Schuldfrage bei Unfall - was meint ihr dazu?

BMW 3er E46

Hallo Allerseits,

sicherlich und sorry, es ist ein wenig OT, aber der Unfallgegner war ein E46 - ok?! 😉
Ich wüßte auch nicht, wo ich die Frage sonst stellen sollte.

Eine Verwandte von mir hatte vorgestern einen Unfall. Es war tagsüber (hell, kein Regen) in einer Ortschaft beim rechts Einbiegen aus einer Hofeinfahrt auf eine reguläre Ortsstraße, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Diese Straße geht ca. 70m vor der Hofeinfahrt über eine Bergkuppe, wodurch man diese Straße auch nur diese 70m einsehen kann. Beim Abbiegen hat sie dann nach links gesehen und es war frei. Nun ist sie rausgefahren und einen Augenblick später donnert ihr ein Auto in die hintere linke Seite und schleudert sie quer über die Straße.

Bis hierhin ist klar - Vorfahrt des Unfallgegners, aber:

- der Unfallgegner hat eine (polizeilich) vermessene Bremsspur von 50m hinterlassen

- die Aufprallgeschwindigkeit muss noch erheblich gewesen sein (Schleudern, Airbag, Totalschaden)

- Zeugen bestätigen eine äußerst extreme Geschwindigkeit des Fahrers

Summiert man das, kommt man selbst bei vorsichtiger Schätzung noch auf eine Ausgangsgeschwindigkeit von deutlich über 100 km/h.

Was hat das nun für Folgen für die Schuldfrage? Eine Teilschuld wäre aufgrund der Versicherungsverhältnisse uninteressant.

Ist diese extreme, vorsetzliche Verkehrsgefährdung Grund genug, dass die Schuld vollkommen dem Raser zugesprochen wird?

Wenn ja, was für Schmerzensgeldansprüche gibt es bei einem Schleudertrauma. Die Ärmste kann sich kaum noch bewegen seitdem.

Vielleicht kann jemand was zur Schuldfrage sagen? Wäre klasse.....

Ich bin ja auch kein Schleicher, aber sowas hasse ich! Wer mit über 100 km/h an einer Schule vorbeibrettert kann doch nicht richtig im Kopf sein, oder?

Vielen Dank und Grüße

33 Antworten

Moin,

ich denke, dass es auf eine Teilung der Schuldfrage hinauslaufen wird, denn die Betriebsgefahr wird sich Deine Verwandte auf jeden Fall anrechnen lassen müssen.

In der konkreten Situation sollte am Besten SOFORT ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt mit der Wahrnemung der eigenen Interessen beauftragt werden, weil man da sonst schon am Anfang viel falsch machen kann.

Beste Grüße

Hallo,

1. Schmerzensgeld ist in Deutschland sehr gering. Ich habe für ein Schleudertrauma einmal 450,- DM in 3 Teilbeträgen zu je 150,- DM (Nicht Euro) bekommen. Und es war heftig, erst ein Pkw und dann ein Lkw aufgefahren, 15 m vorgeschoben, 8500,- Euro Schaden, neuer Kofferraumboden - alles klar?

Wichtig ist, unbedingt zum Arzt! Ohne geht garnichts.

2. Ich würde wirklich einen Anwalt einschalten. So wie Du es schilderst war es eine extreme (grob fahrlässige Geschwindigkeitsübertretung) Geschwindigkeit. Ein e46 steht doch nach unter 40 m Bremsweg aus 100 km/h, selbst mit schlechten Winterreifen sind 50m viel. Ich meine den tatsächlichen Bremsweg, nicht den Anhalteweg.

Also, Vollkasko usw. hin und her, aber hier sehe ich die Alleinschuld bei dem Raser. Raser weil ich es unverantwortlich finde, derart an so einer Stelle zu rasen. Und ich bin auch ein zügiger Fahrer.

Lasst Euch von einem Anwalt beraten. Wenn kein Rechtsschutz besteht, wird die Erstberatung ca. 50- 75 Euro kosten. Und der Anwalt wird, wenn er es auch so sieht, seine Kosten von der generischen Haftpflicht bekommen.

Und der Raser sollte zu MPU... Wie kann man innerorts vor einer Bergkuppe so rasen....

Viele Grüße

BEN

Hallo!!
Ist es erwiesen das er 100KM/h gefahren ist??
Wenn Sand, Laub, Rollsplitt usw. auf der Straße lag, kann auch dadurch eine lange Bremsspur zustande kommen.
MfG. Andreas

Irgendwie wollte ich fast sagen, Autos mit ABS machen keine B remsspur. Aber ist ja quatasch, das Rad wird ja immer kurz bis zum Stillstand gebremst und wieder geloest. Also hat man ne Intervall-Bremsspur vielleicht.

