Sicherheitsrisiko Golf VI Tür -> keine Notöffnung möglich

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

wenn ich das Auto abgeschlossen habe. Ist ein Öffnen der Türen von innen nicht mehr möglich. Die Anleitung sagt dazu, das es passieren kann, das man sich in so einer Situation nicht mehr aus dem Fahrzeug befreien kann. 😕 Theoretisch kann man nach hinten Klettern eine Abdeckung (Variant) entfernen und dann die Heckklappe öffnen. Indem man den Zündschlüssel in einen Schlitz steckt und zur Seite drückt. Beim normalen Golf ist es analog, nur gibt es da keine Abdeckung über dem Schlitz.

Uns ist es passiert das nach dem Tanken ein Mitfahrer längere Zeit eingeschlossen wurde. Bezahlen gehen und Tür dabei abschliessen ist bei uns eigentlich normal, wegen der technischen Geräte im Auto ....

Also ist das für mich nicht akzeptabel, da es für die Mitfahrer ein Sicherheitsrisko darstellt. Und für den Fahrer/Firma haftungsrechtliche Fragen aufwirft. Die Werkstatt hatte keine Lösung, bei VW wurde über die Werkstatt angefragt. Dort ist es Stand der Technik und wohl so beabsichtigt? Was mich nicht wirklich wundert. Ich bin jetzt daruf und dran das Auto entweder zurückzugeben oder selbst eine Lösung zu schaffen. So bleiben kann es nicht.

Hat irgendjemand eine Idee wie das aussehen könnte? Ich hatte an einen Schalter gedacht der die Türverriegelung aufhebt. Irgendwo muss es dazu ja ein Relais geben. Dann kommt ein Hinweis auf das Amaturenbrett. Und es ist, denke ich, dann sicherheitstechnisch ok. Einen Schlüssel, auch mit abgesägten Bart im Fahrzeug zu deponieren ist keine Lösung. Da dieser verloren gehen kann oder im Notfall zu schlecht zu bedienen ist.

Klar ist für mich das ich beim nächsten Kaufvertrag eine akzeptable Notöffnung als Bedingung einfügen werde, aber jetz brauche ich erstmal eine Lösung. Mich wundert eigentlich das ein Fahrzeug mit so einem Sicherheitsproblem überhaupt zugelassen wird. Zumal es beim einigen VW Modellen geht. (zB. Scirocco oder Caddy)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ente Erpel



Uns ist es passiert das nach dem Tanken ein Mitfahrer längere Zeit eingeschlossen wurde. Bezahlen gehen und Tür dabei abschliessen ist bei uns eigentlich normal, wegen der technischen Geräte im Auto ....

1. Wer schließt ab, wenn noch jemand im Wagen sitzt?

2. Längere Zeit? Was hast Du nach dem Bezahlen gemacht? Und vor allem: Ohne den Beifahrer?

Manchmal habe ich daß Gefühl, manche Leute suchen krampfhaft einen Grund, dem Hersteller eins reinzuwürgen ....

111 weitere Antworten
111 Antworten

hiho

bei opel gibst den sogenannte deadlock ( 2x fb drücken schliessen ) schon seit dem f astra ( also ca ab bj 91 )

beim astra g ist es genauso 2x schließen ..zu ende peng nada null nothinham mit aufsperren von innen ....( soll dem diebstahlschutz behilflich sein denn selbst wenn die scheiben eigenschlagen werden können die türen nicht geöffnet werden .........)

1x fb schleißen drücken ..auto kann von innen geöffnet werden

habe meine frau auch schon mal auf diese weise "eingesperrt " ( da hatte ich das auto aber erst 3 tage und hatte mich gewundert warum die nach 5 minuten immer noch nicht in der wohnung war ....))))))...meine frau natürlich im auto gesessen und am türgriff am ziehen wie sonst was ..aber zu ist zu ....

heutzutage lachen wir darüber ..aber extra hier nen tröt aufzumachen wäre uns nicht eingefallen geschweige denn kba oder opel anzuschreiben ....

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von sveagle


Im MFA+ ist doch ein Menüpunkt "Verriegelung" , kann man es da nicht einstellen?

