Schaden durch ungesicherte Baustelle in Garage - wer haftet?

Hallo liebe Motor-Talker,

ich bin in einer Tiefgarage beim Rangieren mit meinem Auto rückwarts gegen eine halb herunter gelassene Hebebühne eines Duplex-Parkers gefahren. Die Bühne stand wohl wegen Bauarbeiten im Bereich dieser Hebebühne - die laut unscheinbarem Aushang auf einem DinA4-Zettel neben der Hebebühne vor 2 Tagen stattfanden - auf halber Höhe ca. 85 cm weit in die Fahrspur hinaus (gewöhnlich stehen die Hebebühnen immer oben und ragen nicht in die Fahrspur der Garage). Die weit herausstehende Hebebühne war nicht gesichert (z.B. durch Flatterband), mir als Mieter eines Stellplatzes in dieser Garage waren die Bauarbeiten nicht bekannt und da keine Arbeiter vor Ort waren und die Hebebühne beim Betreten der Garage in meinem Rücken liegt, ist mir die halb herunter gelassene Hebebühne nicht aufgefallen. Beim rückwärts Rangieren war die Hebebühne offenbar außerhalb des Erfassungsbereiches des PDCs und für mich auch visuel nicht erkennbar, dass sie weit in die Fahrspur hineinragte.
Das Ergebnis ist eine Delle in der Heckklappe und ein zerbrochenes Rücklicht in meinem relativ neuen Wagen.
Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich? Oder liegt auch eine Teilschuld beim Eigentümer oder Hausmeister oder der Baufirma wegen der ungesicherten Baustelle/herausragenden Hebebühne (die Hebebühne hätte aufgrund der aktuell nicht stattfindenden Bauarbeiten auch wieder in eine sichere Position hochgefahren werden können...)?

Ich wäre euch für Hilfe sehr dankbar.

Danke schon mal ??
Anna

123 Antworten

Hallo

Ob die Position der Rampe in der linken Nachbargarage in der obersten Endposition befindet - wage ich ebenfalls zu bezweifeln.

Das ist ja als wie wenn ich die Wahl hätte zwischen Kniescheibe oder Kopfnuss.

Der Prügel schaut einfach unglaublich weit aus seinem Loch heraus.
Das kann ja unmöglich so korrekt sein. Da kann man sagen was man will.
Dem tät ich den Prügel mit der Flex wegsägen.

Jetzt stell dir vor :
2. Untergeschoss.
Wände verrußt .
Diverse Neonröhren defekt.
Licht schaltet nach 30 Sekunden ab.
Das Auge braucht Zeit, sich daran zu gewöhnen.

Dann steht dir soooo ein Prügel im Weg.

Jeder normale Verstand sagt - nää !

Gruß

Zitat:

@Twinni schrieb am 10. Januar 2025 um 12:37:08 Uhr:


Wieso geht keiner auf die weiße Markierung am Boden (gelber Pfeil) ein? Seht ihr die nicht?

Das ist der Mittelstreifen der Fahrbahn …

Gruß

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 10. Jan. 2025 um 22:9:07 Uhr:


Jetzt stell dir vor :
2. Untergeschoss.
Wände verrußt .
Diverse Neonröhren defekt.
Licht schaltet nach 30 Sekunden ab.
Das Auge braucht Zeit, sich daran zu gewöhnen.

Gar kein Licht,
dein Licht fällt auch aus und du hast nur noch Knicklichter dabei,
verbotene 100% Tönungsfolie an allen Scheiben,

haste noch mehr Bullshit auf Lager?

Pfui.

Gruß

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So ist die Welt halt geworden. Anstatt sich über die eigene Unachtsamkeit oder Ungeschicklichkeit zu ärgern, sucht man verzweifelt einen Schuldigen. Da sollen selbst die absurdesten Argumente herhalten und man hofft auf Beifall. Die Idee, dass man selbst schuld ist, weil man, sei es auch aus Gewohnheit, nicht aufgepasst hat, scheint dagegen allerdings geradezu grotesk, oder?

Und es wird noch schlimmer.

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 10. Januar 2025 um 22:09:07 Uhr:


Jetzt stell dir vor :
2. Untergeschoss.
Wände verrußt .
Diverse Neonröhren defekt.
Licht schaltet nach 30 Sekunden ab.
Das Auge braucht Zeit, sich daran zu gewöhnen.

Dann steht dir soooo ein Prügel im Weg.

Jeder normale Verstand sagt - nää !

Jeder normale Verstand sagt - Augen auf und vorsichtig fahren.

Naja.
Ob ich noch auf Beifall hoffen würde - wenn ich ohne Vorwarnung, so ein Brett im Gesicht hätte - sei dahingestellt.

