Schaden durch ungesicherte Baustelle in Garage - wer haftet?

Hallo liebe Motor-Talker,

ich bin in einer Tiefgarage beim Rangieren mit meinem Auto rückwarts gegen eine halb herunter gelassene Hebebühne eines Duplex-Parkers gefahren. Die Bühne stand wohl wegen Bauarbeiten im Bereich dieser Hebebühne - die laut unscheinbarem Aushang auf einem DinA4-Zettel neben der Hebebühne vor 2 Tagen stattfanden - auf halber Höhe ca. 85 cm weit in die Fahrspur hinaus (gewöhnlich stehen die Hebebühnen immer oben und ragen nicht in die Fahrspur der Garage). Die weit herausstehende Hebebühne war nicht gesichert (z.B. durch Flatterband), mir als Mieter eines Stellplatzes in dieser Garage waren die Bauarbeiten nicht bekannt und da keine Arbeiter vor Ort waren und die Hebebühne beim Betreten der Garage in meinem Rücken liegt, ist mir die halb herunter gelassene Hebebühne nicht aufgefallen. Beim rückwärts Rangieren war die Hebebühne offenbar außerhalb des Erfassungsbereiches des PDCs und für mich auch visuel nicht erkennbar, dass sie weit in die Fahrspur hineinragte.
Das Ergebnis ist eine Delle in der Heckklappe und ein zerbrochenes Rücklicht in meinem relativ neuen Wagen.
Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich? Oder liegt auch eine Teilschuld beim Eigentümer oder Hausmeister oder der Baufirma wegen der ungesicherten Baustelle/herausragenden Hebebühne (die Hebebühne hätte aufgrund der aktuell nicht stattfindenden Bauarbeiten auch wieder in eine sichere Position hochgefahren werden können...)?

Ich wäre euch für Hilfe sehr dankbar.

Danke schon mal ??
Anna

123 Antworten

@Twinni

Weil es für mich keine Markierung ist, sondern eine Art Trennfuge.

Steht eigentlich irgendwo geschrieben, dass die Bühne nur in den Endstellungen verbleiben darf? Und selbst wenn sollte man gerade beim Tangieren ab und zu mal durchs Fenster gucken.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 10. Januar 2025 um 12:45:18 Uhr:


@Twinni

Weil es für mich keine Markierung ist, sondern eine Art Trennfuge.

Die Trennfuge ist doch durch den blauen Pfeil markiert. Ich meine aber den blassen Streifen, den ich mit dem GELBEN Pfeil markiert habe.

@Go}][{esZorN

Wäre in der Hausordnung zu klären. Leider sind heute ziemlich viele durch diverse Hilfesysteme verwöhnt und die Autobauer tun mit den Briefkastenschlitz Fenstern den Rest dazu.

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Zitat:

@Twinni schrieb am 10. Januar 2025 um 12:55:05 Uhr:


Die Trennfuge ist doch durch den blauen Pfeil markiert. Ich meine aber den blassen Streifen, den ich mit dem GELBEN Pfeil markiert habe.

Ja, der Streifen ist schon sehr verblasst und auch vor dem linken Pfeiler ist ein kleiner Streifen zu sehen, aber selbst wenn es einer sein sollte, würde ich die so ähnlich betrachten, wie es die Rechtsprechung bei schlecht lesbaren Verkehrszeichen macht.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 10. Januar 2025 um 12:57:09 Uhr:


@Go}][{esZorN

Wäre in der Hausordnung zu klären...

Und selbst wenn...

...hat eine Hausordnung wohl eher keinen Einfluss auf die STVO und die anderen Rechtsgrundlagen die da relevant sind. Auch die allgemeine Betriebsgefahr dieser Bühne dürfte gegen die des fraglichen KFZ zu vernachlässigen sein.

Regungslosen Objekten bei Parkremplern usw. eine Mithaftung anzuhängen wird doch immer wieder diskutiert und selbst Fahrzeuge die im absoluten Halteverbot stehen sind immer wieder "komplett unschuldig".

Also, wenn da mal wirklich ein gelber Streifen war der den Fahrweg markiert, ich hab den nicht erkannt, und der Betreiber/Eigentümer/Vermieter der Stellflächen/Parkhauses für die Markierung verantwortlich ist könnte man vielleicht dem daraus einen Strick drehen.

Aber wenn das keine Fahrbahnmarkierung war dann sehe ich das so wie ich und der Kollege das geschrieben haben.

Sie ist in den Parkbereich des anderen eingefahren ohne sich über eventuelle Gefahrenstellen abzusichern.

Und da ist es völlig egal in welcher Höhe die Bühne stand. Denn hätte sie einen Bus wäre sie augenscheinlich auf jeden Fall auch gegen eine hochgefahrene Bühne gedonnert. da hätte auch die beste Kamera am Auto nix genützt.

Anders sehe ich das bei einer fehlenden Bodenmarkierung die einen Fahrweg eingrenzen würde.

Dies gilt jetzt zu klären und das kann nur die TE, falls sie überhaupt noch mitmacht und nicht frustriert über ihren Schaden jammert🙂

Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten und die lebhafte Diskussion!

Ich versuche mal, die vielen Fragen zu beantworten.
Also Markierungen etc. sind keine auf dem Boden (waren auch noch nie welche da). Der Boden wurde vor einigen Jahren abgefräst, daher der blasse Streifen am Boden (davon gibt es mehrere). Die einzige "Markierung" wäre die Trennfuge am Boden, bis hierhin reicht die Hebebühne im herabgelassenen Zustand, wobei alle Hebebühnen nach dem Betätigen IMMER nach oben gefahren werden (ob es einen entsprechenden Hinweis in der Nutzungsordnug der Duplexparker gibt, weiß ich als Mieter eines Einzelparkers jedoch nicht).

