Sicherheitsrisiko Golf VI Tür -> keine Notöffnung möglich
Hallo,
wenn ich das Auto abgeschlossen habe. Ist ein Öffnen der Türen von innen nicht mehr möglich. Die Anleitung sagt dazu, das es passieren kann, das man sich in so einer Situation nicht mehr aus dem Fahrzeug befreien kann. 😕 Theoretisch kann man nach hinten Klettern eine Abdeckung (Variant) entfernen und dann die Heckklappe öffnen. Indem man den Zündschlüssel in einen Schlitz steckt und zur Seite drückt. Beim normalen Golf ist es analog, nur gibt es da keine Abdeckung über dem Schlitz.
Uns ist es passiert das nach dem Tanken ein Mitfahrer längere Zeit eingeschlossen wurde. Bezahlen gehen und Tür dabei abschliessen ist bei uns eigentlich normal, wegen der technischen Geräte im Auto ....
Also ist das für mich nicht akzeptabel, da es für die Mitfahrer ein Sicherheitsrisko darstellt. Und für den Fahrer/Firma haftungsrechtliche Fragen aufwirft. Die Werkstatt hatte keine Lösung, bei VW wurde über die Werkstatt angefragt. Dort ist es Stand der Technik und wohl so beabsichtigt? Was mich nicht wirklich wundert. Ich bin jetzt daruf und dran das Auto entweder zurückzugeben oder selbst eine Lösung zu schaffen. So bleiben kann es nicht.
Hat irgendjemand eine Idee wie das aussehen könnte? Ich hatte an einen Schalter gedacht der die Türverriegelung aufhebt. Irgendwo muss es dazu ja ein Relais geben. Dann kommt ein Hinweis auf das Amaturenbrett. Und es ist, denke ich, dann sicherheitstechnisch ok. Einen Schlüssel, auch mit abgesägten Bart im Fahrzeug zu deponieren ist keine Lösung. Da dieser verloren gehen kann oder im Notfall zu schlecht zu bedienen ist.
Klar ist für mich das ich beim nächsten Kaufvertrag eine akzeptable Notöffnung als Bedingung einfügen werde, aber jetz brauche ich erstmal eine Lösung. Mich wundert eigentlich das ein Fahrzeug mit so einem Sicherheitsproblem überhaupt zugelassen wird. Zumal es beim einigen VW Modellen geht. (zB. Scirocco oder Caddy)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Uns ist es passiert das nach dem Tanken ein Mitfahrer längere Zeit eingeschlossen wurde. Bezahlen gehen und Tür dabei abschliessen ist bei uns eigentlich normal, wegen der technischen Geräte im Auto ....
1. Wer schließt ab, wenn noch jemand im Wagen sitzt?
2. Längere Zeit? Was hast Du nach dem Bezahlen gemacht? Und vor allem: Ohne den Beifahrer?
Manchmal habe ich daß Gefühl, manche Leute suchen krampfhaft einen Grund, dem Hersteller eins reinzuwürgen ....
111 Antworten
Zwei mal Drücken und Zwei Mal am Türgriff ziehen. Nur steht das nicht in der Anleitung und die Werkstatt wusste es auch nicht. Der Meister hat es selber probiert. Ich muss abklären, ob der Haftpflicht das Ausreichen würde. Vermutlich aber nicht, den es ist immer noch nicht unabhängig. Jedenfalls habe ich jetzt einen Ansatzpunkt.
Danke
Bei meinem Golf Bj. 9/2010 funktioniert es mit zweimal drücken einwandfrei. Bei unserem Firmencaddy geht es genauso, der ist zwei Monate alt. Dort steht dann auch schon beim abziehen des Schlüssels "Safe Verriegelung". Ist dort also das selbe System.
Und bei meinem 2006 Leon ist es auch genau so.
cruppi83
Trotzdem muss die SAFE Verriegelung sich ja abschalten lassen. Denn das scheint ja dann nur ein Softwareproblem zu sein. Vielleicht sollte ich selber mal bei VW vorstellig werden? Ggf. könnte man mal beim KBA die Zulässigkeit anfragen. Die müssen ja eine Meinung dazu haben.
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Wenn das nicht geht ist das ein spezifischer Fehler bei deinem Fahrzeug, der behoben werden muss. Einmal drücken = Safe-Verriegelung, zweimal drücken = keine Safe-Verriegelung.
