Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik

VW Caddy 3 (2K/2C)

So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?

http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html

VG Jörg

23q2
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Zitat:

Und ja, ich bin auch betroffen...

Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...

Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!

Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?

Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.

Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!

Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!

Viele Grüße

Uli #308

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Zitat:

@transarena schrieb am 30. März 2017 um 12:25:36 Uhr:



Zitat:

@OrangeFamily schrieb am 30. März 2017 um 12:05:19 Uhr:


Was ich nicht verstehe ist, warum die meisten Käufer den Rückkauf des Fshrzeuges fordern. Die Lieferung eines fehlerfreien Neufahrzeuges ist finanziell auch nach meiner persönlichen Erfahrung viel interessanter.

Na ja......
Wer mit der Nummer durch ist, wird nicht unbedingt ein Fahrzeug des Konzerns haben wollen, der ihn betrogen hat.

Ja, dass ist wohl sehr zutreffend. Ich möchte in so einem Fall nicht wieder ein Fahrzeug von VW oder Audi.

Zumal ich es persönlich für angemessen halte, dass für gefahrene Kilometer auch ein kleiner "Abschlag" zu zahlen ist.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 30. März 2017 um 12:39:02 Uhr:



Ja, dass ist wohl sehr zutreffend. Ich möchte in so einem Fall nicht wieder ein Fahrzeug von VW oder Audi.

Dann aber auch keinen Skoda, Seat, Bugatti, Lamborghini, Porsche, keine Ducati, keinen Scania, MAN oder Neoplan 😉

Und auch nichts mit Renault oder Fiat Motoren... bleibt nicht viel Auswahl. Auf den Spiegel-Artikel zu EU6 in der Praxis hatte ich oben ja schon verlinkt.
Ich geh jetzt mal ne Runde im eSmart fahren, den hat gerade die Sonne voll geladen für -5 EUR 🙂

Zitat:

@PIPD black schrieb am 30. März 2017 um 12:36:15 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 30. März 2017 um 11:54:57 Uhr:


Mich erstaunt immer wieder, mit welchem Gleichmut....

Du deine Sicht der Dinge auch immer wieder herbetest.😉
...

Ok, ich erscheine einigen evtl. etwas borniert, tut mir leid.

Aber ich ärgere mich über Beiträge, die sich auch so lesen lassen, dass das alles ja nicht so relevant sei und man möge sich doch bitte nicht so anstellen. Um einige Gerichte zu zitieren: VW hat Betrug begangen, und da ist nun einmal ein Schadenersatz das Mindeste, was Betroffene erwarten dürfen. Und mein Schaden ist nicht damit ersetzt, dass ich eine Umrüstung vornehmen lasse, zu der VW keine rechtsverbindliche Garantie abgibt, dass nachher nicht doch noch Mängel verbleiben oder gar neue aufgrund der Umrüstung auftauchen. Das hat mit "Stand der Tehcnik" nichts zu tun und auch nichts damit, dass VW mit der Umrüstung angeblich das liefere, was sie hätten liefern sollen. Das ist ja gerade nicht der Fall. Die Typ-Genehmigung hätte gar nicht erteilt werden dürfen und dieser Rechtsfehler wird nicht einmal durch die Umrüstung geheilt. Ok, das ist wieder sehr juristisch und formal, aber VW muss sich nun einmal an die Gesetze halten. Betrug bleibt Betrug - da gibt es nichts zu beschönigen. Ja, es ist wieder meine "Gebetsmühle"... 🙄

Also es wäre schön, wenn hier jemand über konkret objektivierbare Messungen vor und nach der Umrüstung berichten könnte. Oder ist jemandem von dritter Seite evtl. ein Gutachten zum Thema bekannt? Meinetwegen auch das Gutachten, welches für den Abgas-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags erstellt wurde. Damit könnte man evtl. mehr anfangen als mit singulären Meldungen Einzelner, bei denen die Umrüstung prima war oder eben nicht. Danke.

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Zitat:

Also es wäre schön, wenn hier jemand über konkret objektivierbare Messungen vor und nach der Umrüstung berichten könnte.

Das gibt es alles, nur nicht vom Caddy .... aber im Golf und Passat Bereich....hier mal die Link`s

http://www.motor-talk.de/.../...h-dem-softwareupdate-t5567865.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...toren-agr-dpf-und-co-t5925984.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...-update-abgasskandal-t5855591.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...-um-den-abgasskandal-t5444904.html?...

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 30. März 2017 um 12:39:02 Uhr:


...
Zumal ich es persönlich für angemessen halte, dass für gefahrene Kilometer auch ein kleiner "Abschlag" zu zahlen ist.

