Schuldfrage bei Unfall - was meint ihr dazu?

BMW 3er E46

Hallo Allerseits,

sicherlich und sorry, es ist ein wenig OT, aber der Unfallgegner war ein E46 - ok?! 😉
Ich wüßte auch nicht, wo ich die Frage sonst stellen sollte.

Eine Verwandte von mir hatte vorgestern einen Unfall. Es war tagsüber (hell, kein Regen) in einer Ortschaft beim rechts Einbiegen aus einer Hofeinfahrt auf eine reguläre Ortsstraße, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Diese Straße geht ca. 70m vor der Hofeinfahrt über eine Bergkuppe, wodurch man diese Straße auch nur diese 70m einsehen kann. Beim Abbiegen hat sie dann nach links gesehen und es war frei. Nun ist sie rausgefahren und einen Augenblick später donnert ihr ein Auto in die hintere linke Seite und schleudert sie quer über die Straße.

Bis hierhin ist klar - Vorfahrt des Unfallgegners, aber:

- der Unfallgegner hat eine (polizeilich) vermessene Bremsspur von 50m hinterlassen

- die Aufprallgeschwindigkeit muss noch erheblich gewesen sein (Schleudern, Airbag, Totalschaden)

- Zeugen bestätigen eine äußerst extreme Geschwindigkeit des Fahrers

Summiert man das, kommt man selbst bei vorsichtiger Schätzung noch auf eine Ausgangsgeschwindigkeit von deutlich über 100 km/h.

Was hat das nun für Folgen für die Schuldfrage? Eine Teilschuld wäre aufgrund der Versicherungsverhältnisse uninteressant.

Ist diese extreme, vorsetzliche Verkehrsgefährdung Grund genug, dass die Schuld vollkommen dem Raser zugesprochen wird?

Wenn ja, was für Schmerzensgeldansprüche gibt es bei einem Schleudertrauma. Die Ärmste kann sich kaum noch bewegen seitdem.

Vielleicht kann jemand was zur Schuldfrage sagen? Wäre klasse.....

Ich bin ja auch kein Schleicher, aber sowas hasse ich! Wer mit über 100 km/h an einer Schule vorbeibrettert kann doch nicht richtig im Kopf sein, oder?

Vielen Dank und Grüße

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB


sorry auch wenns dir nicht gefällt,

die frau hat meiner meinung nach absolut schuld. mit den bremsspuren wird schwer sein, da abs. außerdem kenne ich solche zeugen gut, die alles dramatisieren, "der böse strolch ist der armen frau voll reingefahren". also ganz ehrlich hier wird wieder der entscheiden der den besseren anwalt hat.

Nimm´s mir nicht übel, aber das ist ein Riesenschwachsinn!

Erstens hast Du den Sachverhalt nicht gesehen und zweitens lässt sich anhand der Länge der Bremsspur in Verbindung mit der Straßenbeschaffenheit und der Aufprallgeschwindigkeit eindeutig eine extreme Geschwindigkeit beweisen.

Und wenn solche Idioten in der Form an einer Schule vorbeirasen und es dann noch Leute gibt die sagen, dass er natürlich keine Schuld trägt - sorry, aber wird´s mir schlecht bei so einem Rechtsempfinden.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Ist die Hofausfahrt kurz hinter dem Ortsschild? Also direkt hinter der Kuppe? Dann hätte sie schonmal mit etwas überhöhter Geschwindigkeit der anderen VTs rechnen müssen. Aber sollten es tatsächlich 100 oder mehr gewesen sein - bewiesen ist ja noch gar nix - dann halte ich eine Teilschuld auch für sehr wahrscheinlich. Deine Verwandte dürfte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Boot sein.

Die Stelle ist wirklich in der Mitter einer größeren Stadt. Bis zur Kuppe reicht der Vorplatz einer Schule, dort ist auf 30 beschränkt, was direkt an der Kuppe aufgehoben wird.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Moin,

zum Thema: zahlt meine Haftpflichtversicherung nicht auch einen Anwalt?