Vermutlich lässt sich die ganze Safe-Verriegelung auch abschalten, allerdings könnte es passieren, dass dafür neue Stellmotoren in den Türen nötig sind. In den USA sind die VWs meines Wissens ohne Safe-Verriegelung ausgestattet - keine Ahnung ob das dort nicht zugelassen oder nicht gewünscht ist. Dafür sind aber m.E. andere Stellmotoren verbaut. Wäre nur die Frage, ob das nur aus Spargründen oder aus techn. Gründen so ist.
Abschließend bin ich der Meinung, dass man nicht dem Fahrzeug-Hersteller die Schuld für eigene Fehler in die Schuhe schieben sollte. Schließlich kann man eine Person nicht nur im Auto einsperren, ein Tresor oder auch ein handelsüblicher Schrank eignet sich dafür beispielsweise ebenfalls, genauso wie ein Raum ohne Fenster.
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Trotzdem muss die SAFE Verriegelung sich ja abschalten lassen. Denn das scheint ja dann nur ein Softwareproblem zu sein. Vielleicht sollte ich selber mal bei VW vorstellig werden? Ggf. könnte man mal beim KBA die Zulässigkeit anfragen. Die müssen ja eine Meinung dazu haben.
Hallo,
das sofortige SAFEn ist eine reine Geschmackssache.
VW mach eben zuerst das SAFE und dann (nach Doppelbetätigung innerhalb 2s) die Verriegelung.
Andere machen das SAFEn nach Doppelbetätigung.
Da ist dann aber auch die Alarmanlage erst nach Doppelbetätigung aktiv.
VW macht das schon seit Jahren so. Viele andere EOMs übrigens auch.
Gruß
1er GTI Fan
VW hat sich dabei schon was gedacht.
Es geht um die Versicherungseinstufung.
VW verhindert mit dem System das ein Autodieb die Scheibe einschlägt und einfach die Tür von innen öffnen kann. Deshalb gibt es innen auch keinen Schalter um das Auto von innen zu entriegeln wenn die Wegfahrsperre aktiv ist.
Gruß
SVEAGLE
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Wenn das nicht geht ist das ein spezifischer Fehler bei deinem Fahrzeug, der behoben werden muss. Einmal drücken = Safe-Verriegelung, zweimal drücken = keine Safe-Verriegelung.
...
Es scheint ja jetzt beim TE zu funktionieren.
Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Zwei mal Drücken und Zwei Mal am Türgriff ziehen. Nur steht das nicht in der Anleitung und die Werkstatt wusste es auch nicht. Der Meister hat es selber probiert. Ich muss abklären, ob der Haftpflicht das Ausreichen würde. Vermutlich aber nicht, den es ist immer noch nicht unabhängig. Jedenfalls habe ich jetzt einen Ansatzpunkt.
Danke
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das auch im Handbuch steht. Bin jetzt aber zu faul, um meins zu holen 😉
Was das jetzt aber mit der Haftpflicht-Versicherung und dem KBA zu tun hat, weiss ich leider nicht 🙁
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Abschließend bin ich der Meinung, dass man nicht dem Fahrzeug-Hersteller die Schuld für eigene Fehler in die Schuhe schieben sollte. Schließlich kann man eine Person nicht nur im Auto einsperren, ein Tresor oder auch ein handelsüblicher Schrank eignet sich dafür beispielsweise ebenfalls, genauso wie ein Raum ohne Fenster.
Ein Schrank oder ein Tresor ist kein Raum in dem sich Personen aufhalten. Und ein begehbarer Tresor geht auf. Im Übrigen wenn es die Schaltung in den USA nicht gibt. Dann genau aus diesem Grund. Es ist ein Herstellerfehler, den der muss mit allen Möglichkeiten rechnen. Hätten wir hier ein Produkthaftungsrecht wie in den angelsächsischen Staaten, sähe manches ohnehin ganz anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Ein Schrank oder ein Tresor ist kein Raum in dem sich Personen aufhalten. Und ein begehbarer Tresor geht auf. Im Übrigen wenn es die Schaltung in den USA nicht gibt. Dann genau aus diesem Grund. Es ist ein Herstellerfehler, den der muss mit allen Möglichkeiten rechnen. Hätten wir hier ein Produkthaftungsrecht wie in den angelsächsischen Staaten, sähe manches ohnehin ganz anders aus.
Und genau an der Stelle bin ich froh, dass wir das hier nicht haben - obwohl ich großer USA-Fan bin, aber manches ist bei uns besser gelöst. Dazu gehört eben auch, dass dem Anwender von Produkten noch ein gewisser IQ zugetraut wird.
