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Schaden auf Audi-Parkplatz

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 19:08

Hallo Gemeinde!

Ich hab' da mal eine Frage.Folgendes ist passiert:

Mein Audi hat nach Service gelechzt.Also Termin gemacht,Auto beim Freundlichen abgestellt,kurz angeschaut,Blafasel,was alles zu machen sei,was nicht und das wars.

Am Nachmittag kam dann der Anruf,Auto ist fertig.Alles i.O.Ich wieder hin und ich dacht ,mich tritt ein Pferd.Meine Fontscheibe verikal komplett gerissen.Auf Nachfrage,was hier passiert ist,sagte mir der zuständige Meister,ja als er Probefahrt machen wollte,war aufeinmal ein Riß in der Scheibe.Er wisse jetzt auch nicht so recht,wo der herstammt.Als das Auto beim Waschen war,war noch kein Riß drin.

Sie meinten dann,das war ein Hitzeriß,von einem Steinschlag herrührend.Der Steinschlag ist zwischen Motorhaube und Wischerblatt und so klein,daß man eine Lupe braucht,um den Einschlag zu sehen.

So,nun kommt.Auf meine Frage,wer den Schaden nun zahlen soll,hieß es,ja Audi nicht,weil der Steinschlag älteren Datums sei.Bei der Abgabe des Autos am Morgen ist der Steinschlag weder mir noch dem Meister aufgefallen.Ich wollte aber nicht allein für den Schaden aufkommen,weil ich mich unschuldig fühle.Mir wurde dann gesagt,daß es sich um ein öffentlich zugängliches Gelände handele und Audi für Schäden nicht aufkommt.Nach ewigen Hin und Her hat Audi nun die Hälfte meiner Kasko-Selbstbeteiligung übernommen,75€ zahlt Vorsprung durch Technik und 75€ zahle ich.

Aber ich bin immer noch der Meinnung,daß der Freundliche alles hätte übernehmen müssen.Oder nicht?

Mich würde einfach mal Eure Meinung interessieren.

Schon mal danke.

Cu denn

Grüße vom Quattroniker

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2009 um 16:53

Wenn jemand die deutsche Mentalität kennenlernen möchte dann empfehle ich diesen Thread zu lesen.

Was hier wieder vor Gericht gegangen und geklagt und per Anwalt kommuniziert wird ist die wahre Pracht. Natürlich NUR wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und die hat man als guter Deutscher natürlich.

Für alle Fälle falls der Filius vom Nachbarn mal an die Garagenmauer pisst und man die Folgeschäden des Urins in 20 Jahren geltend machen will.

Streitwert hier im Fall des TE's 75,- € !!! Die Amtsrichter wird es freuen sowas wichtiges zu richten denn die haben sonst nix zu tun!

Übrigens werden sehr viele solcher wichtiger Fälle per Vergleich geregelt. Ich denke das dann da noch von ehemals 75,- max. 30,- € rausspringen werden...wenn überhaupt.

Viel Erfolg.

Grüße

....ich muss weg habe gerade gesehen das ein Kind mit Malkreide den schönen betonfarbenen Boden der Tiefgarageneinfahrt versaut!!

Na warte!!!...Wer bezahlt mir die Reinigungskosten!!!

 

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am 30. Juli 2009 um 19:16

Ich zitiere mal einen Richter: "Etwas was bereits kaputt ist kann man nicht noch mal kaputt machen."

Umgelegt auf Deinen Fall,

Deine Scheibe hatte nen Steinschlag ergo "Kaputt bzw. beschädigt" daher finde ich das Teilen der SB voll ok.

Grüße

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 19:27

Hey!

Der Steinschlag kann ebensogut auf dem Parkplatz passiert sein.Kann man wirklich einen "alten" Steinschlag von einem "neuen" unterscheiden? Wie gesagt,wir haben eine Lupe benutzt,um den Einschlag überhaupt richtig sehen zu können.

Das war bereits der dritte Audi,den ich dort gekauft habe,incl.aller Inspektionen.Ich meine,die Jungs hätten sich nichts vergeben,wenn sie die Selbstbeteiligung ganz übernommen hätten.

 

Cu denn

Euer Quattroniker

Ich würde diese nicht so hinnehmen. Du hast einen Wagen mit einer intakten FS abgegeben, demzufolge hatte der :) die Obhut über den Wagen und versichert dürften der auch sein. Wenn Du eine RSV hast, dann würde ich mich dort beraten lassen, 75 € findet man auch nicht so einfach auf der Strasse.

 

am 31. Juli 2009 um 6:03

Kenn mich da zwar nicht wirklich aus, aber sehen tu ichs genauso. Der :) is versichert und es ist bei ihm passiert. Wenn er nicht zahlen will muss er nachweisen dass der Schaden nicht bei ihm/durch ihn verursacht wurde, und ich kann mir nicht vorstellen dass man das beweisen kann. Aber die Last liegt bestimmt bei ihm!