Ja, sie zahlt einen, der ist jedoch NUR dafür da evtl. unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners abzuwehren - die eigene Forderung nach entsprechendem Schadenersatz an den Unfallgegner muss man selbst AKTIV betreiben.

Sicherlich kann man das mit dem gleichen Anwalt machen 😉

Beste Grüße

Ok, dann wird sich der Anwalt der Versicherung wohl drum kümmern, den Haftpflichtanspruch des Unfallgegners abzuwehren. Wenn er hierfür eine Grundlage gefunden hat, kann man ja die Sache mit dem eigenen Anpruch darauf aufbauen.

Alles ärgerlich sowas..... 🙁

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von BeEmWe


Nimm´s mir nicht übel, aber das ist ein Riesenschwachsinn!

Erstens hast Du den Sachverhalt nicht gesehen und zweitens lässt sich anhand der Länge der Bremsspur in Verbindung mit der Straßenbeschaffenheit und der Aufprallgeschwindigkeit eindeutig eine extreme Geschwindigkeit beweisen.

Und wenn solche Idioten in der Form an einer Schule vorbeirasen und es dann noch Leute gibt die sagen, dass er natürlich keine Schuld trägt - sorry, aber wird´s mir schlecht bei so einem Rechtsempfinden.

nein nimm ich dir nicht übel 😉, den sachverhalthast du ja geschildert, und 50m find ich etwas extrem, 50m ist ja fast so lang wie unsere gesamte straße.

außerdem hast du mal ein auto gesehen das mit nur 20kmh irgendwo reinfährt, das sieht schon heftig aus. absolut totalschaden. dann stell dir mal 50-60kmh vor.

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Was sind das für Bremsspuren? Gummi auf Asphalt? Was war das dann für ein E46?

Ich gehe auch von einer Schuldteilung aus. Der eine hat nicht aufgepasst, der andere war zu schnell... zum Anwalt geben würde ich es aber so oder so, alleine um das Optimum aus der Sache rauszuholen und nicht durch Dummheit/Unerfahrenheit Nachteile zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von BeEmWe


Ok, dann wird sich der Anwalt der Versicherung wohl drum kümmern, den Haftpflichtanspruch des Unfallgegners abzuwehren. Wenn er hierfür eine Grundlage gefunden hat, kann man ja die Sache mit dem eigenen Anpruch darauf aufbauen.

Vielleicht versteh ich das jetzt auch falsch, aber ich würde

umgehend

handeln und nicht erstmal abwarten, was passiert. Selber in die Hand nehmen.

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von AMGaida


Was sind das für Bremsspuren? Gummi auf Asphalt? Was war das dann für ein E46?

Da Du offensichtlich die gleichen Zweifel hast, wie ich auch paar Postings weiter vorn, ich hab mal nachgelesen

Zitat:

Original auf Wikipedia


http://de.wikipedia.org/wiki/Bremsspur

Durch den Einsatz von Antiblockiersystemen (ABS) bei Kraftfahrzeugen ist die Entstehung von Bremsspuren bei einer Vollbremsung beeinträchtigt. Je nach Qualität (Regelhäufigkeit) und Justierung des ABS ist eine Bremsspur in regelmäßigen Intervallen unterbrochen (häufig bei Lkw), kaum sichtbar oder auch gar nicht mehr vorhanden.

Das heisst, es muss keine Bremsspur entstehen, kann aber u.U.

Gruss
Joe

Moin,

egal wie schnell er gefahren ist, es wird hier höchstens zu einer Beteiligung kommen.

Die komplette Schuld dem Unfallgegner zuzuschreiben wird nicht gehen, denn wäre sie nicht aus der Einfahrt gekommen, dann hätte es nicht gekracht, wäre er langsamer gefahren, hätte es dann gekracht? Das ist hier die Frage!

Also, wenn man aus einer Ausfahrt, also dem ruhenden Verkehr kommt muss man immer mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren und hat im Schadensfall eigentlich immer die schlechteren Karten in der Hand.

