Signalton beim verschließen des Autos

VW Golf 4 (1J)

Wie kann durch verschließen des Autos mit FBB und Alarmanlage einen Signalton realisieren der beim Zuschließen und Aufschließen kurz nen Pfreifton abgibt?

24 Antworten

> zudem lärmbelästigung wird immer geahnet...

Das originale (was ich habe beim zuschließen, weil ich mich dann nicht x mal umdrehen muss) ist sehr viel leiser als chirpen oder eine Fahrradklingel und einen Namen zu rufen. Glaube nicht das damit wer durchkommt.

Gibt es etwas wo man online die Gesetzesteile durchlesen kann? Mein Vater wohnt etwas weiter weg, da kann ich mir nicht mal eben seine Unterlagen anschauen.

Zitat:

Original geschrieben von Jumper79


Könnt ja mal den Gesetzesauszug posten, weil mit einem normalem Hupen ist das nicht vergleichbar.

Warum Anklage? Sowas geht doch nicht vor Gericht. Das kann die Pozilei ganz alleine...

Anhang §38b StVZO:
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

Und §35e StVZO:
1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind. 🙂

Oder aber auch §55 StVZO:
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

Und falls jetzt kommen sollte: Da steht doch nicht, dass es verboten ist, weise ich auf das muß in 9.9.2 hin. Außerdem: Alles, was in Deutschland nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten 🙂

Schönen Gruß

Jo

edit: Wer mehr zu den technischen Vorschriften für akustische Alarmeinrichtungen wissen möchte: Ab Seite 47 AAE

thx für die Texte - hab Online nichts finden können, wo man die nachlesen kann

Jetzt wäre noch interessant wie es in der Praxis so aussieht. Ob das schon mal vor nen Richter kam und wie der entschieden hat. Mit was müssen meine Feinde rechnen, wenn ich se wegen sowas anzeigen würde. Glaube der Polizist würde mich nach der üblichen Stunde Wartezeit einfach nur auslachen, während Er seiner Anzeigenplicht nachgeht..

"hubt" das dann auch wenn man das Fahrzeug mit dem Schlüssel aufschliest ???

Weil ich meine was soll ich machen wenn gerade neben meinem Wagen die Rennleitung steht oder das Ordnungsamt ???? wär ja dann nen bissl blöde....

MFG lil'iceBEAR

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Ich denke nicht, dass jemand so dumm sein wird, gegen eine eindeutige Strafe zwischen 10 und ~60 euro Widerspruch einzulegen und somit das volle Prozeßkostenrisiko einzugehen...

Dein Freund und Helfer wird je nach Charakter, Ort und Uhrzeit genauso reagieren, als würdest du jemanden wegen unsachgemäßen Gebrauches des Fahrtrichtungsanzeigers "anzeigen"... Geahndet wird sowas jedoch auch trotz der geringen Freude.

Ja, es tut auch mit Schlüssel tuten.^

Aber freiwillig machen die sich nicht die Mühe. Versuchen schon bei ganz anderen Sachen abzuwinken. Da muss man dann schon wirklich drauf bestehen.

Was es kostet weiß man aber noch nicht? Denke mal max. ne Verwarnung und die 10 Euro kann man sich zur Not auch noch leisten, wenn ses wirklich durchgedrückt bekommen. Zudem hat man ja ne Rechtsschutzversicherung und die sollte man auch nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von Jumper79


Was es kostet weiß man aber noch nicht? Denke mal max. ne Verwarnung und die 10 Euro kann man sich zur Not auch noch leisten, wenn ses wirklich durchgedrückt bekommen. Zudem hat man ja ne Rechtsschutzversicherung und die sollte man auch nutzen.

Glaube auch nicht, dass die das von sich aus ahnden. Sicher kann man sich da aber nicht sein.

Als Hausnummer wurden 60 Euro + 3 Punkte genannt. Ob das stimmt, kann ich aber nicht sagen.

Du scheinst übrigens ein verqueres Bild vom Rechtsstaat und der Rechtsschutzversicherung zu haben 🙂 Glaubst doch nicht wirklich, dass eine Rechtsschutzversicherung bei solch einem Fall eine Deckungszusage erteilen wird.

Im Übrigen braucht keiner etwas durchzudrücken. Der Mangel wird festgestellt und Du bekommst eine Zahlkarte. Dann ist man ein Mann (oder tut mal so) und zahlt demütig die Strafe. Gegen

eindeutige

Verstöße geht man doch nicht vor. Dafür wird man noch nichtmal einen seriösen Rechtsanwalt finden. Zumal, da Du ja jetzt Bescheid weißt, Dein Handeln ja sogar vorsätzlich ist. 🙂

Du warst noch nicht oft bei so Verhandlungen? Der eine Richter fragt was an dem Vorwurf zu dem eindeutigen Gesetzestext nicht stimmt. Da kann man dann nicht viel antworten. Der andere Richter sagt das hätte ich jetzt als normaler Autofahrer auch nicht gewusst und sagt Einspruch anerkannt.

Also Recht haben bedeutet alles andere als Recht bekommen. Ist eher so wie nochmal erneutes auswürfeln, wo max. die Rahmenbedingenen klar sind.

Aber lassen wir die sonstigen spekulationen. Wäre nur noch interessant wenn sowas schonmal passiert ist und wie es ausgegangen ist. Die Rechtssschutzversicherung kann man auch mal noch fragen. Aber über sowas abstrus seltenes lohnt es sich nicht großartig den Kopf zu zerbrechen.

Außerdem gemein unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber zu viel wissen vervielfacht die Strafe.

Das piepen/hupen ist auch eigentlich fürn Amerikanischen Markt entwickelt. In Deutschland klar verboten.
Aber wer das normal Horn leise findet der muss schon was mit seinen Ohren haben... Wenn ich zB jedes mal beim auf und zu schliesen hupen würde, hätte ich schon längst ne Schelle von meinen Nachbarn bekommen...
Aber ich finds eh qutsch...

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heinz


...Aber wer das normal Horn leise findet der muss schon was mit seinen Ohren haben... Wenn ich zB jedes mal beim auf und zu schliesen hupen würde, hätte ich schon längst ne Schelle von meinen Nachbarn bekommen...

Wie kommst Du darauf das das genau so laut ist wie wenn Du normal auf die Hupe drückst? Vermutlich weil es über die normale Hupe geht.

Ist aber nicht so und auch deutlich leiser, klingt auch anders wie das manuelle hupen (scheiße). :-)

Weiß aber jetzt nicht ob die leiser ist, weil die nur super kurz Strom bekommt oder gar nur kurz + weniger Strom über die Einstellung.

Zitat:

Original geschrieben von Jumper79


Bei VW kann man sich das Hupen (2x beim öffnen und/oder 1x beim schließen) freischalten lassen. Das geht über die normale Hupe, ist aber deutlich kürzer/klingt anders und vor allem sehr leise (hört man nur auf max. 10 Meter).

Muss mich ab 10 Metern auch umdrehen, weil ich die dann schon nicht mehr raushören kann.

Wenn die nur nicht so blöd klingen würde und erlaubt wäre...

Das Chirpen ist mir eigentlich auch zu laut.

Gibt es das chirpen eigentlich auch (in etwas leiser) zum einfachen nachrüsten?

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