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in der garage besoffen im autound von der polizei kontroliert worden

Themenstarteram 11. März 2008 um 2:35

geht das überhaubt dürfen die das blut untersuchung hat ergeben 2,0 promille

Beste Antwort im Thema
am 12. März 2008 um 9:31

Schon wieder viel Unwissen, Spekulation und "Auto-Bild-Wissen" hier unterwegs! ;) Also, regelmäßiger Alkoholkonsum, der sodann für eine MPU nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften reicht, wird bereits ab 1,6 o/oo angenommen!

Ich bezweifle, dass irgendjemand in der Bundesrepublik Deutschland entpatentiert wurde, nur weil er im Auto sitzt, lattenstramm ist und dabei mit dem Zündschlüssel im Schloß Musik hört.

Für eine Blutprobe und FS-Beschlagnahme ist das Führen eines Kfz./Fz. erforderlich. Jeder, der diesen Schwachsinn hier glaubt, sollte mal bei Google gucken, was die Rechtsprechung unter "Führen" versteht!

Das geht nicht! Da sind massenhaft höchstrichterliche Urteile zu gesprochen worden. Und das ist allen Polizeibeamten bekannt.

Ich könnte hier noch ein paar Paradebeispiele nennen, wo Trunkenheitsfahrten negiert wurden. Aber das lasse ich besser - sonst kennt die Fantasie ja keine Grenzen mehr.

Solch ein Verhalten wird in aller Regel von volltrunkenen Klappspaten verbreitet, die ihren Lappen abgeben müssen und dann die Schuld bei den "Bullen" suchen.

Leute! Hört mir mit so einem Schwachsinn auf.....ehrlich!

 

Munter bleiben (wünscht der, den dieser Scheiß richtig aufregt!)

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am 11. März 2008 um 3:02

2,0 gehen schon

du hast es doch bewiesen.

vermutlich moechtest du aber nicht wissen ob eine streife OHNE verdacht und ueber die hintertuer dich zur wache mitnehmen durfte?

vorschlag:

werd nuechtern und wir reden morgen ...aehm ... heute weiter :)

Harry

Themenstarteram 11. März 2008 um 3:06

bin nuchtern und das war nicht ich sondern mein vermieter fahre immer taxi habe namlich kein auto aber das wollte ich wissen weil sie ihn abgenommen haben und er dadurch heute seine arbeit verloren hat

am 11. März 2008 um 3:17

OK..entschuldige bitte !

titel und frage klangen etwas danach ;)

aber genaues dazu zu sagen ist wohl eher schwer...grade beim job.

die sicherstellung des fuehrerscheins...eigentlich sogar der entzug der fahrerlaubnis scheint mir sehr wahrscheinlich.

ohne grund werden die jungs kaum gemessen haben?

Harry

Themenstarteram 11. März 2008 um 3:21

hmm ja das gemeine war das er nicht besoffen ins bett zur frau wollte und deswegen ins auto gegangen ist um da zu pennen er hatte sogar den schlüssel nicht mit der war bei mir weil ich ihn von der feier abgeholt habe die haben wohl gesehen das das licht an war der war so voll der wuste nicht mal mehr wo er wohnt

am 11. März 2008 um 3:54

die sache mit dem schluessel koennte interessant sein...

ist das auch so im protokoll?

ist leider immer schwer selbst aus laienempfinden sowas zu beurteilen.

rechtsberatung (die ich auch nicht geben KOENNTE) ist eh verboten.

aber ich denke er hat chancen und sollte trotzdem aber die naechsten 20h nicht fahren ;) (so er noch duerfte)

Harry

am 11. März 2008 um 7:00

Wenn ich auch viel glaube, das glaube ich nicht!

Es gibt rechtliche Voraussetzungen für die Entnahme einer Blutprobe. Diese sind recht einfach verständlich im § 81 a StPO niedergeschrieben.

Kein Polizeibeamter würde sich soweit aus dem Fenster lehnen und einem ein Loch in den Arm machen lassen, wenn er dafür keine Ermächtigung hat.

Die hat er in Deinem geschilderten Fall definitiv nicht.

Das Einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, dass er seiner Frau vorher etwas auf die Mütze gehauen hat und man ihm deshalb (wegen der vorangegangenen häuslichen Gewalt) eine Blutprobe entnehmen lässt.

Aber auch in diesem Fall wäre die Beschlagnahme des Führerscheines zur Vorbereitung der Einziehung der Fahrerlaubnis nicht rechtens.

Und mit Verlaub: Das weiß jeder Wachtmeister!

Irgendetwas an Deinem Sachverhalt stimmt deifinitv nivht!

Moin,

problematisch könnte noch der hohe Promillewert sein. Das ist ein Zeichen hoher Alkoholgewöhnung und macht die Strassenverkehrsbehörde sicher spitzohrig. "Wenn man solch einen Wert erreicht, ist davon auszugehen, dass der Verkehrsteilnehmer oft Alkohol trinkt. Um unsere Zweifel an der Eignung zum Führen eines KfZ auszuschliessen, benötigen wir ein Gutachten (MPU)."

Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber auch Fahrradfahren mit Alkohol ist schon ein Grund, um bei denen Zweifel aufkommen zu lassen.

