Schwerer Hagelschlag über Autostadt

VW Golf 7 (AU/5G)

Am gestrigen Samstag ist zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr ein schweresUnwetter mit Hagel
> 3 cm über Wolfsburg gezogen. Anscheinend sind die Schäden enorm. Vor allem an den Autos. Muß ich ein von Hagelschaden betroffens Auto abnehmen ?

Wie ist die Rechtslage?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von funky-bln


Das ist ganz einfach! für den Kunden ist immer der Verkäufer zuständig, er muss alles Regeln mit WOB. WOB hat nix mit den Kunden zu tun, dafür gibt es den Verkäufer.

Wie gesagt mir ist das jetzt auch sowas passiert, mein Golf 7 ist seit dem 26.7 fertig und sollte am 28.8 ausgeliefert werden. Ich habe zu meine Verkäufer gesagt ok alles klar da mein Fahrzeug fertig gebaut ist und in WOB rum steht habe Sie jetzt die Wahl entweder Sie rufen bei der Terminierung an und machen mal Rabatz oder Sie stellen mir solange ein gleichwertiges Fahrzeug als Leihwagen zur Verfügung.

1 Stunde später habe ich aus WOB ein Anruf bekommen, Sie können ihren Golf 7 am 13.08 um 9:00 Uhr abholen.

Es ist leider so das man öfters sein Verkäufer auf die Füsse treten muss.

Also Leute mit allem Respekt; aber diese Gequake mit: "der Verkäufer muss dies regeln", "der Verkäufer hat sich darum zu kümmern", "es ist die Aufgabe des Verkäufers, das zu tun" ist der größte Mist, den ich seit meinem ersten Login hier im mt gelesen habe.

@funky: Du musst Deiner eigenen Redensweise mal den Spiegel vorhalten. Es sagt wohl sehr viel über Dein Menschenbild aus. "seinem Verkäufer" -> wir reden hier über einen Menschen im Angestelltenverhältnis, der Weisungen seiner Marke oder Geschäftsleitung ausführt und nicht 'frei' entscheidet und nicht über den Leibeigenen des Käufers.

Ferner ist es auch nicht die Aufgabe des Autohauses oder des Verkäufers, einen Abholtermin zu vereinbaren. Der Ablauf ist der, dass die Autostadt bei Planbarkeit auf das Autohaus zukommt. Würden alle Käufer 'Rabatz' machen, würde dies gar nichts bringen. Es bringt nur dem Einzelnen was; der seinen Willen durchdrückt.

Zur Situation im Speziellen:

VW in WOB hat noch nicht mal einen Überblick über die Anzahl und das Ausmaß der einzelnen Schäden. Gehen wir mal von 10.000 betroffenen Fahrzeugen aus. Was passiert jetzt wohl, wenn jeder für die 10.000 Autos zuständige Verkäufer anruft und fragt: "Was ist mit dem Wagen, kann er ausgeliefert werden?"

-> richtig, gar nichts. Weil es der aktuellen Situation entsprechend gar nicht auf die Schnelle zu regeln ist und der Verkäufer ebenso wie der Kunde keinen Einfluss darauf nehmen kann.

Zum vorliegenden Fall:

Wenn man natürlich beim Großhändler in Nürnberg mit ordentlichem Rabatt bestellt, braucht man sich natürlich nicht wundern, als 'Nummer' und nicht als Kunde behandelt zu werden.
Vielleicht wäre der Kauf beim kleinen, ortsansässigen Händler mit Kunden-naher Betreuung und Lösungen die Alternative gewesen. Sind wir doch mal ehrlich: den Händler in Nürnberg interessiert der Kunde aus Hamburg oder Berlin gar nicht. Und wenn es die Vorgabe des Herstellers ist, den Mietwagen zur Summe x zur Verfügung zu stellen, wird er das tun; nicht mehr und nicht weniger. Und Druck auf den Verkäufer auszuüben ist unter Umständen noch kontraproduktiv.

Es ist mittlerweile ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es muss alles billig bis auf ein Mindestmaß sein und der Service muss maximal sein. Da gibt es 2 Möglichkeiten: entweder den Preisanspruch oder wenn man schon billig kauft, den Serviceanspruch herunterschrauben. Wo soll's denn auch herkommen?

Zum Hagel selbst:

Natürlich ist das eine beschissene Situation. Aber hier wird niemand auf dem Schaden an sich sitzen bleiben. Vor Wochen haben einige Familien ihr Haus das 2. Mal durch Hochwasser verloren. Oder heute hat der ein oder andere in Dtld. die Nachricht über seine tödliche Krankheit erhalten; diese Menschen haben ein PROBLEM. Ein Auto mit 3 Beulen lässt sich reparieren oder neu bestellen, so ärgerlich das Ganze auch ist!

Ich habe fertig...

