schneller ein und ausbau der rücksitze

VW Caddy 3 (2K/2C)

hey
wie jeder weiß ist der caddy für manche sachen etwas zu kurz die rücksitze nehmen doch recht viel platz in anspruch zum beispiel fahrrad transport wer oft die sitze aus und einbaut kennt die probleme mit torx schlüssel suchen und schrauben rausdrehen ich habe mir kleine bolzen anfertigen lassen die sehr genau in die schraubenlöchen passen alles mit einem splint gesichert schnelle und einfache lösung 😁 wer auch solche bolzen benötigt kann mir gerne eine pn schreiben

mfg
christian

bilder kommen gleich

Bild005
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Beste Antwort im Thema

So heute war etwas wenig los bei mir im Büro und ich konnte in der Sache mal par Leute anrufen:

1) Auskunft eines DEKRA-Gutachters aus Jena:
Man darf die Sitze ausbauen; Einbauanleitung mit den neuen
Schrauben ist nur eine interne Anweisung von VWN.
Man darf die Bank auch wieder mit den alten Schrauben einbauen.
Von den Stiften mit Splint rät er zu 100% ab; Festigkeitsnachweis
ist nicht gegeben! Somit könnte die Verwendung der Stifte zum
Erlöschen der BE vom Fahrzeug führen!

2) Auskunft eines Lehrausbilders (Bereich StVZO...) der Thüringer
Polizei am Bildungszentrum Meiningen:
Ausbau der Rücksitze führt bei keinem Auto zum Erlöschen der BE!
Auch von ihm der Hinweis mit dem eventuellen Erlöschen der BE bei
Verwendung der Stifte mit Splint. Er begründet dies mit der Fehlenden
Zulassung / Prüfung des Stiftes für die Verwendung in einem Kfz!

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Moin!

Ich hab mich mal schlau gemacht.
Die Reparaturalweisung von VW schreibt sogar vor,
beim Wiedereinbau einen neuen Bolzen
(rutschhemmendes Gewinde, oder sowas) zu nehmen.
Folglich macht genau genommen auch schon jeder was falsch,
der die Bank nur aus- und einbaut... 😉

Gruß Ulf

beim caddy dient die rückbank keiner versteifung der karosserie...die kann auch ausgebaut werden....

sicher is das nich vorgesehen, da die entwicklung schnell ausbausbarer sitze für den caddy nich erwünscht war.....

nichts desto trotz gibts die karre auch als kasten und da is die bodengruppe nich verstärkt sondern ggfls mit holzverkleidet.....

was die scherrkraft der bolzen angeht sollte ein nachweis über eben diese genügen solange die scherrkraft die der originalbolzen übersteigt bzw. mindestens einhält....

PS kein gutachter weiß mal eben wie die sitzbank befestigt wurde...der müsste schon einen anderen caddy als vergleich haben....

lasst mal die kirche im dorf....

Zitat:

Original geschrieben von hudemcv


beim caddy dient die rückbank keiner versteifung der karosserie...die kann auch ausgebaut werden....

Quellenangabe?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von hudemcv


beim caddy dient die rückbank keiner versteifung der karosserie...die kann auch ausgebaut werden....
Quellenangabe?

wozu?

der caddy wurde URsprünglich als kasten konzipiert.
also als transporter. und transporter sind im allgemeinen doch wohl sehr viel stabiler (auch wegen der meist höheren zuladung) als ein PKW...

da also der caddy immer ein kasten war und bleibt....nur eben als life fenster hat und ne sitzbank mehr...isses imemrnoch ein kastenwagen untendrunter....

PS der life sollte allerdinsg weniger zuladung haben als der kasten wegen a: der fenster statt blech und B der sitzbank....

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@CADDYHOOD
Zitat:
Man nehme sich die Zulassungsbescheinung Teil II, die ein Jeder haben sollte, und suche sich die Ziffer S.1! Hinter dieser Ziffer verbirgt sich die Anzahl der Sitzplätze! Man möge sich mal vorstellen Jemand möchte alle Sitzplätze sehen? - und es werden nur -2- gezählt! Huch! Ja genau - Die Betriebserkaubnis für das Fahrzeug ist erloschen! Das ist eine Tatsache! Ganz zu schweige vom Versicherungsschutz!
Zitat Ende

Bei mir steht:
Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl.
Nach Deiner Aussage dürfte ich keine Betriebserlaubnis haben, da ich nie auf 8 Sitzplätze kommen kann.
Gruß
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von hudemcv


...
da also der caddy immer ein kasten war und bleibt....nur eben als life fenster hat und ne sitzbank mehr...isses imemrnoch ein kastenwagen untendrunter....
...