Aber nicht im Falle von arglistiger Täuschung!

Und auch nicht, wenn man folgender Begründung des LG Regensburg folgt (Urteil vom 04.01.2017 - Volltext des Urteils:

7 O 967/16

)

Zitat:

Nutzungsersatz nach §§ 439 IV, 346 II 1 Nr. 1 BGB schuldet der Kläger nicht, weil es sich bei dem streitgegenständlichen Kaufvertrag um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB handelt. Auf solche Verträge ist § 439 IV BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen weder herauszugeben sind noch deren Wert zu ersetzen ist (§ 474 V 1 BGB).

So im Ergebnis auch das LG Offenburg, Urteil vom 21.03.2017 - 3 O 77/16, nach dem ein Anspruch auf Wertersatz für die vom Kläger bezogenen Nutzungen dem Beklagten nach § 474 I, V BGB nicht zustünde, da es sich bei dem Geschädigten unstreitig um einen Verbraucher handle.

Jaja, wieder Urteile... 🙄

Tja lieber AlphaOmega... ich habs probiert und habe das Lüfternachlaufen, die häufigeren DPF Regenerationen , den leichten Verlust an Drehmoment und den rauheren Motorlauf bei Vw als Problem, Mangel was auch immer angezeigt... inkl. Schalldruckmessungen vorher nachher ... hat man lapidar abgetan... subjektiver Eindruck ... blabla...
Rückabwicklung einklagen bei nem 4,5 Jahre alten Caddy mit über 280.000km ? da lacht sich jeder Richter schlapp... alle Urteile , die von dir zitiert wurden sind relativ neue Autos... Erstbesitzer usw...
ich nehms nicht hin... bin auch sauer... mach aber das beste draus... und hab sogar gerade einen neuen VW erworben... da tat sich dann was beim Nachlass , als es hiess EA189-Geschädigter ...
mehr geht in meiner Situation halt nicht ...

Danke für die offene Rückmeldung. Ich verstehe Deinen Frust (gut nachvollziehbar). Vor allem hat man es sehr schwer, wenn man den Wagen z.B. von Privat erworben hat. Ich wüsste jetzt nicht, wie das ablaufen würde - es erscheint jedenfalls komplizierter zu sein im Vergleich direkt gegen VW und/oder den VW-Händler. Es ist ja nett, dass Du noch einen Nachlass bekommen hast. Ich wünsche Dir allzeit gute Fahrt! :-)

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017
Aktenzeichen: 4 O 118/16 (nicht rechtskräftig) [Anm.: Über den Link beim Az. gelangt man auch zum Volltext des Urteils.]
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Die zweite Verurteilung von VW als Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Wie das Landgericht Hildesheim urteilt das Landgericht in Karlsruhe: VW kann sich nicht damit entlasten, dass ungeklärt ist, wann der Vorstand vom Skandal erfahren hat. Das Unternehmen muss detailliert vortragen, wer wann entschieden hat, die für die Zulassung notwendige Abgasreinigung im Fahrbetrieb automatisch abzuschalten, und wann die Unternehmensführung davon erfuhr. VW muss jetzt den Kaufpreis für einen VW-Passat (37 400 Euro) abzüglich einer Nutzungsentschädigung (für 80 000 Kilometer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung des Wagens von 300 000 Kilometer, also 37 400 ./. 300 000 Kilometer 80 000 Kilometer = rund 9 950 Euro) zahlen. Gleichzeitig war nach Rücktritt vom Kaufvertrag der Händler verklagt, siehe unten in der Liste mit Urteilen gegen Autohändler. Das Gericht verurteilte ihn und VW als Gesamtschuldner. Das heißt: Der Kläger kann die Zahlung nach seiner Wahl von VW oder vom Händler, aber nur ein Mal verlangen. Händler und VW müssen sich dann intern einigen, wer am Ende welchen Teil zu zahlen hat.
[neu 30.03.2017]

Quelle: https://www.test.de/.../

Ich wette den Fred gibt es noch, wenn die meisten Fahrzeuge bereits verschrottet sind.
Ich denke, wenn ich mich persönlich geschädigt sehe geht's zum Anwalt. Machen ja jetzt Einige.

