Schadenersatz wegen nicht erfolgtem Getriebeölwechsel?

VW Passat B6/3C

Hallo, ich habe meinen Passat 2007 als Neufahrzeug gekauft. Die erste Intervallwartung habe ich vom VW Autohaus durchführen lassen, dann hat mir der Verkäufer eine andere Werkstatt in meiner Nähe empfohlen, zu der ich gewechselt bin. Die Werkstatt hat bis einschließlich der 180.000 km Wartung alle Intervalle gemacht. Irgendwann vor ca. 1 Jahr begann das Getriebe zu ruckeln, beim Einlegen der Fahrstufe ging oft der Motor aus. Irgendwann bin ich darauf gekommen, dass es vielleicht daran liegt, dass die Werkstatt nie den nach 60.000 km vorgeschriebenen Ölwechsel durchgeführt hat. Ich habe die Werkstatt angerufen und die haben mir gesagt, dass der Getriebeölwechsel an meinem Passat sehr wohl aller 60.000 km durchgeführt werden muss, aber dass sie das nicht machen, weil es ihnen zu kompliziert sei. Den Kunden darüber zu informieren halten sie für überflüssig. Jetzt will ich die Werkstatt auf Schadenersatz verklagen. Wie seht ihr meine Chancen? Vielen Dank, Torsten

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Pflicht einer Kfz-Werkstatt zum Hinweis auf unmittelbar anstehenden Zahnriemenwechsel

Zu den Pflichten einer Kfz-Werkstatt im Rahmen einer Inspektion gehört es, auf solche Maßnahmen (hier: Austausch des Zahnriemens) hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht. Unmittelbar bevor stehen Arbeiten, die in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von weiteren 5.000 km anfallen. Versäumt die Werkstatt diesen Hinweis, ist sie zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens (hier: kapitaler Motorschaden) verpflichtet.
Es besteht kein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Unterlassen eines gebotenen Zahnriemenwechsels bei einer Inspektion die Ursache für einen einige Monate später eingetretenen Motorschaden ist.
OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2010 – 4 U 171/09

Auch sehr interessant: Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt auf fällige Wartungsarbeiten

Der Kunde einer Kfz-Vertragswerkstatt darf erwarten, dass er auf fällige oder unmittelbar bevorstehende Wartungsarbeiten (hier: Ersatz des Zahnriemens) hingewiesen wird. Eine Kfz-Vertragswerkstatt muss einen Kunden auf ein vom Fahrzeughersteller empfohlenes Auswechseln von Fahrzeugteilen aber (noch) nicht hinweisen, wenn das vom Hersteller empfohlene Wartungsintervall zum Zeitpunkt der Reparatur des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen ist und auch nicht innerhalb der nächsten drei Monate abläuft.
Eine Autoreparaturwerkstatt hat sich grundsätzlich darauf zu beschränken, die konkret in Auftrag gegebenen Arbeiten auszuführen. Nur bei ganz unbestimmten Reparaturaufträgen (z. B. „Motor läuft unrund” oder „Ölverlust”) hat sie alle konkret möglichen Ursachen für den Mangel zu überprüfen. Wird jedoch bei Durchführung der Reparaturarbeit ein die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigender Mangel erkannt, so begründet dies dem Kunden gegenüber eine Mitteilungspflicht, damit der Kunde über Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels entscheiden kann.
AG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2007 – 31 C 59/06

"Inspektionen dienen, wie die Beklagte im Ansatz richtig ausführt, dazu, einen bestimmten Fahrzeugzustand festzustellen, um die danach erforderlichen, regelmäßig gesondert zu beauftragenden Maßnahmen durchzuführen. Bei einer Inspektion ist allemal auf die fälligen Austauschmaßnahmen hinzuweisen. Dazu zählen in der Regel das standardmäßige Auswechseln von Betriebsstoffen und Verschleißteilen wie Getriebeöl, Bremsflüssigkeit und Filter. Zu den Pflichten der Werkstatt gehört es darüber hinaus aber auch, auf solche Maßnahmen hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht."