Ansonsten gäbe es einige Features bei den Autos nicht, weil die Hersteller Angst hätten das anzubieten.
Das einzige, wo ich einlenken würde ist, dass dieses Thema bei der Fahrzeugübergabe zwingend angesprochen werden müsste, weil eben doch viele das Handbuch nicht lesen.
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Was das jetzt mit der Haftpflicht-Versicherung und dem KBA zu tun hat, weiss ich leider nicht 🙁
Wenn Du das Fahrzeug dienstlich nutzt, sind die Mitfahrer versichert. Schliesst Du die Leute ein und es passiert was. Verletzt Du die Sorgfaltspflicht. Genauso wie ein Hersteller dessen Produkte nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Das KBA ist dafür zuständig das die Fahrzeuge den Sicherheitsvorschiften entsprechen. Da es die Einhaltung des GPSG überwacht. Danach dürfen Hersteller nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Entspricht ein Fahrzeug nicht den Sicherheitsvorschriften, darfst Du es dienstlich nicht mehr nutzen.
Zitat:
Das KBA ist dafür zuständig das die Fahrzeuge den Sicherheitsvorschiften entsprechen. Da es die Einhaltung des GPSG überwacht. Danach dürfen Hersteller nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Entspricht ein Fahrzeug nicht den Sicherheitsvorschriften, darfst Du es dienstlich nicht mehr nutzen.
Ich gehe mal davon aus, dass das KBA diesen Sachverhalt bereits kennt, da es dieses System schon seit Jahren gibt und nicht nur bei VW.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass du als Fahrzeugführer die Verantwortung trägst dich mit dem von dir geführten Fahrzeug so weit auseinander zu setzen, dass du über einen solchen Sachverhalt bescheid weisst. Da es technisch ja absolut kein Problem darstellt das Fahrzeug so zu verriegeln, dass es auch von innen geöffnet werden kann gehe ich mal davon aus, dass du als Fahrzeugführer in der Pflicht bist.
Im Übringen bin ich mir auch sehr sicher, dass dieser Punkt im Handbuch beschrieben ist.
Was ich nur irgendwie bedenklich finde ist, dass man den Kofferraum von innen mit einem Schlüssel öffnen kann.
Wenn ich der Fahrzeugführer bin brauche ich das an sich nicht, da ich dann den Schlüssel habe und auch wieder aufschließen kann und wenn ich mitgenommen wurde, hab ich über diese Möglichkeit bestimmt keine Kenntnis.
Um auf Nummer sicher zu gehen kann man ja auch kurzerhand einen Sicherheitshammer im Auto deponieren 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Forghorn
Ich gehe mal davon aus, dass das KBA diesen Sachverhalt bereits kennt, da es dieses System schon seit Jahren gibt und nicht nur bei VW.
Die Frage ist wie es jetzt bewertet wird. Am Wochende werde ich mal anfragen.
Zitat:
Original geschrieben von Forghorn
Um auf Nummer sicher zu gehen kann man ja auch kurzerhand einen Sicherheitshammer im Auto deponieren 🙂
Eine Bedienungsanleitung wäre gescheiter.
Zitat:
Original geschrieben von Forghorn
Was ich nur irgendwie bedenklich finde ist, dass man den Kofferraum von innen mit einem Schlüssel öffnen kann.
Wenn ich der Fahrzeugführer bin brauche ich das an sich nicht, da ich dann den Schlüssel habe und auch wieder aufschließen kann und wenn ich mitgenommen wurde, hab ich über diese Möglichkeit bestimmt keine Kenntnis.
Ich denke das ist einfach ein Sicherheitsmechanismus wenn das Schloss kaputt ist. Die normalen Türen kann man ja rein mechanisch öffnen - und zwar von außen als auch von innen (vorausgesetzt sie sind aufgesperrt natürlich). Die Heckklappe wird nur elektrisch entriegelt. Sollte jetzt dieser Stellmotor den Geist aufgeben (oder auch nur das Kabel in der Heckklappe durchscheuern) müsste man die Heckklappe aufbrechen, was einen ganz massiven Schaden am Auto nach sich ziehen würde.
Daher gibt es für diesen Fall eben die Möglichkeit die Klappe auch mechanisch zu entriegeln. Das gleiche gilt übrigens für den Tankdeckel, zumindest für die alte Version mit der el. Fernentriegelung, die beim Golf Plus noch zum Einsatz kommt.
vg, Johannes