Aber dieses Jammern von VW betrogen worden zu sein, nie mehr einen dieser Wagen zu fahren und wie schlecht doch VW ist nimmt abnorme Züge an. Das wird von den Medien immer wieder hoch gepuscht, aber die Abgasbelastung weiterer Verursacher aus Kraftwerken, Touristik und Industrie werden nicht verhältnismäßig gegen gerechnet.
Da schließe ich die Benzintanker nicht aus, die über Dieselfahrer herziehen. Im Gegenteil, Benzindirekteinspritzer können zigmal mehr Feinstpartikel und CO ausstoßen, als erlaubt.
Wenn schon, dann sollte die ganze Fahrzeugbranche auf Einhaltung der Abgasnorm überprüft werden.
Dann hätten wir wieder freie Autobahnen 😉

Und es gibt Meldungen, dass die hohen Feinstaubkonzentrationen in den heißen Sommermonaten vom Abrieb auf den Fahrbahnen herrühren. Daran sind alle Fahrzeuge (auch Straßenbahnen und Stadtbusse) beteiligt. Insofern verstehe ich nicht, wenn Dieselfahrverbote mit dem Feinstaub argumentiert werden.

Übrigens gefällt mir mein VW Caddy nach wie vor. 🙂

Terminübersicht: Klagen von Pkw-Käufern („Diesel-Thematik"😉 für April 2017

Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 5/17 vom 16.03.2017 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):

  • Montag, 03.04.2017, 13:00 Uhr 6 O 184/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
  • Dienstag, 04.04.2017, 11:00 Uhr 7 O 53/16 (Käufer gegen VW Versicherung AG)
  • Montag, 24.04.2017, 10.00 Uhr 8 O 1633/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
  • Montag, 24.04.2017, 10.30 Uhr 8 O 3604/16 (Käufer gegen Verkäufer und VW als Hersteller)
  • Montag, 24.04.2017, 11.00 Uhr 8 O 3689/16 (Käufer gegen Verkäufer und VW als Hersteller)
  • Montag, 24.04,2017, 09:00 4 O 793/16 (Käufer gegen Verkäufer und VW als Hersteller)
  • Montag, 24.04.2017, 13.30 Uhr 9 O 2798/15 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
  • Dienstag, 25.04.2017, 11:30 Uhr 11 O 4/17 (Käufer gegen Verkäufer)
  • Dienstag, 25.04.2017, 13.00 Uhr 11 O 3993/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
  • Mittwoch, 26.04.2017, 13.00 Uhr 4 O 575/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
  • Mittwoch, 26.04.2017, 14.00 Uhr 4 O 581/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Der Sitzungssaal wird jeweils am Morgen des Sitzungstages durch Aushang im Foyer bekannt gegeben. Aus der 1. Ziffer des jeweiligen Aktenzeichens ergibt sich die zuständige Zivilkammer.

Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen im Gebäude des Landgerichts Braunschweig nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung sollte spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bei dem Pressesprecher/der Pressesprecherin oder seinem Vertreter/seiner Vertreterin beantragt werden.

Wozu schreibst du jetzt hier auch noch wann und wo behandelt wird?

Ist das damit sich andere schon mal auf noch mehr dämliche Links von dir vorbereiten können?

Das grenzt ja schon an Spam und hilft denen mit Problemen nach der Aktion auch kein Stück weiter.

Moin,

ich verstehe den Wirbel nicht und will da auch garnicht viel zu sagen außer, dass unser Caddy nach dem Update und dem ollen Rohr genau so läuft wie vorher.
Und jetzt setz ich noch einen drauf , ich als betrogener Kunde hab mir jetzt nen T6 bestellt, weil der Maxi zu klein wird !!! Ich fühle micht nicht betrogen, konnte den Wahen immer und zu jeder Zeit nutzen wofür ich ihn gekauft hatte, er ist zuverlässig und ohne Mängel bis heute!!!
Kaufen uns lediglich ein größeren Wagen wegen Zuwachs 😉
Somit nichts für ungut und schönes Wochenende zusammen 😉

Zitat:

@balky schrieb am 31. März 2017 um 19:22:24 Uhr:


Moin,

ich verstehe den Wirbel nicht und will da auch garnicht viel zu sagen außer, dass unser Caddy nach dem Update und dem ollen Rohr genau so läuft wie vorher.

Na, das ist doch endlich mal eine Aussage.
Wie viel KM hast du denn nach dem Update schon abgespult ?
Da vermisse ich aber mehr User die hier Posten. - Egal ob positiv oder negativ.

Huhu....,
na wenns zu meckern gibt sind viele schnell dabei, ich hatte selber eine gesunde Skepsis bevor ich es gemacht hab, aber die Panikmache hat sich überhaupt nicht bewahrheitet, hat evt. anfangs bissel mehr Diesel gebraucht, aber das hat sich wieder gelegt!
Schnurrt wien Kätzchen nach wie vor!
Ca. 17.500km seit Update ,jetzt insgesamt 57.470km und alles tuti .

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