Ungeachtet der Thematik von Anna, halte ich das entweder für eine krasse Fehlkonstruktion und/ oder eine krasse Fehlbedienung der Apparatur.

Kann natürlich nur nach den gestellten Bildern meine Meinung bilden.

Und eine Meinung darf man ja haben, oder ?

Gruß

Wenn man die sechs Seiten liest muss man sagen das es hier wohl keine eindeutige Beurteilung der Sachlage gibt.
Anwaltliche Beratung würde ich in Anspruch nehmen, beim geringsten Zweifel kann man die Sache wohl abhaken und als Lehrgeld verbuchen.
Der Garagenbetreiber und/oder die Baufirma wird alles versuchen die Schuld von sich zu weisen.
Außerdem würde ich als Garagenbetreiber anschließend den Mietvertrag mit Anna kündigen.
Ist eine Sache der Abwägung.
Sollte eine Vollkasko bestehen hält sich der Betrag in der Regel in Grenzen.

Böse Betreiber würden ihr nicht nur kündigen, sondern auch noch nach Beschädigungen am Lift suchen (bspw. an der Mechanik) und ihr damit eine Fahrerflucht anhängen...

Also wenn man seinen Schaden melden möchte, dann vielleicht erst einmal freundlich das Gespräch suchen, bevor das ganz große Besteck herausgekramt wird.

@Scimitar83
Sehr richtig, das kommt durchaus in Frage.

Sorry,

was soll die ganze schwachsinnige Diskussion hier????

Die Dame soll gefälligst ihren Schaden bezahlen. Wer rückwärts
fährt, und die entsprechende Umsicht etc. vermissen lässt, zahlt
leider den Schaden.

Parke leider selber in einer Duplexgarage.
Kommt nur allzu oft vor, dass es Kids oder Jugendliche
witzig finden, die Duplexparker auf halbe Höhe zu fahren.

Oder noch gemeiner nur 10 bis 15 cm hochfahren.
Wenn das nicht auffällt, ist das super beim Runterfahren.
Mit viel Glück scheppert es nur, ansonsten ist viel am
Unterboden kaputt.

Wen soll ich jetzt verklagen, den Vermieter meines Stellplatzes
oder die Hausgemeinschaft, weil ein Stellplatz mir gehört????

Sorry, wer ein Fahrzeug fährt, sollte sich vergewissern, dass der
Fahrweg auch frei ist. Gehört zu den allgemeinen Obliegenheitspflichten
der Fahrzeugführers.

Klar würde ich mich als TE auch in den A..ch beißen und nach einem
Finanzier für den Schaden suchen.

Nur wie meine Beispiel zeigen, ist leider jederzeit damit zu rechnen,
dass sich Duplexparker nicht in den vorgesehenen Endpositionen befinden.

Wer soll denn dann bezahlen????? Als Nutzer würde ich immer behaupten,
dass der Parker in der jeweiligen Endposition war. Beweist mir mal das Gegenteil.

Für mich ist damit der Fall klar: Leider die eigene Sorgfaltspflicht vernachlässigt
und damit selber zahlen. Auch wenn es nervt und ärgert.

kajakspider

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 11. Januar 2025 um 09:49:59 Uhr:


Böse Betreiber würden ihr nicht nur kündigen, sondern auch noch nach Beschädigungen am Lift suchen (bspw. an der Mechanik) und ihr damit eine Fahrerflucht anhängen...

Also wenn man seinen Schaden melden möchte, dann vielleicht erst einmal freundlich das Gespräch suchen, bevor das ganz große Besteck herausgekramt wird.

Keine böse Betreiber (auch wenn ich weiß, wie es gemeint war), sondern die, die auch wie die Fragestellerin ihre Rechte in Anspruch nehmen wollen, insbesondere dann, wenn jemand mit der Keule kommt.

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 11. Januar 2025 um 09:31:12 Uhr:


Und eine Meinung darf man ja haben, oder ?

Die soll man sogar haben. Dennoch bleibt die Frage offen, ob die Rampe innerhalb der Stellfläche ist. Wenn ja, und ich behaupte, dass es der Fall ist, dann kann die Fragestellerin sich an die eigene Nase fassen. Wenn ich auf meine Stellfläche etwas abgestellt habe und jemand donnert dagegen, dann liegt es nur in seiner Verantwortung, dies verursacht zu haben.

@leia74

Wie ist dein beschädigtes Fahrzeug eigentlich versichert 😕

- Mit VK - Vollkasko ?

- ohne / mit Rabattschutz ?

+ Wie sieht eigentlich dein Heckklappenschaden genau aus 😕

= Foto erwünscht

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