Schwerer Hagelschlag über Autostadt

VW Golf 7 (AU/5G)

Am gestrigen Samstag ist zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr ein schweresUnwetter mit Hagel
> 3 cm über Wolfsburg gezogen. Anscheinend sind die Schäden enorm. Vor allem an den Autos. Muß ich ein von Hagelschaden betroffens Auto abnehmen ?

Wie ist die Rechtslage?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von funky-bln


Das ist ganz einfach! für den Kunden ist immer der Verkäufer zuständig, er muss alles Regeln mit WOB. WOB hat nix mit den Kunden zu tun, dafür gibt es den Verkäufer.

Wie gesagt mir ist das jetzt auch sowas passiert, mein Golf 7 ist seit dem 26.7 fertig und sollte am 28.8 ausgeliefert werden. Ich habe zu meine Verkäufer gesagt ok alles klar da mein Fahrzeug fertig gebaut ist und in WOB rum steht habe Sie jetzt die Wahl entweder Sie rufen bei der Terminierung an und machen mal Rabatz oder Sie stellen mir solange ein gleichwertiges Fahrzeug als Leihwagen zur Verfügung.

1 Stunde später habe ich aus WOB ein Anruf bekommen, Sie können ihren Golf 7 am 13.08 um 9:00 Uhr abholen.

Es ist leider so das man öfters sein Verkäufer auf die Füsse treten muss.

Also Leute mit allem Respekt; aber diese Gequake mit: "der Verkäufer muss dies regeln", "der Verkäufer hat sich darum zu kümmern", "es ist die Aufgabe des Verkäufers, das zu tun" ist der größte Mist, den ich seit meinem ersten Login hier im mt gelesen habe.

@funky: Du musst Deiner eigenen Redensweise mal den Spiegel vorhalten. Es sagt wohl sehr viel über Dein Menschenbild aus. "seinem Verkäufer" -> wir reden hier über einen Menschen im Angestelltenverhältnis, der Weisungen seiner Marke oder Geschäftsleitung ausführt und nicht 'frei' entscheidet und nicht über den Leibeigenen des Käufers.

Ferner ist es auch nicht die Aufgabe des Autohauses oder des Verkäufers, einen Abholtermin zu vereinbaren. Der Ablauf ist der, dass die Autostadt bei Planbarkeit auf das Autohaus zukommt. Würden alle Käufer 'Rabatz' machen, würde dies gar nichts bringen. Es bringt nur dem Einzelnen was; der seinen Willen durchdrückt.

Zur Situation im Speziellen:

VW in WOB hat noch nicht mal einen Überblick über die Anzahl und das Ausmaß der einzelnen Schäden. Gehen wir mal von 10.000 betroffenen Fahrzeugen aus. Was passiert jetzt wohl, wenn jeder für die 10.000 Autos zuständige Verkäufer anruft und fragt: "Was ist mit dem Wagen, kann er ausgeliefert werden?"

-> richtig, gar nichts. Weil es der aktuellen Situation entsprechend gar nicht auf die Schnelle zu regeln ist und der Verkäufer ebenso wie der Kunde keinen Einfluss darauf nehmen kann.

Zum vorliegenden Fall:

Wenn man natürlich beim Großhändler in Nürnberg mit ordentlichem Rabatt bestellt, braucht man sich natürlich nicht wundern, als 'Nummer' und nicht als Kunde behandelt zu werden.
Vielleicht wäre der Kauf beim kleinen, ortsansässigen Händler mit Kunden-naher Betreuung und Lösungen die Alternative gewesen. Sind wir doch mal ehrlich: den Händler in Nürnberg interessiert der Kunde aus Hamburg oder Berlin gar nicht. Und wenn es die Vorgabe des Herstellers ist, den Mietwagen zur Summe x zur Verfügung zu stellen, wird er das tun; nicht mehr und nicht weniger. Und Druck auf den Verkäufer auszuüben ist unter Umständen noch kontraproduktiv.