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Zitat:

Original geschrieben von Dr. Shiwago


Für mich wäre es ein Hagelschaden ein Bagatellschaden und ich würde es gegebenenfalls nicht angeben und bei einem Kauf vom Verkäufer auch nicht erwarten. Es sei denn es besteht ein Mangel am Fahrzeug - den würde ich unabhängig von der Ursache immer angeben.

Mit dieser Auffassung hättest du (als Verkäufer) im Streitfall aber ein Problem.

Wenn du nach einem "Schaden" gefragt wirst, und einen Hagelschaden nicht angibst, würde ein Gericht Arglist annehmen. Anders ggf. wenn explizit nach "Unfallschaden" gefragt wurde.

Und ein Blechschaden ist in keinem Fall ein Bagatellschaden:

Zitat:

„Bagatellschäden“ bei Personenkraftwagen sind nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06; Urt. v. 12.03.2008; VIII ZR 253/05)

Quelle: OLG Brandenburg, Urteil vom 22.03.2011 - 11 U 25/10

Jetzt liefert doch bitte mal ein entsprechendes BGH-Urteil oder einen Gesetzestext, dann haben wir Klarheit.

...und hier ist so ein Fahrzeug mit Hagelschaden...

Was sagt Ihr dazu?

Zitat:

Original geschrieben von Helge4711


...und hier ist so ein Fahrzeug mit Hagelschaden...

Was sagt Ihr dazu?

Wie kommst du denn da drauf?????

Für mich sieht es nach einem Reimport in absolut minimalster Ausstattung aus, die haben noch mehr davon........

Insgesamt 10 Stück.....

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...hat der Verkäufer auf telefonischer Anfrage sofort erwähnt! Es sind definitiv keine EU-Reimporte, sondern alles aufbereitete Fahrzeuge aus besagtem Hagelschaden...

Zitat:

Original geschrieben von b.duck


Jetzt liefert doch bitte mal ein entsprechendes BGH-Urteil oder einen Gesetzestext, dann haben wir Klarheit.

Es wurden relevante Urteile genannt.

Davon abgesehen kommt es auf den Einzelfall und die Ausgestaltung des konkreten Sachverhalts an, so dass es kein für alle Fälle passendes "entsprechendes" Urteil zu der Frage "Muss der Verkäufer eines Fahrzeugs auf einen früheren Hagelschaden hinweisen?" geben kann:

- Welchen Ausmaß hatte der Hagelschaden (nur Glasbruch?, Lackschäden?, Blechschäden, die durch Ausbeulen/Smartrepair beseitigt werden konnten?, Blechschäden, die durch Austausch von Teilen beseitigt wurden?, war eine Neulackierung erforderlich?)
- Ist der Verkäufer eine Privatperson oder ein Händler?
- Ist der Hagelschaden entstanden, als der Verkäufer bereits im Besitz des Fahrzeugs war oder bei einem Voreigentümer/Vorbesitzer?
- Wusste der Verkäufer vom Hagelschaden? Hat er das Fahrzeug auf einen solchen untersucht?
- Besteht eine Gewährleistung, oder wurde diese beim Kauf ausgeschlossen?
- Wurden bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs zugesichert ("unfallfrei", "schadenfrei", "neuwertig"😉?
- Welche sonstigen Aussagen wurden zum Zustand des Fahrzeugs oder zur Kenntnis über Schäden gemacht?
- Hat der Käufer nach Schäden gefragt? Wonach hat er genau gefragt ("Unfallschaden", "Schaden", "Vorschaden"😉?
usw. ...

Mir wurde mal eine kleine Delle in meinen Scirocco "gehauen".Parkplatzschaden,Delle ca.5 mm groß,Seitenteil hinten.Da der Verursacher bekannt war aber alles abstritt landete die Sache beim RA.Auf meine Nachfrage wegen Unfallschaden sagte der.....
Das Fahrzeug ist nicht Unfallfrei!

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente



Zitat:

Original geschrieben von b.duck


Jetzt liefert doch bitte mal ein entsprechendes BGH-Urteil oder einen Gesetzestext, dann haben wir Klarheit.
Es wurden relevante Urteile genannt.

Nein, es wurden natürlich keine relevanten Urteile genannt. Ansonsten hätte ich wohl kaum gefragt. Da wir hier keine Insel sind und somit nicht nach case law handeln, bleibt es dabei: Bitte ein BGH-Urteil zum Thema liefern, denn dann und nur genau dann haben wir relevante Urteile vorliegen.

Ich meine das durchaus ernst, der Sachverhalt ist interessant. Bislang ist er aber nicht mit Quellen unterlegt.

Zitat:

Original geschrieben von Don-Passato


Mir wurde mal eine kleine Delle in meinen Scirocco "gehauen".Parkplatzschaden,Delle ca.5 mm groß,Seitenteil hinten.Da der Verursacher bekannt war aber alles abstritt landete die Sache beim RA.Auf meine Nachfrage wegen Unfallschaden sagte der.....
Das Fahrzeug ist nicht Unfallfrei!

