Selbst codieren leicht gemacht
Nachdem ich mir mein Ethernet2OBD Kabel letztes Jahr schon gebastelt hatte, bin ich nun auf eine sehr komplette Anleitung zum Codieren mit E-Sys gestossen, die einwandfrei ist. Interessant ist vor allem, was alles möglich ist (u.a. Start-Stop deaktivieren, Blinker im HUD, M-Hud, DVD-Speedlimit aufheben, SideView Speedlimit aufheben, ...). Bin gerade am Installieren... mal schauen, wann ich Zeit habe, alles auszuprobieren.
P.S.: Ob jemand sich jetzt E-Sys per Raupkopie oder auf legalem Weg beschafft, sei jedem selbst überlassen, darüber will ich hier auch keine Diskussion lostreten. Ich möchte den Link einzig und allein wegen der Anleitungen hier reinsetzen.
Viel Spass beim Codieren.
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Beste Antwort im Thema
Nachdem ich mir mein Ethernet2OBD Kabel letztes Jahr schon gebastelt hatte, bin ich nun auf eine sehr komplette Anleitung zum Codieren mit E-Sys gestossen, die einwandfrei ist. Interessant ist vor allem, was alles möglich ist (u.a. Start-Stop deaktivieren, Blinker im HUD, M-Hud, DVD-Speedlimit aufheben, SideView Speedlimit aufheben, ...). Bin gerade am Installieren... mal schauen, wann ich Zeit habe, alles auszuprobieren.
P.S.: Ob jemand sich jetzt E-Sys per Raupkopie oder auf legalem Weg beschafft, sei jedem selbst überlassen, darüber will ich hier auch keine Diskussion lostreten. Ich möchte den Link einzig und allein wegen der Anleitungen hier reinsetzen.
Viel Spass beim Codieren.
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17614 Antworten
hallo leute!
kann man die ganganzeige programmieren?
also die kiste zeigt normal einfach nur D an und ich hätte gerne da D1, D2, D3 usw stehen.
hatte mein voriger und finde es ganz praktisch....
falls es geht, bitte mitteilen, wo und wie, rest ist vorhanden😉
Zitat:
Original geschrieben von Meister
hallo leute!kann man die ganganzeige programmieren?
also die kiste zeigt normal einfach nur D an und ich hätte gerne da D1, D2, D3 usw stehen.
hatte mein voriger und finde es ganz praktisch....falls es geht, bitte mitteilen, wo und wie, rest ist vorhanden😉
Nein. Geht leider nicht. Gänge können nur im S oder M Modus angezeigt werden. War schon oft Thema bei Bimmertech, aber es gibt keinen Codiereintrag, der dies freischalten könnte.
Frage: Wie lauten die Codes für das Tagfahrlicht hinten und für die Einstellmöglichkeit des Sport Modus (Fahrwerk bzw in meinem Fall nur Lenkung und/oder Antrieb)? Konnte mich mit dem ganzen noch nicht richtig befassen..
EZ ist voraussichtlich März/April 2013
Würde dabei die Garantie verfallen?
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Zitat:
Original geschrieben von 5teph
Frage: Wie lauten die Codes für das Tagfahrlicht hinten und für die Einstellmöglichkeit des Sport Modus (Fahrwerk bzw in meinem Fall nur Lenkung und/oder Antrieb)? Konnte mich mit dem ganzen noch nicht richtig befassen..
EZ ist voraussichtlich März/April 2013
Würde dabei die Garantie verfallen?
Dann befass dich damit. Wurde schon zig mal in genau diesem Thread erfragt und beantwortet. Das mit dem Tagfahrlicht genau 1 Seite zurück...
