Sind VW-Werkstätten zum Update des Motorsteuergerätes verpflichtet?
ich habe folgende frage: wenn ich in der werkstatt bin und der vw-händler sagt mir, es gibt ein neues update für meinen motor, muß ich das dann updaten lassen/ist er verpflichtet, das update zu machen oder kann ich das frei entscheiden?
habe irgendwo mal gehört, innerhalb der werksgarantie gibt es eine updatepflicht, da sonst die garantie erlischt. ist das wirklich so?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VW-Interessent
ich habe folgende frage: wenn ich in der werkstatt bin und der vw-händler sagt mir, es gibt ein neues update für meinen motor, muß ich das dann updaten lassen/ist er verpflichtet, das update zu machen oder kann ich das frei entscheiden?habe irgendwo mal gehört, innerhalb der werksgarantie gibt es eine updatepflicht, da sonst die garantie erlischt. ist das wirklich so?
Ja, das ist so!!!
Macht ja auch Sinn.
16 Antworten
Hallo Citius, schön wieder von dir zu hören.
Aber wie ist das mit dem Entfernen der Sperre für die Höchstgeschwindigkeit? Ich denke doch, dann ist die Garantie auch wieder futsch.
Dann kannst aber auch gleich nen Chiptuning durchführen, denn 300€ nur für das Entfernen der Sperre ist ja schon heftig.
@GT Ingo
Aber mal ehrlich: Sowas kann es doch nicht sein - oder ? Volle Leistung nur, wenn man regelmäßig putzen lässt ? 😁 Sowas ist ja noch viel dreister als bei mir bei 209 dicht zu machen. Entweder Einspritzdüsen "putzen" oder nur noch 140 statt 170 PS. Eine Macke haben die.
@Grandpas
Das mit der Garantie mag zwar Probleme geben, aber erstens müsste Skoda das merken, wenn irgendwo ein einzelner Wert geändert wurde und die Software sonst aber noch original ist. Andererseits würde ich ja nur den Zustand ab Auslieferung wiederherstellen.
Ansonsten halt scheißteuer, obwohl, wenn der für die 300€ gleich um die Ecke wäre, dann hätte ich es schon machen lassen (Und danach das Motorsteuergerät während Werkstattaufenthalten unter Starkstrom gesetzt), aber bei über 250km für eine Strecke warte ich lieber noch ab, was der Andere Skodamensch austut. 250km einfache Strecke fahren und am Ende bekommts der Mensch dort nicht hin. Dann kostets zwar logischerweise nix, aber ich bin umsonst gefahren.
Im übrigen hat VW und wohl auch Skoda bestimmt auch heute nichts daran geändert, sodass das folgende, was ca. 1,5 Jahre alt ist, wohl noch gelten sollte:
Update Motorsteuergerät
Bitte teilen Sie dem Kunden mit, dass ein Update des Motorsteuergerätes durchgeführt werden soll. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Motortuningmaßnahmen, die an dem Fahrzeug entgegen den Empfehlungen von Volkswagen durchgeführt wurden , eine Aktualisierung der Software ausschließen oder gar zu einer Schädigung des Motorsteuergerätes führen können. Bitten Sie den Kunden, mit dem Tuner zu klären, ob eine Aktualisierung der Software möglich ist. Weisen Sie den Kunden bitte darauf hin, dass Volkswagen und Ihr Unternehmen weder Verantwortung für Schäden übernehmen, die durch die Aktualisierung der Software entstehen, noch für solche, die infolge einer unterbliebenen Aktualisierung entstehen und vermerken Sie diesen Hinweis auf dem Auftrag bevor der Kunde ihn unterschreibt.
Bitte teilen Sie uns die Daten (Meldeformular, Anlage 1) für jedes Fahrzeug mit Motortuning sowie die Durchführung bzw. Ablehnung der Softwareaktualisierung mit, damit wir diese Information im Hinblick auf zukünftige Gewährleistungsanträge aufnehmen können: · in Deutschland an das TSC, Fax- Nr XXXXX/XXXXXXXX.:
Vor allem steht dort drin:
Bitte teilen Sie dem Kunden mit....!!!!