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Sch... TÜV 7,5x18 ET20

Audi A6 C5/4B

Ich bau mir die RS Felgen an 7,5x18 ET20 mit 225/40 18 und denke noch so das ist ziemlich knapp..
ABER sie passen genau steht nichts über perfekt!!!

Da kommt mir der Tüv-Süd Typ mit das sind ja RS-Felgen das wird eng.(ok das wußte ich ja schon)
Dann hat er mein Fzg-Schein genommen und gesagt das mein Auto mit schmalen Rädern ausgeliefert wurde und deshalb eine breitere Spur hat????😕 Zitat: "Damit es nicht ganz so jämmerlich aussieht."
Mein Auto wurde mit 235/45 17 ausgeliefert zu 100% Ersatzrad ist auch 17"
Nach 45min sagt er mir dann ohne sich das Auto angeschaut zu haben das ich nen Termin machen muß.(Vorher hieß es das macht mein Kollege schnell!)

Und dann das Beste, nach der Frage was das denn kostet meinte er ca.80€!

Ich bin so sauer und ich war trotzdem freundlich!
Die haben echt eine Arschruhe weg!

Dann habe ich noch gefragt ob was zu beachten ist da sagt er wenn das Rad voll eingefedert ist müssen 8-10mm zu allen Karosserieteilen sein.
Wenn das nicht so wäre könnte ich doch noch Federwegsbegrenzer einbauen oder?(Orginal Sportfahrwerk)

Das einzig erfreuliche war das ich keine Traglastbescheinigung brauche weil die eine im Computer haben.

Genervte Grüße aus Bayern

48 Antworten

Zur Info wg Freigängigkeit, was die EU-Richtlinie vorsieht (österr Website, da aber EU-RL für alle EU-Länder Gültigkeit hat, passt die Info auch für D)
http://www.noel.gv.at/.../0211_LM_Felgen.wai.html

Weitere Info wegen Freigängigkeit:
Änderung der Rad-Reifen-Kombination

mögliche Gefährdung durch
- Verschlechterung des Bremsverhalten
- Ungenügenden Freiraum der Reifen zu Fahrwerk- und Karosserieteilen z.B. Lenkung etc.
- nicht ausreichende Radlast in Bezug auf die zulässige Achslast
- Reifen mit zu geringen Trägheits- und Geschwindigkeitsindex
- Veränderung der Tachotoleranzen durch Änderung des Abrollumfanges
- unzureichende Radabdeckung

Prüfungen des Einbaus
Prüfung der Auflagen und der Beschränkungen
- Trägheitskennzahlen und Geschwindigkeitsindex
- Freigängigkeit der Reifen

Fahrwerksteilen mind. 5 mm
Karosserieteilen mind. 10 mm
Radaufhängung, Bremsen und Lenkung mind. 3 mm

Prüfung der Freigängigkeit
- Das Auto muß mit den jeweils diagonal gegenüberliegenden Rädern auf 2 Rampen mit einer Höhe von ca. 140mm fahren und die Räder der Achse 1 bis zum Lenkanschlag einschlagen. Das kurvenäußere Rad muß genügen Freigängigkeit aufweisen, wenn das Fahrzeug bis zum geringsten Restfederweg eingefedert ist.
- Fahrversuche mit der maximalen Zuladung, mit größten Lenkeinschlag im Grenzbereich, danach alle Räder und Reifen auf Beschädigung prüfen
- bei Geschwindigkeiten über 210 km/h sind nur Metallventile zulässig
- Verwendung der richtigen Befestigungsteile, und Gewindelänge

- Ausreichende Radabdeckung
Die Gesamtbreite des Reifens muß vor und hinter der Radmitte 30 Grad bzw. 50 Grad voll abgedeckt sein.
- Überprüfung der Änderung, der Reifen-Felgen-Kombi mit anderen Fahrzeugänderungen (z.B. Tieferlegungen)

Meldung an die Zulassungsbehörde
Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht sofort vorgeschrieben, sondern erst bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle

Quelle: http://www.reifen-boehler.de/html/dekra___tuv.html

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


tja blöd, wenn sich die prüfer ans gesetz halten, oder?

