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Schadenersatz wegen nicht erfolgtem Getriebeölwechsel?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 26. November 2014 um 0:01

Hallo, ich habe meinen Passat 2007 als Neufahrzeug gekauft. Die erste Intervallwartung habe ich vom VW Autohaus durchführen lassen, dann hat mir der Verkäufer eine andere Werkstatt in meiner Nähe empfohlen, zu der ich gewechselt bin. Die Werkstatt hat bis einschließlich der 180.000 km Wartung alle Intervalle gemacht. Irgendwann vor ca. 1 Jahr begann das Getriebe zu ruckeln, beim Einlegen der Fahrstufe ging oft der Motor aus. Irgendwann bin ich darauf gekommen, dass es vielleicht daran liegt, dass die Werkstatt nie den nach 60.000 km vorgeschriebenen Ölwechsel durchgeführt hat. Ich habe die Werkstatt angerufen und die haben mir gesagt, dass der Getriebeölwechsel an meinem Passat sehr wohl aller 60.000 km durchgeführt werden muss, aber dass sie das nicht machen, weil es ihnen zu kompliziert sei. Den Kunden darüber zu informieren halten sie für überflüssig. Jetzt will ich die Werkstatt auf Schadenersatz verklagen. Wie seht ihr meine Chancen? Vielen Dank, Torsten

Beste Antwort im Thema

Riding On A Dead Horse. Geh zu Anwalts Liebling und lass dich beraten. Das bringt hier nichts.

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Nun, ich würde die Chancen für Dich recht gut sehen, wenn Du hast alle Services ordnungsgemäß und pünktlich durchführen lassen.

Der Getriebeölwechsel fällt unter die Zusatzarbeiten, welche bei den Intervall und Inspektions-Services mit durchgeführt werden MÜSSEN. Dieses ist kein "kann", sondern ein "muss".

Das ist so von VW vorgeschrieben.

VW könnte sich jetzt evtl. darauf berufen, das es hätte Dir auffallen müssen, denn ein Getriebeölwechsel wird ja im Serviceheft auch angekreuzt. Hier dürfte ja nirgendwo ein Vermerk gewesen sein. Ich würde mich dringend an die Volkswagen AG wenden und diesen Fall schildern.

Wenn die Werkstatt schon das Getriebeöl nicht wechseln möchte (da zu kompliziert), wer weiß was die in der ganzen Zeit noch so alles weggelassen haben.

Was ist das denn eigentlich für eine Werkstatt?? Ich glaub das irgendwie nicht so recht, was ich hier lese "ist zu kompliziert".

War die Werkstatt ebenfalls ein VW-Autohaus, oder eine freie?

Ist denn die Ursache des Problems von einem Fachmann gefunden und ein konkreter Schaden festgestellt worden,

oder vermutest Du nur, das das Getriebe hin ist?

In den Händen von Richtern sind Gesetze so manches mal weich wie Wachs. Schon Anwälte tun sich sehr schwer den Ausgang einer Klage von vorn herein richtig ein zu schätzen. Honorarrechnungen schreiben sie immerhin unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens recht zuverlässig, woher sie ihr Geld bekommen ist ihnen dabei völlig Wurscht;-)

Gleichwohl wird Dir hier ein Anwalt wohl eher Deine Chancen prognostizieren können, Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer das selbe.

Also bevor ich zum Anwalt renne, würde ich ja erstmal bei VW anrufen.

Wenn Deine Werkstatt keine VW Vertragswerkstatt ist, dann kannste es sowieso direkt knicken. Dann biste aber im Grunde auch selbst Schuld.... denn dann bräuchtest Du einen Anwalt und das würde sich mit Sicherheit nicht lohnen (siehe Vorgängerposting)

Moin,

hast du noch die Werkstattaufträge? Sonst wird es wohl schwer werden eine Verfehlung zu beweisen?

