Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Zitat:
@boxor schrieb am 9. Juni 2017 um 00:04:01 Uhr:
Sagen wir mal so: Sollte das Update illegal sein, sind auch alle anderen Motorschutzabschaltungen illegal. Damit wären dann alle EU5 und die meisten EU6 Diesel illegal - aller Hersteller. Das kannst Du vergessen. Mit dem Update hebt VW die Schummeldiesel auf das Niveau der Konkurrenz und das bedeutet nicht mehr und nicht weniger als dass die NEFZ Werte auch außerhalb des Prüfstands eingehalten werden. Das macht das Update. Dass in der Praxis niemand nach NEFZ fährt stimmt, ist rechtlich aber unbeachtlich.Dazu gerade gefunden: http://www.focus.de/.../...legal-adac-fordert-klarheit_id_7227912.html - es ging immer nur um Punkt 2.
Wieso soll ich das vergessen? Wenn man ordentlich vor Gericht vorträgt, kann es schon sein, dass ein entsprechendes Urteil gefällt wird - siehe Widerrufsjoker bei Immobilien- und anderen Krediten. Die Schäden für die Banken sind immens und dennoch müssen sie in zigtausenden Fällen die Verträge rückabwickeln. Ich betrachte das nicht aus der Sicht, was Politik etc. verbockt haben, was opportun zu sein scheint, sondern was juristisch machbar ist.
Und das Update scheint auch illegal zu sein - siehe Link - eine weitere Möglichkeit, den Stinker loszuwerden.
@transarena:
Ja selbstverständlich selbst etwas machen, also klagen. Warten alle darauf, dass der Staat etwas für sie macht? Da kann man lange warten - bis zur Verjährung.
Danke, Mikro, ähnlich sehe ich es auch. Eigene Initiative ist gefragt - wie es transarena aber auch schon angedeutet hat.
Ich finde es "interessant", wie man jetzt auf Biegen und Brechen versucht, den "Umweltschutz" vorzuschieben und die "echten" Abgase dem Autohersteller/den Autoherstellern anzulasten, um seinen -jetzt den Gesetzen und Normen entsprechenden- Wagen doch noch loszuwerden. Leute, die DUH hat bei GLEICHEM Thema nicht umsonst einen auf den Deckel bekommen.
Die Wagen entsprechen nach dem update dem zum Zulassungszeitpunkt entsprechenden Vorschriften, zwar erst nachträglich, aber sie tun es. Damit ist jegliche Grundlage einer Klage entzogen. Ihr könnt doch den Herstellern von ehemals Euro-1-Fahrzeugen heute auch nicht vorwerfen, dass man damit in keine Umweltzone kommt und sie nicht geltenden Umweltvorschriften entsprechen.
Ob man den Preisverfall eines Diesel nach dem Skandal nun einklagen kann, das sollen Richter entscheiden.
Normen und Gesetze sind da, um Rechtssicherheit zu schaffen. Über die Wirksamkeit darf man sicherlich für die Zukunft diskutieren. Jeder Unternehmer versucht in diesen Rahmen das Maximum für sich rauszuholen. Im Falle der Autohersteller sind das Motorschutzkomponenten und Thermofenster. Dagegen hat die Politik nichts, sie sind in den Normen sogar enthalten.
Aber ich lasse mich nicht verarschen. Und da packe ich auch andere Geschütze gegen VW aus, wenn es sein muss - alles, was vor Gericht zulässig ist. Und da habe ich keine Skrupel, und es ist mir Wurscht, was da auf dem Prüfstand oder der Straße gilt. Hauptsache, das Gericht sackt VW ein. Wenn die anständig wären, wäre ich es auch, aber so suche ich alle Möglichkeiten, mich schadlos zu halten. Und ich habe keinerlei schlechtes Gewissen deswegen. Und so würde ich bei jedem Hersteller reagieren, d.h. ich bin kein VW-Basher.
Und was die Normen betrifft: Aufpassen, VW stellt nur die für sie günstige Ansicht dar. Juristen werden schon herausfinden, wo der Hase im Pfeffer liegt - siehe auch oben verlinkten Artikel bei Focus - hier nochmal:
http://www.focus.de/.../...legal-adac-fordert-klarheit_id_7227912.html
Lies den Artikel mal richtig. Man kann von VW auch nicht mehr verlangen, als die Prüfstandserkennung rauszunehmen. Das haben sie getan. Dass das Auto davon praktisch nicht sauberer wird zeigt, wie irrelevant der Mangel in der Praxis war und dass das ganze Geheule wegen angeblich tausender Toter durch die Schummeldiesel Quatsch ist. Denn die legalen Diesel sind genauso dreckig und teils deutlich dreckiger (bei Fiat und Renault zB sind sogar EU6 Diesel dreckiger als der EA189 mit EU5). Normgerechter Dreck ist kein Mangel des Autos sondern der Norm. Klar ist die Norm in der Auslegung strapaziert worden, aber von allen und nicht nur von VW. Andere machen gar keine Änderungen, ist das besser?
