Serienstandverbesserung: Steuergeräte programmieren M550i

BMW 5er G30

Servus Leute

Heute hatte ich einen Brief von meinem Händler im Briefkasten bezüglich Serienstandverbesserung: Steuergeräte programmieren. Sonderbefundnummer: XXXXXXXXX

"Im Rahmen der bei BMW laufend durchgeführten Qualitätsanalysen wurde festgestellt, dass der Softwaredatenstand der Digitalen Motor Elektronik Ihres Fahrzeugs nicht robust genug ist".

bla bla

Steuergeräte müssen neu programmiert werden.

Hat das sonst noch jemand bekommen?

EZ 10/17

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@harald335i schrieb am 12. Dezember 2017 um 00:45:34 Uhr:


Ha,
doch alles richtig gemacht, war im August bereits kurz davor, einen M550i zu bestellen, aber er war mir einfach zu synthetisch, zu geglättet, bin dann noch auf den Zug für einen der allerletzten 650ix Coupes aufgesprungen, und es hat sich voll rentiert. Was soll ich sagen, BMW pur, „will ich haben-Gefühl“. Und wenn ich das hier jetzt lese kommt schon ein leichtes Grinsen auf.

Nicht zielführend, dieser Beitrag. Dass der Kollege damit anscheinend alleine ist, deutet auf einen Fehler hin. Ich hoffe auch für ihn, dass er gefunden und gefixt wird.

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Zitat:

Streich das mit den "Reifen" als Pauschalgrund mal aus deinem Kopp ... danke 😛

Würde ich ja gerne - aber das hat mein BMW Händler mir schriftlich mitgeteilt. Ich wollte nämlich 20 Zoll Winterreifen montieren und die gibt es nur als "nicht Stern" Reifen. Das ist zwar grundsätzlich zugelassen, aber außerhalb der Gewährleistung lehnt BMW dann ggf. Kulanz ab.

Hier einmal ein Auszug aus der Email:

Zitat:

Entscheidend für die tatsächliche rechtliche Freigabe / Homologation ist die dem Fahrzeug beiliegende COC Bescheinigung mit der E-Prüfnummer des Fahrzeugmodells. In dieser werden ausschließlich sämtliche Freigaben Felgen & Reifen ohne Einschränkung Sommer/Winter/Allwetter aufgeführt.

Bei Allradfahrzeugen rät BMW dringend zur Verwendung der sternmarkierten und somit von BMW für deren Fahrzeuge geprüften Reifen. Bei Schäden am Antriebsstrang, insbesondere Verteilergetriebe,
wird die Kulanz als freiwillige Leistung des Herstellers höchstwahrscheinlich abgelehnt.

Und es gibt zahlreiche Fälle bei den BMW mit genau dieser Begründung eine Kulanz Übernahme bei einem Verteilergetriebe Schaden nach Ablauf der Gewährleistung abgelehnt hat.

Ich halte das zwar für eine Ausrede, um die Schäden nicht übernehmen zu müssen. Aber es wird offensichtlich als Grund angeführt.

Das "nicht robust genug" muss sich ja nicht auf die DME direkt beziehen.

Probleme gab es bis zu dem Update bei meinem Fahrzeug gar keine. Ich war bis zu dem Update absolut zufrieden mit dem Wagen.

Genau das ist es! Wir sind ja eh im Austausch Chris, aber ich war top zufrieden. Habe auch immer bei meinem Verkäufer geschwärmt, das der M550i das bisher beste Fahrzeug ist, welches ich gefahren habe.

Zitat:

Das "nicht robust genug" muss sich ja nicht auf die DME direkt beziehen.

Probleme gab es bis zu dem Update bei meinem Fahrzeug gar keine. Ich war bis zu dem Update absolut zufrieden mit dem Wagen.

Genau das ist es! Wir sind ja eh im Austausch Chris, aber ich war top zufrieden. Habe auch immer bei meinem Verkäufer geschwärmt, das der M550i das bisher beste Fahrzeug ist, welches ich gefahren habe.

PS: Sorry für den Doppelpost, das Zitat hat er mir irgendwie verhauen 😁

Zitat:

@Chris131304 schrieb am 5. Januar 2018 um 11:58:54 Uhr:


Ich halte das zwar für eine Ausrede, um die Schäden nicht übernehmen zu müssen. Aber es wird offensichtlich als Grund angeführt.

