Schaden in Abgasrückführung AGR Kühler defekt

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Freunde,
ich hoffe mit diesem Fred alle zu erreichen die mit ihrem VAG KFZ Probleme mit einer Schadhaften AGR haben.
Zu meinem Leid:
Ich besitze einen Golf VI TDI 1.6 105 PS EZ 09/2009
Zeitweise blinkte der Wendel (Motorstörung) und letzte Woche war auch die Warnleuchte für die Abgasanlage an. Beide leuchten erlöschen aber immer wieder nach abstellen des Fz und bleiben dann auch eine Zeitlang aus. Daraufhin war ich beim 🙂 zum auslesen des FS Fehlermeldung lautet: Durchfluss in Abgasrückführung zu gering, sporadisch.
Der 🙂 sagt nun, dass der Kühler welcher die Abgase kühlt undicht sei und dadurch Kühflüssigkeit in das AGR-system gelangt was zum verdrecken führt. Dieser Kühler und fast die Komplete AGR müsse erneuert werden. Man kann auch das Rohr der AGR welches an den Motor führt abmachen und erkennt, dass tatsächlich eine Verschmandung/Verdreckung stattfindet. Das kann zu einer Verringerung des Rohrdurchmessers und in folge dessen zu einer Reduktion des Gasflusses führen.

Kosten der Teile ca 400 ( wird durch Kulanz 70%) von VW bezahlt.

Arbeitszeit >6 Stunden

Summa summarum geschätzt 800-1000 Oiro die ich zahlen soll (Wagen ist 2,5 Jahre alt, keine Anschluss Garantie).

Nun weiß ich nicht was ich machen soll? Hier hat ja noch keiner von einem solchen defekten Kühler berichtet.

Kann es sein, dass der Kühler gar nicht undicht ist und eine Teilerneuerung der Rohre, Leitungen, was evtl weniger Aufwand ist, ausreicht?

Was denkt ihr?

Angenommen der Kühler sei defekt. Dies ist ja ein Schaden der noch innerhalb der Werksgarantie aufgetreten sein muss, sich eben jetzt erst bemerkbar macht. Das Fz war schon 2 mal in der Werkstatt wärend der Werksgarantie.
Wie seht ihr die Chancen für eine Beschwerde bei der Kundenbetreuung oder an anderer geigneter Stelle. Evtl kann man ja anführen, dass es bei Audi für den A4 eine Rückrufaktion für eben diesen Kühler gibt.

Ich würde mich sehr über Kommentare und Tipps bezgl einer Beschwerde von euch freuen. Evtl berichten ja noch andere vom selben Problem und man könnte eine Sammelbeschwerde einreichen.
Gruß an Alle

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe nun das defekte AGR ventil + Kühler ausgebaut.

Schon alleine an dieses Teil zu kommen, es ist ein Alptraum.

Der Dieselpartikelfilter muss ab. Um diesen abzubekommen, muss der "Geräteträger" nach unten gesetzt werden (5cm reichen schon - wer hat das nur konstruiert?)

Danach muss dieser raus und schon kommt man an das Agr Ventil samt Kühler ran.

Ist das Teil ersteinmal draußen (man setze vorraus, man weiß wie es geht :-)) - ist der Rest mit etwas Geschick zu bewerkstelligen.

Auf den Fotos sieht man, das der Kühler zwar verrußt ist, aber ich glaube nicht in dem Maße das die Abgasrückführung "zu gering" sei.

Eher bin ich der Meinung, dass der Stellmotor bzw. dessen Aufgabe zu dem Problem geführt hat.

Man sieht, dass die kleine Feder gebrochen ist.

Außerdem, was mir wichtig erscheint ist, dass dort wo die ABGASE durchfließen, eine KLEINE Menge Kühlwasser war! Dieses hätte definitiv nicht dort sein dürfen!

Ich habe es einmal mitbekommen , das der Motor schlecht angesprungen ist, bzw. ich echt leiern musste!

Die Abgasrückführungsleitung (was für ein Wort) welche zum Ansaugtrakt verläuft, dort fand ich auch Kühlwasser. Dieses sammelte sich im Bogen und am Ansaugtrakt der Abgasrückführungsleitung.

Bei Fragen oder weiteren Bildern bin ich gern bereit zu helfen.

Das neue "gebrauchte" AGR Ventil habe ich gereinigt und mit Hitzbeständiger Dichtmasse neu abgedichtet.
Es tritt weder Kühlwasser noch Abgase aus.

Somit habe ich zwar einen Tag Arbeit, aber ca. 900 € gespart.

Fehlermeldungen sind alle weg.

MfG

jacky911

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Erledigt. Mail über das Kontaktformular und an den Serviceleiter. Morgen früh um 7 schlag ich dann da auf. Hoffentlich MIT Fehlerspeicher Eintrag. Gestern Abend war wieder Notlauf und ich bin noch etwas gefahren aber komischerweise ging es nur noch bis 50 danach war Ende. Nach dem Neustart dann wieder alles ok auch beschleunigen ohne Probleme.

Das ist normal, wenn der Motor im Notlauf ist.
Irgendein Grenzwert wurde verletzt, der eventuell den Motor schädigen könnte.
Damit der Motor überlebt, dass du weiter fährst, wird er so betrieben, dass die meisten Sensorwerte egal sind und ein motorschädigender Zustand unwahrscheinlich ist.
Hierfür wird der Ladedruck reduziert, die Einspritzmenge reduziert usw.

