Schuldfrage bei Unfall - was meint ihr dazu?
Hallo Allerseits,
sicherlich und sorry, es ist ein wenig OT, aber der Unfallgegner war ein E46 - ok?! 😉
Ich wüßte auch nicht, wo ich die Frage sonst stellen sollte.
Eine Verwandte von mir hatte vorgestern einen Unfall. Es war tagsüber (hell, kein Regen) in einer Ortschaft beim rechts Einbiegen aus einer Hofeinfahrt auf eine reguläre Ortsstraße, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Diese Straße geht ca. 70m vor der Hofeinfahrt über eine Bergkuppe, wodurch man diese Straße auch nur diese 70m einsehen kann. Beim Abbiegen hat sie dann nach links gesehen und es war frei. Nun ist sie rausgefahren und einen Augenblick später donnert ihr ein Auto in die hintere linke Seite und schleudert sie quer über die Straße.
Bis hierhin ist klar - Vorfahrt des Unfallgegners, aber:
- der Unfallgegner hat eine (polizeilich) vermessene Bremsspur von 50m hinterlassen
- die Aufprallgeschwindigkeit muss noch erheblich gewesen sein (Schleudern, Airbag, Totalschaden)
- Zeugen bestätigen eine äußerst extreme Geschwindigkeit des Fahrers
Summiert man das, kommt man selbst bei vorsichtiger Schätzung noch auf eine Ausgangsgeschwindigkeit von deutlich über 100 km/h.
Was hat das nun für Folgen für die Schuldfrage? Eine Teilschuld wäre aufgrund der Versicherungsverhältnisse uninteressant.
Ist diese extreme, vorsetzliche Verkehrsgefährdung Grund genug, dass die Schuld vollkommen dem Raser zugesprochen wird?
Wenn ja, was für Schmerzensgeldansprüche gibt es bei einem Schleudertrauma. Die Ärmste kann sich kaum noch bewegen seitdem.
Vielleicht kann jemand was zur Schuldfrage sagen? Wäre klasse.....
Ich bin ja auch kein Schleicher, aber sowas hasse ich! Wer mit über 100 km/h an einer Schule vorbeibrettert kann doch nicht richtig im Kopf sein, oder?
Vielen Dank und Grüße
33 Antworten
Da hast Recht.
Es gibt aber auch unter den 'Einfahrt - Rausfahrern' schwarze Schafe.
die auf ner 60er Schnellstrasse mit 4 Spuren nach links ueber die doppelte durchgezogene Sperrlinie auffahren und den Verkehr auf 4 Spuren zu Notbremsungen und Panikreaktionen bringen.
Gruss
Joe
Re: @ BeEmWe
Zitat:
Original geschrieben von dios83
Zusätzlich muss dabei Leib oder Leben einer anderen Person gefährdet werden. Bei deiner Schilderung ist es ja nicht nur zu einer Gefährdung sondern gar zu einer Schädigung gekommen, d.h. im Ergebnis könnte das eine empfindliche Strafe (Höchsstrafe bis zu 5 Jahren) nach sich ziehen, in jedem Fall aber die Entziehung der Fahrerlaubnis für eine lange Zeit.
Das mal unabhängig von der Schuldfrage...
Also erstmal: Es reicht auch hoher Sachschaden bei Dritten - was ja hier durch das angefahrene Auto gegeben ist. Sollte ja mehr als 1000€ kosten nehme ich an.
100m hinter einer Kuppe ist aber NICHT mehr unübersichtliche Stelle. die Kuppe ist die unübersichtliche Stelle, nicht 100m davor oder dahinter.
Und das grob verkehrswidrig und rücksichtslos ist auch so eine Sache. Sehr schwierig zu beweisen und oft kommt da nix bei rum.
Für mich wäre der Tatbestand nicht erfüllt, dürfte wohl nicht mal zu einer Anzeige kommen.
@TheRealRaffnix
Da kann ich dir nicht ganz zustimmen: die unübersichtliche Stelle ist zwar hier 100 m vor der Ausfahrt gelegen, ABER sie trägt dazu bei, dass der BMW-Fahrer die Fahrbahn nicht vollständig überblicken kann und somit Hindernissen, hier in Form des auf die Fahrbahn auffahrenden PKWs, nicht rechtszeitig ausweichen kann. Ergebnis ist halt hier der Unfall.
Sicherlich recht hast du damit, dass die beiden Bedingungen "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" sehr schwer werden zu beweisen, da müsste schon der BMW-Fahrer sich umfassend äußern und das wird er sich, wenn er schlau ist, sparen...
@dios83
100m Bremsweg (inkl. dem Weg, den er zurücklegt, bis er das Auto gesehen hat) wird er wohl nicht gebraucht haben, also ist die Unfallursache schon mal nicht die unübersichtliche Stelle. Damit scheidet der 315c schon aus.
Richtig wäre es, wenn er nicht mehr rechtzeitig zum stehen gekommen wäre, obwohl er direkt hinter der Kuppe angefangen hat zu bremsen. Aber er hat wohl deutlich später gebremst, weil das Auto zum dem Zeitpunkt, als er über die Kuppe fuhr, noch nicht auf die Straße gefahren ist.