... Kulanz ist ja auch ne freiwillige Sache und diese wird an div. Bedingungen geknüpft
im wesendlichen die Werkstatt und Teiletreue ... das ist absolut legitim.
Natürlich könnte man auch empfehlen nicht höher als 3000 U/Min zu drehen weil sonst Motorkulanz pase.... und zig weitere Dinge
aber gut .... wo kommen wir da hin.😛
Ob von den Stern Reifen die VA Glatze hat und HA 8mm Profil das scheint wurst zu sein ebenso ob du mit 1.0 Bar und 3.0 fährst Reifenluftdruck fährst ... schon lustig.

Im Übrigen dürfte das bei Garantie und Gewährleistungsangelegenheiten gänzlich anderst gelagert sein
denn diese fußen auf einem anderen Fundament. Kommst du mit deinem Leasing 550i
überhaupt jemals in den "Kulanzbereich" 😁

Liest man deine erhaltene Mail genau ... so komme ich zum Ergebnis das Dir auf deine
Anfrage hin nichts verwehrt wurde bzw bestätig 20 Zoll erlaubt aber zumindest eher
in einem negativ Kontrext formuliert wurde obwohl diese dich ggf garnicht betreffen wird .😎
Tricky 😉

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Zitat:

@-> Neurocil <- schrieb am 5. Januar 2018 um 12:45:50 Uhr:



Zitat:

@Chris131304 schrieb am 5. Januar 2018 um 11:58:54 Uhr:


Ich halte das zwar für eine Ausrede, um die Schäden nicht übernehmen zu müssen. Aber es wird offensichtlich als Grund angeführt.

... Kulanz ist ja auch ne freiwillige Sache und diese wird an div. Bedingungen geknüpft
im wesendlichen die Werkstatt und Teiletreue ... das ist absolut legitim.
Natürlich könnte man auch empfehlen nicht höher als 3000 U/Min zu drehen weil sonst Motorkulanz pase.... und zig weitere Dinge
aber gut .... wo kommen wir da hin.😛
Ob von den Stern Reifen die VA Glatze hat und HA 8mm Profil das scheint wurst zu sein ebenso ob du mit 1.0 Bar und 3.0 fährst Reifenluftdruck fährst ... schon lustig.

Im Übrigen dürfte das bei Garantie und Gewährleistungsangelegenheiten gänzlich anderst gelagert sein
denn diese fußen auf einem anderen Fundament. Kommst du mit deinem Leasing 550i
überhaupt jemals in den "Kulanzbereich" 😁

Liest man deine erhaltene Mail genau ... so komme ich zum Ergebnis das Dir auf deine
Anfrage hin nichts verwehrt wurde bzw bestätig 20 Zoll erlaubt aber zumindest eher
in einem negativ Kontrext formuliert wurde obwohl diese dich ggf garnicht betreffen wird .😎
Tricky 😉

Mir ist das schon sehr bewusst, dass Kulanz eine freiwillige Entscheidung ist.

Ich fand nur die Formulierung - insbesondere mit dem Hinweis auf das Verteilergetriebe - im aktuellen Kontext sehr interessant.

Bei einem 3 Jahre Leasing ist das uninteressant, da BMW ja bei diesem Fahrzeug die 2+1 Gewährleistung hat. Da kommt es nie zu einem Kulanzfall in diesem Zusammenhang.

Da die Begriffe Gewährleistung und Garantie oft durcheinander gebracht werden, hier ein Hinweis. BMW hat als einer der wenigen Hersteller gar keine Garantie. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung die dann frei definiert wird (z.b. 10 Jahre auf Durchrosten). Die Mängelfreiheit bei BMW stützt sich komplett auf die gesetzliche Gewährleistung. Da BMW aber die Beweislastumkehr (gilt bei der gesetzlichen Gewährleistung nur in den ersten 6 Monaten) auf die gesamte Laufzeit erweitert, muss der Kunde aber nie selber nachweisen, dass der Mangel schon beim Zeitpunkt der Übergabe bestand.

Ich hätte auch 20 Zoll Winterreifen gefahren. Nur leider waren die zuerst nicht mehr lieferbar (gibt nur zwei Hersteller) und dann hat das Theater mit dem Update angefangen. Bevor ich jetzt Winterreifen für 2K kaufe, schaue ich erstmal ob ich das Fahrzeug weiterfahre.

Zitat:

Das muss unabhängig vom gewählten Gang verfügbar sein

Gibt’s dafür ein Präzedenzfall, oder eine rechtliche Grundlage auf die man sich beziehen kann?

Zitat:

@Chris131304 schrieb am 5. Januar 2018 um 13:56:17 Uhr:


Mir ist das schon sehr bewusst, dass Kulanz eine freiwillige Entscheidung ist.

Ich fand nur die Formulierung - insbesondere mit dem Hinweis auf das Verteilergetriebe - im aktuellen Kontext sehr interessant.