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Aber sie haben betrogen, und daher habe ich keine Skrupel, meine Forderungen maximal auszureizen. Es ist mir dabei Wurscht, was VW 'eigentlich' muss. Ich habe die Schnauze voll!
(es stimmt, was Du schreibst bzgl. der Normen)
Danke boxor. Ich habe das Gefühl, dass ich entweder nicht die richtigen Worte finde oder aber, dass man mich/uns nicht verstehen will.🙄
Gerade das Urteil gegen die DUH wird die Richter wieder in die entsprechende Richtung treiben. Gab es in den zuvor ergangenen Urteilen ordentlich Wind gegen VW, wird sich die Richtung jetzt wohl wieder ändern.
Ich verstehe Eure Sichtweise sehr gut, will mir die aber im Streit gegen VW nicht zu eigen machen, was die Normen betrifft. Wenn es "Schlupflöcher" gibt, die mir beim Prozess helfen, werde ich sie nutzen.
Die Gerichte wird das Urteil gegen die DUH m.E. nicht in ihrer inzwischen überwiegend verbraucherfreundlichen Rechtsprechung beeinflussen.
Es ist inzwischen unbestritten, dass die Fahrzeuge mangelhaft sind. Klagen scheitern noch wegen falscher Anträge, wegen (angeblich) einer nur geringen Bedeutung des Mangels (was m.E. keinen Bestand haben wird vor den OLGs) oder weil keine Frist zur Beseitigung des Mangels (also für ein Update) gesetzt oder abwartet wurde - dafür gibt es zig Urteile, nach denen das Update unzumutbar ist, also auch gar keine Frist gesetzt werden musste.
Es gibt 2 Ansatzpunkte: 1. Ansprüche aus Schadenersatz und 2. aus Gewährleistung. Da sollte einiges machbar sein.
Wenn es aber von VW eine "Garantie" im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahme gibt, fällt den Gerichten die Unzumutbarkeit aber vor die Füße.
Ich denke, VW weiß genau, was sie da aktuell tun. Die verbraucherfreundlichen Urteile werden mE wieder abnehmen. Auch die zunehmender Laufzeit nach update und entsprechenden Erfahrungen werden die Rechtsprechung zugunsten VW beeinflussen.
Je mehr und länger update-Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, umso geringer die Chancen auf erfolgreiche Klagen gegen VW.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 9. Juni 2017 um 08:43:52 Uhr:
Wenn es "Schlupflöcher" gibt, die mir beim Prozess helfen, werde ich sie nutzen.
Der Satz klingt fast, als käme er aus der Motorenentwicklung eines beliebigen Herstellers - man muss nur "Prozess" durch "Einhaltung der Gesetze" ersetzen 😉
Zieh Deinen Prozess ruhig durch, wenn Du meinst. Ich sehe es wie @PIPD black und bezweifle im Übrigen, dass es denen die Klagen tatsächlich um die Umwelt oder um einen Betrug geht, es fehlt ja auch am konkret bezifferbaren eigenen Schaden. Es scheint mir eher darum zu gehen, materiell irgendwas rauszuschlagen. Machen komischerweise nur VW-Käufer, man sieht das weder bei FIAT, Renault und wie sie alle heißen. Wenn die Haltbarkeitsgarantie "Vertrauensbildende Maßnahme" jetzt kommt, halte ich die Maßnahme für eine zumutbare Nachbesserung - denn ganz ehrlich waren Injektoren und AGRs früher auch nicht dauerhaltbar.
