Schadenberechnungsmodalitäten bei BMW

BMW 3er E36

Moin,

ich würde gerne mal Eure Meinung zu folgendem hören: Hatte vor kurzem einen Unfall mit meinem 328i Cabrio, unverschuldet, beim Spurwechsel hatte mich der Schädiger angeblich im toten Winkel und traf mich vorn an der Beifahrerseite. Kotflügel, Frontschürze und Grilleiste demoliert, Beifahrertür zerkratzt. Bin dann gleich zum BMW-Händler gefahren, der hat den Schaden mit ca. 3500,00 beziffert. Puh, dachte sich wohl die Versicherung, da dann doch lieber einen Gutachter. Der war inzwischen auch da und veranschlagt 2500,00 für die Reparatur. Ich sah dann schon große Probleme auf mich zukommen, aber eine Vorlage des Gutachtens bei BMW hat mich dann schon überrascht: Kein Problem, wir führen die Reparatur zu dem vom Gutachter veranschlagten Preis durch. Die Begründung für die Differenz: Der Gutachter hat nur eine Achsvermessung veranschlagt, davon ausgehend, dass die Achse nichts abbekommen hat, BMW hingegen hätte die Neuausrichtung mit einberechnet...(kostet das 1000,00?) Kurz zuvor wurde mir jedoch gesagt, da das Fahrzeug nach wie vor absolut spurstabil ist, könne ich davon ausgehen, dass die Achse ok ist.
Nun meine Frage - vor allem an die Kenner der Branche: Ist das üblich, dass bei einem Versicherungsschaden erstmal wesentlich höher veranschlagt wird? Was wäre, wenn ich den Schaden selbst verursacht hätte, keine Ahnung von nichts habe und man mir den selben Preis genannt hätte? Möglicherweise hätte ich - unbedarft, wie ich was das angeht bin - zugestimmt und reparieren lassen (ok, wahrscheinlich wäre ich noch zu einer anderen Werkstatt gefahren, aber einen Gutachter hätte ich wohl kaum eingeschaltet)? Wie gesagt, ich will niemandem etwas unterstellen, aber bevor ich mir meine Meinung dazu bilde, würde ich gerne ein paar Kommentare hören.

Gruß

Stephan

11 Antworten

1. nix gegen die E36-fahrer, aber mit dieser frage wärest du im Versicherungsforum besser aufgehoben, dort sind echte spezialisten am werk.

2. du bist unschuldig an dem unfall, hättest den gegnerischen gutachter also gar nicht zulassen müssen, schließlich entscheidest DU (!!!) wo das Fahrzeug repariert wird!
Und wenn die spur neu ausgerichtet werden muss, dann lass das machen wenn es bmw für nötig hält, es geht hier im sicherheit, da kann die gegnerische versicherung noch so sehr heulen, hat sie pech gehabt.

@MartinSHL: Natürlich muss der, der von der Versicherung Kohle haben will, ihr auch erlauben, den Schaden zu begutachten. WO er repariert, bleibt ihm überlassen, aber WAS auf Kosten der Versicherung repariert wird, kann er sich nicht einfach so aussuchen.

Moin Martin,

ob ich den Gutachter hätte ablehnen können, da bin ich mir nicht so sicher. Und wenn ja, hätte es gewiss einen Rechtsstreit nach sich gezogen und ich will mein Auto ja schnell reparieren lassen ohne dafür in Vorlage treten zu müssen. Und das die Achse gemacht würde, wenn es nötig wäre, ist ja wohl selbstredend, das weiß ja auch die Versicherung bzw. der Gutachter, sonst hätte er ja erst garnicht eine Vermessung mit reingenommen.

Doch, man HÄTTE ihn ablehnen können.
Ich war bereits selbst in der gleichen Situation unfallgeschädigter zu sein. Ich habe den Gutachter abgelehnt und mir einen eigenen gesucht. Die gegnerische Versicherung hat zwar ein bisschen gemurrt, musste das aber akzeptieren. Völlig rechtsstreitlos.