Gruss Diggi

....Fußgänger gegen Laterne gerannt - auch da droht die MPU. Bei solchen Werten wird in der Regel davon ausgegangen, daß hier, volkstümlich ausgedrückt, ein gewohnheitsmäßiger Alkoholiker sein Unwesen treibt. Aber ich frage mich auch, wie diese wohl offenbar geziete Kontrolle überhaupt zustande kommen konnte. Entweder hat einer einen Tip gegeben oder es lag was anderes vor.

Moin,

Ich schließe mich Winjen66 an ... sofern der Wagen nicht in Betrieb war ... sondern ohne laufenden Motor auf einem Parkplatz (ggf. auf privatem Gelände) stand, ist KEIN Verstoss gegen irgendein Recht bzgl. des Führerscheins vorhanden. Entsprechend gibt es auf der Schiene auch keinen Grund die Blutalkoholkonzentration zu bestimmen (Eine einfache Personenkontrolle wäre aber zulässig!). Ergo : Es stimmt irgendetwas in der Schilderung nicht, oder es ist vorher entweder eine Trunkenheitsfahrt, eine andere relevante Aktion vorangegangen, oder der Herr wurde den Beamten gegenüber während der Personenkontrolle gegenüber aggressiv. Man darf sogar im Auto während des Betriebes Alkohol trinken ... solange man nicht über den Grenzwert kommt. Ist zwar die Einladung schlechthin für die Polizei ... aber nicht ausdrücklich verboten.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von diggi4

Moin,

problematisch könnte noch der hohe Promillewert sein. Das ist ein Zeichen hoher Alkoholgewöhnung und macht die Strassenverkehrsbehörde sicher spitzohrig. "Wenn man solch einen Wert erreicht, ist davon auszugehen, dass der Verkehrsteilnehmer oft Alkohol trinkt. Um unsere Zweifel an der Eignung zum Führen eines KfZ auszuschliessen, benötigen wir ein Gutachten (MPU)."

Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber auch Fahrradfahren mit Alkohol ist schon ein Grund, um bei denen Zweifel aufkommen zu lassen.

Gruss Diggi

2 promille ist i.d.R. kein Zeichen hoher Alkoholgewöhnung. Auf einer Feier kann man so einen Wert schon erreichen.

Solange der Schlüssel nicht im Zündschloss steckte, kann ihm niemand was.

Ich sehe das genauso wie Winjen66. Irgendwas muss vorgefallen sein, damit die Beamten so reagiert haben.

 

PS: mit Verlaub, wenn sich jemand alleine 2 Promille (und mehr) antrinkt, kann irgendwas nicht stimmen.

am 11. März 2008 um 9:36

diggi4:

2 Promille sind doch kein hoher Wert?! Als ich vor 3 Wochen feiern war, habe ich ein paar (3-4) Bier (0,33) und ein paar (4-5) kurze Vodka (2cl) vorgetrunken (mit meinen Kumpels zusammen; sogenanntes "Vorglühen") und dann noch ein paar Vodka/Bull in der Disco. Dann kam eine nette Dame der "Promillewacht" vorbei und ich durfte für 2€ in das Atemalkoholgerät pusten. Und was kam raus? 1,2 Promille. Wenn ich bedenke was ich den restlichen Abend noch getrunken habe, ... :o

Und nein, das ist keine Angeberei oder Protzerei. Das soll eigentlich nur verdeutlichen wie schnell man einen solchen Promillewert erreichen kann!

Ich glaube, dass wir uns einig sind, dass der Grund des Instandekommens des Blutalkoholwertes hier garnicht geklärt ist. Der Themenstarter hat dazu ja keine weiteren Äusserungen gemacht.

Der Blutalkohol war zum Messzeitpunkt 2,0 Promille! Das heisst nicht, dass er nicht schon höher war. Die fragen nach, wann angefangen und wann aufgehört zu trinken. Wenn er beispielsweise um 6 Uhr früh aufgegriffen wurde und um 7 Uhr gemessen, er gibt an, dass er um 1 Uhr aufgehört hat zu trinken, dann hatte er schonmal 2,6 Promille um 1 Uhr! Das ist dann sehr viel und locker MPU würdig. Nimmt er mit 2,0 Promille am Strassenverkehr teil ist das (glaube ich) schon ein Straftatbestand). Ausserdem ist jeder anders und 2,0 Promille ist viel. Für jemanden der es gewohnt ist nicht, das ist wahr. Das will man ja mit MPU ausschliessen. Da geht es dann an die Gamma GT (ein Leberwert) und die geht nich von heut auf morgen runter sondern gaaaanz langsam (wenn man nix mehr trinkt). Ich hab da Erfahrung, leider.

Aber da hier nur der Themenstarter genaueres weiss, ist der Rest Spekulatius.

Gruss Diggi

am 11. März 2008 um 9:58

Es ist doch aber verrückt, eine MPU anzuordnen weil man einen bestimmten Promillewert hat. Ich kann (ohne Auto/Fahrrad zu fahren) doch soviel trinken wie ich will.

Zitat:

Original geschrieben von morf

Es ist doch aber verrückt, eine MPU anzuordnen weil man einen bestimmten Promillewert hat. Ich kann (ohne Auto/Fahrrad zu fahren) doch soviel trinken wie ich will.

Du kannst schon, aber fällst Du irgendwie auf, dann ist dein Lappen definitiv in Gefahr.

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