Schadenersatz wegen nicht erfolgtem Getriebeölwechsel?

VW Passat B6/3C

Hallo, ich habe meinen Passat 2007 als Neufahrzeug gekauft. Die erste Intervallwartung habe ich vom VW Autohaus durchführen lassen, dann hat mir der Verkäufer eine andere Werkstatt in meiner Nähe empfohlen, zu der ich gewechselt bin. Die Werkstatt hat bis einschließlich der 180.000 km Wartung alle Intervalle gemacht. Irgendwann vor ca. 1 Jahr begann das Getriebe zu ruckeln, beim Einlegen der Fahrstufe ging oft der Motor aus. Irgendwann bin ich darauf gekommen, dass es vielleicht daran liegt, dass die Werkstatt nie den nach 60.000 km vorgeschriebenen Ölwechsel durchgeführt hat. Ich habe die Werkstatt angerufen und die haben mir gesagt, dass der Getriebeölwechsel an meinem Passat sehr wohl aller 60.000 km durchgeführt werden muss, aber dass sie das nicht machen, weil es ihnen zu kompliziert sei. Den Kunden darüber zu informieren halten sie für überflüssig. Jetzt will ich die Werkstatt auf Schadenersatz verklagen. Wie seht ihr meine Chancen? Vielen Dank, Torsten

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Da die Werkstatt keinen Haken bei DSG durchgeführt gemacht hat, sehe ich keinen Fehler bei der Werkstatt. Du hast deine Pflichten versäumt, das Serviceheft und die Rechnung zu prüfen

Das Urteil wird in etwa so lauten: Getriebe hat einen Weg gehalten der dem eines durchschnittlichen PKWs entspricht...auch wenn man es selber nicht so sieht

Zum Glück leben wir nicht mehr in der DDR, wo Kfz-Werkstätten ihre eigenen Gesetze geschrieben haben. In der BRD gibt es so etwas wie Verbraucherschutz und ich muss mich nicht mehr über den Tisch ziehen lassen.

Wo wurdest du denn über den Tisch gezogen?

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Zitat:

@PassatCitizen schrieb am 26. November 2014 um 13:44:02 Uhr:


Bei der Werkstatt habe ich immer einen Auftrag unterschrieben, indem stand "Intervallwartung nach Herstellervorgaben". Das genügt als Nachweis vollkommen. Es ist völlig unerheblich ob die Werkstatt eine VW Vertragswerkstatt ist oder nicht. Und ja, die Werkstatt hat im Serviceheft DSG Ölwechsel "nicht durchgeführt" angehagt.

Du hast einen Auftrag erteilt, Deine Werkstatt hat gearbeitet und zusätzlich vermerkt, was davon nicht erledigt wurde (hier DSG Ölwechsel). Mit Begleichung der Rechnung wurde dieser Sachverhalt durch Dich akzeptiert. Bei einem flüchtigen Blick auf die Rechnung und/oder ins Serviceheft hättest Du merken können, dass nicht alle Arbeiten durchgeführt wurden. Eine Täuschung liegt also genauso wenig vor, wie eine Gewährleistungspflicht für nicht ausgeführte Arbeiten. Eine klare Ansage wäre vielleicht angebracht gewesen, aber man kann im Leben nicht immer alles haben. Wer

günstig

Arbeiten läst, muß mit den Folgen halt auch leben. Jammern oder juristische Diskussionen sind in meinen Augen hier falsch am Platz.

Brain

Ich habe den Auftrag erteilt, die Wartungsintervalle durchzuführen. Als Werkstatt muss der Anbieter wissen, was die Intervalle im Einzelnen beinhalten, deshalb ist er ja Werkstatt. Die Werkstatt hat aus Bequemlichkeit bewusst den Gebriebölwechsel unterschlagen und hat mich nicht darüber informiert. Damit hat sie vorsätzlich gehandelt. Ich habe nicht einzelne Arbeiten in Auftrag gegeben sondern Inspektionen nach Herstellervorgaben.

Zitat:

@PassatCitizen schrieb am 26. November 2014 um 13:44:02 Uhr:


Bei der Werkstatt habe ich immer einen Auftrag unterschrieben, indem stand "Intervallwartung nach Herstellervorgaben". Das genügt als Nachweis vollkommen.

Hast Du davon eine Kopie vorliegen? Dann steigen Deine Chancen vielleicht etwas. Ansonsten befürchte ich aber, dass Deine Ansichten über das deutsche Rechssystem recht blauäugig sind. Nicht jeder, der sich im Recht fühlt, bekommt es auch gerichtlich zugesprochen.

Naja, wenn Du Rechtschutz hast, ist es nur Deine Zeit, die Du vielleicht verlierst, wenn nicht, wirds auch eine Menge Geld.

Und selbst wenn die Werkstatt sich vor Gericht dämlich verhielte, d.h. mündlich ohne Zeugen gegebene Aussagen zugeben würde, was würde es bringen? Die Ursächlichkeit des unterlassenen Ölwechsels für einen Getriebeschaden wäre noch zu zeigen, der Zeitwert und der nach 180tkm unvermeidbare Verschleiß wäre gegenzurechnen, d.h. hier ein neues Getriebe ohne Kostenbeteiligung per gerichtlichem Titel zu erwirken wird nicht gelingen.