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Gerichtsurteile ausgraben macht kein Sinn. Jeder Sachverhalt, jede Partei und jeder Vorsitzende ist anders.
Ich darf keine Rechtsberatung geben, empfehle dir aber grundsätzlich Anwaltlichen Rat in Form eine Beratung einzuholen.

Als Kläger steht man zunächst in der Beweispflicht. Insbesondere deswegen, weil man aus der eigenen Position heraus etwas verlangt, bspw. Schadensersatz. Man kann einen Streit vor Gericht versuchen, aber ob man gewinnt ist etwas anderes. Wie hoch ist der Streitwert? Oft läuft es sowieso auf einen Vergleich hinaus. Nach dem was ich hier gelesen habe, würde ich mein Geld auf die Werkstatt setzen.

Ich habe auch einem VW Autohaus / Partner wegen dem Zahnriemen eine Klage angedroht. Hier wurde nachweislich am Zahnriehem gepfuscht. Ich habe die Hälfte der kosten erstattet bekommen. Fand ich ok und hab ein neuen Spanner und Zahnriehem. Ich beließ es bei den 500 Euro auf den ich sitzen geblieben bin. Besser als den vollen Betrag.

Habe gerade eine Anwort von einem Antwalt bekommen. Da ich eine RS Versicherung habe, werde ich die Werkstatt auf jeden Fall verklagen, wenn sie zwischenzeitlich nicht von sich aus ein Angebot macht.

Klasse, insbesondere die Problematik im zweiten Absatz haben dir hier zahlreiche User hier bereits versucht zu erklären.

Edit: PassatCitizen hat leider seine Antwort ggü. der ersten Version erheblich gekürzt.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 26. November 2014 um 21:32:54 Uhr:



Edit: PassatCitizen hat leider seine Antwort ggü. der ersten Version erheblich gekürzt.

Lass ihn, er wird Lehrgeld zahlen. In Fachkreisen nennt man das beratungsresistent.

Ist standard Bla Bla eines Anwalts gewesen, der weder Akteneinsicht noch die entsprechenden Unterlagen vorliegen hatte. Es wird vieles Strittig sein. 6 bis 18 Monate für Schriftverkehr, Aussergerichtlichen und später Gerichtlichen Kram sollte man einplanen. Geht alles ins Geld. Rechtsschutz hin oder her, auch hier gilt, was die Police sagt. Im Zweifel bleibt er auch dann noch auf den Kosten sitzen.

Schade das wir nie die Wahrheit erfahren werden 😁

Zitat:

Lass ihn, er wird Lehrgeld zahlen. In Fachkreisen nennt man das beratungsresistent.
Ist standard Bla Bla eines Anwalts gewesen, der weder Akteneinsicht noch die entsprechenden Unterlagen vorliegen hatte. Es wird vieles Strittig sein. 6 bis 18 Monate für Schriftverkehr, Aussergerichtlichen und später Gerichtlichen Kram sollte man einplanen. Geht alles ins Geld. Rechtsschutz hin oder her, auch hier gilt, was die Police sagt. Im Zweifel bleibt er auch dann noch auf den Kosten sitzen.

Von welchen Fachkreisen sprichst du hier? Wieso ist die Einschätzung eines Anwalts Standard Bla bla? Deine Beiträge sind also nicht bla bla?

Es ist ja prima, dass du so vehement versuchst, die Werkstatt zu verteidigen, aber mit Begriffen wie "beratungsresistent" und "standard bla bla" tust du den Jungs auch keinen Gefallen.

Zitat:

@Mcgusto schrieb am 26. November 2014 um 21:57:25 Uhr:


Schade das wir nie die Wahrheit erfahren werden 😁

Die Wahrheit ist, dass du nicht zwischen "dass" und "das" unterscheiden kannst :-)

Zitat:

@PassatCitizen schrieb am 26. November 2014 um 21:29:38 Uhr:


Habe gerade eine Anwort von einem Antwalt bekommen. Da ich eine RS Versicherung habe, werde ich die Werkstatt auf jeden Fall verklagen, wenn sie zwischenzeitlich nicht von sich aus ein Angebot macht.

