Schaltwippen Verlängerung
Hallo, eigentlich eine total dumme Frage, kann dazu aber absolut garnichts finden, somit frage ich die Kenner unter euch. Braucht man für verlängerte Schaltwippen eine abe? Oder müssen die eingetragen werden? Noch nie was davon gehört, die wurden mit dem originalen Stift befestigt wie die originalen, somit sind es nur Plug and Play.
Golf 7 gti clubsport falls relevant Baujahr 2016.
13 Antworten
Für jede technische Veränderung am Kfz benötigt man eine ABE oder ein Gutachten, letzteres eintragungspflichtig.
Die Antwort findest du beim Hersteller des Zubehörs ob eine ABE vorliegt oder ein Gutachten.
Das ist doch Quatsch. Dann muss ich auch beim Alten Auto eine ABE für die Anschraubantenne haben.
Relevant ist das nur für Teile die Einfluss auf Emissionen haben KÖNNTEN (z.B. die berühmten Auspuffblenden) oder die Außenstehende beim Unfall verletzen könnten (Spoiler etc.), Einfluss auf die Rückhaltesysteme hat (Airbags, Sitze, Gurte) oder maßgebliche. Einfluss auf das Fahrverhalten hat (Fahrwerk, Felgen, Bremse).
Daher ganz klar nein, sonst müsste ich auch jeder Zusatzinnenspiegel, jedes Radio und jede Handyhalterung eine ABE haben.
Es ging hier nicht um ein Zubehörradio oder Dachantenne, sondern um eine Schaltwippenverlängerung.
Dies kann zu einer Beeinträchtigung der Ablesbarkeit der Armaturen oder der Airbageinheit führen.
Insofern kann es sich um sicherheitsrelevante Veränderungen handeln.
Bevor du von 'Quatsch' schreibst, empfehle ich dir, dich mal intensiv mit den Paragraphen 19 ff. der STVZO zu beschäftigen.
Ohne die drei Harmonisierungsvorschriften aus (1) geprüft zu haben (wo evtl. letztlich auch nur eine Positivdefinition der Bauteile drin steht, kann die Betriebserlaubnis nur entfallen, wenn folgendes gilt:
(2)Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
1 und 3 kann man schon mal ausschließen und 2 ist auch nicht einschlägig. Denn dann kann ja auch die Wasserflasche gefährlich sein und braucht deswegen eine ABE.
BTW: Ich konnte in einer kurzen Suche keine Wippe mit ABE finden.
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Es handelt sich bei einer Schaltwippenverlängerung um eine bauartbedingte, technische Veränderung, die im Bereich der StVZO nicht zulässig ist.
Diese kann auch sicherheitsrelevant sein, durch teilweise Verdeckung von Armaturen, Probleme bei Airbagauslösung, Bedienungsprobleme (bei geklebten).
Ich kenne auch keine Schaltwippenverlängerung mit ABE oder TÜV.
Fahr zum TÜV oder provoziere eine Kontrolle bei einer speziellen Ermittlungsgruppe der Verkehrsüberwachung der Polizei, dann kannst du Dinger gleich vor Ort wieder demontieren und hoffen, dass, wenn es die einzigste Beanstandung ist, du nur mit einer mündlichen Verwarnung davon kommst.
Zitat:
@schweik6 schrieb am 17. September 2024 um 14:54:20 Uhr:
Es handelt sich bei einer Schaltwippenverlängerung um eine bauartbedingte, technische Veränderung, die im Bereich der StVZO nicht zulässig ist.
Diese kann auch sicherheitsrelevant sein, durch teilweise Verdeckung von Armaturen, Probleme bei Airbagauslösung, Bedienungsprobleme (bei geklebten).
Ich kenne auch keine Schaltwippenverlängerung mit ABE oder TÜV.
Fahr zum TÜV oder provoziere eine Kontrolle bei einer speziellen Ermittlungsgruppe der Verkehrsüberwachung der Polizei, dann kannst du Dinger gleich vor Ort wieder demontieren und hoffen, dass, wenn es die einzigste Beanstandung ist, du nur mit einer mündlichen Verwarnung davon kommst.
Wie genau nennt sich dein Problem?
Zitat:
@yellwork schrieb am 17. September 2024 um 20:38:13 Uhr:
Zitat:
@schweik6 schrieb am 17. September 2024 um 14:54:20 Uhr:
Es handelt sich bei einer Schaltwippenverlängerung um eine bauartbedingte, technische Veränderung, die im Bereich der StVZO nicht zulässig ist.
Diese kann auch sicherheitsrelevant sein, durch teilweise Verdeckung von Armaturen, Probleme bei Airbagauslösung, Bedienungsprobleme (bei geklebten).
Ich kenne auch keine Schaltwippenverlängerung mit ABE oder TÜV.
Fahr zum TÜV oder provoziere eine Kontrolle bei einer speziellen Ermittlungsgruppe der Verkehrsüberwachung der Polizei, dann kannst du Dinger gleich vor Ort wieder demontieren und hoffen, dass, wenn es die einzigste Beanstandung ist, du nur mit einer mündlichen Verwarnung davon kommst.Wie genau nennt sich dein Problem?
Exakte gesetzliche Auslegung zur Information Unwissender als Schutz vor Bestrafung. Nächstenliebe nennt sich das. Kennst du nicht, weiß ich.
Und welches Problem hast du, dass du immer wieder ungefragt unqualifizierte Kommentare von dir geben musst?
Zitat:
@Tom R-Line schrieb am 17. September 2024 um 21:16:49 Uhr:
Könnt ihr eure Machtkämpfe bitte per PN austragen, es nervt. Danke.
Du brauchst es ja nicht zu lesen, wenn es dich nicht interessiert oder du nichts produktives beizutragen hast.
Ich konnte bislang noch nix anderes als eine ChatGPT lesen. Weder Par. 19 noch einer der folgenden enthalten eine Positivdefinition, geschweige denn eine Baugruppendefinition unter die Anbauteile an der Rückseite von (Originalen) Lenkrädern fallen könnten. Und auch eine etwas intensivere Suche in diesem Internet blieb komplett ohne Ergebnis zu dem Thema (man sollte meinen, das wenigstens ein Hersteller, bspw. ABT sowas anbieten würde falls es wirklich TÜV bräuchte).
Übrigens müsste dann auch auf den Originalen Schaltwippen von VW wegen Par. 20 eine EG Nummer (oder vergleichbares) abgedruckt sein. Und da ist weder eine EG noch eine ABE.
Nein, das ist ein Original VW Ersatzteil und wurde von der allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erfasst und abgenommen.