Zitat:

@PassatCitizen schrieb am 26. November 2014 um 01:01:48 Uhr:

Hallo, ich habe meinen Passat 2007 als Neufahrzeug gekauft. Die erste Intervallwartung habe ich vom VW Autohaus durchführen lassen, dann hat mir der Verkäufer eine andere Werkstatt in meiner Nähe empfohlen, zu der ich gewechselt bin.

Schon eine ziemlich ungewöhnliche Vorgehensweise eines VW Verkäufers, Dir eine andere Werkstatt als die eigene zu empfehlen. Noch ungewöhnlicher ist dann das Du dem Ratschlag auch folgst.

Und um das Fas voll zu machen lässt diese "empfohlene" Werkstatt dann einfach und ohne Hinweis einen

wichtigen Servicepunkt bei einer Inspektion weg.

Und am Ende geben die das dann in Nachhinein auf Nachfrage auch noch zu?

Ich kann das ganze kaum glauben!

Und vor Gericht wäre die Beweiskette dann sicher sehr brüchig.

Ich nehme jetzt mal an, die zweite Werkstatt war keine VW Werkstatt.

Dann sind Deine Karten schlecht:

VW ist völlig draussen. Keine Garantie, keine Gewährleistung und nach 7 Jahren Kulanz wenn Du bei einer freien Werkstatt bist unwahrscheinlich

Kannst Du nachweisen, dass Du Getriebeöl Wechsel beauftragt hast? Das VW das so vorsieht ist ja schön, aber eine freie Werkstatt ist an Deine Aufträge gebunden. Nicht an VW Vorgaben. Ein Auftrag "Bitte Inspektion machen" ist vermutlich rechtlich nicht konkrekt genug

Selbst wenn das gelingt: Kannst Du nachweisen, dass ein eventueller Getriebeschaden aufgrund des unterbliebenen Ölwechsels entstanden ist? Es gibt genügend Getriebe die auch mit korrektem Ölwechsel nach 7 Jahren ihren Geist aufgeben. Den ursächlichen Zusammenhang zwischen fehlendem Ölwechsel und Getriebeschaden wirst Du nachweisen müssen. Das wird dann eine Diskussion zwischen Gutachtern. Viel Spass.

@PassatCitizen

Ich habe jetzt erst gesehen, dass dein Beitrag den B6 betrifft. Daher verschiebe ich den Thread in das B6/CC-Forum.

VG

Polmaster

(Forenpate Passat B7/B8)

Eigentlich ists egal bei dem km-Stand. VW würde auch nichts bezahlen wenn das Auto bei ihne nregelmäsig gewartet worden wäre, überlege mal wie alt die Karre ist. Klar ist das ärgerlich, Du hast 3x den teuren Getriebeölwechsel gespart also nimm die Knete und denk bei Kauf des Getriebes so teuer wars doch gar nicht. Ich finds auch ein bischen plump jetzt der "Bauernwerkstatt" den schwarzen Peter zuzuschieben!

Vielleicht sollte man bei VW mal klären was überhaupt defekt ist, das Getriebe selber oder die berühmte Mechatronik......

Themenstarteram 26. November 2014 um 12:16

Hier ist eine Antwort von jemandem, die ich als vernünftig und Verbraucher-freundlich einstufe. Es ist eine Frechheit von der Werkstatt, das Vertrauen des Kunden zu missbrauchen und ihn nicht zu informieren und ihm damit keine Entscheidungsmöglichkeit in bezug auf sein Eigentum zu geben: Man muss der ausführenden Werkstatt vertrauen, wenn man den Auftrag "Inspektion nach Herstellervorgabe" unter Vorlage des Wartungsplans in Auftrag gibt.

Wenn laut Wartungsplan ein Wechsel des Öls nach best. km-Stand erforderlich wäre, dann MUSS die Werkstatt

a) das so machen und darf auch nur dann Serviceheft abstempeln

b) wenn sie Teile der Wartung nicht durchführen kann, dann MUSS sie es dem Kunden vorher sagen.

