Schadenersatz wegen nicht erfolgtem Getriebeölwechsel?
Hallo, ich habe meinen Passat 2007 als Neufahrzeug gekauft. Die erste Intervallwartung habe ich vom VW Autohaus durchführen lassen, dann hat mir der Verkäufer eine andere Werkstatt in meiner Nähe empfohlen, zu der ich gewechselt bin. Die Werkstatt hat bis einschließlich der 180.000 km Wartung alle Intervalle gemacht. Irgendwann vor ca. 1 Jahr begann das Getriebe zu ruckeln, beim Einlegen der Fahrstufe ging oft der Motor aus. Irgendwann bin ich darauf gekommen, dass es vielleicht daran liegt, dass die Werkstatt nie den nach 60.000 km vorgeschriebenen Ölwechsel durchgeführt hat. Ich habe die Werkstatt angerufen und die haben mir gesagt, dass der Getriebeölwechsel an meinem Passat sehr wohl aller 60.000 km durchgeführt werden muss, aber dass sie das nicht machen, weil es ihnen zu kompliziert sei. Den Kunden darüber zu informieren halten sie für überflüssig. Jetzt will ich die Werkstatt auf Schadenersatz verklagen. Wie seht ihr meine Chancen? Vielen Dank, Torsten
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Riding On A Dead Horse. Geh zu Anwalts Liebling und lass dich beraten. Das bringt hier nichts.
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Zitat:
@PassatCitizen schrieb am 26. November 2014 um 22:36:22 Uhr:
Ich denke ich war für die Werkstatt 5 Jahre lang ein sehr guter Kunde, habe 2 Fahrzeuge bei ihnen warten lassen. Trotzdem haben sie es nicht für nötig gehalten, mir auch nur ein einziges Mal mitzuteilen dass sie der Getriebeölwechsel für sie zu kompliziert ist. Ein solcher Hinweis hätte ungefähr 5 Minuten in Anspruch genommen und ich hätte reagiert.
Das hast Du nun von Deinem Falschgeiz! Hättest Du Deine Karre regelmäßig zu einem seriösen VAG-Autohaus gebracht, hättest Du das Problem jetzt nicht. Ich zahle lieber die, mit freien Werkstätten verglichen, horrenden Stundenlöhne des Freundlichen und habe meine Ruhe. Meinen Passat habe ich dort als Gebrauchten gekauft. Der Erstverkauf des Autos fand auch in dem Autohaus statt. Der Passat geht dort rund 2 mal jährlich in die Inspektion (Jahresleistung bei mir rund 45000km), der TT meiner Frau einmal jährlich und mein Cabrio nach Bedarf. Ich kann mir keinen Falschgeiz leisten. Der Kundendienstmeister nimmt das Auto bei Annahme auf die Bühne, dann wird geschaut, was offensichtlich ist. Bei Abholung wird genau geklärt, was gemacht wurde und wenn Zusatzarbeiten angefallen sind oder anfallen werden, dann werden die besprochen. Bei Garantie- / Kulanzfällen sind die entsprechenden Unterlagen/Anträge schon ausgedruckt und unterschriftsreif bevor ich überhaupt weiß, dass was zu machen ist. "Herr Bockelmann, wir brauchen dort noch eine Unterschrift, VW/GArantieversicherung wird <xx> Prozent auf Kulanz übernehmen"
Die Leute reißen sich für die Kunden den Arsch auf. Ja, die Werkstattstunde wird ähnlich abgerechnet, wie ich gegenüber meinen Kunden (SAP-Berater), aber das ist es mir wert. Ich verbringe nicht mein halbes Leben damit meine Autos zu putzen, sondern ich verbringe einen Teil meines Lebens damit meine Autos zu fahren. Und genau das muss sichergestellt sein. Wenn der Inhaber seine Jungs so kalkulieren muss wie SAP-Berater, dann wird er dafür seine Gründe haben. Für mich stimmt jedenfalls der Gegenwert.
Wenn es nur darum ginge, die Intervallanzeige zurückstellen zu lassen, bräuchte ich keine Werkstatt, dafür habe ich VCDS.
Man kann nicht Mininmallöhne zahlen und sich dann wundern, dass die Billiglöhner zu dumm sind, eine Ölablassschraube herauszudrehen.
