Scheibe tauschen nach zwei monaten Teilkasko
Hab einen Steinschlag in der Frontscheibe der bis zum TÜV im Juni durch wechsel der Scheibe beseitigt werden muss. Kleben ist an dieser Stelle lt. Gesetzgeber nicht möglich. Nun hatte ich sowieso mal vor eine Teilkasko abzuschliessen. Wenn ich die Versicherung jetzt abschließe sind das bis Juni nur zwei Monate. Meint ihr das würde Probleme bei der Regulierung des Schadens geben? Gibt es eine Zeit die man mindestens bei einer Versicherung versichert sein muss bevor die einen Schaden übernehmen?
81 Antworten
von Riß war hier nie die Rede.
Klar kann ein Steinschlag zu einem Riß führern,aber daß er selber (der Steinschlag)plötzlich in einem nicht reparablen Bereich der Scheibe wandert ist wohl eher selten 😁
Soll er doch machen wie er will.Ich persönlich hab mich schon damit abgefunden,daß die Typklasse meines Wagens von Jahr zu Jahr steigt
Der Steinschlag ist in der linken unteren Ecke und zu nah an der Klebestelle der Scheibe. Lt. Scheibendoktor kann man das an der Stelle nicht kleben da beim Bohren die Scheibe reisst. Da der Steinschlag nicht im Sichtbereich ist, muss er lt. TÜV nur deshalb beseitigt werden, weil er von allein weiter reißen kann. Es ist also möglich das er zu einem nicht reparablen Riss wird.
Zitat:
Original geschrieben von matze328
Der Steinschlag ist in der linken unteren Ecke und zu nah an der Klebestelle der Scheibe. Lt. Scheibendoktor kann man das an der Stelle nicht kleben da beim Bohren die Scheibe reisst. Da der Steinschlag nicht im Sichtbereich ist, muss er lt. TÜV nur deshalb beseitigt werden, weil er von allein weiter reißen kann. Es ist also möglich das er zu einem nicht reparablen Riss wird.
dann warte doch erstmal ab,was der TÜV dazu sagt und ob er überhaupt was bemängelt
hi, so einfach ist es nicht ,meine versicherung wollte mein fahrzeug sehen (nachträglicher abschluß von tk) um evtl. vorschäden zu dokumentieren. die vers. ist die devk.
gruß 323
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Zitat:
Original geschrieben von matze328
Blödsinn. Wenn ich die Versicherung vorher abgeschlossen hätte wär es das selbe. Abgeschlossen hätte ich sie nämlich auch ohne vorherigen Steinschlag.Zitat:
Genau das ist der Grund warum die Versicherungsprämien zu hoch sind, weil viele hier im Forum dazu raten die Versicherungen zu missbrauchen. Frei nach dem Motto: Wenn ich nicht erwischt werde ist's mir doch egal, wer für meinen Schaden aufkommt.
Das sind im Regelfall alle anderen versicherten und da es oft genug vorkommt werden wir versicherten wegen euch bald die doppelten Prämien von dem eigentlich nötigen bezahlen müssen.
Und in dem Moment wo ich mir den Schaden ersetzen lasse habe ich auch schon meine Prämie abgedrückt.
Naja, der kleine aber wichtige Unterschied wäre gewesen, dass du auch eine Prämie bezahlt hättest, wenn du keine neue Scheibe gebraucht hättest.
Wenn man nach einem Schadensfall eine Versicherung abschließt um sich diesen Schaden bezahlen zu lassen ist es betrug und erhöht die Prämien für alle, auch die ehrlichen Kunden
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Wenn man nach einem Schadensfall eine Versicherung abschließt um sich diesen Schaden bezahlen zu lassen ist es betrug und erhöht die Prämien für alle, auch die ehrlichen Kunden
Für manche ist das nichtmal ein Kavaliersdelikt - die merken gar nicht das sie etwas unrechtes tun.
@TE: Wenn deine Scheibe kaputt ist, dann kauf dir eine neue und versuche nicht durch miese Tricks das Geld woanders her zu bekommen.
Man Leute, hätte er die versicherung eh schon gehabt, bzw. den steinschlag eben erst 2 wochen später würde er es doch auch ganz regulär über die Versicherung abwickeln können, und die beiträge würden dennoch hochgestuft werden.
nach eurer theorie dürfte man ja gar keinen schaden abwickeln dürfen, hauptsache die prozente bleiben unten.
Da zahl ich doch lieber im jahr 10euro mehr (ja genau exakt so viel macht dieses jahr die erhöhung meiner versicherung aufs jahr aus!!!) und lass mir dann schäden die in die hunderte oder höher gehen ersetzen.
Er will doch kein geld erschleichen, sondern hat tatsächlich einen glasschaden!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Man Leute, hätte er die versicherung eh schon gehabt, bzw. den steinschlag eben erst 2 wochen später würde er es doch auch ganz regulär über die Versicherung abwickeln können, und die beiträge würden dennoch hochgestuft werden.
nach eurer theorie dürfte man ja gar keinen schaden abwickeln dürfen, hauptsache die prozente bleiben unten.
Da zahl ich doch lieber im jahr 10euro mehr (ja genau exakt so viel macht dieses jahr die erhöhung meiner versicherung aufs jahr aus!!!) und lass mir dann schäden die in die hunderte oder höher gehen ersetzen.Er will doch kein geld erschleichen, sondern hat tatsächlich einen glasschaden!