Zitat:
Original geschrieben von 332701
Dann befass dich damit. Wurde schon zig mal in genau diesem Thread erfragt und beantwortet. Das mit dem Tagfahrlicht genau 1 Seite zurück...Zitat:
Original geschrieben von 5teph
Frage: Wie lauten die Codes für das Tagfahrlicht hinten und für die Einstellmöglichkeit des Sport Modus (Fahrwerk bzw in meinem Fall nur Lenkung und/oder Antrieb)? Konnte mich mit dem ganzen noch nicht richtig befassen..
EZ ist voraussichtlich März/April 2013
Würde dabei die Garantie verfallen?
Das mit dem TFL hinten hab ich überlesen, passiert mal bei so einem langen Thread..
Allerdings beantwortet das aber immer noch nicht meine anderen Fragen (Sportmodus Konfi, evtl Garantieverfall und die Möglichkeit der Codierung mit der neuesten Navi- bzw Fahrzeugversion).
Ein Forum ist zum fragen da.
Zitat:
Original geschrieben von 5teph
Allerdings beantwortet das aber immer noch nicht meine anderen Fragen (Sportmodus Konfi, evtl Garantieverfall und die Möglichkeit der Codierung mit der neuesten Navi- bzw Fahrzeugversion).
Ein Forum ist zum fragen da.
Bei der Garantie gehen die Meinungen hier im Forum weit auseinander. Wenn man die Rücklichter codiert und danach ein Rad abfällt, wird BMW nichts einzuwenden haben. Wenn aber durch die Codierung die Leuchtmittel schneller kapputgehen, wird sie BMW wohl nicht in Garantie wechseln.
Bei Codierungen wie DVD in motion wird BMW auch nichts dagegen haben, wohl aber der Mann mit Hut und Kelle am Strassenrand.
Hallo!
Aha, nach welchen Paragraphen wollen sie den Fahrer denn ran kriegen? §19 Abs. 2 StVZO greift nicht, andere Paragraphen direkt auch nicht. Sie können also nur was stricken, also vonwegen unsicheres Fahren, Verkehrsgefährdung etc.
Es gibt keinen Paragraphen der direkt verbietet, dass man sich während der Fahrt bewegte Bilder anschauen darf. Bei einem Unfall, der aufgrund TV- oder DVD-Schauen verursacht wurde, wird allerdings die Versicherung auf grob fahrlässig pochen.
CU Oliver
Zitat:
Original geschrieben von milk101
Hallo!Aha, nach welchen Paragraphen wollen sie den Fahrer denn ran kriegen? §19 Abs. 2 StVZO greift nicht, andere Paragraphen direkt auch nicht. Sie können also nur was stricken, also vonwegen unsicheres Fahren, Verkehrsgefährdung etc.
Es gibt keinen Paragraphen der direkt verbietet, dass man sich während der Fahrt bewegte Bilder anschauen darf. Bei einem Unfall, der aufgrund TV- oder DVD-Schauen verursacht wurde, wird allerdings die Versicherung auf grob fahrlässig pochen.
CU Oliver
Kannst es gerne ausprobieren 🙂
Bei der nächsten Kontrolle erwähnst du einfach, du würdest dauernd beim fahren DVD schauen. Mal sehen ob gemäss denen auch keinen Paragraphen gibt...
Hallo!
Alles schon da gewesen. Die liebe Rennleitung wollte gerne einen netten Zettel mit einer schönen Zahl schreiben. Sie hatten leider keinen Paragraphen zur Hand. Merke, Strafe gibt es nur für ein Vergehen. Ein Vergehen ist nur das, was auch rechtlich geregelt ist und nicht das, was irgendeiner eventuell dafür hält, auch nicht die Polizei.
Die Stadt kann Dir auch nicht ein Knöllchen geben, weil Dein Auto zwar korrekt parkte, der Politesse aber die Farbe nicht gefiel.
Erst wenn Du, Farbe hin oder her, falsch parkst bist Du dran. Bei der Rennleitung, wenn Du auffällig wurdest, weil Du nur TV oder DVD geschaut hast und deshalb leider Deinen Vordermann nicht.