Anwälte sind auch nicht allwissend und was ein Anwalt sagt ist kein Maßstab oder Gesetz . Der nächste Anwalt sieht die Sachlage wieder ganz anders ...

Zitat:

Original geschrieben von b.duck


Nein, es wurden natürlich keine relevanten Urteile genannt. Ansonsten hätte ich wohl kaum gefragt. Da wir hier keine Insel sind und somit nicht nach case law handeln, bleibt es dabei: Bitte ein BGH-Urteil zum Thema liefern, denn dann und nur genau dann haben wir relevante Urteile vorliegen.

Ich meine das durchaus ernst, der Sachverhalt ist interessant. Bislang ist er aber nicht mit Quellen unterlegt.

Und warum fragst du dann nach case law?

Zum Thema "der Sachverhalt" habe ich aus meiner Sicht alles gesagt.

Urteile "liefert" dir jeder Anwalt. Wenn du ihn bezahlst.

Ich frage eben gerade nicht nach case law, das war deutlich formuliert. Aber ich sehe schon, du bist blank, es gibt weder Gesetzestext noch BGH-Urteil und dann beenden wir das Thema eben. Nächstes Mal bitte Quellen liefern und sich nicht in Ausflüchten verlieren.

Ja, genau.

Zitat:

Original geschrieben von Preile


Hier geht es doch aber nicht um einen normalen Hagelschaden, wo evtl. ein paar dellen in der Motorhaube oder die scheibe gesprungen ist.

Was war denn an dem Hagelschaden in WOB anders als bei einem "normalen" Hagelschaden - außer dass er zufällig gerade über den VW-Parkplatz gezogen ist, damit ein Haufen Neuwagen betroffen war und sich damit für die Betroffen rechtlich andere Fragen ergeben haben? Ich denke nicht viel, wenn man sich nur die Schäden an sich ansieht ...

Ich hatte vor 2 Jahren auch einen Hagelschaden von etwa 1.100 Euronen in Motorhaube, Dach und Kotflügel der von Beulendoktor beseitigt wurde, ohne dass man noch irgendetwas davon sehen würde.

Nach dieser Definition

Zitat:

„Bagatellschäden“ bei Personenkraftwagen sind nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06; Urt. v. 12.03.2008; VIII ZR 253/05)

wäre sogar mein Golf ein Unfallwagen auch wenn ich nie einen solchen hatte, aber rostbedingt eine neue Heckklappe und einen neuen Kotflügel habe (also Blechteile ausgetauscht worden sind) ...

Es ist etwas komplizierter: Die von mir gebrachte Definition ist in der Tat die Definition des BGH, wann ein Unfallwagen vorliegt. Sie setzt aber voraus, dass es tatsächlich einen Unfall gab.

Ich habe nicht behauptet, dass ein Fahrzeug mit einem Hagelschaden, der nicht ein bloßer Bagatellschaden im Sinne der Definition war, ein Unfallwagen war.

Ich habe die Definition gebracht im Zusammenhang mit der Frage, welche Schäden man nennen muss, wenn man konkret danach gefragt wird, welche Schäden das Fahrzeug hatte. Denn da sagt die Rechtsprechung, man muss alle Schäden nennen, die nicht bloße Bagatellschäden waren.

Wenn dich also ein Kaufinteressent nach früheren Schäden des Fahrzeugs fragt, musst du die Rostschäden und den Austausch von Heckklappe und Kotflügel nennen. Das macht dein Fahrzeug aber noch nicht zum Unfallwagen.

Es ist etwas komplizierter: Die von mir gebrachte Definition ist in der Tat die Definition des BGH, wann ein Unfallwagen vorliegt. Sie setzt aber voraus, dass es tatsächlich einen Unfall gab.

Ich habe nicht behauptet, dass ein Fahrzeug mit einem Hagelschaden, der nicht ein bloßer Bagatellschaden im Sinne der Definition war, ein Unfallwagen ist.

Ich habe die Definition gebracht im Zusammenhang mit der Frage, welche Schäden man nennen muss, wenn man konkret danach gefragt wird, welche Schäden das Fahrzeug hatte. Denn da sagt die Rechtsprechung, man muss alle Schäden nennen, die nicht bloße Bagatellschäden waren.

Wenn dich also ein Kaufinteressent nach früheren Schäden des Fahrzeugs fragt, musst du die Rostschäden und den Austausch von Heckklappe und Kotflügel nennen. Das macht dein Fahrzeug aber noch nicht zum Unfallwagen.

Hatte das Fahrzeug einen Hagelschaden und ein Käufer fragt nach "Schäden", muss man den Hagelschaden nennen, wenn dieser zu Blechschäden geführt hat.

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