Schwer zufahren, oder OT gelaber!?

Ein heutiges Auto, mit PNRD (1,2,...) Getriebe, wenn man das Gas gibt und dauernd schnell fährt auf der Autobahn, schaltet der Wagen ja auch in die höheren Gänge und man muss wenig Gas geben. Wenn ein E.Auto kein Getriebe hat und man will 10 Stunden mit 130 Km/h fahren, ist das nicht sehr anstrengend für den Körper man muss das Gas dauernd durch treten???

Beste Antwort im Thema

Man muss ja nur 1 x aussteigen lassen. 🙂

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Ich habe den Titel geändert!

Moin,

ein kurzer Hinweis von mir:

Ein Gericht (keine Speise) hat mal zu den bekannten „Elefantenrennen“ auf unseren Autobahnen
festgestellt, dass ein solcher Überholvorgang nach 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.

Dies lass ich mal so stehen.

Gruß
dudel

Zitat:

@dudel27749 schrieb am 9. November 2017 um 13:04:12 Uhr:


Moin,

ein kurzer Hinweis von mir:

Ein Gericht (keine Speise) hat mal zu den bekannten „Elefantenrennen“ auf unseren Autobahnen
festgestellt, dass ein solcher Überholvorgang nach 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.

Dies lass ich mal so stehen.

Gruß
dudel

Die Elefanten dürfen aber auch nicht "überall" überholen ;-)). Bei "Drei" Spuren in der Regel erlaubt und somit viele Richtgeschwindigkeitsfahrer ;-)) in der Verlegenheit, immer mal wieder die dritte, bzw. wenn vorhanden, auch schon mal die vierte Spur bemühen zu müssen ;-)), egal ob rein "elektrisch" ;-)) oder konventionell im Vortrieb.

P.S.: wie viel "schneller" muss dabei ein Überholvorgang abgeschlossen sein, wenn ich "keinen" Elefanten bewege ;-))

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 9. November 2017 um 14:02:15 Uhr:



Zitat:

@dudel27749 schrieb am 9. November 2017 um 13:04:12 Uhr:


Moin,

ein kurzer Hinweis von mir:

Ein Gericht (keine Speise) hat mal zu den bekannten „Elefantenrennen“ auf unseren Autobahnen
festgestellt, dass ein solcher Überholvorgang nach 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.

Dies lass ich mal so stehen.

Gruß
dudel

Die Elefanten dürfen aber auch nicht "überall" überholen ;-)). Bei "Drei" Spuren in der Regel erlaubt und somit viele Richtgeschwindigkeitsfahrer ;-)) in der Verlegenheit, immer mal wieder die dritte, bzw. wenn vorhanden, auch schon mal die vierte Spur bemühen zu müssen ;-)), egal ob rein "elektrisch" ;-)) oder konventionell im Vortrieb.

P.S.: wie viel "schneller" muss dabei ein Überholvorgang abgeschlossen sein, wenn ich "keinen" Elefanten bewege ;-))

Moin,

diese Frage hat meines Wissens noch kein Gericht beantwortet.
Im übrigen bin ich bei Dir.

Gruß
dudel

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Zitat:

@Johnes schrieb am 8. November 2017 um 14:44:17 Uhr:


Ich habe nur kein Bock das jetzt raus zu suchen. Ich weiß aus vergangener Erfahrung, man sollte das Rechtsfahrgebot beachten!

Hier, eine ähnliche Situation!

Zitat:

@Johnes schrieb am 8. November 2017 um 14:44:17 Uhr:



Zitat:

War auf einer dreispurigen Autobahn und fahre in der Mitte. Dann kommt ein Schild mit Höchstgeschwindigkeit 100. Ich fahre also 100km/h. Dann bekomme ich von hinten Lichthupe. Zuerst hab ich mich gefragt was denn nun los sei. Kurze Zeit später bekomme ich ein zweites Mal Lichthupe. Ich setze daraufhin den Blinker nach rechts und ordne mich in der rechten Spur ein.

Ich bin danach zur Polizei gefahren und hab die Situation geschildert. Ich wollte mich grundsätzlich informieren und erfahren ob es Sinn macht Anzeige zu erstatten (wegen der zweimaligen Lichthupe).
Die Polizei erklärt mir dann, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen. Wenn jemand mich überholen will, muss ich ihn auch überholen lassen. Auch wenn da Geschwindigkeitsbeschränkung ist.

Beschreibt eigentlich, was ich bereits weit vorn geschildert habe.

Noch zu den 20 Sek.: Diese bezogen sich auf durchschnittliche Geschwindigkeiten im Jahr '89. In 2017 dürfte die durchschnittliche Geschwindigkeit höher liegen und die Strecke dürfte deutlich höher sein, sodass 20 Sekunden deutlich weitere Strecken bedeuten. Daher, kann man die "20 Sek. Regel" als weiterhin anwendbar sehen.

MfG

Mag ja so von der Polizei (wissend?) interpretiert worden sein. Hast Du einen Strafzettel bekommen?! ;-)) Normal wäre das Schwachsinn, zumal Du ja bei nächster Gelegenheit Platz gemacht hattest.

Kann ja kein Raser hinter einem erwarten (auch rechtlich), dass man sich dann zu einer Angstreaktion hinreisen lässt und ruckartig, hektisch, vielleicht noch runterbremsend, schnellstenst dann Platz machen müsste ;-))

Hab nur "Erfahrung" nicht Strafe geschrieben. Ich habe deswegen noch nie eine Strafe bekommen, da ich keinen Grund sehe, in der Mitte zu bleiben, wenn die Straße ist wie im YT-Clip. Bis auf ungewollte Fotos und ein Ticket, weil ich nen Schild in einer mir fremden Stadt übersehen habe, welches ein Zeitfenster vorgibt, hab ich mir im Straßenverkehr nichts zu schulden kommen lassen. Aktuell bin ich Punktefrei! (Wer weiß, was die Zukunft so bringt! Sag niemals nie!)

