Schaden durch ungesicherte Baustelle in Garage - wer haftet?

Hallo liebe Motor-Talker,

ich bin in einer Tiefgarage beim Rangieren mit meinem Auto rückwarts gegen eine halb herunter gelassene Hebebühne eines Duplex-Parkers gefahren. Die Bühne stand wohl wegen Bauarbeiten im Bereich dieser Hebebühne - die laut unscheinbarem Aushang auf einem DinA4-Zettel neben der Hebebühne vor 2 Tagen stattfanden - auf halber Höhe ca. 85 cm weit in die Fahrspur hinaus (gewöhnlich stehen die Hebebühnen immer oben und ragen nicht in die Fahrspur der Garage). Die weit herausstehende Hebebühne war nicht gesichert (z.B. durch Flatterband), mir als Mieter eines Stellplatzes in dieser Garage waren die Bauarbeiten nicht bekannt und da keine Arbeiter vor Ort waren und die Hebebühne beim Betreten der Garage in meinem Rücken liegt, ist mir die halb herunter gelassene Hebebühne nicht aufgefallen. Beim rückwärts Rangieren war die Hebebühne offenbar außerhalb des Erfassungsbereiches des PDCs und für mich auch visuel nicht erkennbar, dass sie weit in die Fahrspur hineinragte.
Das Ergebnis ist eine Delle in der Heckklappe und ein zerbrochenes Rücklicht in meinem relativ neuen Wagen.
Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich? Oder liegt auch eine Teilschuld beim Eigentümer oder Hausmeister oder der Baufirma wegen der ungesicherten Baustelle/herausragenden Hebebühne (die Hebebühne hätte aufgrund der aktuell nicht stattfindenden Bauarbeiten auch wieder in eine sichere Position hochgefahren werden können...)?

Ich wäre euch für Hilfe sehr dankbar.

Danke schon mal ??
Anna

123 Antworten

Kannst du schon den Schaden an deinem Auto abschätzen?
Wirst du das über die Vollkasko reparieren lassen ?

Es bleibt spannend.

Die Location, die schlechte Beleuchtung und die Enge der Garagenanlage sind mir bekannt. Ich habe auch einen Hinweis auf eine Baustelle bemerkt, bin trotzdem ohne besondere Vorsicht rückwärts gefahren- zumindest habe ich mich nicht von einer hindernisfreien Rückfahrmöglichkeit überzeugt- und habe mich auf auf Rückfahrkamera und PDC verlassen. Jetzt bin dabei gegen ein Hindernis gestoßen und suche einen Schuldigen.

Das muss erst einmal sacken. Sollte ich dann immer noch glauben, dass mir ein Anwalt helfen kann, würde ich mir einen anderen Hergang ausdenken.

Sein eigenen Anwalt belügen bringt dir nicht viel. Bescheißt dich wenn du Pech hast nur selber.

Man darf sich nicht auf PDC und Kamera verlassen. Das sind Hilfsmittel.
Und noch weniger darf man sich einen anderen Hergang ausdenken. Das ist dumm gelaufen, nicht richtig geguckt, aber kein Grund zum falsche Aussage tätigen.

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Zitat:

@HHH1961 schrieb am 9. Januar 2025 um 20:04:58 Uhr:


Ich hatte den Eröffnungsbeitrag so verstanden, dass die Parkbühne auf unüblicher Höhe ungesichert in die Fahrspur hineinragt. Auf der angegebenen Höhe hätte ja auch ein Kind dagegen laufen und sich böse den Kopf stoßen können. Aber ob ein Belassen der Bühne auf der angegebenen Höhe zulässig ist, vermag ich nicht zu beurteilen, ich bin mit Duplex-Parkern nicht vertraut. Ich bleibe daher bei meinem ersten Rat, d.h. eine anwaltliche Erstberatung.

Wenn die Argumente ausgehen, kommt heute immer das Todschlagargument Kind!

Früher hätte ein Kind das dagegen gelaufen wäre, von den Eltern noch eine "ansage bekommen" gefälligst aufzupassen ..!
Heute wird nach Möglichkeit jemand verklagt, weil Mama/ Papa nicht aufgepasst haben und der Nachwuchs nie gelernt hat aufzupassen.

Und was kommt dabei heraus? Siehe diesen Fred ..!!😎

Dann gibt es noch die Leute, die einfach noch nicht begriffen haben, das ein Anwalt vom Klagen LEBT.
Dem Anwalt ist es völlig sch..ß egal wie unsinnig das anliegen ist, wie wenig sinn es macht, der Anwalt ist der EINZIGE der auf jedenfall daran verdient.
Entweder bezahlt ihn sein Auftraggeber oder die Beklagte Partei .... aber er VERDIENT daran ..Garantiert!
Und warum sollte ein Anwalt etwas ablehnen?
Man, er lebt davon ..!

MfG Günter

Zitat:

@ktown schrieb am 9. Januar 2025 um 22:16:04 Uhr:



Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 9. Januar 2025 um 20:16:29 Uhr:



Das können wir doch ohne Kenntnis des Inhalts der aktuell gültigen Garagenordnung dieser Örtlichkeit gar nicht mit Gewissheit sagen.