Bei einem 3 Jahre Leasing ist das uninteressant, da BMW ja bei diesem Fahrzeug die 2+1 Gewährleistung hat. Da kommt es nie zu einem Kulanzfall in diesem Zusammenhang.

Da sind wir ganz bei der Sache ... defakto kannst du 20 Zoll Winterpellen ohne Stern aufziehen
und im Schadensfall läßt du Dich am A***** kratzen wenn der Service-Mann mit seinem
sturen geblubber von Stern, VTG und Kulanz beginnt. 😁

Sachargumente und Fakten scheinen manchmal oder ggf auch häufiger nicht zu fruchten.
Wie ein Roboter wird da das Kulanzgeblubber heruntergebetet ... das es sich um zb Gewährleistung ( = andere Baustelle) handelt wird tnäckig ignoriert oder will par­tout nicht verstanden werden.

Zitat:

@1nstinct schrieb am 5. Januar 2018 um 16:21:02 Uhr:



Zitat:

Das muss unabhängig vom gewählten Gang verfügbar sein


Gibt’s dafür ein Präzedenzfall, oder eine rechtliche Grundlage auf die man sich beziehen kann?

Die Technischen Daten sind dafür die rechtliche Grundlage. Da steht beim Drehmoment 650Nm von 1800 bis 4750 U/min.

Das ist nicht abhängig vom gewählten Gang.

Allerdings ist ein Test im 1. oder 2. Gang technisch Blödsinn, da man zu schnell durch das Drehzahlband geht.

Aber im 4. oder 5. Gang sollten die Werte schon im Rahmen der nach EWG zulässigen Abweichung (+-5%) vorhanden sein.

Zitat:

@1nstinct schrieb am 4. Januar 2018 um 15:42:24 Uhr:


Wenn‘s klappt (passender Prüfstand vorausgesetzt), testen wir vielleicht zwei M550i auf dem gleichen Prüfstand, vor dem Update und zumindest ich, nach dem Update.

Denke aber nach wie vor, dass bei dir nochmal etwas schief gelaufen ist. Falls doch nicht, habe ich nicht vor das Fahrzeug zu behalten.

Ich bin dabei jeder Zeit.

Zitat:

Die Technischen Daten sind dafür die rechtliche Grundlage. Da steht beim Drehmoment 650Nm von 1800 bis 4750 U/min.

Allerdings verstehe ich die als max Werte, nicht als durchschnittliche Werte. Dass die max Werte auf jeden Fall erreicht werden müssen, abzüglich Toleranz, steht außer Frage. Ob allerdings einzelne Gänge für eine Rückabwicklung ausreichen, wenn die Werte eben in höheren Gängen durchaus erreicht werden, stelle ich mir nicht als ausreichenden Grund vor, unabhängig davon, ob ich das gutheiße. Abgesehen davon, ist da sicherlich der M550i kein Einzelfall.

@Heloncn, gern, ich schreib dich an, wenn wir einen Prüfstand sicher haben. 🙂 (dreifach hält besser)

Zitat:

@1nstinct schrieb am 5. Januar 2018 um 18:26:15 Uhr:



Zitat:

Die Technischen Daten sind dafür die rechtliche Grundlage. Da steht beim Drehmoment 650Nm von 1800 bis 4750 U/min.


Allerdings verstehe ich die als max Werte, nicht als durchschnittliche Werte. Dass die max Werte auf jeden Fall erreicht werden müssen, abzüglich Toleranz, steht außer Frage. Ob allerdings einzelne Gänge für eine Rückabwicklung ausreichen, wenn die Werte eben in höheren Gängen durchaus erreicht werden, stelle ich mir nicht als ausreichenden Grund vor, unabhängig davon, ob ich das gutheiße. Abgesehen davon, ist das sicherlich beim M550i kein Einzelfall.

@Heloncn, gern, ich schreib dich an, wenn wir einen Prüfstand sicher haben. 🙂 (dreifach hält besser)

Also ich kann euch sagen, dass ich das Update nicht habe machen lassen und bis heute ignoriert habe. Das hat damit zu tun, dass der Anwalt schon vor Gericht den Rücktritt durchsetzt. Aber das ruckeln fängt bei mir jetzt auch im kalten Zustand beim beschleunigen an. Habe dies erst gemerkt wo ich gelassen habe, das manche hier so ein Problem haben.

Wie gesagt bin jeder Zeit dabei. Wohne in der Nähe von Bielefeld.

Wir haben auch noch kein Update drauf. Ohne Vorher/Nachher Werte wird das, meiner Meinung nach, sowieso nix. Bielefeld ist rund 500km entfernt, aber ich geb dir Bescheid, wenn wir einen Termin planen, vielleicht bist du ja mal in der Nähe.