Würde an deiner Stelle ebenfalls auf die RSV zurückgreifen und das nicht einfach so hinnehmen.

am 31. Juli 2009 um 7:12

Zitat:

Original geschrieben von Chiba

.... Wenn er nicht zahlen will muss er nachweisen dass der Schaden nicht bei ihm/durch ihn verursacht wurde, und ich kann mir nicht vorstellen dass man das beweisen kann. Aber die Last liegt bestimmt bei ihm!....

Das trifft es im Wesentlichen. Die Ausrede mit dem öffentlichen Gelände ist schon witzig. Wo die deinen Wagen hinstellen ist Ihre Sache und wenn Sie nicht nachweisen können das der Schaden schon da war, dann geht der voll auf die Kosten vom Händler. Genau aus diesem Grund wird ja bei Abgabe des Wagens eine Kontrolle auf Schäden gemacht. (oder sollte gemacht werden)

also das ist ja der Oberhammer !!!

Da würd ich aber auf die Barikaden gehen...wo kommen wir denn da hin hallo ?

Ich stell das Auto ab und will es so haben wie ich es dort abgestellt habe, ein Hitzeriss in der Scheibe also das kommt so gut wie garnet vor, vielleicht eine starke Bodenwelle kann eine Scheibe zum reißen bringen , woran man aber auch wieder dann erkennen würde das der Meister bei der Probefahrt gefahren ist wie ne Wutz.

Das Audi dafür nix kann ist klar, aber die Werkstatt die haftet dafür, meine Versicherung würd ich def. nicht einschalten.

Hier würd ich nicht lange fackeln und ab zum Rechtsanwalt!

Da morgens keiner den Steinschlag bemerkte würd ich mal sagen ist er bei der Probefahrt passiert , ich mein im entdefekt gehts ja nur um 75 EUR aber meiner Meinung nach ist das viel Geld und hier gehts auch ums Prinziep.

In die Werkstatt würd ich def. nicht mehr gehen und evtl. mich noch bei der KFZ Innung Handwerkskammer über den Betrieb beschweren.

am 31. Juli 2009 um 7:58

Hallo!

Ich seh's so:

Fakten:

- bei der Abgabe: Scheibe nicht kaputt (sichtbar)

- bei der Abholung: Scheibe kaputt

Fakt: Irgendwann während der Reparatur muss die Scheibe gerissen sein. Wie es dazu kam, ist erstmal Nebensache. Ein Steinschlag kann genauso gut während der Probefahrt passiert.

Du kannst nicht beweisen, dass die Scheibe vorher in Ordnung war, die Werkstatt kann dir nicht das Gegenteil beweisen.

Also:

1. Der Werkstatt gegenüber KEINERLEI Zugeständnisse machen!

2. DEINE Autoversicherung anrufen und um Rat fragen. Die wissen schon recht gut, wie sie gegnerische Ansprüche abwehren können! Die Kümmern sich auch um Gutachter usw.

Das ganze sollte von nunan nur noch über Versicherungen bzw. Anwälte laufen. Gutachten einholen usw. sollen die machen.

Und das mit "öffentlichem Gelände" ist Bulls**t! Werkstattgelände ist Privatgelände! (sonst könntest du ja auch dein Auto einfach so drauf parken ;-) ). Und wenn die Werkstatt den Wagen von sich aus auf öffentlichem Gelände abstellt, ist das deren Problem. Außerdem ist die Werkstatt bestimmt (hoffentlich gut) versichert.

Wichtig:

Nichts einreden lassen und nicht verrückt machen lassen! Die Werkstatt will selbstverständlich auf keinen Fall derne Versicherung in Anspruch nehmen, denn die Policen sind recht teuer. Gut möglich, dass die schon öfters Schäden an Kundenfahrzeugen hatten und deren Versicherung eh schon "gereizt" ist....

Viel Erfolg!

 

 

 

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 11:55

Hallo hallöle!

Erst mal danke für die Antworten.

Nun ist es so,daß der Meister gar keine Probefahrt gemacht hat.Das Auto ist keine 100mtr. bewegt worden.

Ich habe das Ganze mal an meine Versicherung gegeben,damit diese gewissermaßen vorgewarnt ist.Blöderweise habe ich die 75€ bereits abgedrückt.In Bayern sind endlich Ferien und ich wollte mit intakter FS los.Ich hoffe mal,die Tatsache,daß ich bezahlt habe,wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet.

Mal sehen,wie es ausgeht.Notfalls würde ich wirklich in Zukunft die Werkstatt wechseln.

 

Euch allen eine schöne Zeit,genießt Eure Autos.

Cu denn

Quattroniker

Audi Werkstätten sind verpflichtet nach Inspektionen oder Reparaturen 20 Km Testfahrten zu machen.

