Schaden durch ungesicherte Baustelle in Garage - wer haftet?

Hallo liebe Motor-Talker,

ich bin in einer Tiefgarage beim Rangieren mit meinem Auto rückwarts gegen eine halb herunter gelassene Hebebühne eines Duplex-Parkers gefahren. Die Bühne stand wohl wegen Bauarbeiten im Bereich dieser Hebebühne - die laut unscheinbarem Aushang auf einem DinA4-Zettel neben der Hebebühne vor 2 Tagen stattfanden - auf halber Höhe ca. 85 cm weit in die Fahrspur hinaus (gewöhnlich stehen die Hebebühnen immer oben und ragen nicht in die Fahrspur der Garage). Die weit herausstehende Hebebühne war nicht gesichert (z.B. durch Flatterband), mir als Mieter eines Stellplatzes in dieser Garage waren die Bauarbeiten nicht bekannt und da keine Arbeiter vor Ort waren und die Hebebühne beim Betreten der Garage in meinem Rücken liegt, ist mir die halb herunter gelassene Hebebühne nicht aufgefallen. Beim rückwärts Rangieren war die Hebebühne offenbar außerhalb des Erfassungsbereiches des PDCs und für mich auch visuel nicht erkennbar, dass sie weit in die Fahrspur hineinragte.
Das Ergebnis ist eine Delle in der Heckklappe und ein zerbrochenes Rücklicht in meinem relativ neuen Wagen.
Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich? Oder liegt auch eine Teilschuld beim Eigentümer oder Hausmeister oder der Baufirma wegen der ungesicherten Baustelle/herausragenden Hebebühne (die Hebebühne hätte aufgrund der aktuell nicht stattfindenden Bauarbeiten auch wieder in eine sichere Position hochgefahren werden können...)?

Ich wäre euch für Hilfe sehr dankbar.

Danke schon mal ??
Anna

123 Antworten

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 12. Januar 2025 um 12:38:18 Uhr:


Nun ja, fehlender Brandschutz/ Fluchtweg ist oftmals tödlich für viele. Frei benutzbare Hebebühnen, da quetscht man maximal sich selber oder jemand anderes ein. Als Erwachsener hat man das im Griff so wie Brotschneider und Heckenscheren. Und Kinder sollten sich nicht in der TG befinden, ok ist nicht auszuschließen aber wahrscheinlich über die Aufsichtspflicht prinzipiell abgedeckt. Oder die Eltern haben ihren Kindern beigebracht wie die Hebebühne zu bedienen ist oder das man die Finger davon läst.

Passt das noch zur Fragestellung vom TE ??? 😕

oder besser zum Bauamt ?

Einfach mal die Frage lesen und dann antworten (aber zum Thema)

Läuft der Thread immer noch. Für mich zeigen viele Beiträge hier, dass in Deutschland etwas nicht mehr stimmt. Immer sind die anderen Schuld gepaart mit einer „Ich verklage Dich weil Du gegen die Schrebergartenverordnung verstößt“-Mentalität.

Just my 5 Cents.

Wenn die Eltern die Aufsichtspflicht nicht grob verletzt haben, ist da gar nichts gedeckt. Und für eine grobe Aufsichtverletzung muss fast schon Absicht her. Es reicht schon, wenn die Kinder es verboten bekommen haben und hin und wieder nachgesehen wird, dann ist die Aufsichtspflicht erfüllt.

Da hier nur noch OT kommt ist hier das Ende erreicht.

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