Ich bin übrigens durchaus für saubere Luft - deshalb fahre ich in der Stadt ein Elektroauto, ich gab mich nämlich nie der Illusion hin, dass ein Diesel irgendwie sauber sein könnte 🙂
Selbstverständlich geht es mir darum, etwas herauszuschlagen! Es ist auch mein gutes Recht bzw. lasse ich das ein Gericht beurteilen, ob es so ist. Dass ich den VW verkaufen wollte und wesentlich weniger bekommen hätte, ist eine Tatsache, und das ärgert mich. Und es kommen mir keinerlei Zweifel oder Skrupel, die mich daran hindern werden, meine Ziele weiterzuverfolgen. Ich verstehe ja, dass viele nicht den Mut/die Geduld haben, das zu tun oder auch der Ansicht sind, es sei die Sache nicht wert (aber sie ärgern sich trotzdem über den Hersteller); das ist ja auch in Ordnung. Aber ich gehöre halt nicht zu dieser Gruppe (und ich will hier keine Bewertungen abgeben).
Kurze Frage: Dürfen Fahrer eines Kia-Diesels jetzt auch gegen VW klagen? Ihre Fahrzeuge sind ja -wie wohl auch alle Diesel anderer Hersteller- (angeblich) im Wert gesunken. Wobei es wohl schwierig wird, das zu belegen. Üblicherweise fällt sowas unter Marktschwankungen, wodurch ausgelöst ist letztendlich egal. Auch die Politik hat Altautobesitzer durch Einführung von Umweltzonen quasi enteignet. Hat da jemals einer geklagt?😕😎
Es ist (d)ein gutes Recht, überprüfen zu lassen, ob dir Recht oder Unrecht geschehen ist. Nur die Augen vor der Realität sollte man nicht verschließen. Und Bockigkeit führt nur selten ans Ziel.
Zitat:
Und Bockigkeit führt nur selten ans Ziel.
Hartnäckigkeit aber schon.
Zitat:
Wenn es aber von VW eine "Garantie" im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahme gibt, fällt den Gerichten die Unzumutbarkeit aber vor die Füße.
Die gibt es aber nur, wenn lückenlos bei VW ins Serviceheft gestempelt wurde. - Sonst nicht.
Außerdem ist das noch nicht aktuell und gilt noch nicht.
Augen verschließen vor der Realität?! Ich glaub, mein Schwein pfeift. Es ist mir völlig Wurscht, was mit anderen Dieseln ist. Ich habe einen Kaufvertrag eines Fahrzeugs mit einem VW-Händler. Das Fahrzeug ist mangelhaft, also erkläre ich den Rücktritt vom KV und der wird rückabgewickelt - oder alternativ wird ein Ersatzfahrzeug geliefert. Darüber führe ich dann gerne Verhandlungen - aber das war leider ohne Klage nicht möglich, weil VW bockig ist. Die lernen es halt nicht anders. Und ich finde jetzt nicht, dass ich übertrieben reagiere, aber gut, da hat jeder seinen eigenen Betrachtungshorizont.
Die von mir erwähnte Bockigkeit bezog sich darauf:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 9. Juni 2017 um 08:43:52 Uhr:
Ich verstehe Eure Sichtweise sehr gut, will mir die aber im Streit gegen VW nicht zu eigen machen, was die Normen betrifft.
Das ist in meine Augen "Kinderkram": Ohren zu halten und laut rufen: "Ich hör euch nicht, ich hör euch nicht.....ist alles gar nicht wahr....lalalalalalala..."
Ich denke, du verstehst sehr gut, was wir hier schreiben.....da kann dein Schwein pfeifen, solange es will.😁
Ich schrieb doch, dass ich das verstehe, also was jetzt?
Ich suche nach Möglichkeiten darzulegen, dass ich meinen Caddy zurückgeben darf, sei es gegen eine Ersatzlieferung oder gegen Kaufpreiserstattung oder Wertminderung. Nicht mehr und nicht weniger. Und dafür ist es für mich auch ok, wenn ein Argument vor Gericht greift, dass das Update die Emmissionen nicht verbessert - selbst wenn das gar nicht das mit dem KBA vereinbarte Ziel war. Es ist mir wie gesagt egal, Hauptsache ich komme zum Ziel (auf juristisch korrekte Weise). Wieso sollte ich/mein Anwalt auf Mittel verzichten, dorthin zu kommen? VW (oder auch andere Hersteller) sind da auch nicht zimperlich.
Also nochmal die Frage/Bitte in die Runde:
Wenn jemand Anhaltspunkte dafür hat (Gesetze, Verordnungen etc.), anhand derer man ein Gericht überzeugen kann, dass das Update unzumutbar* ist, bitte melden - sehr gerne auch per PN. Herzlichen Dank!
*Sei es, weil es emmissionstechnisch nichts bringt oder weil die Folgen des Updates nicht absehbar sind oder weil das Update rein formal die unrechtmäßig erteilte Typenzulassung nicht rechtmäßig machen kann.