Serienstandverbesserung: Steuergeräte programmieren M550i
Servus Leute
Heute hatte ich einen Brief von meinem Händler im Briefkasten bezüglich Serienstandverbesserung: Steuergeräte programmieren. Sonderbefundnummer: XXXXXXXXX
"Im Rahmen der bei BMW laufend durchgeführten Qualitätsanalysen wurde festgestellt, dass der Softwaredatenstand der Digitalen Motor Elektronik Ihres Fahrzeugs nicht robust genug ist".
bla bla
Steuergeräte müssen neu programmiert werden.
Hat das sonst noch jemand bekommen?
EZ 10/17
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@harald335i schrieb am 12. Dezember 2017 um 00:45:34 Uhr:
Ha,
doch alles richtig gemacht, war im August bereits kurz davor, einen M550i zu bestellen, aber er war mir einfach zu synthetisch, zu geglättet, bin dann noch auf den Zug für einen der allerletzten 650ix Coupes aufgesprungen, und es hat sich voll rentiert. Was soll ich sagen, BMW pur, „will ich haben-Gefühl“. Und wenn ich das hier jetzt lese kommt schon ein leichtes Grinsen auf.
Nicht zielführend, dieser Beitrag. Dass der Kollege damit anscheinend alleine ist, deutet auf einen Fehler hin. Ich hoffe auch für ihn, dass er gefunden und gefixt wird.
471 Antworten
Zitat:
@houston schrieb am 3. Februar 2018 um 18:39:58 Uhr:
Hallo,
meiner ist EZ 4.9.17 und ich habe bislang keine Post bekommen.
Wie sieht es mit Wandlung aus?
Rückabwicklung weil?
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 3. Februar 2018 um 19:02:18 Uhr:
Zitat:
@houston schrieb am 3. Februar 2018 um 18:39:58 Uhr:
Hallo,
meiner ist EZ 4.9.17 und ich habe bislang keine Post bekommen.
Wie sieht es mit Wandlung aus?Rückabwicklung weil?
...die gleiche Frage stelle ich mir auch...noch keinen brief erhalten und sicher die alte Software drauf, denn meiner ist auch aus September.
Ehrlich gesagt würde ich vielleicht selbst nicht mal über Wandel nachdenken, hätte ich ihn direkt so bekommen, wie er jetzt ist...aber da ich den Unterschied kenne (betrifft wohl nicht alle hier) bin ich verärgert.
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 3. Februar 2018 um 19:02:18 Uhr:
Zitat:
@houston schrieb am 3. Februar 2018 um 18:39:58 Uhr:
Hallo,
meiner ist EZ 4.9.17 und ich habe bislang keine Post bekommen.
Wie sieht es mit Wandlung aus?Rückabwicklung weil?
Weil ich einen Beitrag gelesen habe, dass sich das ansprechverhalten negativ verändert hat. Das Softwareupdate hatte aber angeblich nichts mit dem jetzigen Problem zu tun.
Ich warte jetzt mal ab.
Zitat:
@houston schrieb am 3. Februar 2018 um 20:28:45 Uhr:
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 3. Februar 2018 um 19:02:18 Uhr:
Rückabwicklung weil?
Weil ich einen Beitrag gelesen habe, dass sich das ansprechverhalten negativ verändert hat. Das Softwareupdate hatte aber angeblich nichts mit dem jetzigen Problem zu tun.
Ich warte jetzt mal ab.
eine Rückabwicklung weil ein bei Dir nicht aufgespieltes Software Update bei anderen schon zu geänderten Verhalten geführt hat?
des ist mal ein rechtlich sportlicher Ansatz
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Ich war heute wie angekündigt wieder auf dem Rollenprüfstand. Ich hatte ja nach der Eröffnung eines PUMA-Falles eine neue Motorsoftware bekommen.
Es wurden drei Durchläufe durchgeführt. Im 5. Gang wie beim letzten Mal. Das Ergebnis erstaunte nicht nur den Besitzer des Prüfstandes. Der M550i wies bei allen drei Durchläufen komplett andere Werte auf. Es wurde mir versichert, dass der Prüfstand in Ordnung sei. Ich habe wohlwollenderweise mal die Kurve mit der höchsten ausgewiesenen Leistung in Vergleich zu der Kurve nach dem ersten Update und der Sollvorgabe von BMW gesetzt und festgestellt, dass das Drehmoment < 1800U/min in der Tat etwas zugenommen, darüber jedoch in allen Bereichen abgenommen hat.
Angenommen der Prüfstand ist wirklich ok, fühlt man sich natürlich vereimert...
Werde jetzt wohl den gleichen Weg gehen wie Chris131304....
Die Kurven seht ihr unten...
Danke fürs posten. Ich fühle mit dir. Wenn dir das als „Lösung“ angeboten wird, kann man zu keiner anderen Schlussfolgerung kommen und es wirft kein gutes Licht auf die Verantwortlichen.
