Scheinwerferunterkante

VW Golf 2 (19E)

Hi Leute....

ich habe einen Golf2 19E 1.8i. Vor paar wochen habe ich ein 80/60 Fahrwerk gekauft und eingebaut. Zu dem Fahrwerk gab es ein TÜV Gutachten, was genau für mein Golf2 ist, dazu! Jetz bin ich zum Eintragen gefahren und die wollen mir das nicht eintragen weil die Scheinwerferunterkante 46cm statt 50cm beträgt....gelesen habe ich das es aber mit der Lichtaustrittskante zusammenhängt??? Was stimmt nun???

Kann mir bitte jemand weiterhelfen!!! -.-

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von call0174


1. macht es das alles nicht legaler, in jeder Kontrolle wird es dann angezweifelt, einem anderen Prüfer vorgeführt, der es wieder austrägt.

2. gehört zum Eintragen auch das überprüfen des Luftdruckes.

Faszinierend, mit welcher Energie immer das umgehen von Gesetzesteilen vorangetrieben wird...

Prinzipiell hast du ja Recht.

Aber es ist nun wirklich ziemlich unsinnig und viele Fahrzeuge liegen ab Werk bereits unter der Grenze.

Ist es denn logischer, dass es mit der Ralley-Front legal ist und mit der originalen nicht? Ich finde nein.

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vorne 3 bar und hinten 1bar Reifendruck...😉

Sind ja viele dolle Tips dabei um das Problem für den Tüv kurzzeitig zu umgehen...und bei der nächsten Verkehrskontrolle gibts dann Ärger🙄

Zitat:

Original geschrieben von madvince


vorne 3 bar und hinten 1bar Reifendruck...😉

So hab ich`s auch schonmal erfolgreich gemacht das bringt einiges,

dann sollte Er aber woanderst hinfahren sonst fragt der nur wie der Karren jetzt höher kommt.

Gruß Matze

Zitat:

Original geschrieben von Feinstaubbomber



Zitat:

Original geschrieben von madvince


vorne 3 bar und hinten 1bar Reifendruck...😉
So hab ich`s auch schonmal erfolgreich gemacht das bringt einiges,
dann sollte Er aber woanderst hinfahren sonst fragt der nur wie der Karren jetzt höher kommt.

Gruß Matze

Das bringt doch aber lange keine 4cm, oder?

Obwohl, durch die Angeleyes dürfte die Lichtaustrittskante ja auch schon gut 2cm über der Unterkante der Scheinwerfer liegen. Für die restlichen 2cm reichts dann so vielleicht knapp.

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1. macht es das alles nicht legaler, in jeder Kontrolle wird es dann angezweifelt, einem anderen Prüfer vorgeführt, der es wieder austrägt.

2. gehört zum Eintragen auch das überprüfen des Luftdruckes.

Faszinierend, mit welcher Energie immer das umgehen von Gesetzesteilen vorangetrieben wird...

Zitat:

Original geschrieben von call0174


1. macht es das alles nicht legaler, in jeder Kontrolle wird es dann angezweifelt, einem anderen Prüfer vorgeführt, der es wieder austrägt.

2. gehört zum Eintragen auch das überprüfen des Luftdruckes.

Faszinierend, mit welcher Energie immer das umgehen von Gesetzesteilen vorangetrieben wird...

Prinzipiell hast du ja Recht.

Aber es ist nun wirklich ziemlich unsinnig und viele Fahrzeuge liegen ab Werk bereits unter der Grenze.

Ist es denn logischer, dass es mit der Ralley-Front legal ist und mit der originalen nicht? Ich finde nein.

seh ich auch so das das unsinnig ist!was soll das überhaupt mit den 50cm....es fahren so viele rum die tiefer liegen und ich kann mir nicht vorstellen das die noch nicht kontrolliert wurden! 😠

Ist das nun die Lichtaustrittskante oder die Unterkante vom Scheinwerfer??? 😕

in meinen augen völliger unsinn, es gibt wesentlich schlimmere sachen!

Lass mich raten: Du bist nicht vom Fach? 🙂

Völlig egal ob sinnvoll oder nicht, wir haben uns nunmal daran zu halten. Wenn mans nicht tut, kann man böse auf die Schnauze fallen.

Zitat:

Original geschrieben von xXGolffreakXx


seh ich auch so das das unsinnig ist!was soll das überhaupt mit den 50cm....es fahren so viele rum die tiefer liegen und ich kann mir nicht vorstellen das die noch nicht kontrolliert wurden! 😠

Ist das nun die Lichtaustrittskante oder die Unterkante vom Scheinwerfer??? 😕

in meinen augen völliger unsinn, es gibt wesentlich schlimmere sachen!

Zählen tut die Lichtaustrittskante. Die hängt bei mir auch bei 47,5-48cm. Bin mal gespannt ob das so klappt mit der Eintragung. Prinzipiell hab ich ja ein Gutachten zum Fahrwerk, in dem das hätte berücksichtigt werden müssen. Ansonsten gibts halt Linsenscheinwerfer. Ist zwar vollkommen sinnlos, aber dadurch wirds legal.

Die Reflektorkante zählt, nicht die Lichtaustrittskante.

Meiner liegt bei 46cm...und ein gutachten war auch zum fahrwerk dazu! Hab extra nachgesehn.... Die von der werkstatt wollen jetz 60/40 federn rein machen

Dann biste doch aber trotzdem erst bei 48cm?

Mit Serienrädern und 60/40 ist man eigentlich sehr genau bei 50 cm.

Bin mit 40er federn und 15er reifen bei 49cm. Und wenn er mit 80/60 bei 46 is und er baut dann 60/40 ein sind das dann 20 mm unterschied,Also wär er ja dann bei 48.

Danke fürs Vorrechnen, aber ich hab in der ersten Klasse aufgepasst.

Der Tiefgang kommt sehr auf den Hersteller an. Ich war mit 60/40 sehr genau bei 50 cm... das Fahrwerk hat sich halt nicht großartig gesetzt.

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