Schmerzgrenze Monatsmiete FA-Geschäft
Frage an die Werksangehörigen die eine C-Klasse im Firmenangehörigengeschäft mieten. Wo ist eure monatliche finanzielle Schmerzgrenze inzwischen. Die Mietmindestaustattung wir immer umfangreicher. Die großen Motoren sind dadurch fast unerschwinglich geworden. Gehe mal von 12.000 km in der Miete aus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JeeKay
Ich mag es auch nicht das hier im Forum darüber diskutiert wird.
Aber nach nunmehr 30 gemieteten JaWa habe ich noch nie eine Schweigepflicht Klausel unterschrieben.
Die hast du auch nicht beim Mietvertrag, sondern bei deinem Arbeitsvertrag unterschrieben (=> Geheimhaltungserklärung).
91 Antworten
Hallo Brett
ich finde das ganze immer sehr unübersichtlich denn selbst der mann in der Verkaufsabteilung konnte mir nicht sagen welchen Geldwerten Vorteil mich erwartet. Wie gesagt..ich zahle 214€ für 20 000km..der Normalbetrag wäre für mein Auto 280€ für 8000km. Irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl was da am ende auf mich zukommt. Wobei ich eher bei Abgabe des Fahrzeugs 10-11 000km haben dürfte..schätze ich mal so.
also genau kann ich die vorgehensweise mit dem geldwerten vorteil auch nicht erklären. ich wäre auch froh, wenn es jemand besser eräutern könnte.
mein kollege hatte mit seiner letzten a-klasse (leasing - normale monatl.rate von 280 EUR mit 8000km) anfang des jahres einen unfall. der schaden belief sich bei ca. 6500 Euro (lt. Daimler). der wagen wurde nicht repariert, da die schadenshöhe für eine A-Klasse zu groß sei (lt.Daimler). der vertrag wurde dann aufgelöst. mein kollege hat die sowohl die kaution und komischerweise auch den bonus zurückbekommen. bei ihm entstand aber ein geldwerter vorteil von 800 EUR, die er aber nach seiner steuererklärung nachzahlen musste. vom gehalt wurde ihm nichts abgezogen.
Zitat:
Original geschrieben von cyberfabi
Hallo,sagt mal, wie kommt ihr Werksangehörigen an solche Hammerangebote wie KM frei oder CLK Cabrio mit 0,75 ??
Wo finde ich diese Angebote als zukünftiger Mitarbeiter (ab 1.11. => *freu*) in Sindelfingen?Die derzeitige Aktion ist Deutschlandweit bis zum 30.12.Aktion "Herbstklopfen"aber nur für Autos aus dem Neufahrzeugpool.
B-und C-Klassen sind laut Verkäufer schon alle vergriffen.
Im November C280 550 EUR, jetzt CLK280 570 EUR.
Gruß Andreas
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Zitat:
Original geschrieben von Brett Sinclair
Wir reden hier aber aber leider über Konditionen für Mercedes-WA (= Werksangehörige)Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
sorry aber das stimmt so nicht, du hast definitiv die wahl zwischen Pauschalversteuerung (1,1% vom Listenneupreis plus 0,03% pro Entfernungskilometer minus gezahlte Rate)
Und der Abrechnung privat gefahrener Kilometer, wobei mir das auf Grund des Fahrtenbuches und dem Steuergedöns schon zu blöde wäre.
http://inhalt.monster.de/2707_de-de_p1.asp
lg
Peter
Das hat mit Firenwagenleasing absolut NULL zu tun.Nix für ungut, aber genauer lesen schadet manchmal nicht.
dem Finanzamt ist das so etwas von lang wie breit auf welchem Weg du das Auto bekommst, die wollen nur Steuern für den privat genutzten Teil des Fahrzeuges sehen. So wichtig sind Daimler Mitarbeiter auch nicht dass für die extra Gesetze geschrieben werden..... (auch wenn das manch einer offensichtlich glaubt).
lg
Peter
Wusste gar nicht das ein "normaler" Mercedes Käufer eine Jahreswagensteuer zahlen muss.
Oder ist das etwa doch ein extra Gesetz für Werksangehörige?
Zitat:
Original geschrieben von JeeKay
Wusste gar nicht das ein "normaler" Mercedes Käufer eine Jahreswagensteuer zahlen muss.
Oder ist das etwa doch ein extra Gesetz für Werksangehörige?
er muß auch keine "Jahreswagensteuer" zahlen..... JEDER der ein Auto überlassen bekommt ohne es zu bezahlen muß entweder....