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Acho, ja ok. Das hat mich die Versicherung ja auch gefragt, ob ich mir einen suchen möchte oder sie einen beauftragen soll. Ich dachte, es ginge darum, den BMW-Preis ohne Gutachter durchzuboxen. Aber das ist ja eigentlich auch nicht das Thema, da BMW das Gutachten ja akzeptiert. Vergessen zu erwähnen habe ich noch, dass BMW die zerkratzte Stoßstange nur lackieren wollte, der Gutachter aber eine neue veranschlagt hat, die ich jetzt auch bekomme.

wenn du einen unfall baust und du bist unschuldig, dann hast du das recht darauf selbst einen gutachter zu holen oder am besten dir einen kostenvoranschlag beim autohaus (gibst n zwanni, sagst die sollen nen guten preis machen, also hohen) holen und der gegnerischen versicherung zuschicken. bestehe auf JEDEN FALL auf auszahlung des betrages auf dein konto und such dir ne Werkstatt die dir das gut und günstig repariert. Dann bleibt dir nämlich auch was von der kohle und zwar der teil den sich ansonsten das autohaus schnappt! immerhin bist du der mit dem beschädigten wagen und musst das auch beim verkauf angeben, das es ein unfaller ist--->also quasi ne art schadenersatz für dich. Für autohäuser ist das n gefundenes fressen wenn zu ihnen gehst und sagst "hier regelt den schaden mit der versicherung und repariert mal" aber im endeffekt sitzt du auf dem schaden auch nach reparatur!

hatte so ein parkplatzrempler vor 3 monaten. kostenvoranschlag betrug netto 600 euro, hab ich vom autohaus machen lassen. tatsächlich kostet die reparatur ca.150 denn soetwas wie mietwagen während der reparatur o.ä. was im kostenvoranschlag aufgelistet war brauch ich nicht.

denke mal da steckt der 1000er der bmw werkstatt. Übrigens wollte ne bmw werkstatt gleich ne abtrittserklärung als ich mit dem auto vorfuhr

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Sixmachine


@MartinSHL: Natürlich muss der, der von der Versicherung Kohle haben will, ihr auch erlauben, den Schaden zu begutachten.

genau das meinte ich oben mit meinem punkt 1, dass man hier in einem solchen "jugendlichen unterforum" kaum qualitativ fundierte antworten bekommen kann, weil einfach das hintergrundwissen zu solchen spezialfragen fehlt.

Ok, ist sicher 'ne Möglichkeit, aber mir geht es nicht um das schnelle Geld, sondern darum, dass der Wagen so vernünftig wie möglich repariert wird und da hat BMW bei dieser Art Schaden nun mal mein vollstes Vertrauen im Gegensatz zu den Wald- und Wiesenwerkstätten. Dort kann man kleinere Sachen sicher gut machen lassen aber meiner Meinung und Erfahrung nach eben nicht sowas. Und in meinem Fall hätte der hoch angesetzte KV von BMW ja eh nichts genützt, da die Versicherung wie gesagt auf einen Gutachter bestand.

Zitat:

Original geschrieben von StephanG2312


Und in meinem Fall hätte der hoch angesetzte KV von BMW ja eh nichts genützt, da die Versicherung wie gesagt auf einen Gutachter bestand.

Den du - rechtsstreitlos, man lese mein voriges Posting - ablehnen hättest können.

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM



Zitat:

Original geschrieben von StephanG2312


Und in meinem Fall hätte der hoch angesetzte KV von BMW ja eh nichts genützt, da die Versicherung wie gesagt auf einen Gutachter bestand.
Den du - rechtsstreitlos, man lese mein voriges Posting - ablehnen hättest können.

genau!

ich hab dir nur ein tip gegeben. ich hab kein bock bmw MEIN geld in die tasche zu schieben und ich bleib im endeffekt am schaden sitzen. und das ist von BMW händler zu Bmw händler verschieden. meinen kostenvoranschlag hab ich ja auch bei bmw machen lassen und reparatur lass ich auch da machen. ein anderes bmw ah wollte halt gleich ne abtrittserklärung. lass dir das geld nicht aus der tasche ziehen

mfg

morjen,

im Groben kann man 2 Fälle unterscheiden:

1. Fall: man ist UNSCHULDIG am Unfall beteiligt und hat einen Schaden
--> man hat Ansprüche gegen die Haftpflicht des Verursachers, der Gutachter kann frei gewählt werden (glaube aber erst ab einer bestimmten Schadenshöhe??), Schadensausgleich erfolgt entweder per fiktiver Abrechnung (Auszahlung des Schadens abzügl. Mwst. auf Basis des Gutachtens) oder gegen Vorlage der Rechnung --> wer sich etwas damit auskennt, lässt sich den Schaden fiktiv auszahlen und versucht das Fahrzeug etwas billiger zu reparieren

2. Fall: man hat Ansprüche gegen die eigene Versicherung --> Teil - oder Vollkaskofall
--> hier bestimmt die Versicherung die Schadensregulierung, d.h. sie stellt den Gutachter und zahlt nur auf Basis tatsächlicher Rechnungen zur Schadensbehebung

gruß

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