Ich habe die Serviceintervalle bestellt und bin dabei über den Tisch gezogen worden. Man kann nicht vom Kundenverlangen, dass er jeden einzelnen Posten der Wartungsarbeiten kontrolliert. Vielleicht hat ja die Werkstatt auch das Motoröl nicht gewechselt? Sie haben die Pficht, den Kunden über solch wichtige Fakten zu informieren und können nicht stillschweigend zusehen, wie das Getriebe sich verabschiedet. Jetzt soll ich für den Schaden alleine aufkommen? Auf keinen Fall.

Wiegesagt, Dein Ärger ist verständlich, aber deine Rechtsauffassung realitätsfern. Wir meinen es nicht schlecht mit Dir, sondern wollen Dich nur davor bewahren, schlechtem / verlorenem Geld noch gutes hinterherzuschmeissen.

Also noch mal konkret:
-hast Du eine Rechtschutzversicherung?
-hast Du einen schriftlichen Auftrag, in dem sich die Werkstatt zu "Intervallwartung nach Herstellervorgaben" verpflichtet?
-hast Du eine gütliche Einigung mit der Werkstatt schon versucht?

Zitat:

@PassatCitizen schrieb am 26. November 2014 um 15:45:27 Uhr:


Ich habe den Auftrag erteilt, die Wartungsintervalle durchzuführen. Als Werkstatt muss der Anbieter wissen, was die Intervalle im Einzelnen beinhalten, deshalb ist er ja Werkstatt. Die Werkstatt hat aus Bequemlichkeit bewusst den Gebriebölwechsel unterschlagen und hat mich nicht darüber informiert. Damit hat sie vorsätzlich gehandelt. Ich habe nicht einzelne Arbeiten in Auftrag gegeben sondern Inspektionen nach Herstellervorgaben.

Definition Vorsatz:

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vorsatz/

Wie gesagt, du steigerst dich da in etwas hinein. Die Werkstatt hat dich defintiv nicht "über den Tisch gezogen". Aber ersuche erstmal eine Rechtsberatung, dann siehst du weiter...

Zitat:

@PassatCitizen schrieb am 26. November 2014 um 15:45:27 Uhr:


Bequemlichkeit bewusst den Gebriebölwechsel unterschlagen und hat mich nicht darüber informiert.

Das ist Dein Problem. Du haust hier Sachen raus, dessen Definition Du nicht ansatzweise selber verstehst. Unterschlagung ist ein Zueignungsdelikt, sprich wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Das hat mit dem von Dir unterstellten Sachverhalt so gar nichts zutun. Noch einmal: Du hast einen Auftrag erteilt, von dem nicht alle Arbeiten ausgeführt wurden. Das ist nicht strafbar, da nicht verheimtlicht (Serviceheft) oder diese berechnet (Rechnung) wurden.

Brain

Getriebe verabschieden sich gelegentlich nach 7 Jahren und 180000 km. Mit und ohne Getriebeölwechsel.
Du musst den Nachweis führen, dass der fehlende Wechsel die wesentliche Ursache für den Schaden war. Viel Glück dabei. Die Gutachter werden vermutlich mehr als das Getriebe Kosten.

Wenn du alles besser weißt, warum diskutierst du hier herum. Gehe zum Anwalt und verklage die Werkstatt und lasse dich dann belehren wer hier einen Fehler gemacht hat

Zitat:

Das ist Dein Problem. Du haust hier Sachen raus, dessen Definition Du nicht ansatzweise selber verstehst. Unterschlagung ist ein Zueignungsdelikt, sprich wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Das hat mit dem von Dir unterstellten Sachverhalt so gar nichts zutun. Noch einmal: Du hast einen Auftrag erteilt, von dem nicht alle Arbeiten ausgeführt wurden. Das ist nicht strafbar, da nicht verheimtlicht (Serviceheft) oder diese berechnet (Rechnung) wurden.

Brain

Brian, wenn ich dich richtig verstehe, kann eine Werkstatt selbt entscheiden, welche Arbeiten der jeweiligen Wartungsintervalle sie ausführt oder nicht. Also, die Werkstatt kann zum Beispiel den vorgeschriebenen Wechsel des Zahnriemens einfach nicht ausführen und braucht den Kunden darüber auch nicht zu informieren? Schließlich muss der Kunde selbst wissen welche Arbeiten wann auszuführen sind und der Kunde musss jede Arbeit einzeln schriftlich beauftragen. Tut er das nicht, trägt er jeglichen Schaden zu 100% selbst weil ja die Werkstatt richtig handelt wenn sie sich nicht an den Wartungsplan hält und dies auch dem Kunden nicht mitteilt.

Da habe ich ja noch mal ein Riesenglück gehabt, dass die Werkstatt wenigstens den Zahnriemen wie vorgeschrieben gewechselt hat.

Ich hätte gern mal den Kunden gesehen, der bei jedem Intervall jede einzelne Arbeit schriftlich beauftragt. So ein Unsinn.

Nicht einzeln beauftragt, aber jeder normale Kunde schaut auf die Rechnung bevor er diese bezahlt und möglicherweise auch ins Serviceheft.
Fehlt auf der jeweiligen Inspektion ein Posten in Höhe von ca. 200 € kann irgendetwas nicht stimmen und ich prüfe genau und / oder frage nach!

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