Es gibt einen Handlungsspielraum für die Prüfer für den er selber verantwortlich ist.

Bei bearbeiteten Innenkotflügeln schleift bei dieser Felge/Reifen Kombination nichts - da ist aber auch kein Platz mehr.

Da nichts Schleift kann der Prüfer das auf seine Kappe nehmen und eintragen. Es kommt halt auf den Prüfer an und dessen Einstellung zu Tuningfahrzeugen. Ich wollte es mir mit meiner Cup-Lippe auch einfach machen und bin hier im Städtchen bei einem absoluten Obertroll gelandet - NOWAY wegen der komischen "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von SGI, dann bin ich zu einen Exkollegen aus meiner Schrauberzeit gefahren, der hat seinen Computer bemüht, eine Mustereintragung gefunden, und schwupps stand das Ding ganz ordnungsgemäß in den Papieren.

es gibt mindestabstände und die sind einzuhalten. ist relativ einfach zu verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


es gibt mindestabstände und die sind einzuhalten. ist relativ einfach zu verstehen.

und es gibt den Handlungsspielraum der Prüfer 🙂 - genau für die Fälle wo es so knapp ist und nichts schleift wurde dieser Spielraum geschaffen.

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Nabend !

Das ist auch ein Grund,warum ich nur noch zum Werkstatt-TÜV fahre ! Die Jungs sind einfach flexibeler..... 😉
Hab mich über den stationären TÜV im Leben genug geärgert,Korintenkacker ham die auf dem Kittel stehen !

Gruß A6le

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


und es gibt den Handlungsspielraum der Prüfer 🙂 - genau für die Fälle wo es so knapp ist und nichts schleift wurde dieser Spielraum geschaffen.

Eine Mißachtung bzw Unterschreitung der Mindestmaße nennt sich bei uns "Amtsmißbrauch" und wird von den Strafgerichten auch dementsprechend verfolgt.

Das sind dann solche Eintragungen, die bei uns in Ö - trotz Eintragung in D - eine Kennzeichen- und Fahrzeugscheinabnahme wegen Gefahr in Verzug zur Folge haben.

Da kann man sicher vortrefflich drüber streiten - wenn nichts Schleift ist auch keine Gefahr im Verzug und wer würde das jemals Nachprüfen ? Die RL ganz sicher nicht. Aber wenn beim TÜV nichts geht, und man einen solchen Korinthenkacker als Prüfer hat, investiert man halt ein paar Euro in Federwegsbegrenzer und hat seine Ruhe 😉

das problem ist, das es KEINEN spielraum gibt...sonst würde es toleranzen geben 10mm +/- 2 mm oder so.

im gesetzt geht es um "min." oder "mindest"-abstände. wer das wort jetzt nicht versteht (pisaversager)...es bedeutet gleich oder mehr aber NICHT weniger!

wenn ein prüfer das trotzdem einträgt...wird es leider nicht legal.

das wäre das selbe, ein polizist erlaubt DIR das grenzenlose rasen und verspricht dir, daß du keine strafen bekommst.

Das Gesetz 😁 .. fragt sich nur welches ?

Wer ein Fahrzeug hat das nach EG-Richtlinien abgenommen wurde, da besteht keine eindeutige Vorschrift mehr. Es wird nur eine allgemeine ausreichende Radabdeckung vorgeschrieben. Das ist jedoch Auslegungssache und fällt in dn Handlungspielraum eines jeden Prüfers.

Mahlzeit 😁

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


Das Gesetz 😁 .. fragt sich nur welches ?

Wer ein Fahrzeug hat das nach EG-Richtlinien abgenommen wurde, da besteht keine eindeutige Vorschrift mehr. Es wird nur eine allgemeine ausreichende Radabdeckung vorgeschrieben. Das ist jedoch Auslegungssache und fällt in dn Handlungspielraum eines jeden Prüfers.

Mahlzeit 😁

radabdeckung ist ja mal ganz was anderes, als mindestabstände zu karr.- bzw brems/achsteilen.