1,1% vom Listenneupreis PLUS 0,03% pro Entfernungskilometer zum regelmäßigen Arbeitsort MINUS gezahlte Rate (diesen Betrag hat er ja nicht als Vorteil), monatlich oder bei der Steuererklärung versteuern. Macht also bei einem angenommenen Fahrzeugwert von 30000€ und einer Entfernung zum Arbeitsort von 10 Kilometern (der Einfachheit halber)
330 € (1,1%)
90 € (Entfernung)
also 420€ zu versteuerndes Einkommen pro Monat oder 5040 im Jahr. Davon kann er dann die gezahlten Nutzungsgebühren abziehen, also zum Beispiel 12x300€ sprich 3600 € bleiben ihm 1440 € die er pro Jahr zusätzlich versteuern muß, bei einem angenommenen Steuersatz von 20% kommen damit zusätzlich zu den Raten 288€ mehr Steuern auf ihn zu die er in Summe zahlen muß......
Die alternative ist die genaue Ermittlung der Kosten inklusive Wertverlust (Linear), Wartung, Kraftstoffe und Reparaturen. Die Buchführung über die gefahrenen Kilometer (Fahrtenbuch) und die Exakte anteilige Trennung in privat und geschäftlich, wobei bei einem Bandarbeiter oder Verwaltungsagestellten die geschäftlichen Kilometer eigentlich so gut wie gar nicht vorkommen. Der Arbeitsweg ist Privat (siehe Berechnung).
lg
Peter
OK, so sei es.
Und was hat das mit dem Thread-Titel "Schmerzgrenze Monatsmiete FA-Geschäft" zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von JeeKay
OK, so sei es.Und was hat das mit dem Thread-Titel "Schmerzgrenze Monatsmiete FA-Geschäft" zu tun?
eventuell weil der eine oder andere hier nachgefragt hat wie das steuerlich zu handhaben ist und jemand behauptet hat dass das einem bei einer hohen Laufleistung die Schuhe auszieht ? Hat ja auch direkt etwas mit der monatlichen finanziellen Belastung zu tun und damit auch mit dem Threadtitel ? Ich hoffe meine wortmeldung ist damit ausreichend gerechtfertigt 😉
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
eventuell weil der eine oder andere hier nachgefragt hat wie das steuerlich zu handhaben ist und jemand behauptet hat dass das einem bei einer hohen Laufleistung die Schuhe auszieht ? Hat ja auch direkt etwas mit der monatlichen finanziellen Belastung zu tun und damit auch mit dem Threadtitel ? Ich hoffe meine wortmeldung ist damit ausreichend gerechtfertigt 😉
lg
Peter
Sorry, aber du hast schlicht nicht recht, da du die DCFA Konditionen nicht kennst.
DCFA sind KEINE Firmenwagen.
KEINE Firmenwagen! Betonung auf keine. keine keine keine.
Eine dienstliche Nutzung der DCFA Mietwagen ist sogar streng verboten.
Es gibt natürlich Führungskräfte, die haben einen Firmenwagen, die müssen versteuern so wie du schreibt.
Alle anderen DCFA-Mieter haben ein sog. Mitarbeiterleasing oder auch Mitarbeitermiete, hier ist die dienstliche Nutzung untersagt und ggf privater Mehrnutzen als geldwerter Vorteil zu versteuern wie von mir geschrieben.
Es gibt einen schönen Spruch in solchen Fällen: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..." den Rest kennt sicher jeder 😉
Brett
Hallo zusammen,
also um mal auf das eigentliche Thema zurück zukommen...
Unsere Schmerzgrenze liegt bei 400€ im Monat.
Bekommen diesen Donnerstag einen B150 in Lotosblau, Sportpaket, Sportsitze, Panorama -Festglasdach,
Bi-Xenon, Audio20, Sitzheizung, Parktronic, Schubladen unter Vordersitzen,....
Da es ein Paketangebot gab zahlen wir nun für 16000Km 366€.