Für mich in diesem Thread: EOD
Zitat:
@scirro schrieb am 27. November 2014 um 07:03:17 Uhr:
Natürlich raten sie dir zu einer Klage...schließlich verdienen sie damit ihr Geld. Denen Interessiert doch nicht ernsthaft ob du Recht oder Unrecht hast.
Ein Anwalt zum Anderen: "Na, wie geht's?" Der antwortet: "Ich kann nicht genug klagen."
Brain
Also ich finde es auch nicht gut, wenn gestellte Fragen nicht beantwortet werden. Ich gehe aber mal davon aus, das es keine VW-Vertragswerkstatt war, welche die Services durchgeführt haben. Denn kein VW-Vertragspartner deklariert seine Inspektionen als "Inspektion nach Herstellervorgabe".
Sehr wahrscheinlich wurde das Auto auch bei keinem VW-Vertragspartner erworben, denn ebenfalls würde ein VW-Vertragspartner den Käufer niemals freiwillig an eine freie Werkstatt vermitteln.
Ich gehe jetzt einmal von den o.g. Punkten aus, das diese so stimmen.
Nun zum eigentlichen Thema. Ich denke, generell bewegt man sich hier etwas in einer Grauzone. Im Grunde kann man nun die Schuld hin und herschieben und kommt keinen Schritt weiter.
Ich persönlich bin der Meinung, das man sich auf seine Werkstatt verlassen können muss (egal ob nun Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt). Wenn meine Werkstatt (egal ob nun freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt) einen Service nach Herstellervorgabe durchführt, dann gehe ich auch primär erstmal davon aus, das dieser Service auch nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde. Das betrifft dann natürlich auch Dinge wie Getriebeölwechsel, Haldex-Öl Wechsel, Luftfilter, Zahnriemen, Zündkerzen, Innenraumfilter usw...
Nimmt man es aber nun mal etwas genauer:
Ein Luftfilterwechsel und ein Getriebeölwechsel, auch Haldex-Öl Wechsel, Innenraumfilter, Pollenfilter, Zündkerzen usw.. fallen genau genommen nicht in einen Inspektionsservice. Dieses sind sogenannte "Zusatzarbeiten" (wie VW es nennt). Hier wird ganz klar festgelegt, ob Zeit- oder Laufleistungsabhängig eine bestimmte Arbeitsposition durchgeführt werden muss. Das hat aber mit einer reinen Inspektion nichts zu tun.
Beispiel: Ich fahre mit einem Neuwagen nach 3 Jahren das 1.Mal zur Inspektion. KM-Stand nach 3 Jahren: 50.000km. Inspektion wird durchgeführt, ABER: die Zusatzarbeit Getriebeölwechsel nicht (denn diese ist erst bei KM-Stand 60.000 fällig).
Der nächste Inspektionstermin wäre nun in weiteren 2 Jahren. Warte ich solange, hat das Auto sehr wahrscheinlich schon 80.000km auf der Uhr (ergo Getriebeölwechsel um 20.000km überschritten). Wer ist nun "Schuld" ? Die Werkstatt, weil sie mir bei KM-Stand 50.000 nicht das Getriebeöl gewechselt hat? Sicherlich nicht. Die Werkstatt, weil sie mich nicht darauf hingewiesen hat, das ich in 10.000km zum Getriebeölwechsel kommen muss? Sicherlich nicht. Bin ich selbst Schuld, weil ich hätte mich melden müssen und selbst um die Einhaltung des Termins kümmern müssen? Wohl eher ja.
Wäre das Serviceheft korrekt ausgefüllt (leider bekommen wir vom Threadersteller ja recht wenig Infos (weder was für eine Werkstatt es war, noch irgendwie Scans des Serviceheft), dann wäre es für den Kunden dennoch halbwegs transparent. Hier wäre dann die nächst fällige Zusatzarbeit eingetragen worden. Diese nächstfällige Zusatzarbeit würde auch den Getriebeölwechsel inkludieren, jetzt kommt das ABER.
Ich könnte genug Beispiele bringen, das es nahezu unmöglich ist, ein Serviceheft korrekt auszufüllen. Selbst wenn man die Services in einer Vertragswerkstatt durchführen lässt.