21:29:38 Uhr ... habe gerade eine Anwort von 'einem' Antwalt bekommen. Jooo, geht klar. Der scheint wohl gerade nichts bessers zutun zu haben 😁

Ich kann Deinen Unmut verstehen und hätte mir vielleicht auch etwas mehr Information gewünscht. Rechtlich wirst Du damit jedoch nicht weit kommen, wenn überhaupt kommt es zu einen Vergleich. Dafür brauchst Du dann aber schon einen ausgefuchsten advocatus vinculi. Warum fährst Du eigentlich nicht zur Werkstatt und klärst das wie ein normaler Mensch?

Brain

Hab den Fall einfach auf diese Website kopiert und hatte innerhalb von 20 Minuten eine qualifizierte Antwort: http://autokaufrecht.info/

Hab mich selbst gewundert, wie schnell das ging. Warum ich das nicht direkt mit der Werkstatt kläre? Ich habe bereits mit ihr gesprochen und aus dem Gespräch entnommen, dass sie ihre Vorgehensweise als völlig normal sehen. Jetzt habe ich den Inhaber und Chef per email kontaktiert um von ihm eine schriftliche Antwort zu bekommen. Ich denke ich war für die Werkstatt 5 Jahre lang ein sehr guter Kunde, habe 2 Fahrzeuge bei ihnen warten lassen. Trotzdem haben sie es nicht für nötig gehalten, mir auch nur ein einziges Mal mitzuteilen dass sie der Getriebeölwechsel für sie zu kompliziert ist. Ein solcher Hinweis hätte ungefähr 5 Minuten in Anspruch genommen und ich hätte reagiert. Dann hätte es jetzt keinen Ärger gegeben. Natürlich sind hier viele der Meinung dass ich als Kunde meinen Pflichten nicht nachgekommen bin. Die Werkstatt hat alles richtig gemacht. Vielleicht sollte ich mich bei denen für meinen Fehler nachträglich entschuldigen? Schließlich kann von einer Werkstatt, die mich 5 Jahre als Kunde hat nicht verlangen, dass sie mir 5 Minuten widmet um mir eine sehr wichtige Information zu geben. Da hätte ich als Kunde schon selbst einen schriftlichen Antrag stellen müssen. Als Kunde hätte ich doch selbst merken müssen, dass der Getriebeölwechsel viel zu kompliziert für die Werkstatt ist und sie diesen deshalb grundsätzlich nicht durchführen. Als anständiger deutscher männlicher Kunde muss man so was wissen. Sonst sollte man sich gar kein Auto anschaffen. Und dann auch auf die Kacke hauen von wegen Schadenersatz und so.

Natürlich raten sie dir zu einer Klage...schließlich verdienen sie damit ihr Geld. Denen Interessiert doch nicht ernsthaft ob du Recht oder Unrecht hast.
Und übrigens...wenn bei mir der Service außerordentlich günstig ausfällt würde ich schon mal hinterfragen woher dieser günstige Preis kommt. Schließlich reden wir hier von knapp 200 - 250 € bei einem Getriebeölwechsel. Ist immer lustig zu lesen wie Leute sparen aber dann nicht mit den Konsequenzen leben wollen.
Volkswagen Werkstätten sind halt nicht immer nur teuer sondern bietet auch oft das nötige Know-how bei gerade solchen Fällen.

Zitat:

@PassatCitizen schrieb am 26. November 2014 um 22:16:15 Uhr:



Die Wahrheit ist, dass du nicht zwischen "dass" und "das" unterscheiden kannst :-)

Spätestens nach Deiner Weigerung uns mitzuteilen, ob es eine Vertragswerkstatt war, hatte ich Dich als Troll abgestempelt. Mit dem obigen Satz hast Du es endgültig bewiesen.

Also: Troll Dich!

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