Machen wir es umgekehrt. Hier in Deutschland gilt die Unschuldvermutung und nicht die umgekehrte Form, dass Du beweisen musst, dass Du nicht schuldig bist. Ergo, bring mir bitte den passenden Paragraphen, nach dem ich dran bin. Hast Du ihn und ist er schlüssig, gebe ich alles zu und behaupte das Gegenteil. Bis zu diesem Zeitpnkt (Du wirst keinen Paragraphen finden, da bin ich mir sicher) bin ich uschuldig - Dir gegenüber, mir gegenüber und auch gegenüber den Herren in Uniform!!!
CU Oliver
Zitat:
Original geschrieben von milk101
Hier in Deutschland gilt die Unschuldvermutung und nicht die umgekehrte Form, dass Du beweisen musst, dass Du nicht schuldig bist.
Zum Glück noch, aber auch daran wird schon gerüttelt....
Zitat:
Original geschrieben von milk101
Machen wir es umgekehrt. Hier in Deutschland gilt die Unschuldvermutung und nicht die umgekehrte Form, dass Du beweisen musst, dass Du nicht schuldig bist. Ergo, bring mir bitte den passenden Paragraphen, nach dem ich dran bin. Hast Du ihn und ist er schlüssig, gebe ich alles zu und behaupte das Gegenteil. Bis zu diesem Zeitpnkt (Du wirst keinen Paragraphen finden, da bin ich mir sicher) bin ich uschuldig - Dir gegenüber, mir gegenüber und auch gegenüber den Herren in Uniform!!!CU Oliver
So kann man das aber nicht begründen. Es gibt auch keinen Paragraphen, der ausdrücklich verbietet während der Fahrt den Tempomaten einzuschalten, auf den Rücksitz zu klettern und dort Geige zu spielen. Nur weil es keine explizite Regelung gibt, heißt das bestimmt nicht automatisch es sei erlaubt. Es gibt z.B. auch keinen gegen Zeitunglesen während der Fahrt, oder einen dagegen sich ohne Hose von der Beifahrerin die Zeit vertreiben zu lassen.
Du hast gefragt, ich hab einen Paragraphen gefunden und nenne Dir §1. Und da steht u.a. sinngemäß drin, es ist sogar alles verboten was z.B. durch Ablenkung zu Gefährdung oder Behinderungen führen könnte. Sich vom Fernseher im Auto ablenken zu lassen ist garantiert nicht erlaubt. Und wenn der Polizist das nachweisen, d.h. z.B. bezeugen kann, gibt's bestimmt auch Ärger. Der laufende Fernseher wird wohl nur dann nicht verboten sein, wenn man sich nicht ablenken lässt. Oder anders gesagt: ein laufender Fernseher alleine, reicht wohl nicht als Nachweis für eine Ablenkung.
Zitat:
Erst wenn Du, Farbe hin oder her, falsch parkst bist Du dran. Bei der Rennleitung, wenn Du auffällig wurdest, weil Du nur TV oder DVD geschaut hast und deshalb leider Deinen Vordermann nicht.
Edit (@Raser: vollständig lesen!) @milk101: Du hast es ja unterm Strich genauso gemeint.
Zitat:
Original geschrieben von yreiser
Nein. Geht leider nicht. Gänge können nur im S oder M Modus angezeigt werden. War schon oft Thema bei Bimmertech, aber es gibt keinen Codiereintrag, der dies freischalten könnte.Zitat:
Original geschrieben von Meister
hallo leute!kann man die ganganzeige programmieren?
also die kiste zeigt normal einfach nur D an und ich hätte gerne da D1, D2, D3 usw stehen.
hatte mein voriger und finde es ganz praktisch....falls es geht, bitte mitteilen, wo und wie, rest ist vorhanden😉
danke dir!
aber selbst im sportmodus zeigt er mir die gänge nicht an!
nur im m modus. kann ich sportmodus denn wenigstens codieren??