfallwagens, denn Du erwägst ja evtl. den Kauf eines solchen).
Viel weiter weg vom Thema und weit näher dem Müll sind User (Du selbst inclusive), die (un-) sinniger Weise hier seitenweise über meinen sehr wohl intakten Gesteszustand referieren......
Du bist so böse zu mir....
Zitat:
Original geschrieben von FFM84
@---JJ---:
würdest du bitte damit aufhören! Ich sage das nur ein mal in so einer Form.
...hör auf mein Thema hier zu zumühlen! In dem SLK Forum ignoriert man dich und jetzt willst du die Leute hier ärgern.geht doch lieber an deinem "traumauto" basteln 😁
Erzähl doch deine Geschichten am liebsten einem Psychiater, den wird´s sicher interessierren. Er bekommt ja Geld dafür.
Ich habe konsequenterweise den IGNORIERBUTTON aktiviert. 😎
Das möchte ich eigentlich nicht.
VORALLEM bringts nichts wenn hier der Kern allen Übels ausgeblendet wird, ich aber trotzdem noch jeden Thread vollgehäuft habe mit Posts die an den Nonsense von dem Typen gerichtet sind.
Zurück zum Thema:
ich werde mir heute abend diesen SLK hier
anschauen.
Der Preis ist mehr als OK, der Wagen ist bei mir um die Ecke ca. 40km, hoffentlich ist der Wagen in einem guten Zustand...