MfG

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 9. November 2017 um 14:02:15 Uhr:



Zitat:

@dudel27749 schrieb am 9. November 2017 um 13:04:12 Uhr:


Moin,

ein kurzer Hinweis von mir:

Ein Gericht (keine Speise) hat mal zu den bekannten „Elefantenrennen“ auf unseren Autobahnen
festgestellt, dass ein solcher Überholvorgang nach 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.

Dies lass ich mal so stehen.

Gruß
dudel

Die Elefanten dürfen aber auch nicht "überall" überholen ;-)). Bei "Drei" Spuren in der Regel erlaubt und somit viele Richtgeschwindigkeitsfahrer ;-)) in der Verlegenheit, immer mal wieder die dritte, bzw. wenn vorhanden, auch schon mal die vierte Spur bemühen zu müssen ;-)), egal ob rein "elektrisch" ;-)) oder konventionell im Vortrieb.

P.S.: wie viel "schneller" muss dabei ein Überholvorgang abgeschlossen sein, wenn ich "keinen" Elefanten bewege ;-))

Und wie viele Elefanten halten sich an die Spielregeln? Wie oft wird das Zeichen 277 ignoriert?

So viele sind das aber nicht, zumal das mit 70€ und einem Punkt belohnt wird.

Zitat:

@Johnes schrieb am 8. November 2017 um 14:44:17 Uhr:


... durchschnittliche Geschwindigkeiten im Jahr '89. In 2017 dürfte die durchschnittliche Geschwindigkeit höher liegen ...

Nicht in Ballungsräumen, nirgends während der Spitzenzeiten und generell nie im Rheinland!

Anno 89 hatte ich bereits 8 Jahre Fahrpraxis. Und ich kann sagen, dass man zu der Zeit seine Fahrzeuge noch viel häufiger ausfahren konnte. Und das lag keineswegs daran, dass sie schwächer waren. Die Kawa, die ich damals hatte ging 230, die meisten Autobahnen waren 2-spurig und trotzdem gings richtig voran.

Seit wann sind persönliche subjektive Empfindungen statistisch erwiesene Fakten?

MfG

Statistiken sind alternative Fakten.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. November 2017 um 09:21:24 Uhr:


So viele sind das aber nicht, zumal das mit 70€ und einem Punkt belohnt wird.

Wenn mal die Rennleitung gerade "online" sein sollte, ansonsten scheren sich da viele nicht darum.

Dennoch besagen sie: Auf der BAB fahren 1/3 aller Fahrzeuge schneller als 110km/h und ein weiteres Drittel schneller als 130km/h auf unbeschränkten Autobahnen. Dies war 1989 nicht so. Da fuhren 2/3 langsamer als 130 km/h. Die meisten Fahrzeuge zwischen 92-108km/h. Also ist die durchschnittliche Geschwindigkeit stark gestiegen. (Trotz steigender Verkehrsdichte!)

Auf beschränkten BABs ist die mittlere Geschwindigkeit der PKW nah der erlaubten Geschwindigkeit. War früher auch nicht so. Bei 120km/h sind jetzt 2/3 zwischen 112-128km/h. 1992 lag die Geschwindigkeit ebenfalls unter diesen Werten.

Moderne gut motorisierte Fahrzeuge erlauben es, selbst auf kurzen Strecken zwischen zwei Ausfahrten, höhere Geschwindigkeiten zu erreichen.

MfG

Zitat:

@dudel27749 schrieb am 9. November 2017 um 13:04:12 Uhr:


Moin,

ein kurzer Hinweis von mir:

Ein Gericht (keine Speise) hat mal zu den bekannten „Elefantenrennen“ auf unseren Autobahnen
festgestellt, dass ein solcher Überholvorgang nach 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.

Dies lass ich mal so stehen.

Gruß
dudel

Das war das OLG Hamm im Jahr 2008 (Az 4 Ss Owi 629/08). Braucht der Lkw länger als 45 sec ist das eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer. Laut dem Gerichtsurteil darf die Differenzgeschwindigkeit nicht weniger als 10 km/h betragen.

Aber aufpassen, wenn jetzt jemand mit dem Smartphone die Zeit stoppen möchte. Kostet 100,- € und bringt einen Punkt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. November 2017 um 10:07:04 Uhr:



Zitat:

@dudel27749 schrieb am 9. November 2017 um 13:04:12 Uhr:


Moin,

ein kurzer Hinweis von mir:

Ein Gericht (keine Speise) hat mal zu den bekannten „Elefantenrennen“ auf unseren Autobahnen
festgestellt, dass ein solcher Überholvorgang nach 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.

Dies lass ich mal so stehen.

Gruß
dudel

Das war das OLG Hamm im Jahr 2008 (Az 4 Ss Owi 629/08). Braucht der Lkw länger als 45 sec ist das eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer. Laut dem Gerichtsurteil darf die Differenzgeschwindigkeit nicht weniger als 10 km/h betragen.

Aber aufpassen, wenn jetzt jemand mit dem Smartphone die Zeit stoppen möchte. Kostet 100,- € und bringt einen Punkt.

Danke, das feststellende OG Hamm hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.
Aber es ist im allgemeinen bekannt für seine Verkehrsurteile.

Gruß
dudel

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