Das bezieht sich auf die Verriegelung während der Fahrt. Ist quasi ein

Carjacking

- Schutz. Bei erstmaligen Überschreitung von ca. 10-15km/h schließt die ZV und öffnet erst beim Abziehen des Zündschlüssels bzw. bei Airbagauslösung. Die Türen können aber weiterhin von innen geöffnet werden. Ist quasi die automatisierte "Schloß"-Taste auf der Fahrertür.

Zitat:

Original geschrieben von dtgr


beim astra g ist es genauso 2x schließen ..zu ende peng nada null nothinham mit aufsperren von innen ....( soll dem diebstahlschutz behilflich sein denn selbst wenn die scheiben eigenschlagen werden können die türen nicht geöffnet werden .........)

Nein, es ist beim Astra zwar so wie du schreibst, aber bei VW ist es genau umgekehrt. Und das ist auch gut so, denn die wengisten Personen befassen sich so intensiv mit dem Auto, dass sie wissen im Normalfall 2x drücken zu müssen. Denn so wie Opel die Funktion realisiert hat ist es zwar gut gemeint, aber letztlich nur für Auto-Freaks.

vg, Johannes

hiho

ok aber ob ich jetz 1x (golf) oder 2x (opel) drücken muss um den deadlock zu haben ...spielt doch keine rolle ..und als sicherheistrisiko würde ich das schon gar nicht einstufen wie der te vorgibt

Gruss Dirk

Ähnliche Themen

Naja... vielleicht ist er ja auch Amerikaner 🙄 und ohne grelle Sicherheitshinweise nicht alleine lebensfähig 🙄

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von sveagle

Im MFA+ ist doch ein Menüpunkt "Verriegelung" , kann man es da nicht einstellen?

Das bezieht sich auf die Verriegelung während der Fahrt. Ist quasi ein Carjacking - Schutz. Bei erstmaligen Überschreitung von ca. 10-15km/h schließt die ZV und öffnet erst beim Abziehen des Zündschlüssels bzw. bei Airbagauslösung. Die Türen können aber weiterhin von innen geöffnet werden. Ist quasi die automatisierte "Schloß"-Taste auf der Fahrertür.

Das kenn ich.

Ich hatte die manuelle Funktion gemeint, schau mal die Bilder. Hab ich noch nie was dran verändert, was kann man da verstellen.

-Einzeltür
-FZG.-Seite
-Individuell

Erkennt das System vor welcherTür man steht bei Einzeltüröffnung und schließt dann nur diese auf und die anderen bleiben verriegelt?

Zitat:

Original geschrieben von sveagle



Zitat:

Zitat:

Ich hatte die manuelle Funktion gemeint, schau mal die Bilder. Hab ich noch nie was dran verändert, was kann man da verstellen.

-Einzeltür
-FZG.-Seite
-Individuell

Erkennt das System vor welcherTür man steht bei Einzeltüröffnung und schließt dann nur diese auf und die anderen bleiben verriegelt?

Ich kenne den Menüpunkt nur vom 5ér Golf, da gibt es dann aber auch nur "alle Türen" und "einzeln".
Bei mir hat sich dan nur geändert, dass ich mit der FFB alle Fenster + Schiebedach geöffnet habe bzw. nur das Fenster auf der Fahrersteite.
Mich hat nur immer gewundert was das mit den Türen zu tun hat.

Zitat:

Original geschrieben von sveagle



Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von sveagle

Im MFA+ ist doch ein Menüpunkt "Verriegelung" , kann man es da nicht einstellen?

Das bezieht sich auf die Verriegelung während der Fahrt. Ist quasi ein Carjacking - Schutz. Bei erstmaligen Überschreitung von ca. 10-15km/h schließt die ZV und öffnet erst beim Abziehen des Zündschlüssels bzw. bei Airbagauslösung. Die Türen können aber weiterhin von innen geöffnet werden. Ist quasi die automatisierte "Schloß"-Taste auf der Fahrertür.

Das kenn ich.

Ich hatte die manuelle Funktion gemeint, schau mal die Bilder. Hab ich noch nie was dran verändert, was kann man da verstellen.