Ob wir mit der Motorisierung glücklich werden muss sich zeigen, aber das gehört ja in ein anderes Forum 😉
Zitat:
Original geschrieben von Brett Sinclair
Es gibt einen schönen Spruch in solchen Fällen: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..." den Rest kennt sicher jeder 😉
Brett
sehe ich genau so..... es geht um den Geldwerten Vorteil und der wird immer gleich berechnet, wenn also eine betriebliche Nutzung untersagt ist fällt einfach die Berechnung nach dem Listen Neupreis an wo liegt das Problem.....
ihr habt doch sicherlich ein Intranet wo die Bedingungen drin stehen, dann mache doch einfach einmal "copy and paste" ;-) du wirst mit Sicherheit erkennen dass das sehr nahe daran liegt....
das Mietmodell für Firmenangehörige hat mit irgendwelchen steuerlichen Gesichtspunkten nur bedingt zu tun.
du kannst für einen bestimmten monatlichen Betrag ein Auto vom Arbeitgeber mieten. Dieser bewegt sich um ca. 1% vom Listenpreis (modellabhängig) und hängt auch von der eingeschlossenen Laufleistung ab. Diese 1% sind eigentlich der einzige Link zur Steuer, um einen geldwerten Vorteil gar nicht erst entstehen zu lassen. Theoretisch könnte der AG dir das Auto auch umsonst überlassen, dann müsstest du die 1% selbst versteuern. Aber: beim FA-Geschäft hat man hier keine Wahl!
wie schon beschrieben, stellt der Arbeitgeber am Ende der Laufzeit eine Rechnung auf. Wertverlust + Versicherung + sonstige Kosten, z.B. Service, Reperaturen, etc. minus der gezahlten Monatsbeträge. Idealerweise sollte da am Ende irgendwas um 0,- Euro stehen, dann wäre die Kalkulation perfekt. Wenn die Kosten des AG nun die Summe der gezahlten Beträge übersteigen, z.B. durch Mehrkilometer, Reperaturen, etc. dann muss die Differenz versteuert werden.
selbst schon erlebt, bedingt durch einen Scheibentausch nach Steinschlag und kleinere Schäden ergab sich am Ende ein gw. Vorteil von ein paar hundert Euro. Der wurde direkt vom Gehalt abgezogen, der Freibetrag für Firmenangehörige gilt hier übrigens nicht. Gilt nur für Fahrzeugkäufe...
insofern, in einem halben Jahr 40.000 km bei 400,- Euro Miete pro Monat resultiert in einem heftigen gw. Vorteil, der selbstverständlich komplett zu versteuern ist. Kann ja allerdings sein, das der persönliche Steuersatz nur bei 13% liegt. Bitte aber auch die sozialversicherungskosten nicht vergessen...
so, hoffe das schafft Klarheit. Ich zahle zur Zeit 350,- p.M. und empfinde das als meine aktuelle Schmerzgrenze.
Gruß,
Flo
Na dann sag ich euch mal was wegen Schmerzgrenze. Wie ihr bestimmt gelesen habt hatte ich nen Unfall (Totalschaden) Ich habe mir mal die Mühe gemacht und alles aufgeschrieben, was mein C180T so an Kohle gefressen hat. Inspektionen, Reifen, Vers., Reparaturen und jetzt noch Wertverlust was ich von der generischen Versicherung bekommen habe. Damit hat mich mein Wagen im Monat 462€ gekostet. Einziges Argument..es war mein eigener Wagen, mit dem ich tuen und lassen konnte was ich wollte
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
sehe ich genau so..... es geht um den Geldwerten Vorteil und der wird immer gleich berechnet, wenn also eine betriebliche Nutzung untersagt ist fällt einfach die Berechnung nach dem Listen Neupreis an wo liegt das Problem.....ihr habt doch sicherlich ein Intranet wo die Bedingungen drin stehen, dann mache doch einfach einmal "copy and paste" ;-) du wirst mit Sicherheit erkennen dass das sehr nahe daran liegt....
Langsam wirds doch.
Und wenn du dir jetzt nochmal mein Posting von der letzten Seite durchliest hast du genau das was ich schon immer sage.
Die ganzen Regeln für Firmenwagenversteuerung finden bei DCFA definitiv keine Anwendung, d.h. es gibt kein prozentuales oder km-weises versteuern von Privat-KM, da ja ALLE km die man mit dem Auto fährt per definition privat sind.
Das "Problem" mit dem geldwerten Vorteil bei DCFA fängt dann erst an, wenn man irgendwelche Sonderkonditionen eingeräumt bekommt.
Im Regelfall, d.h. ohne Sonderkonditionen, muss man praktisch nie was versteuern, da die Rate den realen Kosten die Daimler anfallen ungefähr entspricht.
Hat man aber Sonderkonditionen, kommt man schnell in den Beeich wo einem was geschenkt wird. Und wenn man bei einer Rate, die eigentlich für 12000km berechnet ist, eine Flatrate bekommt und 50000 fährt, dann gibt es einen gw. Vorteil, und zwar nicht zu knapp, und die Summe geht direkt vom Gehalt weg (ich habs doch selber schon durch den Spaß)
Brett