Dafür bedarf es keines Blickes in irgendeine GarVO. Sie werden dort nichts finden. Hier hilft max, ein Blick in die Betriebserlaubnis der Parkbühne. Sollte es dort keine Verpflichtung geben, dass diese auf einer ausgewiesenen Stellung stehen muss, dann könnte eventtuell eine Mithaftung in betracht gezogen werden. Ich sehe hier aber keine Notwendigkeit da auch in der höchsten Position die Bühne gleichweit hinausragt und sie nur deswegen nicht stört weil ein PKW niedriger ist.

Betrachte es einmal anders: Ich vermute, dass das Betätigen der "Bühne" via Schlüsselschalter erfolgt? Nur der, der einen Platz hat, die Bühne bewegen kann?
Dann kann ich mit "Bühne in Mittelstellung" super verhindern, das jemand unbefugtes sein Fahrzeug ganz frech dort parkt.
Das der "falsch" Parker im unrecht ist, ist das eine, ihn zu finden, das er das Auto von dort entfernt oder gar ein entfernen des Autos zu erwirken, etwas ganz anders.
Bühne Mittelstellung = keine Probleme mit unbefugter Nutzung.

MfG Günter

@4matic Guenni - Ich habe Kinder und Enkelkinder ... die von mir keine "Ansage" bekommen, was auch immer das in Deiner Welt bedeuten mag.

Die Vielzahl der hier geäußerten Meinungen und Einschätzungen bestärken mich übrigens nur in meiner Ansicht, dass eine anwaltliche Erstberatung sinnvoll wäre. Denn ich glaube nicht, dass irgendeiner der Laien hier übersehen kann welche Regeln (Baustelleneinrichtung, Garagenmietvertrag, Duplex-Betriebsanleitung etc) eventuell verletzt worden sein könnten, woraus sich eine Teilhaftung ergeben könnte.

Der Anwalt meines Vertrauens hat mir übrigens schon mal in einem Fall abgeraten. Dummer Kerl!

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 10. Januar 2025 um 17:35:10 Uhr:


Das hätte ich nicht gedacht, daß gemäß des 1. Fotos die halbhohe Bühne doch noch soweit in die Fahrspur rein reicht. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum die Bühne immer oben stehen sollte. Das verändert die Schuldfrage doch erheblich.

Sorry aber bitte schau dir beide Bilder mal zusammen an und vergleiche die umgebenden Fakten und du wirst erkennen, dass es keine andere Sichtweise wie die von dir selbst

hier

beschrieben gibt. Die Bühne überschreitet die Fuge am blauen Pfeil überhaupt nicht. Demnach war der Fahrgassenbereich absolut nicht betroffen. Wie du selbst angezeigt hast wäre die Bühne in der Endstellung für jeden T5 absolut gehährlich, wenn sie falsch montiert wären. Ich vermute, dass der TE einfach leichtsinnig den Fahrgassenbereich verlies und dadurch die Bühne touchierte.

@ktown: Die Rampe überschreitet die Trennfuge in dieser Position um 15 cm. Und nein, ich war nicht jenseits der Fuge. Wie oft muss ich das noch schreiben? Sorry!

Nebeinbei: Was bringt es mir, hier falsche Behautungen aufzustellen, um eure Meinung zur Situation zu hören? Jeder Sachverständige könnte mich vor Ort der Falschbehauptung überführen, wenn dem so wäre. Da schneide ich mir doch nur ins eigene Fleisch.

Darauf wollte ich mit meinem Beitrag ja hinaus. Wenn Du Dir die von Dir beschriebenen Fakten noch einmal durchdenkst, wirst Du keinen "Schuldigen" außer Dir selbst finden. Und genau so würde das ein Anwalt sehen.

Zitat:

@leia74 schrieb am 10. Januar 2025 um 20:07:01 Uhr:


@ktown: Die Rampe überschreitet die Trennfuge in dieser Position um 15 cm. Und nein, ich war nicht jenseits der Fuge. Wie oft muss ich das noch schreiben? Sorry!.

Ist denn diese Trennfuge eine Fahrbahnmarkierung? Ich sehe auf dem Bild keine Fahrbahnmarkierung.

Zitat:

Sorry aber bitte schau dir beide Bilder mal zusammen an und vergleiche die umgebenden Fakten und du wirst erkennen, dass es keine andere Sichtweise wie die von dir selbst hier beschrieben gibt. Die Bühne überschreitet die Fuge am blauen Pfeil überhaupt nicht.

Doch, die Bühne ragt um 15 cm über diese Trennfuge hinaus. Sie ragt also bei der halbhohen Position in den Fahrweg hinein. Hat der TE doch bereits selbst nachgemessen und auch schon geschrieben.

Eine Trennfuge als Fahrbahnmarkierung? Sachen gibt´s...

Ja, die Trennfuge würde ich als äußere Grenze für die Fahrbahn ansehen, weil nämlich die Stolperfallenverhinderer aus Beton ebenso nur bis zu dieser Trennfuge gehen. Außerdem fangen an der Trennfuge auch die weiß schraffierten Fahrbahnmarkierungen nach unten in die Garagenbox an.

Also eher eine für sich selbst gedachte Markierung, die jedoch keinerlei Relevanz hat und nicht verwertbar ist. Wen will man denn dann dafür haftbar machen, wenn man aus Gewohnheit bis an "seine" Markierung fährt und plötzlich etwas im Wege ist, auf das man nicht geachtet hat?

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