Seiten Airbag deaktivieren
Moin,
ich hab in meinen GTI die Motorsportschalensitze aus dem R32 nachgerüstet. Nun kann die VW Werkstatt leider die Airbagleuchte nicht deaktivieren weil irgendein Wiederstand fehlt. Hat jemand ne Idee wie ich die Fehlermeldung weg bekommen.
Gruß
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Und darin liegt dein Problem! Du wirst diese Sitze so nicht vom TÜV abgenommen bekommen, bzw der TÜV trägt dir den Seitenairbag nicht aus!
Es ist dabei völlig egal ob es diese Sitze im R32 gibt oder nicht!
Fakt ist, dein Auto wurde mit Seitenairbags ausgeliefert/zugelassen vom KBA! Sicherheitstechnische Einrichtungen wie z.B. Airbags dürfen nicht einfach deaktiviert werden, bzw ausgetragen werden!
Hallo Thommen,
das möchte ich aber mal "schwarz auf weiß" sehen.
Das würde nämlich bedeuten das ich mir in einem Auto mit serienmäßigen Lehnenairbags grundsätzlich keine "orthopädischen Recaros" - die haben ja meistens auch keinen Lehnenairbag- "einbauen kann, und das ist definitv falsch.
Tschau
Vadder
Ich schließe mich vadder an.
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit der Eintragung der Sitze (bzw. Austragung der Airbags) so ein großes Problem ist.
Erstens gibt es die Sitze ja auch ab Werk beim GTI und was machen die ganzen Tuner, die andere Schalensitze einbauen?!
Martin
Es ist möglich die Seitenairbags zu deaktivieren und austragen zu lassen.
Dabei ist es ZWINGEND erforderlich, sich an die Vorgaben des Herstellers zu halten !
Eine Deaktivierung ist TÜV-Abnahme und Eintragungspflichtig !
Eine Umrüstung darf AUSSCHLIEßLICH durch den AUTORISIERTEN FACHBETRIEB erfolgen !
=> Der Beitragsverfasser durfte die Sitze selbst nicht umbauen !
Siehe dazu auch Bestimmungen des SprengG. !
Darin könnte auch die Unwissenheit des Servicepartners u.U. begründet sein !
Denn damit würde dieser Servicepartner einen ILLEGALEN UMBAU legalisieren !
Weiterhin ist zu beachten:
Der Beitragsverfasser darf laut SprengG. die alten Sitze INCL. Airbags weder lagern noch veräußern !
Die entsprechenden Informationen, welche Vorgehensweise korekt ist, und welche Bauteile benötigt werden, kann der VW-Servicepartner unter Nutzung der elektronischen Informationssysteme oder durch Diss-Anfrage ermitteln .
Hallo,
auf jeden Fall muß das mit den Austragen klappen, da schließe ich mich Vadder an, wäre ja sonst wie früher in der DDR.
Gruß Mike
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also unter den Golf IV leuten haben das welche gemacht.
Bin ich mir ziehmlich sicher, dann wurde eine Widerstand eingebaut und gut war.
Gruß Olli
Zitat:
Original geschrieben von derolli85
also unter den Golf IV leuten haben das welche gemacht.
Bin ich mir ziehmlich sicher, dann wurde eine Widerstand eingebaut und gut war.Gruß Olli
Mit Sicherheit NICHT !!!
Denn DAS entspricht NICHT den Herstellervorschriften !
Zitat:
Original geschrieben von mrs081174
Hallo,
auf jeden Fall muß das mit den Austragen klappen, da schließe ich mich Vadder an, wäre ja sonst wie früher in der DDR.
Gruß Mike
Eine entsprechende Eintragung der Deaktivierung der Seitenairbags muß nicht zwangsläufig klappen !
Eine solche Eintragung kann der TÜV-Mann NUR durchführen, wenn nachgewiesen wird, das die erforderlichen Arbeiten gemäß Herstellervorschrift erfolgten !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Mit Sicherheit NICHT !!!
Denn DAS entspricht NICHT den Herstellervorschriften !
darf ich querposten bzw aus einem anderen Forum einen link einfügen?
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Mit Sicherheit NICHT !!!
Denn DAS entspricht NICHT den Herstellervorschriften !
Hallo
solche Dinge sind doch hier gängige Praxis 😠 Dank OBD und frei erhältlicher Software wird doch alles umprogrammiert und abgeschaltet was gefällt. Ob das zulässig ist schert die Wenigsten.
Tschau
Vadder
Zitat:
Original geschrieben von vadder.meier
Hallo
solche Dinge sind doch hier gängige Praxis 😠 Dank OBD und frei erhältlicher Software wird doch alles umprogrammiert und abgeschaltet was gefällt. Ob das zulässig ist schert die Wenigsten.
Tschau
Vadder
Es wird sie spätestens dann interessieren, wenn nach einem Knall die Versicherung Rückforderungen stellt, da keine BE mehr bestand !
Zitat:
Original geschrieben von derolli85
darf ich querposten bzw aus einem anderen Forum einen link einfügen?
Sofern der Link die Herstellervorschriften wiedergibt, dürfte er interessant sein,
wird dort NUR auf den Verbau des Widerstandes hingewiesen, ist der Link uninteressant, da das nicht den Herstellervorschriften entspricht !
Laut Herstellervorschrift ist eine Deaktivierung Hard- und Softwareseitig durchzuführen !
D.h.: Anpassung der Steuergeräteprogrammierung UND Verbau eines entsprechenden Widerstandes UND anbringen eines entsprechenden Aufklebers !
Zitat:
Original geschrieben von Voldemort
Irgendwie ist das eine Grauzone. Wenn das Austragen nicht rechtens sein soll, warum kann jeder seinen Beifahrer-Airbag deaktivieren, bzw. deaktiviert lassen auch wenn ein Beifahrer mitfährt? Da wird auch nicht mit einer ABE unterschieden. Gesetzliche Pflicht gibt es auch nicht bei Airbags, also warum sollte das deaktivieren nicht möglich sein?
Irgendwer wird mal sein Kind im Kindersitz am Beifahrersitz transportieren wollen. Für die Kleinen wäre der Airbag nicht so gesund, deshalb kann man diesen deaktiverien. Man sieht es aber an der Warnleuchte.
@hurz100
Der Umbau wurde von einem Mechaniker gemacht und die alten Sitze wurden sofort wieder in einen R32 verbaut. Der Mechaniker besitzt die Berechtigung an einem Airbag zu arbeiten, daher ist der Umbau nicht das Problem. Nur weiß er halt auch nicht wie man den Seitenairbags deaktiviert da er nicht bei VW als Mechaniker ist.
Wie bekomme ich sie denn nun deaktiviert?
Ums nochmals zu wiederholen, diese wirst du nicht von VW deaktiviert bekommen, zumindest nicht auf der Fahrerseite! Zum deaktivieren musst du das Auto so oder so bei VW abgeben, anderst geht das nicht...
Aber mein VW Händler vor der Tür bekommt das ganze nicht auf die Reihe und hurz100 schreibt doch es geht.