Zitat:

@1nstinct schrieb am 5. Januar 2018 um 18:45:50 Uhr:


Wir haben auch noch kein Update drauf. Ohne Vorher/Nachher Werte wird das, meiner Meinung nach, sowieso nix. Bielefeld ist rund 500km entfernt, aber ich geb dir Bescheid, wenn wir einen Termin planen, vielleicht bist du ja mal in der Nähe.

Ok alles klar

Zitat:

@Heloncn schrieb am 5. Januar 2018 um 18:32:44 Uhr:



Zitat:

@1nstinct schrieb am 5. Januar 2018 um 18:26:15 Uhr:



Allerdings verstehe ich die als max Werte, nicht als durchschnittliche Werte. Dass die max Werte auf jeden Fall erreicht werden müssen, abzüglich Toleranz, steht außer Frage. Ob allerdings einzelne Gänge für eine Rückabwicklung ausreichen, wenn die Werte eben in höheren Gängen durchaus erreicht werden, stelle ich mir nicht als ausreichenden Grund vor, unabhängig davon, ob ich das gutheiße. Abgesehen davon, ist das sicherlich beim M550i kein Einzelfall.

@Heloncn, gern, ich schreib dich an, wenn wir einen Prüfstand sicher haben. 🙂 (dreifach hält besser)

Also ich kann euch sagen, dass ich das Update nicht habe machen lassen und bis heute ignoriert habe. Das hat damit zu tun, dass der Anwalt schon vor Gericht den Rücktritt durchsetzt. Aber das ruckeln fängt bei mir jetzt auch im kalten Zustand beim beschleunigen an. Habe dies erst gemerkt wo ich gelassen habe, das manche hier so ein Problem haben.

Wie gesagt bin jeder Zeit dabei. Wohne in der Nähe von Bielefeld.

Viel Erfolg. Ich drücke alle Daumen.

Nebenbei: Beim 918 Spyder liegen 917-1280Nm je nach Gang an. Trotzdem liest/erfährt man auch nur das maximale gesamte Drehmoment als Endverbraucher. E-Motor, Benziner, addiert, allein, ....egal....hin oder her.

Auf der Homepage schreibt BMW, dass das maximale Drehmoment von 650Nm zwischen 1800-4750U/min anliegt. Natürlich gibt es da die Diagramme des Drehmomentverlaufes. Keine Frage. Für mich ist das aber so ne Aussage in den technischen Daten wie: zwischen 3 und 6 Uhr soll es regnen. Wann genau und wie lange ist aber dennoch die Frage.

Zitat:

Also ich kann euch sagen, dass ich das Update nicht habe machen lassen und bis heute ignoriert habe. Das hat damit zu tun, dass der Anwalt schon vor Gericht den Rücktritt durchsetzt.

Aus welchem Grund willst Du eine Rückabwicklung durchsetzen? Das Update hast Du ja noch nicht gemacht, oder?

Bis zum Update war der M550i bei mir nahezu perfekt.

Zitat:

Ohne Vorher/Nachher Werte wird das, meiner Meinung nach, sowieso nix.

Vorher / Nachher Werte sind eigentlich nur interessant, um zu sehen welche Veränderung das Update wirklich gebracht hat. Wenn es um Sachmängel / Nacherfüllung, dann sind aber nur die Technischen Angaben von BMW (SOLL) und die aktuellen Werte (IST) interessant.

Ich war zwar vor dem Update mit dem M550i zufrieden - wenn der da aber evtl. auch schon nicht die angeben Werte nicht erreicht hat, dann ist das trotzdem nicht OK.

Zitat:

Auf der Homepage schreibt BMW, dass das maximale Drehmoment von 650Nm zwischen 1800-4750U/min anliegt. Natürlich gibt es da die Diagramme des Drehmomentverlaufes. Keine Frage. Für mich ist das aber so ne Aussage in den technischen Daten wie: zwischen 3 und 6 Uhr soll es regnen. Wann genau und wie lange ist aber dennoch die Frage.

Das sehe ich absolut anders. Die Angabe von BMW ist, dass das max. Drehmoment über den gesamten Drehzahlbereich von 1800 bis 4750 U/min zur Verfügung steht. Das muss also nicht irgendwann in diesem Bereich mal erreicht werden, sondern über den ganzen Drehzahlbereich.

Das steht in den technischen Angaben und ist so auch in der Drehmomentkurve dargestellt (hänge ich beides noch mal an). Ein Prüfstandtest muss diese Werte im Rahmen der zulässigen Abweichungen erreichen.

Das sieht mein Händler übrigens auch so.

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