Es ist mittlerweile ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es muss alles billig bis auf ein Mindestmaß sein und der Service muss maximal sein. Da gibt es 2 Möglichkeiten: entweder den Preisanspruch oder wenn man schon billig kauft, den Serviceanspruch herunterschrauben. Wo soll's denn auch herkommen?

Zum Hagel selbst:

Natürlich ist das eine beschissene Situation. Aber hier wird niemand auf dem Schaden an sich sitzen bleiben. Vor Wochen haben einige Familien ihr Haus das 2. Mal durch Hochwasser verloren. Oder heute hat der ein oder andere in Dtld. die Nachricht über seine tödliche Krankheit erhalten; diese Menschen haben ein PROBLEM. Ein Auto mit 3 Beulen lässt sich reparieren oder neu bestellen, so ärgerlich das Ganze auch ist!

Ich habe fertig...

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Abschlussmeldung vom Hagel Eco UP !

Die Gutschrift und den Minderwert habe ich im April erhalten. Dies aber erst nach intensiven Nerven des Händlers. Es sind rund 700.-EUR.

Für mich ist das Thema nun vom Tisch.

Grüsse aus Berlin

...wie ist das eigentlich in Sachen "Hagelschaden bei Neuwagen":

Zur Zeit werden von einigen VW-Händlern Neufahrzeuge (Golf 7) mit repariertem Hagelschaden angeboten, welche kurzzeitig (für max 3 Monate und maximal 50km) auf VW Wolfsburg zugelassen waren. Der Preisnachlass zu einem Neufahrzeug (per Internetvermittler) liegt bei ca. 3000 EUR und sofort verfügbar (beim Variant würden z.B. ca. 5-6 Monate Wartezeit wegfallen).

Würdet Ihr so ein Fahrzeug vom VW Händler kaufen?

Hallo Helge,
also ich bin eine "Hagelgeschädigte" aus dem Vorjahr.
Ich habe letztes Jähr das Fahrzeug nach Besichtigung nicht genommen, sondern mich für eine Neuauflage meines bestellten GTD entschieden.
Man wollte mir eine Preisnachlass von 900€ geben. Der GTD sollte fachmännisch repariert sein, allerdings habe ich bei der Begutachtung gleich noch 2 Beulen entdeckt. Außerdem hat das Fahrzeug bestialisch nach einer Chemie gerochen, also nicht diesen Neuwagenduft gehabt.
(Du kannst das auch alles hier in diesem Threat nachlesen!)
Man bekommt auch nicht gesagt, was letztendlich alles gemacht wurde, also kein Gutachten in dem Sinne.
Du kaufst also die Katze im Sack!
Ich würde Dir eher empfehlen, bei Kaufabsicht gut zu verhandeln. Dann springen sicherlich auch um die 3000€ Rabatt raus.
Und bedenke, dass Du bei Wiederverkauf verpflichtet bist, einen Hagelschäden anzugeben.

Zitat:

Original geschrieben von Helge4711


...wie ist das eigentlich in Sachen "Hagelschaden bei Neuwagen":

Zur Zeit werden von einigen VW-Händlern Neufahrzeuge (Golf 7) mit repariertem Hagelschaden angeboten, welche kurzzeitig (für max 3 Monate und maximal 50km) auf VW Wolfsburg zugelassen waren. Der Preisnachlass zu einem Neufahrzeug (per Internetvermittler) liegt bei ca. 3000 EUR und sofort verfügbar (beim Variant würden z.B. ca. 5-6 Monate Wartezeit wegfallen).

Würdet Ihr so ein Fahrzeug vom VW Händler kaufen?

Ich meine man kann so ein Fahrzeug bedenkenlos kaufen. Nur sollte man es vorher genau in Augenschein genommen haben. Allerdings 3.000 € Nachlass gibt es ja fast schon ohne Hagelschaden. Unter 20% Nachlass auf den Neupreis würde ich solch ein Auto nicht kaufen.

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Zitat:

Original geschrieben von Helge4711


(...)

Der Preisnachlass zu einem Neufahrzeug (per Internetvermittler) liegt bei ca. 3000 EUR und sofort verfügbar (beim Variant würden z.B. ca. 5-6 Monate Wartezeit wegfallen).