-Einzeltür
-FZG.-Seite
-Individuell

Erkennt das System vor welcherTür man steht bei Einzeltüröffnung und schließt dann nur diese auf und die anderen bleiben verriegelt?

ist wahrscheinlich die "handtaschenschaltung":

einmal drücken -> nur die fahrertür geht auf (bzw. das was eingestellt ist).

zweimal drücken -> alle türen gehen auf.

Moin!

Also manchmal tun mir die Hersteller echt leid. Der Fahrer ist zu dumm, aber schuld ist natürlich immer der Hersteller 🙄
Wer so gedankenlos ist, das Auto abzuschließen, während noch jemand drin sitzt, sollte sich vielleicht mal an die eigene Nase fassen, aber selbst schuld sein ist ja heutzutage total out, da muss es doch noch jemand anderen geben, dem man die Schuld für die eigene Dummheit zuschieben kann 🙁
Da stellt sich die Frage, worauf der Hersteller denn noch alles achten soll, um wirklich den dümmsten anzunehmenden Nutzer auch noch absichern zu können 😕
Als nächstes kommt dann bestimmt sowas wie "ich habe vergessen, mein Auto abzuschließen und es wurde geklaut, warum hat der Hersteller da keine Sicherung eingebaut, die das Auto automatisch verschließt? Der Hersteller soll mir den Schaden ersetzen.".
Wobei, wenn es das gäbe und ein Beifahrer oder der Schlüssel wäre noch im Auto, wäre das ja auch wieder nicht gut. Also dazu dann a) noch ein Bewegungssensor für den Innenraum und b) einen Sensor, der prüft, ob der Schlüssel noch im Auto ist.😁
Und ich wette, auch dann findet der dümmste anzunehmende Fahrer noch irgendeine Möglichkeit, an die keiner gedacht hat.😛

VG
Stefan

Irgendwie scheint es aber mehrere dieser Beschwerden gegeben zu haben.

In meinem Golf VI Cabrio erscheint nach abziehen des Zündschlüssels jetzt immer ein Hinweis auf
die SAFE-Verriegelung (siehe Anhang).

Wir bekommen hier echt bald amerikanische Verhältnisse.

Es gibt ein Gerichtsurteil das man seinen Ersatzschlüssel im Auto lassen darf, er darf nur nicht ersichtlich sein von Außen.

Den Fall gab es schon.

Der Mann hat sein Auto abgestellt, als er zurück kam war sein Auto geklaut, als die Versicherung nach dem Ersatzschlüssel fragte meinte er , der lag im Handschuhfach. Die Versicherung wollte nicht bezahlen. Der Mann ging vor Gericht und Gewann.

Der Autodieb konnte ja nicht wissen das der Schlüssel im Handschuhfach lag wie er das Auto aufgebrochen hatte.

http://www.arag.de/.../index.html

Zitat:

Original geschrieben von Holsteiner72


Also manchmal tun mir die Hersteller echt leid. Der Fahrer ist zu dumm, aber schuld ist natürlich immer der Hersteller 🙄

Selbstverständlich ist der Hersteller daran Schuld. Kann er Nachweisen das er die Funktion und die damit verbunden Risiken erläutert hat? Und zwar klar und verständlich! Hat er dafür Sorge getragen das auch bei Nutzung nicht eingewiesener Personen das Risiko nicht auftreten kann? Denn damit ist bei einem Fahrzeug zu rechnen. Nein! Also! Jeder Klempner ... erklärt dir (sollte Dir erklären) was passieren kann, wenn er dies oder das tut. Damit der Kunde entscheiden kann, ob er das Risiko eingeht. Warum soll das auf einmal für Autohersteller nicht gelten?

Zitat:

Original geschrieben von Ente Erpel


...

Selbstverständlich ist der Hersteller daran Schuld. Kann er Nachweisen das er die Funktion und die damit verbunden Risiken erläutert hat? Und zwar klar und verständlich! Hat er dafür Sorge getragen das auch bei Nutzung nicht eingewiesener Personen das Risiko nicht auftreten kann?
...

Es gibt eine Bedienungsanleitung zu jedem Fahrzeug. Hättest du diese gelesen, wüsstest du es. Wenn du es für unnötig hälst, ist es dein Verschulden und nicht das des Herstellers.