Hier mal ein Beispiel, bezugnehmend auf die Zusatzarbeiten:
Nächste Fälligkeit Zusatzarbeiten: 12/2014 oder KM Stand 60.000
Jetzt werden in 12/2014 die fälligen Zusatzarbeiten durchgeführt.
Wie muss nun der nächste Eintrag in Bezug auf die Zusatzarbeiten lauten?
Ich gehe jede Wette ein, meistens stünde hier dann folgendes:
Nächste Fälligkeit in 12/2016 oder KM-Stand 90.000
Richtig wäre aber hier: Nächste Fälligkeit in 12/2016 oder KM Stand 60.000
Denn bei 60.000km ist der Getriebeölwechsel fällig.
Nach dem Getriebeölwechsel, der dann folgt, müsste der Eintrag in 12/2014 oder KM Stand 90.000 geändert werden
Also wie man sieht, hier sind selbst Vertragswerkstätten überfordert. Freie Werkstätten sowieso. Für eine freie Werkstatt ist es unmöglich, von jedem Modell, von jedem Hersteller, allen Modelljahren usw. die Services bis ins kleinste Detail vorliegen zu haben. Das geht einfach nicht. Nur drehen wir uns da wieder im Kreis, denn es heißt "Inspektion nach Herstellervorgaben". Tja... und nun?
Ich kenne jedenfalls genug Leute, die zur Vertragswerkstatt fahren und meinen, sie hätten ein scheckheftgepflegtes Auto. Schaut man sich das Serviceheft dann mal genauer an und setzt sich mit Blatt Papier und Stift an den Tisch und klamüsert mal alles auseinander, dann merkt man: Auch hier wurden diverse Punkte übersehen. Vielleicht mal der Pollenfilter nicht getauscht, dann der Luftfilter nicht getauscht, dann DSG Ölwechsel nicht gemacht usw... und das obwohl das Auto eigentlich lückenlos gepflegt sein soll.
Ich denke mal so, wer auf lückenlose Pflege und Services soviel Wert legt, der MUSS sich zwangsläufig hinsetzen und alles selbst nachhaken und kontrollieren. Andernfalls kann man nur darauf hoffen, das alles ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die Zeiten, wo man alle 15.000 / jedes Jahr zum Ölwechsel gefahren ist und jedes Jahr hat eine Inspektion machen lassen, die sind vorbei! Es lebe das Zeitalter der Intervall, Inspektions, Ölwechsel. Dazu dann laufleistungs- oder zeitabhängig. Es gibt keine Regelmäßigkeiten mehr, im Grunde ist alles ein heilloses Durcheinander. Für junge Leute (vielleicht) noch kein Thema, für ältere Mitmenschen nahezu unmöglich hier durchzublicken.
schmunzel: Forumsdiskussion als Therapie.
@PassatCitizen
da hast Du es.
Seitenlanges Lamento von Leuten, die letzten Endes dann behaupten, die Sache ginge ihnen am A... vorbei.... wer's glaubt😉
Seitenlang lamentierst Du selbst, wiederholst ständig Deine Position, so, als seist Du vor Gericht...
beantwortest aber keine gestellten Fragen.
Fassen wir zusammen:
Du hast den Wagen vermutlich nicht bei einer VW-Werkstatt warten lassen, vielleicht nicht ganz unwesentlich zur Abschätzung Deiner Chancen, da spielen auch viele kleine Faktoren eine Rolle. Eine Markenwerkstatt wird sich vermutlich stärker bei ihrer Kompetenz packen lassen.
Im Augenblick ist noch völlig unklar, welchen Schaden das Getriebe genommen hat, vielleicht hilft ja bereits ein Ölwechsel? ich selbst habe schon einige olle Getriebe einfach mittels LiquiMolly-Getriebeöl-Additiv "geheilt", ob das bei aktuellen komplizierten Konstruktionen funktionieren würde, weis ich nicht.
Habe selbst mal vor Jahren einen Renault Espace zum Service gebracht, der große Renault-Meister nahm den Wagen auf die Bühne und notierte nach flüchtigem Blick Richtung Räder "Bremsbeläge", das der Wagen tropfend Bremsflüssigkeit verlor, sah er nicht.... -so viel zur Qualität von Markenwerkstätten, diese gehörte sogar Renault Deutschland selbst.