Würdet Ihr so ein Fahrzeug vom VW Händler kaufen?

So wie ich das verstanden habe, liegt der Preis nochmals 3000 EUR unter dem Angebot eines Internetvermittlers. M.E. ist das also ein gutes Angebot auf den ersten Blick, jedoch sollte man sich das Fahrzeug trotzdem genau ansehen.

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von erstecorinna


Und bedenke, dass Du bei Wiederverkauf verpflichtet bist, einen Hagelschäden anzugeben.

Auf welcher Rechtsgrundlage?

@b.duck Das musst du genauso angeben, wie wenn du einen Austauschmotor einbaust. Einen Wagen ohne Hagelschaden hat einen geringeren Wert. Verschweigst du den Schaden und der Käufer bekommt den Vorschaden heraus, stellt er den wagen wegen arglistiger Täuschung auf den Hof.

Zitat:

Original geschrieben von ickeb



Einen Wagen ohne Hagelschaden hat einen geringeren Wert.

Ich denke, Du meintest das anders herum.

Hier ein LINK zu entsprechendem Urteil:

http://www.iww.de/.../...haden-verkauf-als-unfallfrei-zulaessig-f39488

Gruß Jörg

Bei arglistig verschwiegenem Unfallschaden ist die Sache bekannt und klar. Aber noch einmal, auf welcher Rechtsgrundlage ist das beim Hagelschaden so? Das hiesse ja auch, dass jeder andere reparierte Schaden angegeben werden müsste. Ein kleiner lackierter Kratzer in der Tür, eine Smartrepairdelle, ein ausgetauschtes Rücklicht, ... wo ist die Grenze? Wer hat das entschieden? Der BGH?

Bitte um Quelle.

Nein meinte ich nicht: es geht hier nicht um unfallfreiheit, sondern um einen anzugebenen Schaden.

Zitat:

Original geschrieben von ickeb


@b.duck Das musst du genauso angeben, wie wenn du einen Austauschmotor einbaust. Einen Wagen ohne Hagelschaden hat einen geringeren Wert. Verschweigst du den Schaden und der Käufer bekommt den Vorschaden heraus, stellt er den wagen wegen arglistiger Täuschung auf den Hof.

So ein Quatsch , ich muss doch nicht angeben wenn der Wagen einen Austauschmotor oder Getriebe hat . Man macht es nur in der Regel weil es eine Wertsteigerung ist . Auch muss nicht jeder Kratzer oder Delle angegeben werden , wie es jetzt genau mit dem Hagelschaden ist dabei scheiden sich die Geister . Wenn z.B. nur die Windschutzscheibe getauscht wird ist das kein anzeigepflichtiger Schaden.

Hier geht es doch aber nicht um einen normalen Hagelschaden, wo evtl. ein paar dellen in der Motorhaube oder die scheibe gesprungen ist. Es geht um den Hagelschlag der letztes Jahr über WOB wegegegangen ist, da haben viele Autos erhebliche Schäden davon getragen. Die Folgen sieht man ja hier im Thread, solch einen Schaden muss man beim Verkauf definitiv angeben, ansonsten könnte es da Eng werden von gesetzlicher Seite aus.

Ich meine, man muss den Hagelschaden nur angeben wenn das Fahrzeug dadurch einen bleibenden Mangel erlitten hat. Sonst müsst man ja auch eine getauschte Scheibe oder Felge angeben.

Klar ist jedenfalls, dass man auf den Hagelschaden hinweisen muss, wenn man nicht nur nach "Unfallschäden", sondern nach "Schäden" allgemein gefragt wird. Da darf man dann nur Bagatellschäden weglassen, worunter ein Hagelschaden sicher nicht fällt.

Für mich wäre es ein Hagelschaden ein Bagatellschaden und ich würde es gegebenenfalls nicht angeben und bei einem Kauf vom Verkäufer auch nicht erwarten. Es sei denn es besteht ein Mangel am Fahrzeug - den würde ich unabhängig von der Ursache immer angeben.

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