Daran kannst du nicht sagen, was das Problem ist.
Kann auch sein, dass die Ladedruckregelung nicht funktioniert.
Wenn du im Notlauf warst, ist definitiv ein Fehler hingelegt.

Es scheint aber Fehler zu geben, die nur VW auslesen kann.
Ich hatte das AGR Ventil defekt. VCDS hat keinen Fehlerspeichereintrag gefunden.
VW hat sofort auslesen können, dass das Ventil defekt ist.

Ich hoffe morgen bin ich schlauer. Gerade wieder gefahren und es ist kurz vor dem Ziel wieder passiert. Kann es sein, dass der Notlauf nach Geschwindigkeit geht? Wenn ich Autobahn über 100 fahre begrenzt er auf 100 und wenn ich in der Stadt fahre auf 50? Nicht dass er morgen auf der Bahn auf 50 reduziert...

Zitat:

@muhmann schrieb am 27. Januar 2019 um 12:17:20 Uhr:


Es scheint aber Fehler zu geben, die nur VW auslesen kann.
Ich hatte das AGR Ventil defekt. VCDS hat keinen Fehlerspeichereintrag gefunden.
VW hat sofort auslesen können, dass das Ventil defekt ist.

Hast Du zufälligerweise diesbezüglich mal bei Ross-Tech nachgefragt, ob die daran arbeiten, oder ob das Problem mit einem Update abgestellt wird?

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Nö.
War nicht mein VCDS. Ich selber habe gar keins. Jedenfalls keines, was ROSStech supporten würde....

Zitat:

@muhmann schrieb am 27. Januar 2019 um 13:31:30 Uhr:


Nö.
War nicht mein VCDS. Ich selber habe gar keins. Jedenfalls keines, was ROSStech supporten würde....

War das verwendete denn aktuell, ansonsten könnte es evtl. auch deswegen gestreikt haben?

Ja, war aktuell aber ist auch schon zwei Jahre her.
Bei VW war auch immer die Rede von Ereignisspeicher, nicht vom Fehlerspeicher. Keine Ahnung, ob das MSG zwei Speicher hat oder ob der Serviceheini sich nur komisch ausgedrückt hatte.
Da die Gebrauchtwagengarantie alles bezahlt hat, war mir egal, was die da machen.

Meine persönliche Erfahrung zu diesem Thema:

Golf 6 tdi 77 kw / EZ 5/2012 Steuerungsupdate (Dieselbetrug) im Juli 2018 bei ca. 105 tkm machen lassen. Im Dezember 2018 bei ca. 115 tkm AGR-Defekt aufgetreten. Direkt bei der Diagnose hat der Kundendienstberater in der VW-Werkstatt die 100%ige Übernahme aller Kosten durch Volkswagen mitgeteilt - ich musste nicht mal fragen.

Einem Zusammenhang mit dem Update wurde allerdings entschieden widersprochen - es sei reine Kulanz, die auch nur gewährt werde, weil alle Wartungen zeitgerecht in einem VW-Betrieb durchgeführt wurden.

Auf jeden Fall Fehler melden schriftlich wie bereits gemacht. Denn der Fehler ist ja (hoffentlich nachweislich) innerhalb der 2 Jahres Frist.

Naja bei dir waren es aber nur 10.000 km später. Bei mir sind es 60.000 km. Wie hat sich denn bei dir der Fehler angekündigt? Genau wie bei mir?

Einer der Fettnäpfe ist - der Kunde muss akzeptieren das der Fehler nicht ursächlich am Update liegt, bzw. darf nicht darauf beharren. Macht er das nicht - gibts auch keine Kulanz.

Ok gut zu wissen und wie formuliere ich das dann am besten? Ich meine in meiner Email hab ich ja schon geschrieben dass ich mich noch in der 2 jährigen Frist nach dem Update befinde.

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 27. Januar 2019 um 19:01:38 Uhr:


Einer der Fettnäpfe ist - der Kunde muss akzeptieren das der Fehler nicht ursächlich am Update liegt, bzw. darf nicht darauf beharren. Macht er das nicht - gibts auch keine Kulanz.

Wo ist das Problem? Das Gegenteil könnte man ohnehin nicht beweisen. Ich gehe davon aus, dass man unterschreiben muss, dass VW die Kulanz freiwillig anbietet ohne rechtlichen Anspruch etc. Aber das macht doch nichts.

Mangel wurde gemeldet, jetzt entscheidet VW ob Kulanz oder nicht. Also Fehlerspeicher auslesen (lassen) und Antrag auf vertrauensbildende Maßnahme.

Da ist kein Problem wenn man keins draus macht. Wenn man nicht nach den "Vertrauensbildenden Maßnahmen" fragt bzw. auf die "Kulanz nach Update" verweist - gibts auch keine - nur mit anschweigen gehts also auch nicht. Ich wollte nur mal vorbeugend darauf hinweisen.

Gut so und danke. Ich denke mal der Freundliche wird sich da nicht quer stellen weil die ja das Geld dafür bekommen und das dann von VW sonst geht der Kunde halt in eine freie und die verdienen nix.

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