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Fahrt zur Baustelle

Themenstarteram 15. Februar 2008 um 5:53

Hi!

Ich habe mal was von einer klausel gehört, dass es in Deutschland erlaubt wäre, bis zu 8 Personen auf der fahrt zu einer Arbeitsstelle im Laderaum ungesichtert mitzunehemen... hab ich da geträumt? oder gibt es diese regelung wirklich?

Anlass ist folgender, Zur Zeit habe ich mit 8 Kollegen zusammen eine Baustelle zu erleidigen. Um diese zu erreichen müssen wir rund 65 KM mim Sprinter fahren, der nur 6 sitze hat. Wir haben das jetzt immer so geregelt, das immer 3-4 Mann in einem 2. Auto mitfahren, das zahlt der chef aber nicht ,also müssen wir selbst sehen wie wir zurande kommen...

 

gruß, Julian

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14 Antworten

Absolut unzulässig Euer Vorhaben. Egal wie weit und wohin!

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. (...)

 

(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

 

 

Quellehttp://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php

 

Genau @Nordlicht!

Aber eben keine 65 km zur Baustelle!

am 15. Februar 2008 um 8:12

Jo. INNERHALB! von Baustellen.

toller chef !

wobei ...ne frage..

sobald cheffe nicht dafuer sorgt das der arbeitnehmer zur arbeitsstelle befoerdert werden kann...

ist das dann nicht auch in einer fahrgemeinschaft steuerlich absetzbar als fahrt zur arbeit?

harry

Über sowas streiten sich die Gelehrten...

Fakt ist ja, daß deine Arbeitsstätte eigentlich die Firma ist.Beginnt denn euer Arbeitstag in der Firma oder auf der Baustelle?Falls Ihr erst in die Firma fahrt bzw. von dort startet, ist die Fahrt zur Baustelle doch eigentlich schon Arbeitszeit,oder liege ich da falsch?

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 10:57

@Jan

du liegst vollkommen richtig!!

Okay.. dann werden wir wohl doch nochmal mit dem Chef flirten müssen.. Das dolle is ja, wir haben nen 9-sitzer bus sodass wir alle zur baustelle hinkämen aber dann wäre kein platz mehr fürs werkzeug, und ne ahk hat der 9-sitzer auch nicht.... sonst hätten wir schon längst mit den Kollegen getauscht..

man ey, scheisse...

 

Julian

Gleich geht mir der Hut hoch! Ist es schon so schlimm im Baugewerbe, daß ihr alle zu Kriechern werdet und lieber selber zahlt bzw. Owis begeht, anstatt dem Chef mal zu stecken, daß es seine verdammte Pflicht ist, dafür zu sorgen, daß ihr alle samt Werkzeug und Material zur Baustelle kommt?! Das gibt's doch gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Rost.doc

@Jan

du liegst vollkommen richtig!!

 

Okay.. dann werden wir wohl doch nochmal mit dem Chef flirten müssen.. Das dolle is ja, wir haben nen 9-sitzer bus sodass wir alle zur baustelle hinkämen aber dann wäre kein platz mehr fürs werkzeug, und ne ahk hat der 9-sitzer auch nicht.... sonst hätten wir schon längst mit den Kollegen getauscht..

man ey, scheisse...

 

 

Julian

Das würde ich an eurer Stelle auch machen, als Tip oder Hinweis an deinem Chef : Im Falle eines Unfalls handelt es sich um einen Arbeitsunfall ich bin der Auffassung das durch die Nichtbereitstellung eines geeigneten Fahrzeuges der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist und sich im o.g.F. eventuell sogar grob fahrlässig verhält.

 

Bei einem Arbeitsunfall haftet der Unternehmer nach den §§ 104 ff des SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) grundsätzlich nur beschränkt. Der Unternehmer muss dem Versicherten (= Arbeitnehmer) unmittelbar dann Schadensersatz leisten, wenn er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder als Wegeunfall ohne betrieblichen Zusammenhang. Ansonsten wird der Schaden von den Sozialversicherungsträgern (= Berufsgenossenschaften) ersetzt. Wenn der Unternehmer den Versicherungsfall allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, können die Sozialversicherungsträger bei ihm gem. § 110 SGB VII Rückgriff nehmen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Gleich geht mir der Hut hoch! Ist es schon so schlimm im Baugewerbe....

Schlimmer!

Heutzutage ist man halt auf dem Bau nur noch ein Stück Scheisse, dem man jeden Tag stecken kann, dass die Polen schon an der nächsten Ecke drauf warten, die Arbeit von dir zu machen.

Ich hab nen Kollegen im Tiefbau, was der mir jede Woche erzählt von seiner beknackten Ostfirma, geht gar nicht.

Mann bin ich froh, dass ich den Leiharbeiter an den Nagel gehängt habe, da wirds nämlich auch immer schlimmer.

Okay, war ein bisschen off topic, gebe ich zu...

cheerio

am 18. Februar 2008 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

[...] daß es seine verdammte Pflicht ist, dafür zu sorgen, daß ihr alle samt Werkzeug und Material zur Baustelle kommt?! [...]

Na das wäre mir aber neu, oder ist das im Baugewerbe anders? Wie ich zu meiner Arbeitsstelle bzw. meinem Arbeitsplatz komme ist immer noch meine Sache, und das habe ich zu verantworten. Ich denke wie bereits gesagt wurde, wenn vor der Baustelle erst in die Firma gefahren wird, ist des was anderes, aber den Weg zur Arbeit habe ich erstmal zu bewältigen, wie ist dem Cheff doch egal.

Zitat:

Original geschrieben von therealHeretic

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

[...] daß es seine verdammte Pflicht ist, dafür zu sorgen, daß ihr alle samt Werkzeug und Material zur Baustelle kommt?! [...]

Na das wäre mir aber neu, oder ist das im Baugewerbe anders? Wie ich zu meiner Arbeitsstelle bzw. meinem Arbeitsplatz komme ist immer noch meine Sache, und das habe ich zu verantworten. Ich denke wie bereits gesagt wurde, wenn vor der Baustelle erst in die Firma gefahren wird, ist des was anderes, aber den Weg zur Arbeit habe ich erstmal zu bewältigen, wie ist dem Cheff doch egal.

Den Weg zur Arbeitsstätte  (in der Regel der Firmensitz) ja den Weg zur Arbeitstelle, Einsatzstelle ect.wenn die Firma ein Fahrzeug zur Verfügung stellt ist es Pflicht des AGs  oder tankt ihr mittlerweile auch schon auf eigene Rechnung das Firmenauto voll um zur Baustelle zu kommen????

Themenstarteram 19. Februar 2008 um 5:48

Hi

Also..

Dienstbeginn ist immer in der Firma, ebenso Feierabend.

Nein, Für den Sprinter haben wir eine Tankkarte, wenn der Tank leer ist können wir an ausgewählten Tankstellen für umme den Sprinter Betanken... Die Rechnung bekommt dann Cheffe, bzw. unsere Kostenstelle, die dass dann Bezahlt.

 

Inzwischen ist diese Baustelle so gut wie fertig..

danke für die Infos!!!

gruß

Julian

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