Im hochgefahrenen Zustand ragen die Hebebühnen nur ca. 15 cm über die Säulen hinaus und sind damit weit innerhalb der Trennfuge, die ca. 70cm vor den Säluen verläuft.

In der halbhohen Position, in der die Hebebühne jetzt ist, ragt sie ca. 15cm über die Trennfuge in die Fahrspur hinein (also bis ca. 85 cm vor die Säule). Anbei ein anderes Foto.

Die Bauarbeiten fanden an den Seitenwänden statt und sind auf dem Foto nicht sichtbar. Die Duplexbühne wurde wohl auf dieser Höhe gestoppt, um die Wände besser zu erreichen.

Ich bin nicht in den Bereich hinter die Trennfuge eingefahren, durch die Rückfahrkamera sehe ich die Trennfuge und stoppe, um oben nicht an die hochgefahrene Rampe zu stoßen, immer vor der Fuge (hilft aber nichts, wenn die Rampe ausnahmsweise über die Trennfuge ragt).

Und ja, es ist mir bekannt, dass beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht zu wahren ist. Ebenso weiß ich, dass man sich auf PDC und Rückfahrkamera nicht allein verlassen darf. Und leider war die Rampe auf dieser Höhe weder in der RÜckfahrkamera noch in Rückspiegel sichtbar. Dumm gelaufen.
Dennoch: bei einer engen, dunklen Garage aus den 70ern scheint es mir fahrlässig, eine nicht gesicherte Rampe auf halber Höhe in die Fahrspur ragen zu lassen.

Und nein, im Gegensatz zu meinem Wagen hat die Rampe keinen Schaden erlitten. Ich bn ja nicht dagagengedonnert, sondern vorsichtig zurückgefahren.

Danke nochmals, Anna

Garage

Ok, ist schon ein etwas anderes Bild.

Jetzt gilt es zu klären welche Pflichten die Mieter dieser Plätze haben.

Schwierig wird das auf jeden Fall, auch mit Anwalt.

Teilschuld bekommt du auf jeden Fall.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2025 um 14:14:22 Uhr:


Ok, ist schon ein etwas anderes Bild.

Das Bild ist immer noch wenig aussagefähig, weil der Bildwinkel (schräg) die Darstellung verfälscht.

Wenn keine Markierungen vorhanden sind, ist es doch noch offensichtlicher, dass hier die Duplexbühne nicht irgendwo hineinragt.

Die Breite zwischen Duplexbühne und deinem Stellplatz wird wohl auch mehr wie 4m betragen.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 10. Januar 2025 um 14:33:32 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2025 um 14:14:22 Uhr:


Ok, ist schon ein etwas anderes Bild.

Das Bild ist immer noch wenig aussagefähig, weil der Bildwinkel (schräg) die Darstellung verfälscht.

Na ja, aber sieht schon anders aus als das erste Bild.

Klar fehlen da noch viele weitere Perspektiven.

Klärung bringt nur eine umfängliche Begutachtung und Klärung der Sach- und Haftungslage.

ich mal den Begriff " Verkehrssicherungspflicht" in den Raum, wenn ich z.B. ein Loch in die Fahrbahn bagger, muss ich auch dafür Sorge tragen, dass niemand so einfach darin verschwindet.

Jedes von der Decke hängende Teil in der Garage darf z.B. eine bestimmte Mindesthöhe nicht unterschreiten damit sich auch niemand den Kopf anstösst, sowas Regeln schon die Bauvorschriften.

Ich gehe mal stark davon aus, dass es auch für den Betrieb von Duplexanlagen Vorschriften gibt und die Plattform nicht einfach in jeder beliebigen Höhe stehen bleiben darf. Sowas stellt nicht nur für Fahrzeuge eine Gefahrenquelle dar, zumal auch die Lichtverhältnisse noch stark eingeschränkt sind. Dass Duplexparker grundsätzlich automatisch immer in die Endstellungen (oben oder unten) fahren, ist nicht nur durch die Nutzbarkeit begründet, Sicherheit spielt da bestimmt auch eine Rolle.

Da hätte nach meinem Empfinden eine eindeutige und gut erkennbare Absperrung oder Markierung (Pylonen, Flatterband o.ä.) hingehört.
Die Plattform ragt auch ziemlich weit in die Verkehrsfläche hinein, wenn man bei dem Pfeiler um die Ecke kommt, rammt man sich die Kante voll gegen die Kniescheibe, ein Kleinkind könnte sogar mit dem Kopf heftig anstossen.

Na sorry, vieles richtig und dennoch kann es falsch sein.

Wir haben einfach zu wenig Kenntnis vorliegen um urteilen zu können.

Sagte ich aber auch schon.

Wir fangen an uns langsam im Kreis zu drehen.

Das hätte ich nicht gedacht, daß gemäß des 1. Fotos die halbhohe Bühne doch noch soweit in die Fahrspur rein reicht. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum die Bühne immer oben stehen sollte. Das verändert die Schuldfrage doch erheblich.

Ich würde also einen Anwalt einschalten und den machen lassen. Ich würde für die Beweisführung allerdings noch weitere Fotos machen, vor allen Dingen die Bauarbeiten mit Fotos dokumentieren. Möglicherweise ist den Bauarbeitern für die halbherzige Bedienung der Hebebühne wegen einer laxen Feierabendlaune heraus eine Teilschuld anzulasten.

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