Wenn wir da gemeinsam auf den “Putz hauen” sollte BMW doch eine allgemein befriedigende Lösung finden...kann doch nicht sein, dass ein tolles Auto “behindert” wird sein Potential zu nutzen.
Je mehr sich beschweren, desto besser. BMW hat eine Abteilung die sich Kundenzufriedenheit nennt. Wenn da genug hochkocht hat das bestimmt Auswirkungen. Wenn auch wahrscheinlich eher auf künftige Fahrzeuge. Das trotzdem Wirtschaftlichkeit an erste Stelle steht ist ja nicht verwerflich.
Solange man das Update noch nicht hat, kann man sich schlecht beschweren.
Und wenn man es hat, ist es vorerst ja schon zu spät.
Blöde Situation!
Zitat:
@Nikmen schrieb am 6. Februar 2018 um 15:16:29 Uhr:
Wäre interessant, ob auch die Amerikaner dieses Update für den M550i erhalten haben....
frag nach in den einschlägigen us foren ...
Man hat alles versucht! https://youtu.be/wxCPekf93ic
Sich gemeinsam zu beschweren bringt nichts. Es sind ja letztendlich immer Einzelfälle die betrachtet werden. Wer Probleme hat (Leistungsverlust) der sollte - wenn es ihn stört - darauf bestehen, dass es wieder behoben wird.
Das Problem dabei ist allerdings, dass man immer wieder vertröstet wird, wenn man sich nur "beschwert". Das ist bei allen Herstellern in der Automobilbranche Taktik. Und die meisten Kunden gehen darauf ein. Wenn man im Forum beim M550d (altes Modell) nachliest, dann findet man da Beiträge von Fahrern die 5-10 Mal in der Werkstatt wegen einer PUMA-Maßnahme waren.
Der juristisch richtige Weg sieht da so aus
Mängelanzeige an den Händler -> Frist zu Nacherfüllung stellen -> zweite Nacherfüllungsfrist stellen (wenn Mangel bis Ablauf der ersten Frist nicht behoben wurde) -> Rücktritt vom Kaufvertrag (wenn der Mangel bis Ablauf der zweiten Frist nicht behoben wurde).
Aber auch dann versucht der Händler immer wieder "Störfeuer" zu legen. Angeblich ist dann BMW direkt zuständig und es muss auf eine Rückmeldung / Lösung gewartet werden. Das mag im Innenverhältnis (BMW - Händler) sogar stimmen. Für das Vertragsverhältnis Kunde - Händler ist das aber völlig uninteressant.
Ich habe das bei meiner Rückabwicklung genau so erlebt. Bleibt man konsequent und besteht auf die Einhaltung der Fristen, dann funktioniert es. Aber auch nur dann.
Aber auch danach geht es dann genau so weiter. Mir wurde die Rückabwicklung dann umgehend vom Händler schriftlich bestätigt. Dann wurde mir einige Zeit später eine Beispielrechnung für die Nutzungsentschädigung mit dem Faktor 0,5% pro 1000km geschickt.
Den Faktor hat die BMW laut dem Schreiben des Händlers festgelegt. Auch hier wird sich dann wieder auf die höhere Instanz des Herstellers bezogen, obwohl das nicht relevant ist. Aber es gibt halt eine offizielleren Eindruck und viele Kunden nehmen es sicher so hin.
Der Faktor 0,5% beruht auf einer theoretischen Fahrleistung des Fahrzeugs von 200.000km. Das wird heute bei fast allen Gerichtsverfahren für einfache Mittelklasse Fahrzeuge angesetzt. Gehobene Mittelklasse und Oberklasse Fahrzeuge werden üblicherweise mit 250.000km bis 300.000km angesetzt.
Also wieder Schreiben aufgesetzt und den Faktor 0,5% zurückgewiesen mit Hinweise auf die rechtliche Situation und aktuelle Urteile. Wenige Tage später wird dann schriftlich der Faktor 0,4% "nach Rücksprache mit dem Hersteller" angeboten.
Mir kann niemand sagen, dass man bei BMW und dem Händler nicht über die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf die Rückabwicklungen informiert ist. Hier wird also mit Vorsatz versucht dem Kunden auch nach der Bestätigung der Rückabwicklung eine wirtschaftlich ungünstige Variante anzubieten. Vermutlich nehmen es viele Kunden einfach aus Unwissenheit an.
Es ist rechtlich natürlich legal (es gibt eine vorgeschriebenen Werte für die Rückabwicklung) und auch aus unternehmerischer Sicht legitim. Aber seriös finde ich es nicht.
Schön und gut für Neuwagen-Käufer! Aber wenn man den M550i nicht direkt vom Händler hat, sieht es ja schlecht aus, oder nicht?