Kunde darf davon ausgehen, Stempel im Wartungsplan = alles gemacht, was zu dem km-Stand herstellerseitig vorgeschrieben war.

Hier hat man ja nicht mal das Beweisproblem, Werkstatt gibt nachher zu, sie hat Öl und Filter nicht nach Plan gewechselt, aber Kunden auch nicht informiert.

Da ist sie dran. Dass der Kunde evtl. eine Mitschuld trägt, weil ihm auf der Rechnung nicht aufgefallen ist, das kein Getriebeöl und kein Filter auftaucht, obwohl der Wartungsplan es fordert, kann die Haftung der Werkstatt nicht aufheben.

@TE: "Frechheit" und Dein "MUSS" oben ist Ansichtssache und ohne rechtliche Relevanz.

Was vor Gericht zählt, ist eher folgendes, worauf wir hier noch keine Antwort haben:

-ist die ausführende Werkstatt eine VW Vertragswerkstatt?

-wurde nachweislich (=schriftlich) eine komplette Inspektion nach Herstellervorgabe beauftragt?

-hat die Werkstatt im Serviceheft den DSG Ölwechsel korrekt als "nicht durchgeführt" angehakt?

PS: natürlich stempelt sogar eine VW Vertragswerkstatt das Serviceheft, selbst wenn nicht der volle Serviceumfang nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde, z.B. wenn ich als Kunde explizit bestimmte Wartungsumfänge ablehne - nur wird dann eben das betreffende Kästchen als "nicht durchgeführt" angehakt

Themenstarteram 26. November 2014 um 12:44

Rechtliche Relevanz? Der Fall ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ziemlich klar geregelt. Zwischen mir und der Werkstatt ist ein Vertrag zustande gekommen: Ich habe die Intervallwartungen beauftragt gegen Entgelt. Die Intervallwartungen sind von der Werkstatt nicht richtig ausgeführt worden wodurch mir ein Schaden entstanden ist. Ich bin nicht verpflichtet, den Auftrag schriftlich zu formulieren. Wenn ich zum Frisör gehe, stelle ich auch keinen schriftlichen Antrag. Bei der Werkstatt habe ich immer einen Auftrag unterschrieben, indem stand "Intervallwartung nach Herstellervorgaben". Das genügt als Nachweis vollkommen. Es ist völlig unerheblich ob die Werkstatt eine VW Vertragswerkstatt ist oder nicht. Und ja, die Werkstatt hat im Serviceheft DSG Ölwechsel "nicht durchgeführt" angehagt.

Du wirst auf deinem Schaden sitzenbleiben, so leid es mir tut. Die (VW?)-Werkstatt deswegen in Regress nehmen zu wollen gleicht der Quadratur des Kreises.

Themenstarteram 26. November 2014 um 12:57

Wieso soll ich auf dem Schaden sitzen bleiben? Ich habe den Schaden doch nicht verursacht, sondern die Werkstatt undzwar vorsätzlich. Mit der VW-Werkstatt hat das Ganze doch gar nichts zu tun.

Ich wünsche Dir viel Glück vor Gericht! Hoffentlich hast Du Rechtsschutz, denn ich glaube in dem Fall nicht an große Chancen, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Und "Vorsatz" wirst Du der Werkstatt nicht beweisen können, wenn die sich vor Gericht nicht völlig dämlich anstellen.

Wenn es eine VW Vertragswerkstatt gewesen wäre, hättest Du über die VW Zentrale vielleicht etwas Kulanz wegen Verstoss gegen Konzernvorgaben erreichen können, aber so, nach über 180tkm und 7 Jahren bei einer freien Werkstatt sehe ich da wenig Möglichkeiten.

Nix schriftliches ist immer schlecht, wenns vor Gericht geht, so ausreichend das im normalen Alltag ("beim Frisör") auch sein mag.

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