Er erschleicht das Geld, da er
im Moment des Schadensfallesnicht die passende Versicherung hatte.
Natürlich darf ich alle Schäden, die
nach dem Abschluss der Versicherungentstehen melden - dafür bin ich ja versichert.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Man Leute, hätte er die versicherung eh schon gehabt, bzw. den steinschlag eben erst 2 wochen später würde er es doch auch ganz regulär über die Versicherung abwickeln können, und die beiträge würden dennoch hochgestuft werden.
nach eurer theorie dürfte man ja gar keinen schaden abwickeln dürfen, hauptsache die prozente bleiben unten.
Da zahl ich doch lieber im jahr 10euro mehr (ja genau exakt so viel macht dieses jahr die erhöhung meiner versicherung aufs jahr aus!!!) und lass mir dann schäden die in die hunderte oder höher gehen ersetzen.Er will doch kein geld erschleichen, sondern hat tatsächlich einen glasschaden!
Also Martin das sehr ich auch anders. Da er zum Schadenszeitpunkt keine Versicherung hatte muss er den Schaden selber bezahlen.
Sonst würde ich auch Hausrat Unfall und sonatwas für Versicherungen nur einen tag pro Jahr abschliessen und alles abrechnen lassen.... das funktioniert so aber nicht.
Grüße
Steinbert
Zitat:
Man Leute, hätte er die versicherung eh schon gehabt, bzw. den steinschlag eben erst 2 wochen später würde er es doch auch ganz regulär über die Versicherung abwickeln können
...hätte,.. würde,.... wenn
Er hat aber keine, also kann er auch keinen Schaden abwickeln. Kapier`s doch endlich mal!!!
Zitat:
Er will doch kein geld erschleichen, sondern hat tatsächlich einen glasschaden!
Und genau für diesen Glasschaden will er sich das Geld erschleichen!
mal angenommen ich habe nach abschluss der versicherung noch einen steinschlag. dann kann ich die scheibe ja auch abrechnen. bleibt also zu hoffen das mir mal ein stein rein fliegt. werd wohl die tage mal ne runde autobahn fahren und immer schön dicht hinter den lkw`s 🙂
Du kannst das drehen und wenden wie Du willst. Zum Vertragsabschluß war Deine Scheibe schon kaputt, also ist das Versicherungsbetrug.
Das Schlimme ist, dass Du damit wahrscheinlich durchkommst.
Ich könnte KOTZEN!!!
Schon klasse, wie hier einige abgehen... 😉
@matze328: meine zustimmung und mein vollstes verständnis hast du!
Wie heisst es so schön: "wer im glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!"
Und nun greift sich jeder dieser "moralapostel" hier mal selbst an die Nase, denn frei von schuld sind hier 99,99% der user/fahrer NICHT!
Jeder von uns hat sich das gesetz schonmal mehr oder weniger zu seinen gunsten "gebogen"!
Wer von euch stand noch nicht mal im halteverbot?
Wer von euch hat noch nie über die zulässige parkzeit sein auto abgestellt? (und sich somit ebenfalls leistung erschlichen?)
Wer von euch ist noch nie zu schnell gefahren? (und somit - egal ob erwischt oder nicht - eine illegale handlung vorgenommen)
Wer von euch hat noch keine ABE sich irgendwo "besorgt", wenn diese eigentlich nur beim hersteller gegen Geld zu beziehen war?
Wer von euch (die es betrifft) hat noch nie bei einer fahrtkostenabrechnung ein paar kilometer mehr angegeben?
Wer von euch, hat bei seiner steuererklärung nicht auch schon mal hier und da ein paar schönere zahlen hingeschrieben?
...
Es gibt doch im täglichen leben tausende solcher kleinen beispiele, die genau genommen, alle nicht 100% astrein sind und nur weil er es hier jetzt öffentlich macht, soll er der Buhmann sein?!
Jetzt lasst echt mal gut sein!
Gruß Martin
@ MartinSHL,
Du bist ja auch lustig. Du vergleichst hier Ordnung-widrigkeiten mit einer Straftat.
Wenn ich bei Dir mal die Stoßfänger abbaue, dann fängst Du auch an zu jammern.
Das wäre dann Diebstahl, und in etwa die gleiche Preisklasse wie Betrug. Damit Du mal einen Vergleich hast.
Hi,
sehe ich ganz genau so wie meine Vorredner hier....🙂
Der Schaden exestiert bereits und nun will der TS, darauf dann eine erweiterte Versicherung abschließen und sich den "alten" Schaden bezahlen lassen.Und das ist dann ein eindeitiger "Versicherungsbetrug"...
So habe ich es auch schon auf Seite 2 dieses Therads geschrieben, alles andere kann man gerne versuchen "zu beschönigen" es ändert aber nichts an der Tatsache, dass man die Versicherung damit "betrügen" möchte...😉
Und genau das, liegt der "Hase im Pfeffer" sowas kann und darf irgendwo nicht sein. Es ist einfach "Unfair" denjenigen gegenüber, die versuchen alles immer korrekt und vernüftig laut den ALG des Versicherunsgvertrages abzuwickeln...🙁
Und das hat weniger etwas, mit dem sog. "Moralapostel" als wie etwas, mit dem normalen "Verstand/Rechtsempfinden" eines vernüftigen Menschen zu tun...
Bär