Ich zitiere jetzt einfach mal die AGB (Aktuelle Version):
Zitat:
Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
E.1.1
Bei allen Versicherungsarten
E.1.1.1
Anzeigepflicht
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns füh-
ren kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
UND
Zitat:
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
E.2.1
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.5 geregelten Pflichten, haben Sie
keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir be-
rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig ver-
letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Ich denke, Sache hat sich erledigt?!