Gruss
Joe

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Ich kann mich nur Thorsten anschließen. Erstens sehe ich es genauso, und zweitens ist er der Fachmann... 😉

Man muss seine eigenen Grenzen kennen. Für mich wäre da definitiv ein guter Anwalt fällig, völlig egel ob ich Rechtsschutz habe oder nicht. Das lohnt sich in einem solchen Fall.

Gruß, Timo

Mein Gott Jungs, seht doch einfach ein das der Kerl kenie Schuld hat. Ist doch egal ob er 100 oder 50 gefahren ist. Wenn die Frau nicht aufpasst ist sie selber schuld.

Danke Euch allen erstmal.

Die Straße war weder belaubt noch war darauf Rollsplit. Daher ist die Geschwindigkeit eindeutig nachzuweisen. Genaueres muss aber erst ein Gutachter errechnen.

In welcher Weise wird denn die sache mit dem Betriebsrisiko bei einer Schuldteilung berücksichtigt?

Gibt es von der Autoversicherung nicht einen Anwalt finanziert, wenn es um die Abwehr eines Haftpflichtschadens geht?

Wie geht denn das jetzt überhaupt weiter? Die Polizei hat ja alles aufgenommen und möchte noch eine Stellungname haben. Ermitteln die dann auch selber bzgl. der Schuldfrage?

Eigentlich ein Witz, dass so ein Idiot unter Umständen auch nur 1% Schuldfreiheit bekommt..... 🙁

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von BeEmWe


Eigentlich ein Witz, dass so ein Idiot unter Umständen auch nur 1% Schuldfreiheit bekommt...

Stimmt! Dennoch: Wenn die Dame da nicht gewesen wäre, hätte es nicht gekracht... 😉

Mit dieser Begründung könnte man dir allerdings auch eine Teilschuld geben, wenn dir einer hinten draufkracht... Da ist wieder das angesprochenen Betriebsrisiko.

Um das jetzt richtig darzustellen, braucht sie eben einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Und für die eigene Entschädigung auch, inkl. Leihwagen usw.

Als erstes natürlich mit der eigenen Versicherung reden! Die Polizei ermittelt so etwas nicht selbst, das machen vereidigte Gutachter.

Viele Grüße, Timo

Zitat:

Original geschrieben von MoKa


Als erstes natürlich mit der eigenen Versicherung reden! Die Polizei ermittelt so etwas nicht selbst, das machen vereidigte Gutachter.

Also läuft das alles automatisch über die Versicherung und deren Gutachter, oder?

Und einen Anwalt bräuchte man spätestens dann, wenn sich die Gutachter nicht einig sind?

Viele Grüße

Alles 'automatisch' laufen lassen und abwarten geht natürlich - aber so kommt sie weder zu ihrem Recht noch zu angemessener Entschädigung.

Ich habe alles geschrieben, was ich dazu weiß.

Gruß, Timo

Zitat:

Original geschrieben von MoKa


Alles 'automatisch' laufen lassen und abwarten geht natürlich - aber so kommt sie weder zu ihrem Recht noch zu angemessener Entschädigung.

Ich habe alles geschrieben, was ich dazu weiß.

Gruß, Timo

Ok, danke. Ich werde ihr auf jeden Fall mal raten, bei der Versicherung ein wenig nachzuhaken und das mit einem Anwalt zu regeln.

Viele Grüße

Ist die Hofausfahrt kurz hinter dem Ortsschild? Also direkt hinter der Kuppe? Dann hätte sie schonmal mit etwas überhöhter Geschwindigkeit der anderen VTs rechnen müssen. Aber sollten es tatsächlich 100 oder mehr gewesen sein - bewiesen ist ja noch gar nix - dann halte ich eine Teilschuld auch für sehr wahrscheinlich. Deine Verwandte dürfte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Boot sein.

sorry auch wenns dir nicht gefällt,

die frau hat meiner meinung nach absolut schuld. mit den bremsspuren wird schwer sein, da abs. außerdem kenne ich solche zeugen gut, die alles dramatisieren, "der böse strolch ist der armen frau voll reingefahren". also ganz ehrlich hier wird wieder der entscheiden der den besseren anwalt hat.

Moin,

zum Thema: zahlt meine Haftpflichtversicherung nicht auch einen Anwalt?

Ja, sie zahlt einen, der ist jedoch NUR dafür da evtl. unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners abzuwehren - die eigene Forderung nach entsprechendem Schadenersatz an den Unfallgegner muss man selbst AKTIV betreiben.

Sicherlich kann man das mit dem gleichen Anwalt machen 😉

Beste Grüße

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