Ich habe dann erklärt, das die Bremsbeläge tatsächlich vor gerade einmal 1000km gewechselt worden sind, der große Meister machte große Augen und notierte das ich keinen Wechsel wünschte. Ebenso notierte er, das ich den Wechsel des Bremszylinders in Auftrag gegeben habe. Immerhin stimmte die Dokumentation bei dieser "Markenwerkstatt".
Ein Anwalt wird zur Hinweis und-Dokumentationspflicht der Werkstatt sicher gewichtigeres beitragen können, als die Foristen hier.
Die Laufleistung des Wagens ist zweifellos ein Problem das Deine Chancen mindert, bei 20000 km wären sie halt einfach besser. Ist doch verständlich, oder?
Ein Anwalt sollte einschlägige Urteile parat haben, wie solche Fälle vor dem Richter ausgegangen sind, garantieren wird er aber trotzdem für nichts.
Ach ja, auch Verbraucherzentralen kennen sich mit dem Thema aus und geben kostenlos Rat.
Viel Glück:-)
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Lieber PassatCitizen,
Eine Werkstatt ohne Meister geht sowieso nicht, ob der auch tatsächlich die Dinge vor Ort regelt, ist eine andere Sache.... ;-)
Zitat:
Wir können für fast alle Fahrzeuge die Inspektionen nach Herstellervorgaben durchführen. Dabei bleibt auch die gesetzlich vorgeschriebene Sachmangelhaftung bei neuen Fahrzeugen erhalten.
Die Herstellergarantie scheint damit offenbar nicht garantiert zu werden, sondern lediglich die Sachmängelhaftung. Man könnte das nun so lesen: leider konnten die in diesem Fall eben nicht, weil sie eben nur "fast" alles können.
Wie gesagt, für solche Feinheiten bist Du hier einfach völlig verkehrt, gräm Dich nicht, genau dafür gibt es, ich schrieb es bereits, Spezialisten: Anwälte und Verbraucherberatung. Eine Garantie dafür, das Du ein neues Auto bekommst, werden aber auch die Dir nicht geben;-)
Wenn Du hier lediglich moralische Unterstützung suchst, von mir hast Du sie!
Mir geht es nicht um moralische Unterstützung sondern darum, wie Werkstätten mit Kunden umgehen. Ich will auch kein neues Auto sondern eine Entschädigung für das Fehlverhalten der Werkstatt.
Hallo PassatCitizen,
wie ist es denn jetzt ausgegangen?
Viel Rauch um nichts,oder gibt es ein Ergebnis ?
Hast du bei der Werkstatt dein vermeintliches Recht bekommen,
oder bist du letztendlich auf deinem Schaden sitzen geblieben,
wie fast Alle hier vermutet haben.
Schildere mal den aktuellen Stand
Wie wird es ausgegangen sein?
Meiner Meinung nach so: Anwalt sagt: Klar klagen wir, denn er verdient damit sein Geld, ob er gewinnt oder verliert. Dann muss der Schaden erst mal festgestellt werden. Ein Ruckeln des Getriebes oder das Ausgehen des Motor kann auch an der Software liegen (so bei einem Bekannten von mir) und nicht an der Mechanik. Somit hätte auch ein Ölwechsel nichts gebracht. D.h. es muss erst ein Gutachten her, was kaputt ist. Das kostet schon mal Geld, das der Themenstarter erst mal zahlen muss. Und dann wird geklagt. Das dauert dann 6 - 12 Monate, wenn es gut läuft und endet dann in einem Vergleich, der dann wahrscheinlich für jeden soviel kostet wie ein neues Getriebe.
Gruß Axel
genau das war es ,was mich interessierte.
Das Procedere - Gutachter etc. ist mir selbst aus eigener Erfahrung bekannt
Zitat:
@richthofen schrieb am 27. Juni 2015 um 12:51:29 Uhr:
ja jetzt wäre es schön zu lesen wie es ausgegangen ist...
Ich nehme mal an,der junge Mann wollte auf Kosten der durchführenden Werkstatt ein neues Getriebe haben,da er selbst kein Geld hat es reparieren zu lassen.
Gruss.