 

 

Zur Scheibe, dass sehe ich im Gegensatz  zu euch anders. Ein Glasbruch kann immer passieren.

Es liegt zwar im Ermessen der Werkstatt dir aus good will die Selbstbeteiligung zu ersetzen, müssen tut sie das

aber sicher nicht.

 

Was anderes wäre es, wenn die Werkstatt die Scheibe zerstört hätte z.B. wenn ein Mechaniker

dagegen gestossen wäre.

 

Wenn die Scheibe bei einer Testfahrt kaputt geht, ist dies ein Versicherungsfall.

Der Versicherungsnehmer bist Du und nicht die Werkstatt.

 

Wenn du den Wagen einem Freund ausleihst und dem passiert sowas ist es ebenso dein

Versicherungsfall. Dein Freund kann dir dann was dazugeben, muss er aber nicht.

 

LG

MC

also mal aber ehrlich.

Die Scheibe geht doch nicht von der Sonneneinstrahlung der daraus resultierenden Hitze und des vorhandenen Steinschlags kaputt.

Also quatsch zu behaupten die Werkstatt kann dafür nichts!

Jemand hat den Schaden verursacht da nun die Werkstatt der letzte Kontakt war sind die drann.

Also ich bin da richtig empfindlich was solche Sachen betrifft, lass mir doch nicht mein teuer erworbenes Auto wo ich jahrzente gespart habe durch solche Fachidioten demolieren.

Und wie schon gesagt letzter Kontakt also in meinen Augen auch Schuld weil ich davon ausgehe das so ein Schaden nicht einfach so passiert, durch hitze und steinschlag scheibe kaputt hammer "es gibt sachen die gibts garnet"

am 31. Juli 2009 um 13:28

Hallo,

ich bin der selben Meinung wie magictrigger.

Auch wenn die Fachwerkstatt den Schaden nicht

verursacht hat muss sie zumindest das Auto so

gut es gehn inspizieren damit dem Kunden

evtl. offene Mängel die zu so etwas führen kann

direkt meldet. Es muss in dem Service der Werkstadt

liegen bei Audi solche Mängel aus Kulanzgründen zu

beheben und den Kunden zu entschädigen.

Der Werkstatt-Service hat das Auto nach Übergabe

in seine Obhut alles was danach vorfällt muss die

Werkstatt revidieren können. In bestimmten Fällen

muss auch direkt mit dem Kunden Kontakt aufgenommen

werden. Und wenn auch mal die Werkstatt nicht schuld

ist muss das über den Service laufen.

Risiken muss jede Firma tragen besonders Versicherungen,

aber Audi muss das nun mal auch mal einsehn besonders

die Händler die nur Geld verdienen möchten.

 

am 31. Juli 2009 um 16:53

Wenn jemand die deutsche Mentalität kennenlernen möchte dann empfehle ich diesen Thread zu lesen.

Was hier wieder vor Gericht gegangen und geklagt und per Anwalt kommuniziert wird ist die wahre Pracht. Natürlich NUR wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und die hat man als guter Deutscher natürlich.

Für alle Fälle falls der Filius vom Nachbarn mal an die Garagenmauer pisst und man die Folgeschäden des Urins in 20 Jahren geltend machen will.

Streitwert hier im Fall des TE's 75,- € !!! Die Amtsrichter wird es freuen sowas wichtiges zu richten denn die haben sonst nix zu tun!

Übrigens werden sehr viele solcher wichtiger Fälle per Vergleich geregelt. Ich denke das dann da noch von ehemals 75,- max. 30,- € rausspringen werden...wenn überhaupt.

Viel Erfolg.

Grüße

....ich muss weg habe gerade gesehen das ein Kind mit Malkreide den schönen betonfarbenen Boden der Tiefgarageneinfahrt versaut!!

Na warte!!!...Wer bezahlt mir die Reinigungskosten!!!

 

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 19:27

@gengolf!

Ich weiß nicht,wo Dein Problem ist.Aber von Gerichtsverhandlung war meinerseits nie die Rede.Ich habe mich irgendwie ungerecht behandelt gefühlt und wollte einfach mal die Meinung anderer hören.Nicht mehr nicht weniger.

Übrigens kostet der Tausch der Scheibe knapp 700 Euronen.

So nun wünsche ich Dir viel Spaß beim Reinigen der Garagenauffahrt.

Achso,eine RSV habe ich auch nicht.Soviel zum Thema "...guter Deutscher"

 

Cu denn

Quattroniker

Zitat:

Original geschrieben von K.Ford

Übrigens kostet der Tausch der Scheibe knapp 700 Euronen.

Da haben die freundlichen dir aber einen Sonderpreis gemacht, wie? Nur weil du es bist. :D

btw du bist am klempen :eek:

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