Moin hudemcv,

vielleicht hast Du es nicht so vor Augen, deshalb mal ein Photo vom Caddy-Kasten als Anlage. Da ist noch so eine Kleinigkeit zu erkennen, ziemlich genau da, wo sonst die Sitzbank ist. Vielleicht hat diese Trennwand ja mehr als nur eine trennende Funktion? Warten wir doch einfach mal auf die Antwort von VWN, danach sollte zumindest bezüglich des kompletten Sitzbankausbaues beim Life-Modell offiziell Klarheit herrschen. Hat denn schon mal jemand eine diesbezügliche Mail an VWN geschickt? Sonst mache ich das noch im Laufe des Tages😉.

Grüsse,
Tekas

Caddykasten

ich kann bei meiner dace ja auch die 3te reihe rausnehmen und dann stimmt die anzahl der sitze auch nich mehr...

also das is ja der hammer....

PS bei mir steht auch im fahrzeugschein:

Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl.

das interessiert nich obs dann nur 2 sind....

Zitat:

Original geschrieben von roxy24


@CADDYHOOD
Zitat:

Bei mir steht:
Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl.
Nach Deiner Aussage dürfte ich keine Betriebserlaubnis haben, da ich nie auf 8 Sitzplätze kommen kann.
Gruß
Klaus

... das stimmt so nicht: es besagt nur, daß das Fahrzeug bis zu 8 Sitzplätzen zugelassen werden dürfte. In der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung für dein Fahrzeug ist ganz klar unter Punkt 42.1 die Anzahl und die Lage der Sitze festgelegt. z.B. 5-Sitzer Caddy: 5; AF2;BF3. Und im Falle eines Falles wird ein Sachverständiger diese Papiere zu Rate ziehen ...

Gruß LongLive

Jetzt bin ich aber gespannt wer sich als erster mit wem duelliert. Das kann nur noch eine Frage von wenigen Beiträgen sein.

Nicht das mich das nicht interessieren würde, jedoch klingt da ein wenig Wehmut mit durch.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von LongLive



Zitat:

Original geschrieben von roxy24


@CADDYHOOD
Zitat:

Bei mir steht:
Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl.
Nach Deiner Aussage dürfte ich keine Betriebserlaubnis haben, da ich nie auf 8 Sitzplätze kommen kann.
Gruß
Klaus

... das stimmt so nicht: es besagt nur, daß das Fahrzeug bis zu 8 Sitzplätzen zugelassen werden dürfte. In der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung für dein Fahrzeug ist ganz klar unter Punkt 42.1 die Anzahl und die Lage der Sitze festgelegt. z.B. 5-Sitzer Caddy: 5; AF2;BF3. Und im Falle eines Falles wird ein Sachverständiger diese Papiere zu Rate ziehen ...

Gruß LongLive

bedeutet 5 sitzer nun auch das immer 5 mitfahren müssen?

leute macht euch doch nich verrückt....wenn das auto ein 5 sitzer is bedeutet es dass da MX 5 leuts mitfahren dürfen udn nich das da UNBEDINGT 5 sitze drin sein müssen...

für wen denn???

falls die cops deinen wagen zum manschaftstransporter machen wollen oder was?

das is doch unfug

Ohne Hätte, Wenn und Aber! 

Brauchen hier einige Herrschaften eine neue Brille?

Zitat:

@CADDYHOOD
Zitat:
Man nehme sich die Zulassungsbescheinung Teil II, die ein Jeder haben sollte, und suche sich die Ziffer S.1! Hinter dieser Ziffer verbirgt sich die Anzahl der Sitzplätze! Man möge sich mal vorstellen Jemand möchte alle Sitzplätze sehen? - und es werden nur -2- gezählt! Huch! Ja genau - Die Betriebserkaubnis für das Fahrzeug ist erloschen! Das ist eine Tatsache! Ganz zu schweige vom Versicherungsschutz!
Zitat Ende

Bei mir steht:
Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl.
Nach Deiner Aussage dürfte ich keine Betriebserlaubnis haben, da ich nie auf 8 Sitzplätze kommen kann.
Gruß
Klaus

Was steht unter Ziffer S.1???

Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl.  = Das ist die Fahrzeugklasse!
By the way: Ab 9 Sitzplätze ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich!

Zitat:

ich kann bei meiner dace ja auch die 3te reihe rausnehmen und dann stimmt die anzahl der sitze auch nich mehr...

Wer redet hier von einer 3. Sitzreihe???

Niemand! Am Thema vorbei! Ungenügend, setzen! Hier wird über die Fondsitze gesprochen! 2. Sitzreihe!

... das ist der Hammer!

Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man sich besser mit solchen inhaltslosen Beiträgen zurückhalten! Tut mir leid! das musste raus!

Ich empfehle zudem die StVZO und die EG-Richtlinien als Bettlektüre! Voll umfänglich ca. 24.500 Seiten!

Die Ausarbeitung zum Thema bis Morgen!

CADDYHOOD 

@LongLive
wen das so Festgeschrieben ist, frage ich mich, wieso dann die 2. Sitzreihe ausgebaut werden kann.
Oder fahre ich jetzt ohne Betriebserlaubnis durch die Lande, weil ich die Bank verkauft habe?
Wenn VW das nicht gewollt hätte, dann hätten sie die 2.Bank auf dem Boden festgeschweißt oder festverschraubt.
Gruß
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von hudemcv



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Quellenangabe?
wozu?

der caddy wurde URsprünglich als kasten konzipiert.

Ein Konzept ist nicht zulassungsrelevant.

Wenn du behauptest, das die Sitzbank nicht zur Versteifung der Karosserie beitragt, dann hast du diese Info doch wohl auch von irgendwo her.

Wo liegt also das Problem, die Quelle zu benennen?

Zitat:

Original geschrieben von hudemcv



ich kann bei meiner dace ja auch die 3te reihe rausnehmen und dann stimmt die anzahl der sitze auch nich mehr...

also das is ja der hammer....
...

Hallo hudemcv,

ich kenn mich nun beim Dacia nicht aus, aber wenn bei deinem Rümänen ein Sitzausbau ab Werk vorgesehen ist, sollte es da keine Probleme geben. Steht was dazu in deinem Fahrzeughandbuch? Wenn nicht, mußt Du die Frage mit Dacia klären, oder mal im Daciaforum stellen. Hier geht´s um den Caddy.

Und weil im Caddy-Life Betriebshandbuch eben nichts dazu drinsteht, alle Infos bezüglich der Ausbaubarkeit beziehen sich immer nur auf den 6. + 7. Sitzplatz, wird hier diskutiert. Eine Fraktion sagt na klar, ist kein Problem, kann aber ihre Meinung nicht belegen und fordert witzigerweise genau den umgekehrten Beleg von den eher zweifelnden Usern.

Das wird sich nach der offiziellen Freigabe oder dem Verbot seitens VWN klären. Wenn´s nicht erlaubt ist, dann hat sich leider automatisch die Idee mit den Bolzen erledigt und die Diskussion ist beendet. Wenn´s nicht verboten ist, wäre der nächste Schritt zu klären, ob was mit den Bolzen 'geht'. Wie schon mehrfach geschrieben, die Idee ist toll und es wäre schön, wenn das eine verbindliche Option werden würde.

Grüsse,
Tekas

Zitat:

Original geschrieben von hudemcv



Zitat:

bedeutet 5 sitzer nun auch das immer 5 mitfahren müssen?

... 😕 

Zitat:

leute macht euch doch nich verrückt....wenn das auto ein 5 sitzer is bedeutet es dass da MX 5 leuts mitfahren dürfen udn nich das da UNBEDINGT 5 sitze drin sein müssen...

...ich mach mich bestimmt nicht verrückt ..😎 nur nimm endlich zu Kenntnis, wenn bei einem 5 Sitzer die Rückbank ausgebaut ist, erlischt strenggenommen die Betriebserlaubnis (ich kann nix dafür 😁),. 

Zitat:

das is doch unfug

... kann sein, aber auch hier kann keiner was dafür, daß es so ist ... und da kannst du noch so dagegen angehen, diese Bestimmungen gelten auch für dich ... machen kannst du natürlich was du willst ...😎

Gruß LongLive

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