"Dieses Heft enthält wichtige Informationen und Warnungen zum Umgang mit dem Fahrzeug sowie Hinweise, die Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit Ihrer Mitfahrer wissen und beachten sollten. Weitere Informationen befinden sich in den anderen Heften Ihres Bordbuchs.
Achten Sie darauf, dass sich dieses Heft im Fahrzeug befindet, wenn Sie das Fahrzeug an andere verleihen oder es verkaufen."

Du weißt ja auch z.B., dass man bei Nacht das Licht beim Auto einschalten muß. Woher wusstest du wo der Lichtschalter ist, es ist nicht jedes Fahrzeug gleich. Und dennoch mußt du es wissen, bevor du das Fahrzeug in Bewegung setzst. Also mußt du es vorher nachlesen. Dies betrifft sämtliche Funktionen des Fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von nullplanvonnichts


... "Dieses Heft enthält wichtige Informationen und Warnungen zum Umgang mit dem Fahrzeug sowie Hinweise, die Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit Ihrer Mitfahrer wissen und beachten sollten. Weitere Informationen befinden sich in den anderen Heften Ihres Bordbuchs.
Achten Sie darauf, dass sich dieses Heft im Fahrzeug befindet, wenn Sie das Fahrzeug an andere verleihen oder es verkaufen."

Besagt der Satz das es das Risiko gibt im Fahrzeug eingeschlossen zu werden? Und sich damit ggf. einem tödlichen Risko auszusetzen? Nein, es ist ein allgemeiner Hinweis ohne die Spezifikation konkreter Gefahren. Genauso gut hätte da stehen können " Achtung, sie fahren Auto!". Das was dort steht ist völlig irrelevant. Mindestens müssten die Gefahren benannt werden und wenn sie sich irgendwo anders im Handbuch befinden, sollte auch der Ort genannt werden.

Nein, das Haftungsrecht in den USA hat absolut etwas für sich.

Zitat:

Original geschrieben von Ente Erpel


Selbstverständlich ist der Hersteller daran Schuld. Kann er Nachweisen das er die Funktion und die damit verbunden Risiken erläutert hat? Und zwar klar und verständlich! Hat er dafür Sorge getragen das auch bei Nutzung nicht eingewiesener Personen das Risiko nicht auftreten kann? Denn damit ist bei einem Fahrzeug zu rechnen. Nein! Also! Jeder Klempner ... erklärt dir (sollte Dir erklären) was passieren kann, wenn er dies oder das tut. Damit der Kunde entscheiden kann, ob er das Risiko eingeht. Warum soll das auf einmal für Autohersteller nicht gelten?

Und genau wegen solcher Leute steht auf dem Kaffee bei McDonalds "Achtung! Heiß!" oder in der Anleitung der Mikrowelle "Bitte trocknen Sie nicht Ihre Katze in der Mikrowelle". 🙄

Weil es scheinbar Menschen gibt, denen man wirklich alles haarklein vorbeten muss, um sich vor irgendwelchen abstrusen Haftungsansprüchen zu schützen, die diese Leute konstruieren, weil sie zum eigenen Mitdenken nicht in der Lage sind.

Steht in der Anleitung irgendwo der Hinweis, dass man die Tür nicht zuschlagen soll, wenn noch jemand die Hand drin hat? Nein? Also ist der Hersteller auch dafür haftbar, wenn Du Deiner Frau die Hand in der Tür einklemmst? Oder bist Du da noch selbst in der Lage zu erkennen, dass das keine gute Idee ist? Aber das Auto abschließen, während noch jemand drin sitzt, ist eine bessere Idee? Wohl kaum...

Anderes Beispiel: Hochhaus, 12. Stock, Du schließt von draussen ab, kein Schlüssel in der Wohnung, Frau kommt nicht raus. Wen willst Du da haftbar machen? Die Hausverwaltung? Den Architekten?

Einstein hat mal (sinngemäß) gesagt: " Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind, die Dummheit der Menschen und das Universum. Aber beim Universum bin ich mir nicht sicher..."

Gruß
Stefan

Ähnliche Themen