Über die ausreichende Radabdeckung gibt es eine EU-RL, die von allen Mitgliedstaaten umzusetzen und zu beachten ist, dh der Bereich 30° vor/50° nach der Radnabe ist gänzlich abzudecken, und da ist nicht nur die Lauffläche, sondern die komplette Rad-/Reifenkombination gemeint.

Dies ist bereits in einem vorangegangenen Post von mir behandelt worden, 2. Seite/1. Post.

Und die Radabdeckung und die Mindesmaße werden von einem Gutachter der RL kontrolliert, ein Gutachten erstellt, aufgrunddessen die weiteren Maßnahmen wie Untersagung der Weiterfahrt oder Kennzeichenabnahme gesetzt werden, desweiteren wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Wenn wir schon mal bei den Vorschriften sind 😉

2.1 . Bei fahrbereitem Fahrzeug ( vgl . 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG ) und bei Geradeausstellung der Räder müssen die Radabdeckungen folgende Bedingungen erfuellen :

2.1.1 . In dem Teil , der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird ( siehe Abbildung 1 ) , muß die Gesamtbreite ( q ) der Radabdeckungen mindestens ausreichen , um die Breite ( b ) des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad , wie sie vom Hersteller und in 5.2 der Bescheinigung gemäß Anhang II angegeben sind , abzudecken.

2.1.1.1 . Zur Bestimmung der Breiten nach 2.1.1 werden die Aufschriften , die Verzierungen , die Scheuerleisten oder -rippen auf den Reifenflanken nicht berücksichtigt.

2.1.2 . Die hinteren Kanten der Radabdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden , die 150 mm über der Radmitte liegt ( gemessen an der durch die Radmitte verlaufenden Achse ) , und der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene ( Punkt A der Abbildung 1 ) muß ausserhalb der Längsmittelebene des Reifens oder im Falle von Zwillingsrädern ausserhalb der Längsmittelebene des äusseren Rades liegen .

2.1.3 . Umriß und Lage der Radabdeckungen müssen so sein , daß sie möglichst nahe am Reifen liegen .

Genug Raum für jeden Prüfer um "Regelkonform" die Felgen/Reifenkombi einzutragen 😉

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



2.1.3 . Umriß und Lage der Radabdeckungen müssen so sein , daß sie möglichst nahe am Reifen liegen .

genau "möglichst nahe" aber nicht unter mindestmaß. wenn ein mindestmaß unterschritten werden kann, wäre das ja ein wiederspruch im sinne des wortes.

wenn dein A6 mindestens 200 PS hat -> dann hat er auch nicht 199PS oder? solche leute wie du, wären dann die ersten die wieder mit ihren "persönlichen" anwälten (mich wundert immer wieviele persönliche anwälte haben *gg* wie auf ebay) drohen, weil die angegebene leistung nicht stimmt.

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6



Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



2.1.3 . Umriß und Lage der Radabdeckungen müssen so sein , daß sie möglichst nahe am Reifen liegen .
genau "möglichst nahe" aber nicht unter mindestmaß. wenn ein mindestmaß unterschritten werden kann, wäre das ja ein wiederspruch im sinne des wortes.

Es gibt keine gesetzlichen Mindestmasse nach den EG Vorschriften - was der TÜV selbst erlässt um seine Prüfer abzusichern ist kein Gesetz !

Mir ist schnuppe 😉 ich habe die Dinger ganz regulär und legal Eingetragen 😁

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


Mir ist schnuppe 😉 ich habe die Dinger ganz regulär und legal Eingetragen 😁

das ist doch gut, wenns einen beruhigt, ob legal, illegal...scheißegal. sonst wird nie jemanden geglaubt (weil ja alle keine ahnung haben und nur idioten rumlaufen), doch wenns ums eintragen geht, sind die tüvler plötzlich die besten, wissen alles und dürfen alles...geil! man(n) kann es sich eben immer so drehen, wie man es gerne haben möchte, wenns nur das eigene gewissen beruhigt *gg*

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