Ich tippe hier mal auf 50/50 Beteiligung, so bitter es auch ist.

@ BeEmWe

Moin, Moin,

ich werd mich an der Diskussion auch mal beteiligen:
1. Wenn die Polizisten vor Ort schlau waren und alle Angaben zum Unfallhergang wie du sie geschildert hast der Wahrheit entsprechen, könnte derjenige, der deiner Bekannten reingefahren ist, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB belangt werden.
Im speziellen muss er hierbei grob verkehrswidrig und rücksichtslos an einer unübersichtlichen Stelle zu schnell gefahren sein. Dies liegt auch beim fahren über einer Kuppe vor, sollte hier also zutreffen.
Zusätzlich muss dabei Leib oder Leben einer anderen Person gefährdet werden. Bei deiner Schilderung ist es ja nicht nur zu einer Gefährdung sondern gar zu einer Schädigung gekommen, d.h. im Ergebnis könnte das eine empfindliche Strafe (Höchsstrafe bis zu 5 Jahren) nach sich ziehen, in jedem Fall aber die Entziehung der Fahrerlaubnis für eine lange Zeit.
Das mal unabhängig von der Schuldfrage...

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


Das heisst, es muss keine Bremsspur entstehen, kann aber u.U.

Ich hab schon an diversen Sicherheits- bzw. Fahrertrainings teilgenommen und noch nie konnte ich eine ABS-Spur ausmachen, geschweige denn sie sicher über 50m nachverfolgen! LKWs hinterlassen sowas schon mal, besonders von den Anhängern und Aufliegern, aber bei PKWs? Wär mir echt neu...

Was fuhr der Unfallgegner für ein Fahrzeug?

Also man sieht ABS-Bremsspuren wirklich, aber kaum als Laie. Dazu müssen erst mal die Spuren sofort gesichert (sprich: abgesperrt) und untersucht werden, was meist nur bei Unfällen mit massiven Personenschäden passiert...

Eine Vollbremsung mit 50m Dauerspur wären nach Daumenschätzung mal ungefähr 130km/h auf trockener Straße - wenn es dann noch heftig gekracht hat, war das Ende ja nicht der Stillstand... also gegen 150km/h.

Hier stimmen entweder die geschätzten 50m nicht, oder es ist sonst etwas faul...

Daher: -> Fachanwalt. Wir sind alle nur Laien, noch dazu halbwissende, außenstehende. Sorry.

Gruß, Timo

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB


nein nimm ich dir nicht übel 😉

Danke, war auch nicht böse gemeint! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von BeEmWe


Danke, war auch nicht böse gemeint! 🙂

weiß ich doch 🙂

@all

Vielen Dank nochmal für Eure Beiträge! ch werde Euch auch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.

@AMGaida

Ja, ist Gummi auf Asphalt. Es war doch kein E46, das war doch der Satz, damit der Thread nicht ganz OT ist. Daher das 😉. Was für ein Fahrzeug es genau war, konnte mir meine Verwandte nicht sagen. Sie wußte nur, dass es ein silbernes großes Auto war. Tja, das hilft nicht weiter, ich weiß. 🙂

@TomHBG

Das wäre wirklich bitter, allein schon vom menschlichen Verstand her fände ich es wirklich arm, wenn ein Richter so urteilen würde (müsste). Aber in unserer Rechtsprechung gibt es eben so manch seltsames Urteil.

@dios83

Ein solcher Tatbestand ist meiner Meinung nach gegeben. Ich bin mal gespannt, was das nach sich zieht.

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB


weiß ich doch 🙂

Da bin ich froh! 😉

Ich bin halt sehr verärgert über diesen Idioten. Schuldfrage hin oder her - wer mit über 100 durch eine Ortschaft fährt an Stellen, wo Häuser an der Seite stehen, der gehört für mich einfach für eine längere Zeit aus dem Verkehr gezogen. Das hat schon nichts mehr mit einer kleinen Dummheit zu tun, das ist zu wenig IQ für einen Führerschein.

Viele Grüße

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